Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses

Vorlagentyp: NR RÖMER

Begründung

Akteneinsichtsausschusses Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 50 Absatz 2 HGO und § 10 Absatz 2 GOS einen Akteneinsichtsausschuss ein. Gegenstand des Ausschusses ist die Planung der Hochbahnsteige der U 5, insbesondere die in diesem Zusammenhang formulierten Fragen in der Vorlage A 374 vom 10.06.2013. Begründung: In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.07.2010 wurde die Annahme der Vorlage M 88 vom 17.05.2010 beschlossen. Gegenstand der Vorlage sind die Hochbahn-steige an den Haltestellen Musterschule und Glauburgstraße der Stadtbahnlinie U 5. Bis-lang wurde mit den Bauarbeiten noch nicht begonnen. Die Vorlage M 88 mit den entsprechenden Anlagen lässt die Lage der Hochbahnsteige und die vorgesehene Verkehrsführung erkennen, nicht jedoch ob sämtliche wesentlichen Aspekte bei der Planung berücksichtigt wurden. Hierzu gehört z.B. die Änderung der Verkehrsführung durch Umleitung des Verkehrs Eiserne Hand - Hebelstraße bzw. Mittelweg. Weiterhin stellt sich die Frage, ob die an den Haltestellen liegenden Häuser auch nach Beendigung der Baumaßnahmen für Fahrzeuge anzufahren bzw. anzudienen sind. Hierzu gehören insbesondere Lieferfahrzeuge, Möbelwagen, Rettungsdienste und Feuerwehr. Gerade Feuerwehrfahrzeuge benötigen für die Anfahrt und den Einsatz (Drehleitern etc.) einen erheblichen Raumbedarf in allen drei Dimensionen. Die in diesem Zusammenhang offenen Fragen wurden in der Anfrage A 374 vom 10.06.2013 formuliert, waren somit bis zum 10.09.2013 zu beantworten. Der Magistrat beantragte in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013 eine Fristverlängerung von 3 Monaten zur Beantwortung, die ihm durch den Ausschuss gewährt wurde. Nunmehr hat der Magistrat für die Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2014 erneut eine Fristverlängerung beantragt. Angesichts der Tatsache, dass der Magistrat in der Fragestunde selbst vorgetragen hat, dass die gestellten Fragen seit längerem beantwortet sind, lässt der erneute Antrag auf Fristverlängerung nur den Schluss zu, dass der Magistrat die Fragen tatsächlich nicht beantworten kann oder er sich - aus welchen Gründen auch immer - der Beantwortung entziehen möchte. Daher ist die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses geboten. Der Magistrat soll hierzu sämtliche Akten vorlegen, die Angaben zur Beantwortung der in der genannten Anfrage gestellten Fragen enthalten.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.01.2014, NR 767 Betreff: Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 50 Absatz 2 HGO und § 10 Absatz 2 GOS einen Akteneinsichtsausschuss ein. Gegenstand des Ausschusses ist die Planung der Hochbahnsteige der U 5, insbesondere die in diesem Zusammenhang formulierten Fragen in der Vorlage A 374 vom 10.06.2013. Begründung: In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.07.2010 wurde die Annahme der Vorlage M 88 vom 17.05.2010 beschlossen. Gegenstand der Vorlage sind die Hochbahn-steige an den Haltestellen Musterschule und Glauburgstraße der Stadtbahnlinie U 5. Bis-lang wurde mit den Bauarbeiten noch nicht begonnen. Die Vorlage M 88 mit den entsprechenden Anlagen lässt die Lage der Hochbahnsteige und die vorgesehene Verkehrsführung erkennen, nicht jedoch ob sämtliche wesentlichen Aspekte bei der Planung berücksichtigt wurden. Hierzu gehört z.B. die Änderung der Verkehrsführung durch Umleitung des Verkehrs Eiserne Hand - Hebelstraße bzw. Mittelweg. Weiterhin stellt sich die Frage, ob die an den Haltestellen liegenden Häuser auch nach Beendigung der Baumaßnahmen für Fahrzeuge anzufahren bzw. anzudienen sind. Hierzu gehören insbesondere Lieferfahrzeuge, Möbelwagen, Rettungsdienste und Feuerwehr. Gerade Feuerwehrfahrzeuge benötigen für die Anfahrt und den Einsatz (Drehleitern etc.) einen erheblichen Raumbedarf in allen drei Dimensionen. Die in diesem Zusammenhang offenen Fragen wurden in der Anfrage A 374 vom 10.06.2013 formuliert, waren somit bis zum 10.09.2013 zu beantworten. Der Magistrat beantragte in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013 eine Fristverlängerung von 3 Monaten zur Beantwortung, die ihm durch den Ausschuss gewährt wurde. Nunmehr hat der Magistrat für die Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2014 erneut eine Fristverlängerung beantragt. Angesichts der Tatsache, dass der Magistrat in der Fragestunde selbst vorgetragen hat, dass die gestellten Fragen seit längerem beantwortet sind, lässt der erneute Antrag auf Fristverlängerung nur den Schluss zu, dass der Magistrat die Fragen tatsächlich nicht beantworten kann oder er sich - aus welchen Gründen auch immer - der Beantwortung entziehen möchte. Daher ist die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses geboten. Der Magistrat soll hierzu sämtliche Akten vorlegen, die Angaben zur Beantwortung der in der genannten Anfrage gestellten Fragen enthalten. Antragsteller: RÖMER Antragstellende Person(en): Stadtv. Bernhard E. Ochs Stadtv. Dr. Dr. Rainer Rahn Stadtv. Dr. Erhard Römer Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 10.06.2013, A 374 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Versandpaket: 15.01.2014 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ältestenausschusses am 27.02.2014, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Der Vorlage NR 767 wird entsprochen. b) Der Akteneinsichtsausschuss tagt grundsätzlich öffentlich und setzt sich aus 20 Mitgliedern (6 CDU, 5 GRÜNE, 4 SPD, 1 LINKE., 1 FDP, 1 FREIE WÄHLER, 1 Piraten, 1 RÖMER) zusammen, die von den Fraktionen zu benennen sind. c) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den im Antrag NR 767 dargestellten Sachverhalt. d) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. e) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD und REP (= Annahme) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2014, TO II, TOP 1 Beschluss: a) Der Vorlage NR 767 wird entsprochen. b) Der Akteneinsichtsausschuss tagt grundsätzlich öffentlich und setzt sich aus 20 Mitgliedern (6 CDU, 5 GRÜNE, 4 SPD, 1 LINKE., 1 FDP, 1 FREIE WÄHLER, 1 Piraten, 1 RÖMER) zusammen, die von den Fraktionen zu benennen sind. c) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den im Antrag NR 767 dargestellten Sachverhalt. d) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. e) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, NPD und REP Beschlussausfertigung(en): § 4295, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2014 Aktenzeichen: 00 34 1

Verknüpfte Vorlagen