Erlass eines Bau- und Instandsetzungsgebots für das unter Schutz der städtebaulichen Erhaltungssatzung stehende einsturzgefährdete Gebäude Leipziger Straße 68 unter Androhung der Ersatzvornahme nach Fristablauf
Begründung
Instandsetzungsgebots für das unter Schutz der städtebaulichen Erhaltungssatzung stehende einsturzgefährdete Gebäude Leipziger Straße 68 unter Androhung der Ersatzvornahme nach Fristablauf Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine Untersuchung über den Bauzustand des unter Schutz der städtebaulichen Erhaltungssatzung Bockenheim stehenden und nach Angabe der Bauaufsichtsbehörde einsturzgefährdeten Hauses Leipziger Straße 68 gem. § 177 BauGB zu veranlassen und ein den Untersuchungsergebnissen entsprechendes Instandsetzungsgebot zu erlassen, um das Haus vor weiterem Verfall zu schützen. Dem Eigentümer ist eine Frist für die Durchführung der Instandsetzungsmaßnahmen unter Androhung der Ersatzvornahme zu setzen. Begründung: Bei dem Gebäude Leipziger Straße 68 handelt es sich um eines der letzten Zeugnisse der Baugeschichte des Dorfes Bockenheims, das im Hinblick auf seine Bauweise (zweigeschossig) spätestens aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts stammen dürfte und daher besonderen Schutz genießen sollte. Da das Gebäude nur unter den Schutz der städtebaulichen Erhaltungssatzung fällt und in einem Gebiet ohne rechtsgültigen Bebauungsplan steht, ist hier § 34 Baugesetzbuch anzuwenden. Das Gebäude wird von zwei viergeschossigen Gebäuden begrenzt. Der Eigentümer könnte demnach wirtschaftlichen Schaden geltend machen und eine viergeschossige Bebauung auf diesem Grundstück fordern. Nach den bisherigen Erfahrungen mit dem Eigentümer ist zu befürchten, dass er das Gebäude solange verfallen lässt, bis es abbruchreif und nicht mehr zu retten ist, damit das Gelände viergeschossig bebaut werden kann, wie schon mehrfach in Bockenheim und dem Westend geschehen. Um dies zu verhindern, ist ein Bau- und Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB mit Androhung der Ersatzvornahme dringend erforderlich.