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a) Hochbahnsteige U 5 b) Hochbahnsteige

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2014, B 37 Betreff: a) Hochbahnsteige U 5 b) Hochbahnsteige Vorgang: A 374/13 und A 466/13 RÖMER Die Stadtverordnetenversammlung stimmte mit Beschluss vom 01.07.2010, § 8334, dem Vortrag des Magistrats, M 88, zu, die Stationen Musterschule und Glauburgstraße der Stadtbahnlinie U 5 barrierefrei auszubauen. Die mit der weiterführenden Planung zur Umsetzung der Maßnahme beauftragte Verkehrsgesellschaft Frankfurt mbH (VGF) lobte zum Zweck der bestmöglichen Integration der Stationen in den bestehenden Straßenraum einen Architektenwettbewerb aus und berücksichtigte hierbei weitestgehend auch die Interessen der Bürgerschaft und des zuständigen Ortsbeirats. Dieser sprach sich dafür aus, die Haltestelle Musterschule nach dem Entwurf des Büros Kölling Architekten BDA, die Haltestelle Glauburgstraße nach dem Entwurf des Büros Just-Burgeff zu gestalten. Dass sich im Zuge der Realisierung dieser anspruchsvollen Maßnahmen von der Vorplanung über die Genehmigungsplanung bis hin zur Planfeststellung sukzessive eine immer präzisere planerische Detaillierungstiefe einstellt, setzt der Magistrat als den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung bekannte Erfahrung voraus. Dies vorangestellt, beantwortet der Magistrat die Anfragen A 374 und A 466 wie folgt: Anfrage A 374 Zu Frage 1 Dem Regierungspräsidium Darmstadt liegen zwischenzeitlich alle erforderlichen Unterlagen zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens vor. Nachforderungen des Regierungspräsidiums wird in diesen Tagen entsprochen. Nach Auskunft des Regierungspräsidiums ist die Planoffenlage vor Beginn der Osterferien 2014 beabsichtigt. Zu Frage 2 In Höhe der Straßen Hebelstraße/Eiserne Hand wird keine Ein- beziehungsweise Ausfahrt für den motorisierten Individualverkehr von und zur Eckenheimer Landstraße mehr möglich sein. Um die Erschließung dieses Quartierbereiches gleichwohl sicherzustellen, wird die Einbahnstraßenrichtung der Eisernen Hand auf dem Abschnitt bis zur Weberstraße, die der Weberstraße von der Eisernen Hand bis zur Hebelstraße und im sich anschließenden Abschnitt der Hebelstraße jeweils gedreht. Für den auf der Eckenheimer Landstraße von Norden und von Osten (Rappstraße) kommenden motorisierten Individualverkehr wird die Einfahrt in den Oberweg zukünftig nicht mehr möglich sein. Es ist vorgesehen, dass die Einfahrt zukünftig in den Mittelweg erfolgt und die Ausfahrt über Humboldtstraße und Oberweg. Die in den genannten Straßen bestehenden Einbahnregelungen werden in den betreffenden Abschnitten entsprechend angepasst werden. Zu Frage 3 Soweit die Andienung der sich im Bereich der beiden Stationen befindenden Liegenschaften einen über den reinen Aussteigevorgang hinausgehenden Zeitraum erfordert, sind insgesamt 18 Stellflächen - beispielsweise für Möbelwagen - im unmittelbaren Umfeld der Stationen vorgesehen. Für eine termingebundene Andienung auf diesen Flächen ist jedoch - wie schon heute - eine vorher einzuholende straßenbehördliche Genehmigung notwendig. Zu den Fragen 4, 5 und 6 Für die Stationen Musterschule und Glauburgstraße liegen jeweils mit der Branddirektion im Vorfeld abgesprochene Rettungswegkonzepte vor, welche die Erreichbarkeit der die Stationen umgebenden Liegenschaften auch im Brandfall gewährleisten werden. Die Genehmigung durch die Branddirektion erfolgt regelhaft erst im Zuge des Planfeststellungsverfahrens. Ebenfalls entspricht es der Regel, dass vor Inbetriebnahme der Stationen eine Abnahme durch die Branddirektion und die Technische Aufsicht der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main erfolgt. Anfrage A 466 Zu Frage 1 Das mit der Branddirektion im Vorfeld abgesprochene Rettungswegekonzept stellt sicher, dass im Bereich der Station Musterschule der Zugang zu den angrenzenden Liegenschaften vollumfänglich gewährleistet ist. Zu Frage 2 Der Magistrat verweist auf seine Antwort zu Frage 3 der Anfrage A 374. Zu Frage 3 und 4 Der Rad- und Gehweg wird zukünftig auch für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr befahrbar sein. Zu Frage 5 und 6 Bei der Erstellung des Rettungswegkonzepts wurde berücksichtigt, dass die in den einschlägigen Richtlinien vorgegebenen Mindestbreiten eingehalten werden und damit die Nutzung der für den Rettungseinsatz jeweils erforderlichen Fahrzeuge gewährleistet wird. Zu Frage 7, 8, 9, 10 Die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge und Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr zur Lichtigfeld-Schule ist über die Koselstraße beziehungsweise Eiserne Hand über die Weberstraße zur Hebelstraße vorgesehen. Darüber hinaus bleibt die bereits vorhandene Feuerwehrzufahrt über die Durchfahrt an der Eckenheimer Landstraße 16 zum Schulhof bestehen. Im Weiteren wird die zwischen Scheffelstraße und Hebelstraße bestehende Wegeverbindung als Feuerwehrzufahrt ertüchtigt. Die Schulleitung und die Schulträgerin waren in den Planungsprozess eingebunden. Die dargestellte Lösung erfolgte im Einvernehmen. Zu Frage 11 Es ist für den Magistrat eine selbstverständliche Verpflichtung, mit der Jüdischen Gemeinde eng und vertrauensvoll zu kommunizieren. Deshalb wurde bereits im Jahre 2009 die Schulleitung der Lichtigfeld-Schule über die beabsichtigten Umbaumaßnahmen durch das Verkehrsdezernat informiert. Diese Kommunikation setzte sich in der zeitlichen Abfolge fort und mündete letztlich in eine Lösung, die einvernehmlich mitgetragen wird. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.03.2014, OF 570/3 dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 10.06.2013, A 374 Anfrage vom 10.12.2013, A 466 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2014, OM 3004 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 12.02.2014 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung der KAV am 17.03.2014, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 30. Sitzung des OBR 3 am 20.03.2014, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3004 2014 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 570/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); CDU und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 13.05.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 4466, 29. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 13.05.2014 Aktenzeichen: 92 13