a) Hochbahnsteige U 5 b) Hochbahnsteige
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 07.02.2014, B 37 Betreff: a) Hochbahnsteige U 5 b)
Hochbahnsteige Vorgang: A 374/13 und A 466/13 RÖMER Die Stadtverordnetenversammlung stimmte mit Beschluss
vom 01.07.2010, § 8334, dem Vortrag des Magistrats, M 88, zu, die Stationen
Musterschule und Glauburgstraße der Stadtbahnlinie U 5 barrierefrei auszubauen.
Die mit der weiterführenden Planung zur Umsetzung der Maßnahme beauftragte
Verkehrsgesellschaft Frankfurt mbH (VGF) lobte zum Zweck der bestmöglichen
Integration der Stationen in den bestehenden Straßenraum einen
Architektenwettbewerb aus und berücksichtigte hierbei weitestgehend auch die
Interessen der Bürgerschaft und des zuständigen Ortsbeirats. Dieser sprach sich
dafür aus, die Haltestelle Musterschule nach dem Entwurf des Büros Kölling
Architekten BDA, die Haltestelle Glauburgstraße nach dem Entwurf des Büros
Just-Burgeff zu gestalten. Dass sich im Zuge der Realisierung dieser
anspruchsvollen Maßnahmen von der Vorplanung über die Genehmigungsplanung bis
hin zur Planfeststellung sukzessive eine immer präzisere planerische
Detaillierungstiefe einstellt, setzt der Magistrat als den Mitgliedern der
Stadtverordnetenversammlung bekannte Erfahrung voraus. Dies vorangestellt, beantwortet der Magistrat die
Anfragen A 374 und A 466 wie folgt: Anfrage A 374 Zu Frage 1 Dem Regierungspräsidium Darmstadt liegen
zwischenzeitlich alle erforderlichen Unterlagen zur Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens vor. Nachforderungen des Regierungspräsidiums wird
in diesen Tagen entsprochen. Nach Auskunft des Regierungspräsidiums ist die
Planoffenlage vor Beginn der Osterferien 2014 beabsichtigt. Zu Frage 2 In Höhe der Straßen Hebelstraße/Eiserne Hand wird
keine Ein- beziehungsweise Ausfahrt für den motorisierten Individualverkehr von
und zur Eckenheimer Landstraße mehr möglich sein. Um die Erschließung dieses
Quartierbereiches gleichwohl sicherzustellen, wird die Einbahnstraßenrichtung
der Eisernen Hand auf dem Abschnitt bis zur Weberstraße, die der Weberstraße
von der Eisernen Hand bis zur Hebelstraße und im sich anschließenden Abschnitt
der Hebelstraße jeweils gedreht. Für den auf der Eckenheimer Landstraße von Norden und
von Osten (Rappstraße) kommenden motorisierten Individualverkehr wird die
Einfahrt in den Oberweg zukünftig nicht mehr möglich sein. Es ist vorgesehen,
dass die Einfahrt zukünftig in den Mittelweg erfolgt und die Ausfahrt über
Humboldtstraße und Oberweg. Die in den genannten Straßen bestehenden
Einbahnregelungen werden in den betreffenden Abschnitten entsprechend angepasst
werden. Zu Frage 3 Soweit die Andienung der sich im Bereich der beiden
Stationen befindenden Liegenschaften einen über den reinen Aussteigevorgang
hinausgehenden Zeitraum erfordert, sind insgesamt 18 Stellflächen -
beispielsweise für Möbelwagen - im unmittelbaren Umfeld der Stationen
vorgesehen. Für eine termingebundene Andienung auf diesen Flächen ist jedoch -
wie schon heute - eine vorher einzuholende straßenbehördliche Genehmigung
notwendig. Zu den Fragen 4, 5 und 6 Für die Stationen Musterschule und Glauburgstraße
liegen jeweils mit der Branddirektion im Vorfeld abgesprochene
Rettungswegkonzepte vor, welche die Erreichbarkeit der die Stationen umgebenden
Liegenschaften auch im Brandfall gewährleisten werden. Die Genehmigung durch
die Branddirektion erfolgt regelhaft erst im Zuge des
Planfeststellungsverfahrens. Ebenfalls entspricht es der Regel, dass vor
Inbetriebnahme der Stationen eine Abnahme durch die Branddirektion und die
Technische Aufsicht der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main erfolgt. Anfrage A 466 Zu Frage 1 Das mit der Branddirektion im Vorfeld abgesprochene
Rettungswegekonzept stellt sicher, dass im Bereich der Station Musterschule der
Zugang zu den angrenzenden Liegenschaften vollumfänglich gewährleistet ist.
Zu Frage 2 Der Magistrat verweist auf seine Antwort zu Frage 3
der Anfrage A 374. Zu Frage 3 und 4 Der Rad- und Gehweg wird zukünftig auch für
Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr befahrbar sein. Zu Frage 5 und 6 Bei der Erstellung des Rettungswegkonzepts wurde
berücksichtigt, dass die in den einschlägigen Richtlinien vorgegebenen
Mindestbreiten eingehalten werden und damit die Nutzung der für den
Rettungseinsatz jeweils erforderlichen Fahrzeuge gewährleistet wird. Zu Frage 7, 8, 9, 10 Die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge und
Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr zur Lichtigfeld-Schule ist über die Koselstraße
beziehungsweise Eiserne Hand über die Weberstraße zur Hebelstraße vorgesehen.
Darüber hinaus bleibt die bereits vorhandene Feuerwehrzufahrt über die
Durchfahrt an der Eckenheimer Landstraße 16 zum Schulhof bestehen. Im Weiteren
wird die zwischen Scheffelstraße und Hebelstraße bestehende Wegeverbindung als
Feuerwehrzufahrt ertüchtigt. Die Schulleitung und die Schulträgerin waren in
den Planungsprozess eingebunden. Die dargestellte Lösung erfolgte im
Einvernehmen. Zu Frage 11 Es ist für den Magistrat eine selbstverständliche
Verpflichtung, mit der Jüdischen Gemeinde eng und vertrauensvoll zu
kommunizieren. Deshalb wurde bereits im Jahre 2009 die Schulleitung der Lichtigfeld-Schule über die beabsichtigten
Umbaumaßnahmen durch das Verkehrsdezernat informiert. Diese Kommunikation
setzte sich in der zeitlichen Abfolge fort und mündete letztlich in eine
Lösung, die einvernehmlich mitgetragen wird. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
20.03.2014, OF
570/3 dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
10.06.2013, A 374
Anfrage vom
10.12.2013, A 466
Anregung an
den Magistrat vom 20.03.2014, OM 3004
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Zuständige
sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 12.02.2014 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung
der KAV am 17.03.2014, TO II, TOP 14
Beschluss: Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis.
30. Sitzung des OBR 3
am 20.03.2014, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3004 2014
1. Die Vorlage
B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 570/3 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (=
Zurückweisung); CDU und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
zu 2. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
29. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 13.05.2014, TO I, TOP 18
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 4466, 29. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 13.05.2014 Aktenzeichen: 92 13