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Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 08.09.2014, B 345 Betreff: Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.06.2012, § 1859 - NR 326/12 GRÜNE, l. B 404/13 - zu Ziffer I.1 a) und b) Als großflächig gelten Einzelhandelsbetriebe ab einer Verkaufsfläche von 800 m2. 2013 wurden folgende Bauanträge für großflächige Einzelhandelsvorhaben eingereicht bzw. genehmigt: B-2012-1039-3, Heinrich-Berbalk-Straße 19, Errichtung einer Tiefgarage mit 124 Stellplätzen, Neubau eines Verbrauchermarktes sowie Wiederaufbau der Fußgängerpassage Konrad-Duden-Weg Verkaufsfläche Einzelhandel: 1735,21 m2 Bauantrag eingereicht am 12.06.2012; Baugenehmigung erteilt am 26.02.2013 B-2012-1138-4, Eugen-Hartmann-Straße 7, Neubau eines Verbrauchermarktes mit Errichtung von 217 Stellplätzen Verkaufsfläche Einzelhandel: 2773,18 m2 Bauantrag eingereicht am 26.06.2012; Baugenehmigung erteilt am 20.03.2013 B-2013-309-3, Wächtersbacher Straße 75, Errichtung eines SB-Warenhauses (großflächiger Einzelhandelsbetrieb) mit 300 oberirdischen Stellplätzen und Verlegung von 209 bestehenden, notwendigen Kfz.-Stellplätzen Verkaufsfläche Einzelhandel: 5.472,50 m2 Bauantrag eingereicht am 20.02.2013; Baugenehmigung erteilt am 08.01.2014 B-2013-546-5, Hainer Weg 56-82, Errichtung eines Wohn- und Geschäftshochhauses mit 206 Wohneinheiten und eines Schank-und Speisebetriebes sowie einer Blockrandbebauung mit zwei großflächigen Einzelhandelsbetrieben, 8 Läden, Fitnessstudio, Schank- und Speisewirtschaft, Parkdeck und Tiefgarage mit 630 Stellplätzen (Henniger Turm) Verkaufsfläche Einzelhandel: 5.666 m2 Bauantrag eingereicht am 28.03.2013, Baugenehmigung erteilt am 18.12.2013 B-2013-1249-5, Europa-Allee 70-76, Errichtung von 2 Büro- und Geschäftshäusern mit 6 Läden und 1 Schank- und Speisewirtschaft im EG und einer gemeinsamen Tiefgarage mit 173 Stellplätzen Verkaufsfläche Einzelhandel: 2.172,80 m2 Bauantrag eingereicht am 08.07.2013, Baugenehmigung erteilt am 19.12.2013 B-2013-1453-3, Weilbrunnstraße, Neubau eines NETTO-Marktes mit Backshop + Errichtung von 39 PKW-Stellplätzen + Einkaufswagenbox Verkaufsfläche Einzelhandel: 872,26 m2 Bauantrag eingereicht am 13.08.2013, Baugenehmigung erteilt am 04.11.2013 B-2013-1552-5, Leonardo-da-Vinci-Allee o. Nr., Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit 147 Wohnungen, 2 Läden und einer Nutzungseinheit mit großflächigem Einzelhandel im Erdgeschoss sowie einer 2-geschossigen Tiefgarage mit 223 Stellplätzen Verkaufsfläche Einzelhandel: 1.214 m2 Bauantrag eingereicht am 30.08.2013, Baugenehmigung erteilt am 06.01.2014 B-2013-1891-3, Gundelandstraße o. Nr., Errichten eines Gebäudes mit einem großflächigen Einzelhandel, 8 Läden, 4 Schank- und Speisegaststätten, 133 Wohnungen auf einer Tiefgarage mit 293 Stellplätzen Verkaufsfläche Einzelhandel: 3.280 m2 Bauantrag eingereicht am 29.10.2013, noch nicht genehmigt. Begründung: Der entstehende Verbrauchermarkt in der Heinrich-Berbalk-Straße liegt außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches, allerdings wurde hier ein geschlossener Laden durch einen neuen Verbrauchermarkt ersetzt. Zudem ist der Standort besser lokalisiert, als der lange angestrebte Standort zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Eschbach/Bonames, da eine fußläufige Erreichbarkeit gewährleistet ist. Das Vorhaben in der Eugen-Hartmann-Straße liegt knapp außerhalb der Grenzen des zentralen Versorgungsbereiches Praunheim. Die Ansiedlung des großflächigen Einzelhandels dient jedoch der Ergänzung der Nahversorgung, da dieser in der Ortsmitte nicht untergebracht werden kann. