Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 08.09.2014, B
345 Betreff:
Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.06.2012, §
1859 - NR 326/12 GRÜNE, l. B
404/13 - zu Ziffer I.1 a) und b) Als großflächig gelten Einzelhandelsbetriebe ab einer
Verkaufsfläche von 800 m2. 2013 wurden folgende Bauanträge für großflächige
Einzelhandelsvorhaben eingereicht bzw. genehmigt: B-2012-1039-3, Heinrich-Berbalk-Straße 19, Errichtung
einer Tiefgarage mit 124 Stellplätzen, Neubau eines Verbrauchermarktes sowie
Wiederaufbau der Fußgängerpassage Konrad-Duden-Weg Verkaufsfläche Einzelhandel: 1735,21 m2 Bauantrag eingereicht am 12.06.2012;
Baugenehmigung erteilt am 26.02.2013 B-2012-1138-4, Eugen-Hartmann-Straße 7, Neubau eines
Verbrauchermarktes mit Errichtung von 217 Stellplätzen Verkaufsfläche Einzelhandel: 2773,18 m2 Bauantrag eingereicht am 26.06.2012;
Baugenehmigung erteilt am 20.03.2013 B-2013-309-3, Wächtersbacher Straße 75, Errichtung
eines SB-Warenhauses (großflächiger Einzelhandelsbetrieb) mit 300 oberirdischen
Stellplätzen und Verlegung von 209 bestehenden, notwendigen
Kfz.-Stellplätzen Verkaufsfläche Einzelhandel: 5.472,50 m2 Bauantrag eingereicht am 20.02.2013;
Baugenehmigung erteilt am 08.01.2014 B-2013-546-5, Hainer Weg 56-82, Errichtung eines
Wohn- und Geschäftshochhauses mit 206 Wohneinheiten und eines Schank-und
Speisebetriebes sowie einer Blockrandbebauung mit zwei großflächigen
Einzelhandelsbetrieben, 8 Läden, Fitnessstudio, Schank- und Speisewirtschaft,
Parkdeck und Tiefgarage mit 630 Stellplätzen (Henniger Turm) Verkaufsfläche Einzelhandel: 5.666
m2 Bauantrag eingereicht am
28.03.2013, Baugenehmigung erteilt am 18.12.2013 B-2013-1249-5, Europa-Allee 70-76, Errichtung von 2
Büro- und Geschäftshäusern mit 6 Läden und 1 Schank- und Speisewirtschaft im EG
und einer gemeinsamen Tiefgarage mit 173 Stellplätzen Verkaufsfläche Einzelhandel: 2.172,80 m2 Bauantrag eingereicht am 08.07.2013,
Baugenehmigung erteilt am 19.12.2013 B-2013-1453-3, Weilbrunnstraße, Neubau eines
NETTO-Marktes mit Backshop + Errichtung von 39 PKW-Stellplätzen +
Einkaufswagenbox Verkaufsfläche Einzelhandel: 872,26 m2 Bauantrag eingereicht am 13.08.2013,
Baugenehmigung erteilt am 04.11.2013 B-2013-1552-5, Leonardo-da-Vinci-Allee o. Nr.,
Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit 147 Wohnungen, 2 Läden und einer
Nutzungseinheit mit großflächigem Einzelhandel im Erdgeschoss sowie einer
2-geschossigen Tiefgarage mit 223 Stellplätzen Verkaufsfläche Einzelhandel: 1.214 m2 Bauantrag eingereicht am 30.08.2013,
Baugenehmigung erteilt am 06.01.2014 B-2013-1891-3, Gundelandstraße o. Nr., Errichten
eines Gebäudes mit einem großflächigen Einzelhandel, 8 Läden, 4 Schank- und
Speisegaststätten, 133 Wohnungen auf einer Tiefgarage mit 293 Stellplätzen
Verkaufsfläche Einzelhandel: 3.280
m2 Bauantrag eingereicht am
29.10.2013, noch nicht genehmigt. Begründung: Der entstehende Verbrauchermarkt in der
Heinrich-Berbalk-Straße liegt außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches,
allerdings wurde hier ein geschlossener Laden durch einen neuen
Verbrauchermarkt ersetzt. Zudem ist der Standort besser lokalisiert, als der
lange angestrebte Standort zwischen Nieder-Eschbach und
Nieder-Eschbach/Bonames, da eine fußläufige Erreichbarkeit gewährleistet
ist. Das Vorhaben in der
Eugen-Hartmann-Straße liegt knapp außerhalb der Grenzen des zentralen
Versorgungsbereiches Praunheim. Die Ansiedlung des großflächigen Einzelhandels
dient jedoch der Ergänzung der Nahversorgung, da dieser in der Ortsmitte nicht
untergebracht werden kann. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept schließt nicht
von vornherein aus, dass Vorhaben knapp außerhalb der Grenzen des
Versorgungsbereiches den Versorgungszielen dienen, wenn dies auf andere Weise
nicht möglich ist.
