Hochbahnsteige
Vorlagentyp: A RÖMER
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anfrage gem. § 18 (3) GOS vom 10.12.2013, A
466 Betreff:
Hochbahnsteige Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 09.01.2014
In der Fragestunde der Plenarsitzung am 14.11.2013
wurden mehrere Fragen zum Thema Hochbahnsteige an den Haltestellen Musterschule
und Glauburgstrasse gestellt (Fragen 1181 bis 1185). Gegenstand der Fragen war
die nach den Baumassnahmen zu erwartenden verkehrliche Situation, insbesondere
die Möglichkeit, die angrenzenden Gebäude mit Versorgungsfahrzeugen - z.B.
Lieferwagen, Möbelwagen, Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr etc. - anzufahren.
Der Magistrat führte hierzu aus, dass die
Genehmigungsplanung mit der planerischen Abstimmung aller städtischen
Fachdienststellen abgeschlossen sei und das Planfeststellungsverfahren
kurzfristig zu eröffnen, so dass die Auslage der Planungen im Januar 2014
erfolgen kann. Zur Frage der Andienung führt der
Magistrat aus, dass "im Bereich der Station Musterschule die Zugänglichkeit von
der Strasse über den Stationsbereich erfolgt, während im Bereich der Station
Glauburgstrasse hinter den Bahnsteigen eine ausreichend belastbare
Feuerwehrzufahrt umgesetzt wird". Diese Ausführungen sind nur eingeschränkt
nachvollziehbar, insbesondere wenn man diese mit der entsprechenden Vorlage M
88 abgleicht. Für die Station Musterschule (Abb. 1 und 2) würde dies bedeuten,
dass Fahrzeuge auf der Strasse - und damit auf den Gleisen - abgestellt werden
und der Zugang zu den Häusern über den Hochbahnsteig erfolgt. Unklar ist dabei,
wie z.B. eine Rettung von Personen bei einem brennenden Gebäude aus den oberen
Etagen erfolgen soll. Eine Andienung mit Möbelfahrzeugen ist nach Angaben des
Magistrats nicht möglich, es soll jedoch "in enger Abstimmung mit dem
Straßenverkehrsamt ... eine gesonderte Konzeption entwickelt werden." Wie diese
aussehen soll, verrät der Magistrat jedoch nicht. Bei der Station Glauburgstrasse ist die Situation
etwas anders: hier soll - nach den Ausführungen des Magistrats - eine Anfahrt
für Fahrzeuge hinter den Bahnsteigen möglich sein, d.h. im Bereich des Gehweges
(Abb. 3). Dieser besitzt eine Breite von 2,89 m, d.h. nicht ausreichend breit
für alle Fahrzeuge. Die entsprechenden Bestimmungen des § 32 StVZO legen fest,
dass die maximale Fahrzeugbreite 2,55 m betragen darf, wobei jedoch bestimmte
Einrichtungen nicht zu berücksichtigen sind, wie z.B. lichttechnische
Einrichtungen, Ladebrücken in Fahrtstellung, Spiegel und andere Systeme für
indirekte Sicht, ausziehbare oder ausklappbare Stufen in Fahrtstellung. Dies
bedeutet, dass der Gehweg für zahlreiche Fahrzeuge - Möbelwagen,
Feuerwehrfahrzeuge - nicht befahrbar ist. Abgesehen davon ist es
selbstverständlich nicht ausreichend, wenn der Gehweg für die genannten
Fahrzeuge - unter Berücksichtigung von Gewicht, Länge, Wendekreis etc. -
befahrbar ist, da auch sicherzustellen ist, dass die Fahrzeuge dort auch
einsatzfähig sind, d.h. die Fahrzeuge müssen zugänglich sein (Öffnung der
Türen), Drehleistern müssen ausgefahren werden können etc. Zu beachten ist,
dass manche Fahrzeuge nur dann einsatzfähig sind, wenn seitliche Ausleger
ausgefahren werden. Unabhängig hiervon berichtete die FR am 06.12.2013,
dass - neben anderen Anliegern - nunmehr auch die jüdische Gemeinde
schwerwiegende Bedenken gegen den Umbau der U5-Station Musterschule geäussert
hat, da bislang nicht geklärt sei, wie Rettungsfahrzeuge die Schule der
