Lärmschutz für die Pestalozzischule Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.04.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, erneut darauf hinzuwirken, dass die Schülerinnen und Schüler während der Bauarbeiten am Riederwaldtunnel ausreichend vor der Lärmbelästigung geschützt werden. Er möge auf Hessen Mobil einwirken mit dem Ziel, dass a) die Lärmschutzwand an der Baugrube in der bereits geprüften, und für ausreichenden Lärmschutz notwendigen, Länge und Höhe errichtet wird ( 260 m Länge und 10 m Höhe); b) neben Schallschutzfenstern auch eine Lüftungsanlage errichtet wird, sollte der Einbau im laufenden Schulbetrieb möglich sein; c) immer nur diejenigen Bäume gefällt werden, deren Entfernung für anstehende vorbereitende Maßnahmen zwingend erforderlich ist. Begründung: Die Pestalozzischule wird während des Baus des Riederwaldtunnels maßgeblich von dem damit einhergehenden Lärmaufkommen betroffen sein. Da es sich hierbei um eine langjährige und weitreichende Baumaßnahme handelt, ist es von besonderer Bedeutung, dass die zielführendsten Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden. Um einen regulären Schulbetrieb zu ermöglichen, müssten neben den vorgestellten Lärmschutzmaßnahmen noch zusätzliche Maßnahmen durch das Land ergriffen werden. Zu nennen wäre hier beispielsweise der Einbau einer Lüftungsanlage, da es während der Bauarbeiten kaum möglich sein wird, im Schulbetrieb regelmäßige Lüftungszeiten einzuhalten.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 18.12.2017, NR 477 Betreff: Umfassender
Lärmschutz für die Pestalozzischule Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.04.2018
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, erneut darauf
hinzuwirken, dass die Schülerinnen und Schüler während der Bauarbeiten am
Riederwaldtunnel ausreichend vor der Lärmbelästigung geschützt werden. Er möge auf Hessen Mobil einwirken mit dem Ziel,
dass a) die Lärmschutzwand an der Baugrube
in der bereits geprüften, und für ausreichenden Lärmschutz notwendigen, Länge
und Höhe errichtet wird ( 260 m Länge und 10 m Höhe); b) neben Schallschutzfenstern auch eine
Lüftungsanlage errichtet wird, sollte der Einbau im laufenden Schulbetrieb
möglich sein; c) immer nur diejenigen Bäume gefällt
werden, deren Entfernung für anstehende vorbereitende Maßnahmen zwingend
erforderlich ist. Begründung: Die Pestalozzischule wird während des Baus des
Riederwaldtunnels maßgeblich von dem damit einhergehenden Lärmaufkommen
betroffen sein. Da es sich hierbei um eine langjährige und weitreichende
Baumaßnahme handelt, ist es von besonderer Bedeutung, dass die zielführendsten
Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden. Um einen regulären Schulbetrieb zu
ermöglichen, müssten neben den vorgestellten Lärmschutzmaßnahmen noch
zusätzliche Maßnahmen durch das Land ergriffen werden. Zu nennen wäre hier beispielsweise der Einbau einer
Lüftungsanlage, da es während der Bauarbeiten kaum möglich sein wird, im
Schulbetrieb regelmäßige Lüftungszeiten einzuhalten. Antragsteller:
CDU
SPD
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 16.11.2018, B 372
Bericht des
Magistrats vom 23.08.2019, B 302
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 11 Zuständige
sonstige Gremien:
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 20.12.2017 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.01.2018, TO I, TOP 13
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage NR 477 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRANKFURTER (= Annahme) 17. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 22.01.2018, TO I, TOP 11
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage NR 477 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER; LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
18. Sitzung des OBR
11 am 22.01.2018, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage NR 477 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 17. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 13
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage NR 477 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)
43. Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 29.01.2018, TO I, TOP 3
Beschluss: Der Vorlage NR 477 wird zugestimmt.
18. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 30.01.2018, TO I, TOP 21
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage NR 477 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
20. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2018, TO II, TOP 12
Beschluss: Der Vorlage NR 477 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
22. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 11.06.2018, TO I, TOP 4
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur
Vorlage NR 477 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung
gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
25. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 29.10.2018, TO I, TOP 4
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur
Vorlage NR 477 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung
gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 2253, 20. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2018 § 2802, 22. Sitzung
des Ausschusses für Bildung und Integration vom 11.06.2018 § 3272, 25. Sitzung
des Ausschusses für Bildung und Integration vom 29.10.2018 Aktenzeichen: 40 2