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Hochbahnsteige

Vorlagentyp: A RÖMER

Inhalt

S A C H S T A N D : Anfrage gem. § 18 (3) GOS vom 10.12.2013, A 466 Betreff: Hochbahnsteige Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 09.01.2014 In der Fragestunde der Plenarsitzung am 14.11.2013 wurden mehrere Fragen zum Thema Hochbahnsteige an den Haltestellen Musterschule und Glauburgstrasse gestellt (Fragen 1181 bis 1185). Gegenstand der Fragen war die nach den Baumassnahmen zu erwartenden verkehrliche Situation, insbesondere die Möglichkeit, die angrenzenden Gebäude mit Versorgungsfahrzeugen - z.B. Lieferwagen, Möbelwagen, Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr etc. - anzufahren. Der Magistrat führte hierzu aus, dass die Genehmigungsplanung mit der planerischen Abstimmung aller städtischen Fachdienststellen abgeschlossen sei und das Planfeststellungsverfahren kurzfristig zu eröffnen, so dass die Auslage der Planungen im Januar 2014 erfolgen kann. Zur Frage der Andienung führt der Magistrat aus, dass "im Bereich der Station Musterschule die Zugänglichkeit von der Strasse über den Stationsbereich erfolgt, während im Bereich der Station Glauburgstrasse hinter den Bahnsteigen eine ausreichend belastbare Feuerwehrzufahrt umgesetzt wird". Diese Ausführungen sind nur eingeschränkt nachvollziehbar, insbesondere wenn man diese mit der entsprechenden Vorlage M 88 abgleicht. Für die Station Musterschule (Abb. 1 und 2) würde dies bedeuten, dass Fahrzeuge auf der Strasse - und damit auf den Gleisen - abgestellt werden und der Zugang zu den Häusern über den Hochbahnsteig erfolgt. Unklar ist dabei, wie z.B. eine Rettung von Personen bei einem brennenden Gebäude aus den oberen Etagen erfolgen soll. Eine Andienung mit Möbelfahrzeugen ist nach Angaben des Magistrats nicht möglich, es soll jedoch "in enger Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt ... eine gesonderte Konzeption entwickelt werden." Wie diese aussehen soll, verrät der Magistrat jedoch nicht. Bei der Station Glauburgstrasse ist die Situation etwas anders: hier soll - nach den Ausführungen des Magistrats - eine Anfahrt für Fahrzeuge hinter den Bahnsteigen möglich sein, d.h. im Bereich des Gehweges (Abb. 3). Dieser besitzt eine Breite von 2,89 m, d.h. nicht ausreichend breit für alle Fahrzeuge. Die entsprechenden Bestimmungen des § 32 StVZO legen fest, dass die maximale Fahrzeugbreite 2,55 m betragen darf, wobei jedoch bestimmte Einrichtungen nicht zu berücksichtigen sind, wie z.B. lichttechnische Einrichtungen, Ladebrücken in Fahrtstellung, Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht, ausziehbare oder ausklappbare Stufen in Fahrtstellung. Dies bedeutet, dass der Gehweg für zahlreiche Fahrzeuge - Möbelwagen, Feuerwehrfahrzeuge - nicht befahrbar ist. Abgesehen davon ist es selbstverständlich nicht ausreichend, wenn der Gehweg für die genannten Fahrzeuge - unter Berücksichtigung von Gewicht, Länge, Wendekreis etc. - befahrbar ist, da auch sicherzustellen ist, dass die Fahrzeuge dort auch einsatzfähig sind, d.h. die Fahrzeuge müssen zugänglich sein (Öffnung der Türen), Drehleistern müssen ausgefahren werden können etc. Zu beachten ist, dass manche Fahrzeuge nur dann einsatzfähig sind, wenn seitliche Ausleger ausgefahren werden. Unabhängig hiervon berichtete die FR am 06.12.2013, dass - neben anderen Anliegern - nunmehr auch die jüdische Gemeinde schwerwiegende Bedenken gegen den Umbau der U5-Station Musterschule geäussert hat, da bislang nicht geklärt sei, wie Rettungsfahrzeuge die Schule der Gemeinde in der Hebelstraße erreichen können. Wie die FR berichtet, habe sich der Sozialdezernent der jüdischen Gemeinde in der Sitzung des Ortsbeirats 3 darüber beklagt, dass ihm bisher kein schlüssiges Rettungswegekonzept für die Hebelstraße vorgelegt worden sei. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Hat der Magistrat tatsächlich überprüft, ob im Bereich der haltestelle Musterschule ein Zugang zu den oberen Etagen durch die Feuerwehr möglich ist, wenn das Feuerwehrfahrzeug auf den Schienen abgestellt wird ? 2. Wie soll die vom Magistrat angesprochene "gesonderte Konzeption" für die Andienung der an den Haltestellen befindlichen Gebäuden für Möbelwagen u.a. aussehen ? 3. Hat der Magistrat überprüft, für welche Fahrzeuge der Gehweg im Bereich der Haltestelle Glauburgstrasse mit einer Breite von 2,89 m befahrbar bzw. nicht befahrbar ist (unter Berücksichtigung von Fahrzeuglänge, Wendekreis u.a.) ? 4. Falls 3. zutreffend: mit welchem Ergebnis ? 5. Hat der Magistrat überprüft, welche Fahrzeuge, für die der Gehweg im Bereich der Haltestelle Glauburgstrasse mit einer Breite von 2,89 m befahrbar ist, auch tatsächlich einsetzbar bzw. nicht sind (Türöffnung, Ausfahren von Drehleitern etc.) ? 6. Falls 5. zutreffend: mit welchem Ergebnis ? 7. Hat sich der Magistrat im Rahmen seiner Planungen für die Hochbahnsteige mit der Frage befasst, wie in Zukunft Rettungsfahrzeuge die Lichtigfeld-Schule in der Hebelstrasse anfahren können ? 8. Falls 7. zutreffend: mit welchem Ergebnis ? 9. Hat der Magistrat im Rahmen seiner Vorplanungen die Leitung bzw. den Träger der unter 7. genannten Schule kontaktiert ? 10. Falls 9. unzutreffend: warum nicht ? 11. Teilt der Magistrat die in der FR geäusserten Bedenken des Sozialdezernenten der jüdischen Gemeinde Frankfurt ? Abb. 1 Station Musterschule (M 88/2010, Anl. 1) Abb. 2 Station Musterschule (M 88/2010, Anl. 1d) Abb. 3 Station Glauburgstrasse (M 88/2010, Anl. 1b) Antragsteller: RÖMER Antragstellende Person(en): Stadtv. Bernhard E. Ochs Stadtv. Dr. Dr. Rainer Rahn Stadtv. Dr. Erhard Römer Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.02.2014, B 37 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ältestenausschuss Versandpaket: 18.12.2013 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ältestenausschusses am 12.12.2013, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage A 466 auf die Tagesordnung II der 27. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage A 466 wird dem Magistrat zur schriftlichen Beantwortung innerhalb von einem Monat überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Aufnahme auf TO II, ein Monat) 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2013, TO II, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage A 466 auf die Tagesordnung II der 27. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage A 466 wird dem Magistrat zur schriftlichen Beantwortung innerhalb von einem Monat überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 27. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.02.2014, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 37) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 3988, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013 Aktenzeichen: 92 1