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept schließt nicht von vornherein aus, dass Vorhaben knapp außerhalb der Grenzen des Versorgungsbereiches den Versorgungszielen dienen, wenn dies auf andere Weise nicht möglich ist. Das Vorhaben in der Wächtersbacher Straße entspricht grundsätzlich nicht dem Einzelhandelskonzept der Stadt Frankfurt, nach dem großflächige Einzelhandelsbetriebe nur in den dafür vorgesehenen Zentren angesiedelt werden sollen und nicht an nicht integrierten Standorten, wie dies in der Wächtersbacher Straße der Fall ist. Mit dem Bebauungsplan Nr. 849 wird das Ziel verfolgt, im Bereich Wächtersbacher Straße gewerblich-industrielle Nutzungen zu sichern bzw. anzusiedeln, großflächigen Einzelhandel jedoch auszuschließen. Gleichwohl musste die Bauvoranfrage für diesen großflächigen Einzelhandelsbetrieb (SB-Warenhaus) während des Bebauungsplanverfahrens 849 auf Grundlage des "alten" Planungsrechts positiv beschieden werden. Dies war durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Kassel veranlasst. Auf dem Henninger Areal im Hainer Weg wurde großflächiger Einzelhandel zur Versorgung des Neubaugebietes und der Schaffung eines neuen Stadtquartierszentrums ermöglicht. Auch in der Europaallee sind zur Versorgung der Wohnbevölkerung im neu entstehenden Stadtviertel Verkaufsflächen für großflächigen Einzelhandel vorgesehen. Ebenso soll unter Berücksichtigung der Wohngebietsentwicklung im Rebstockpark Lebensmitteleinzelhandel zur wohnungsnahen Versorgung am Standort Leonardo-da-Vinci-Allee entstehen. Ferner wird durch das Vorhaben Gundelandstraße nordöstlich des Gravensteiner Platzes im Baugebiet Frankfurter Bogen ein wohnungsnahes Versorgungsangebot im Sinne eines Stadtteilzentrums an zentraler Stelle gesichert. Die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters in der Weilbrunnstraße entspricht dem städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzept, da dieser innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches Preungesheim geplant ist. zu Ziffer I.1 c) Im Jahr 2013 wurden folgende Aufstellungsbeschlüsse von Bebauungsplänen, welche die Entwicklung neuer großflächiger Einzelhandelsvorhaben ermöglichen, gefasst: B898 Berger Straße / Höhenstraße, Aufstellungsbeschluss: 12.09.2013 Mit dem neu aufzustellenden Bebauungsplan sollen einerseits die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches Berger Straße geschaffen werden, andererseits wird auch das Ziel verfolgt, die Wohnnutzung in diesem innerstädtischen Bereich zu stärken. Durch eine entsprechende Nutzungszonierung im Bebauungsplan wird Rechtssicherheit für die verschiedenen Nutzergruppen und ihre Bedürfnisse erreicht. Den übergeordneten Stadtentwicklungszielen entsprechend ist zentrenrelevanter und großflächiger Einzelhandel im MK-Gebiet erwünscht und Neuansiedlungen werden angestrebt. B851 Ä Gateway Gardens - 1. Änderung, Aufstellungsbeschluss: 12.09.2013 Im Rahmen des Änderungsverfahrens sollen Festsetzungen zum großflächigen Einzelhandel entsprechend bestehender Vereinbarungen zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Stadt Neu-Isenburg geändert werden. Es ist eine Verringerung der Verkaufsfläche auf rd. 9.600 m2 vorgesehen. Nach dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan sind derzeit 15.000 m2 Geschossfläche, was ca. 11.250 m2 Verkaufsfläche entspricht, zulässig. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2012, NR 326 Bericht des Magistrats vom 19.08.2013, B 404 Bericht des Magistrats vom 10.08.2015, B 303 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 4, 5, 7, 10, 11, 15 Versandpaket: 10.09.2014 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 29.09.2014, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 30.09.2014, TO I, TOP 25 Beschluss: a) Die Vorlage B 345 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 06.10.2014, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 07.10.2014, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 07.10.2014, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 4 am 07.10.2014, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 10.10.2014, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 15 am 10.10.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, NPD und fraktionslos gegen FDP (= Zurückweisung) 36. Sitzung des OBR 10 am 04.11.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 10.11.2014, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten (= Kenntnis) 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 11.11.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und RÖMER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5215, 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 10.11.2014 Aktenzeichen: 61 0