1.) Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2011 2.) Maßvolle Nachverdichtung .Am Stockborn.; Aufstellung des Bebauungsplans
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 27.08.2012, B
371 Betreff:
1.)
Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2011 2.) Maßvolle Nachverdichtung "Am
Stockborn"; Aufstellung des Bebauungsplans Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.05.2012, § 1723 - OA 170/12 und OA 171/12 OBR 8
- Zu OA 170 Zu 1) Das Wohnbaulandentwicklungsprogramm 2011 (WEP 2011,
Bericht des Magistrats vom 27.01.2012, B 36) begrenzt nicht die Wohnungsanzahl
auf den bereitgestellten Flächen. Die im WEP 2011 dargestellten 50
Wohneinheiten für das Baugebiet Am Stockborn sind eine überschlägig
prognostizierte Mindestzahl, die bei der weiteren Planung zu konkretisieren
ist. Zu 2) Es ist eine neue städtebauliche Konzeption
notwendig, die mit einer kompakten Riegelbebauung an der Straße "Am Stockborn"
das dahinter liegende Wohngebiet vom Verkehrslärm abschirmt. Die
planungsrechtlich festgesetzte zweigeschossige Umgebungsbebauung an der
Oberfeldstraße und der Straße "Am alten Schloss" soll durch die gegenüber
liegende Neubebauung aufgenommen und berücksichtigt werden. Zu 3) Ein Wohnwertverlust der bestehenden Wohnbebauung
durch eine künftige, als allgemeines Wohngebiet konzipierte Neubebauung kann
nicht angenommen werden, denn sie ersetzt jahrelang leerstehende, büroähnliche
und zum Teil sehr hohe Gebäude. Der künftige Bebauungsplan wird keine Festsetzung zu
Eigentums- oder Mietwohnungen treffen können. Die Zielsetzung ist eine
städtebaulich verträgliche Struktur, die eigene Stärken entwickelt ohne die
Umgebung nachteilig zu beeinflussen. Zu OA 171 zu 1) Im Zuge der turnusmäßigen Fortschreibung des WEP
wird das Gebiet "An der Sandelmühle" in Heddernheim mit aufgenommen. zu 2) Sobald eine belastbare Planungskonzeption für das
Gebiet am Stockborn vorliegt, werden der Aufstellungsbeschluss
vorbereitet und die Öffentlichkeit im Zuge des Planverfahrens beteiligt.
Im Bereich der Fläche des Kleintierzuchtvereins
besteht der Bebauungsplan Nr. 537 "Heddernheim-Nord", rechtsverbindlich seit
9.12.1986. Der Bebauungsplan setzt an dieser Stelle bereits ein Wohngebiet
fest. Voraussetzung für die Umsetzung des Bebauungsplans ist die Verlagerung
des Kleintierzuchtvereins, an der der Magistrat arbeitet. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
21.09.2012, OF
241/8 dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
22.03.2012, OA 170
Anregung vom
22.03.2012, OA 171
Antrag vom
22.10.2014, OF
534/8 Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 8
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 29.08.2012 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung
der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 116 Beschluss: Die Vorlage B 371
dient zur Kenntnis. 14. Sitzung des OBR 8
am 27.09.2012, TO I, TOP 30 Beschluss: 1.
Die
Vorlage B 371 dient zur Kenntnis. 2.
Die
Vorlage OF 241/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung: zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme 14. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2012, TO I, TOP
39 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 371
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (=
Kenntnis) 14. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 08.11.2012, TO I, TOP 15
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 371
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und Piraten (=
Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 2300, 14. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 05.11.2012 Aktenzeichen: 61 00