Umfassender Lärmschutz für die Pestalozzischule
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B
302 Betreff:
Umfassender Lärmschutz für die Pestalozzischule Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.02.2018, §
2253 - NR 477/17
CDU/SPD/GRÜNE, B 372/18 - Zu a) Lärmschutzwand an der Baugrube:
Der Magistrat hält die Planänderungen im
Planfeststellungsverfahren in Bezug auf die Verbesserung der Lärmbelastung der
Liegenschaft Vatterstraße 1-9 (Pestalozzischule und Kindergarten) für
unzureichend. In den aktuell geplanten Maßnahmen und Änderungen wird keine
Verbesserung hinsichtlich der Lärmbelastung der Liegenschaft Vatterstraße 1-9
gesehen. Gegenüber der Vorhabenträgerin wurden diese Bedenken durch die Stadt
Frankfurt am Main bereits vorgetragen und werden weiter
aufrechterhalten. Zu b) Lüftungsanlage für die Pestalozzischule:
Die
Liegenschaft Vatterstraße 1-9 ist ein Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 Hessisches
Denkmalschutzgesetz (HDSchG). Für Veränderungen am Gebäude ist daher eine
Genehmigung nach §18 HDSchG erforderlich. Allgemein wird davon ausgegangen,
dass ein Luftaustausch auch während des Unterrichts sinnvoll ist. Hierbei ist
zu beachten, dass durch den Einbau einer Belüftungsanlage keine erhebliche und
dauerhafte Beeinträchtigung des Kulturdenkmals entsteht. Es dürfen keine
massiven Eingriffe in die Bausubstanz oder das innere und äußere
Erscheinungsbild des Gebäudes erfolgen. Darüber hinaus sind konstruktive und
brandschutzrelevante Belange zu berücksichtigen. Zu c) Zwingend erforderliche Baumfällungen:
Bezüglich der Forderung, nur die Bäume zu fällen,
deren Entfernung für anstehende vorbereitende Maßnahmen zwingend erforderlich
ist, wird erneut auf die Pressemitteilung von Hessen Mobil vom 14.02.2018
verwiesen, in der es u. a. heißt: "Leider müssen für die Umsetzung der Baumaßnahmen
bereits jetzt Bäume gefällt und Gehölzflächen gerodet werden. Es werden jedoch
nur Fällungen vorgenommen, die für den Bau der vorbereitenden Maßnahmen
unbedingt erforderlich sind. Grundsätzlich werden Eingriffe in das Gehölz nur
in der vegetationsarmen Zeit in den Wintermonaten vorgenommen." Erneute Einwendung an den RP Darüber hinaus weist der Magistrat daraufhin, dass im
Nachgang zur Stellungnahme vom 01.02.2019 an das Regierungspräsidium die
vorgebrachten Einwendungen hinsichtlich des Schutzes der Pestalozzischule vor
Baulärm aufgrund der Beschlusslage der städtischen Gremien mit Schreiben vom 6.
Juni 2019 wie folgt präzisiert wurden: 1)
Die Stadt Frankfurt am Main erwartet, dass die geplante Lärmschutzwand über die
Haenischstraße hinaus verlängert wird, um auch die Außengelände von Schule,
Kindertagesstätte und Hort zu schützen. Dabei ist auf geeignete Weise, z. B.
durch versetzt überlappende Wandsegmente, der Schulweg für zu Fuß Gehende
aufrecht zu erhalten. Der Fahrverkehr könnte z. B. durch vorübergehende
Anbindung der Vatterstraße (nach nunmehr durchgeführtem Abriss der Wohngebäude
am Beginn der Flinschstraße) ohne großen Aufwand sichergestellt
werden. 2)
Der Einbau einer Lüftungsanlage im Gebäude der Pestalozzischule wird nach wie
vor für erforderlich gehalten. Hierzu erwartet die Stadt Frankfurt am Main,
dass die Vorhabenträgerin geeignete Vorschläge erarbeitet, wie dabei den
Belangen des Denkmalschutzes Rechnung getragen werden kann. Diese beiden Punkte
sind für die Stadt Frankfurt am Main von hervorragender Wichtigkeit.
Die hohe Bedeutung, die dem Schutz vor Lärm
insbesondere für die Schulkinder zukommt, hatten wir bereits ausgeführt. Sowohl
die Schulgemeinde als auch die Bevölkerung im Stadtteil sowie die kommunalen
Organe warten seit Jahren darauf, dass hier eine Lösung präsentiert wird, die
alle Beteiligten zufrieden stellt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
18.12.2017, NR 477
Bericht des
Magistrats vom 16.11.2018, B 372
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket:
28.08.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR
11 am 16.09.2019, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 302 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 24.10.2019, TO I, TOP 35
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 302 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
BFF und FRANKFURTER (= Kenntnis) 34. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 28.10.2019, TO I, TOP 21
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 302 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 34. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 33
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 302 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 4697, 34. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 29.10.2019 Aktenzeichen: 40 2