Das Vorhaben in der
Wächtersbacher Straße entspricht grundsätzlich nicht dem Einzelhandelskonzept
der Stadt Frankfurt, nach dem großflächige Einzelhandelsbetriebe nur in den
dafür vorgesehenen Zentren angesiedelt werden sollen und nicht an nicht
integrierten Standorten, wie dies in der Wächtersbacher Straße der Fall ist.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 849 wird das Ziel verfolgt, im Bereich Wächtersbacher
Straße gewerblich-industrielle Nutzungen zu sichern bzw. anzusiedeln,
großflächigen Einzelhandel jedoch auszuschließen. Gleichwohl musste die
Bauvoranfrage für diesen großflächigen Einzelhandelsbetrieb (SB-Warenhaus)
während des Bebauungsplanverfahrens 849 auf Grundlage des "alten"
Planungsrechts positiv beschieden werden. Dies war durch ein Urteil des
Verwaltungsgerichtshofes Kassel veranlasst. Auf dem Henninger Areal im Hainer Weg wurde
großflächiger Einzelhandel zur Versorgung des Neubaugebietes und der Schaffung
eines neuen Stadtquartierszentrums ermöglicht. Auch in der Europaallee sind zur
Versorgung der Wohnbevölkerung im neu entstehenden Stadtviertel Verkaufsflächen
für großflächigen Einzelhandel vorgesehen. Ebenso soll unter Berücksichtigung
der Wohngebietsentwicklung im Rebstockpark Lebensmitteleinzelhandel zur
wohnungsnahen Versorgung am Standort Leonardo-da-Vinci-Allee entstehen. Ferner
wird durch das Vorhaben Gundelandstraße nordöstlich des Gravensteiner Platzes
im Baugebiet Frankfurter Bogen ein wohnungsnahes Versorgungsangebot im Sinne
eines Stadtteilzentrums an zentraler Stelle gesichert. Die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters in der
Weilbrunnstraße entspricht dem städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzept,
da dieser innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches Preungesheim geplant
ist. zu Ziffer I.1 c) Im Jahr 2013 wurden folgende Aufstellungsbeschlüsse
von Bebauungsplänen, welche die Entwicklung neuer großflächiger
Einzelhandelsvorhaben ermöglichen, gefasst: B898 Berger Straße / Höhenstraße,
Aufstellungsbeschluss: 12.09.2013 Mit dem neu aufzustellenden Bebauungsplan sollen
einerseits die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung und
Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches Berger Straße geschaffen werden,
andererseits wird auch das Ziel verfolgt, die Wohnnutzung in diesem
innerstädtischen Bereich zu stärken. Durch eine entsprechende Nutzungszonierung
im Bebauungsplan wird Rechtssicherheit für die verschiedenen Nutzergruppen und
ihre Bedürfnisse erreicht. Den übergeordneten Stadtentwicklungszielen
entsprechend ist zentrenrelevanter und großflächiger Einzelhandel im MK-Gebiet
erwünscht und Neuansiedlungen werden angestrebt. B851 Ä Gateway Gardens - 1. Änderung,
Aufstellungsbeschluss: 12.09.2013 Im Rahmen des Änderungsverfahrens sollen
Festsetzungen zum großflächigen Einzelhandel entsprechend bestehender
Vereinbarungen zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Stadt Neu-Isenburg
geändert werden. Es ist eine Verringerung der Verkaufsfläche auf rd. 9.600 m2
vorgesehen. Nach dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan sind derzeit 15.000 m2
Geschossfläche, was ca. 11.250 m2 Verkaufsfläche entspricht, zulässig. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
18.06.2012, NR 326
Bericht des
Magistrats vom 19.08.2013, B 404
Bericht des
Magistrats vom 10.08.2015, B 303
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 4, 5, 7, 10, 11,
15 Versandpaket: 10.09.2014 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2
am 29.09.2014, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR
10 am 30.09.2014, TO I, TOP 25 Beschluss: a) Die Vorlage B 345 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR
11 am 06.10.2014, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7
am 07.10.2014, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1
am 07.10.2014, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 4
am 07.10.2014, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5
am 10.10.2014, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR
15 am 10.10.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, NPD und fraktionslos
gegen FDP (= Zurückweisung) 36. Sitzung des OBR
10 am 04.11.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 10.11.2014, TO I, TOP
21 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten (= Kenntnis) 34. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 11.11.2014, TO I, TOP 9
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FREIE WÄHLER und RÖMER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en):
§ 5215, 34. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 10.11.2014 Aktenzeichen: 61 0