Vorstellung Verkehrskonzept zu den Hochbahnsteigen der U 5 auf der Eckenheimer Landstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2014, OM
3004 entstanden aus
Vorlage: OF 570/3 vom
20.03.2014 Betreff: Vorstellung Verkehrskonzept zu den
Hochbahnsteigen der U 5 auf der Eckenheimer Landstraße Vorgang:
B 37/14 Der Magistrat wird gebeten, das konkret vorgesehene
Verkehrskonzept zur zukünftigen verkehrlichen Erschließung des Areals zwischen
Eckenheimer Landstraße, Koselstraße und Scheffelstraße im Zusammenhang mit der
Errichtung von Hochbahnsteigen an der Strecke der U 5 in der Eckenheimer
Landstraße in Höhe der Musterschule vorzustellen. Dabei sollen auch die
Auswirkungen auf die dortigen Anwohner sowie den fließenden und ruhenden
Verkehr (mit Parkplatzbilanz vorher - nachher )
dargestellt werden. Die Vorstellung soll auch das Verkehrskonzept in der Phase
der Bauarbeiten zur Errichtung der Hochbahnsteige unter Einbeziehung des
Verkehrs auf der Eckenheimer Landstraße umfassen. Begründung: In der Vorlage B 37 führt der Magistrat in der
Antwort zu Frage 2 zu dem Verkehrskonzept nach Sperrung der Hebelstraße und der
Eisernen Hand von und zur Eckenheimer Landstraße nur kurz aus. Die dort
mitgeteilten Änderungen sind aus sich heraus nicht verständlich. Insbesondere
bleibt unklar, ob und ggf. wie eine Erschließung des Areals zwischen
Eckenheimer Landstraße, Koselstraße und Scheffelstraße zukünftig erfolgen soll.
Es ist nicht erkennbar, ob und ggf. wie eine Erschließung des Areals über die
Koselstraße erfolgen könnte. Die Anwohner in dem genannten Areal wollen wissen,
wie sie von den geplanten Maßnahmen betroffen sein werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 07.02.2014, B 37
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.08.2014, ST 1103
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.05.2015, ST 668
Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3
am 10.07.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 14