Erlass eines Bau- und Instandsetzungsgebots für das unter Schutz der städtebaulichen Erhaltungssatzung stehende einsturzgefährdete Gebäude Leipziger Straße 68 unter Androhung der Ersatzvornahme nach Fristablauf
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Bericht des Magistrats vom 21.12.2018, B 401
Betreff: Erlass eines Bau- und Instandsetzungsgebots für das unter Schutz der städtebaulichen Erhaltungssatzung stehende einsturzgefährdete Gebäude Leipziger Straße 68 unter Androhung der Ersatzvornahme nach Fristablauf Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.09.2018, § 3191 - OA 294/18 OBR 2 - Der Magistrat hatte bereits im Mai 2017 eine Beurteilung der Standsicherheit der Gebäude auf der Liegenschaft Leipziger Straße 68 in Auftrag gegeben. Nach dem entsprechenden Gutachten vom 26.05.2017 waren bereits zum damaligen Zeitpunkt alle bestehenden Gebäude auf der Liegenschaft baulich in einem derart mangelhaften Zustand, dass deren Standsicherheit und der brandschutztechnische Zustand als nicht mehr ausreichend im Sinne der einschlägigen Normen und der Hessischen Bauordnung (HBO) einzustufen war. Nach der Beurteilung des Sachverständigen wurde eine Sanierung als wirtschaftlich nicht mehr vertretbar und der kontrollierte Rückbau der Gebäude als dringend erforderlich erachtet. Mit Bescheid vom 13.09.2018 wurde daher der zwischenzeitlich beantragte Abbruch der Gebäude genehmigt.Nebenvorlage: Antrag vom 21.01.2019, OF 740/2