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Vorstellung Verkehrskonzept zu den Hochbahnsteigen der U 5 auf der Eckenheimer Landstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2014, OM 3004 entstanden aus Vorlage: OF 570/3 vom 20.03.2014 Betreff: Vorstellung Verkehrskonzept zu den Hochbahnsteigen der U 5 auf der Eckenheimer Landstraße Vorgang: B 37/14 Der Magistrat wird gebeten, das konkret vorgesehene Verkehrskonzept zur zukünftigen verkehrlichen Erschließung des Areals zwischen Eckenheimer Landstraße, Koselstraße und Scheffelstraße im Zusammenhang mit der Errichtung von Hochbahnsteigen an der Strecke der U 5 in der Eckenheimer Landstraße in Höhe der Musterschule vorzustellen. Dabei sollen auch die Auswirkungen auf die dortigen Anwohner sowie den fließenden und ruhenden Verkehr (mit Parkplatzbilanz vorher - nachher ) dargestellt werden. Die Vorstellung soll auch das Verkehrskonzept in der Phase der Bauarbeiten zur Errichtung der Hochbahnsteige unter Einbeziehung des Verkehrs auf der Eckenheimer Landstraße umfassen. Begründung: In der Vorlage B 37 führt der Magistrat in der Antwort zu Frage 2 zu dem Verkehrskonzept nach Sperrung der Hebelstraße und der Eisernen Hand von und zur Eckenheimer Landstraße nur kurz aus. Die dort mitgeteilten Änderungen sind aus sich heraus nicht verständlich. Insbesondere bleibt unklar, ob und ggf. wie eine Erschließung des Areals zwischen Eckenheimer Landstraße, Koselstraße und Scheffelstraße zukünftig erfolgen soll. Es ist nicht erkennbar, ob und ggf. wie eine Erschließung des Areals über die Koselstraße erfolgen könnte. Die Anwohner in dem genannten Areal wollen wissen, wie sie von den geplanten Maßnahmen betroffen sein werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.02.2014, B 37 Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2014, ST 1103 Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 668 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 10.07.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 14