Gemeinde in der Hebelstraße erreichen können. Wie die FR berichtet, habe sich
der Sozialdezernent der jüdischen Gemeinde in der Sitzung des Ortsbeirats 3
darüber beklagt, dass ihm bisher kein schlüssiges Rettungswegekonzept für die
Hebelstraße vorgelegt worden sei. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
1. Hat der Magistrat tatsächlich überprüft, ob im
Bereich der haltestelle Musterschule ein Zugang zu den oberen Etagen durch die
Feuerwehr möglich ist, wenn das Feuerwehrfahrzeug auf den Schienen abgestellt
wird ? 2. Wie soll die vom
Magistrat angesprochene "gesonderte Konzeption" für die Andienung der an den
Haltestellen befindlichen Gebäuden für Möbelwagen u.a. aussehen ? 3. Hat der Magistrat überprüft, für
welche Fahrzeuge der Gehweg im Bereich der Haltestelle Glauburgstrasse mit
einer Breite von 2,89 m befahrbar bzw. nicht befahrbar ist (unter
Berücksichtigung von Fahrzeuglänge, Wendekreis u.a.) ? 4. Falls 3. zutreffend: mit welchem Ergebnis ?
5. Hat der Magistrat überprüft,
welche Fahrzeuge, für die der Gehweg im Bereich der Haltestelle Glauburgstrasse
mit einer Breite von 2,89 m befahrbar ist, auch tatsächlich einsetzbar bzw.
nicht sind (Türöffnung, Ausfahren von Drehleitern etc.) ? 6. Falls 5. zutreffend: mit welchem
Ergebnis ? 7. Hat sich der
Magistrat im Rahmen seiner Planungen für die Hochbahnsteige mit der Frage
befasst, wie in Zukunft Rettungsfahrzeuge die Lichtigfeld-Schule in der
Hebelstrasse anfahren können ? 8. Falls 7. zutreffend: mit welchem Ergebnis ?
9. Hat der Magistrat im Rahmen
seiner Vorplanungen die Leitung bzw. den Träger der unter 7. genannten Schule
kontaktiert ? 10. Falls 9.
unzutreffend: warum nicht ? 11. Teilt der Magistrat die in der FR geäusserten
Bedenken des Sozialdezernenten der jüdischen Gemeinde Frankfurt ? Abb. 1 Station Musterschule (M 88/2010,
Anl. 1) Abb. 2 Station Musterschule (M 88/2010, Anl. 1d)
Abb. 3 Station Glauburgstrasse (M 88/2010, Anl.
1b) Antragsteller:
RÖMER
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Bernhard
E. Ochs
Stadtv. Dr. Dr. Rainer Rahn
Stadtv. Dr. Erhard
Römer Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 07.02.2014, B 37 Zuständige
Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Ältestenausschuss Versandpaket: 18.12.2013 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des
Ältestenausschusses am 12.12.2013, TO I, TOP 7
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der
Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die
Aufnahme der Vorlage A 466 auf die Tagesordnung II der 27. Plenarsitzung
beschlossen hat. b) Die Vorlage A 466 wird dem Magistrat zur
schriftlichen Beantwortung innerhalb von einem Monat überwiesen.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Aufnahme auf TO II, ein
Monat) 27. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2013, TO II, TOP 48
Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass der
Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die
Aufnahme der Vorlage A 466 auf die Tagesordnung II der 27. Plenarsitzung
beschlossen hat. b) Die Vorlage A 466 wird dem Magistrat zur
schriftlichen Beantwortung innerhalb von einem Monat überwiesen.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 27. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 18.02.2014, TO I, TOP 3
Beschluss: nicht auf TO
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich einen Bericht (B 37) vorgelegt hat.
Beschlussausfertigung(en): § 3988, 27. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013 Aktenzeichen: 92 1