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Umfassender Lärmschutz für die Pestalozzischule

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 302 Betreff: Umfassender Lärmschutz für die Pestalozzischule Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.02.2018, § 2253 - NR 477/17 CDU/SPD/GRÜNE, B 372/18 - Zu a) Lärmschutzwand an der Baugrube: Der Magistrat hält die Planänderungen im Planfeststellungsverfahren in Bezug auf die Verbesserung der Lärmbelastung der Liegenschaft Vatterstraße 1-9 (Pestalozzischule und Kindergarten) für unzureichend. In den aktuell geplanten Maßnahmen und Änderungen wird keine Verbesserung hinsichtlich der Lärmbelastung der Liegenschaft Vatterstraße 1-9 gesehen. Gegenüber der Vorhabenträgerin wurden diese Bedenken durch die Stadt Frankfurt am Main bereits vorgetragen und werden weiter aufrechterhalten. Zu b) Lüftungsanlage für die Pestalozzischule: Die Liegenschaft Vatterstraße 1-9 ist ein Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG). Für Veränderungen am Gebäude ist daher eine Genehmigung nach §18 HDSchG erforderlich. Allgemein wird davon ausgegangen, dass ein Luftaustausch auch während des Unterrichts sinnvoll ist. Hierbei ist zu beachten, dass durch den Einbau einer Belüftungsanlage keine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung des Kulturdenkmals entsteht. Es dürfen keine massiven Eingriffe in die Bausubstanz oder das innere und äußere Erscheinungsbild des Gebäudes erfolgen. Darüber hinaus sind konstruktive und brandschutzrelevante Belange zu berücksichtigen. Zu c) Zwingend erforderliche Baumfällungen: Bezüglich der Forderung, nur die Bäume zu fällen, deren Entfernung für anstehende vorbereitende Maßnahmen zwingend erforderlich ist, wird erneut auf die Pressemitteilung von Hessen Mobil vom 14.02.2018 verwiesen, in der es u. a. heißt: "Leider müssen für die Umsetzung der Baumaßnahmen bereits jetzt Bäume gefällt und Gehölzflächen gerodet werden. Es werden jedoch nur Fällungen vorgenommen, die für den Bau der vorbereitenden Maßnahmen unbedingt erforderlich sind. Grundsätzlich werden Eingriffe in das Gehölz nur in der vegetationsarmen Zeit in den Wintermonaten vorgenommen." Erneute Einwendung an den RP Darüber hinaus weist der Magistrat daraufhin, dass im Nachgang zur Stellungnahme vom 01.02.2019 an das Regierungspräsidium die vorgebrachten Einwendungen hinsichtlich des Schutzes der Pestalozzischule vor Baulärm aufgrund der Beschlusslage der städtischen Gremien mit Schreiben vom 6. Juni 2019 wie folgt präzisiert wurden: 1) Die Stadt Frankfurt am Main erwartet, dass die geplante Lärmschutzwand über die Haenischstraße hinaus verlängert wird, um auch die Außengelände von Schule, Kindertagesstätte und Hort zu schützen. Dabei ist auf geeignete Weise, z. B. durch versetzt überlappende Wandsegmente, der Schulweg für zu Fuß Gehende aufrecht zu erhalten. Der Fahrverkehr könnte z. B. durch vorübergehende Anbindung der Vatterstraße (nach nunmehr durchgeführtem Abriss der Wohngebäude am Beginn der Flinschstraße) ohne großen Aufwand sichergestellt werden. 2) Der Einbau einer Lüftungsanlage im Gebäude der Pestalozzischule wird nach wie vor für erforderlich gehalten. Hierzu erwartet die Stadt Frankfurt am Main, dass die Vorhabenträgerin geeignete Vorschläge erarbeitet, wie dabei den Belangen des Denkmalschutzes Rechnung getragen werden kann. Diese beiden Punkte sind für die Stadt Frankfurt am Main von hervorragender Wichtigkeit. Die hohe Bedeutung, die dem Schutz vor Lärm insbesondere für die Schulkinder zukommt, hatten wir bereits ausgeführt. Sowohl die Schulgemeinde als auch die Bevölkerung im Stadtteil sowie die kommunalen Organe warten seit Jahren darauf, dass hier eine Lösung präsentiert wird, die alle Beteiligten zufrieden stellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.12.2017, NR 477 Bericht des Magistrats vom 16.11.2018, B 372 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 28.08.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2019, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 302 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 24.10.2019, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 302 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Kenntnis) 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 28.10.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 302 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 302 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 4697, 34. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 29.10.2019 Aktenzeichen: 40 2