1.) Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2011 2.) Maßvolle Nachverdichtung .Am Stockborn.; Aufstellung des Bebauungsplans
Vorlagentyp: B
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 27.08.2012, B 371
Betreff:
- ) Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2011 2.) Maßvolle Nachverdichtung "Am Stockborn"; Aufstellung des Bebauungsplans Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.05.2012, § 1723 - OA 170/12 und OA 171/12 OBR 8 - Zu OA 170 Zu 1) Das Wohnbaulandentwicklungsprogramm 2011 (WEP 2011, Bericht des Magistrats vom 27.01.2012, B 36) begrenzt nicht die Wohnungsanzahl auf den bereitgestellten Flächen. Die im WEP 2011 dargestellten 50 Wohneinheiten für das Baugebiet Am Stockborn sind eine überschlägig prognostizierte Mindestzahl, die bei der weiteren Planung zu konkretisieren ist. Zu 2) Es ist eine neue städtebauliche Konzeption notwendig, die mit einer kompakten Riegelbebauung an der Straße "Am Stockborn" das dahinter liegende Wohngebiet vom Verkehrslärm abschirmt. Die planungsrechtlich festgesetzte zweigeschossige Umgebungsbebauung an der Oberfeldstraße und der Straße "Am alten Schloss" soll durch die gegenüber liegende Neubebauung aufgenommen und berücksichtigt werden. Zu 3) Ein Wohnwertverlust der bestehenden Wohnbebauung durch eine künftige, als allgemeines Wohngebiet konzipierte Neubebauung kann nicht angenommen werden, denn sie ersetzt jahrelang leerstehende, büroähnliche und zum Teil sehr hohe Gebäude. Der künftige Bebauungsplan wird keine Festsetzung zu Eigentums- oder Mietwohnungen treffen können. Die Zielsetzung ist eine städtebaulich verträgliche Struktur, die eigene Stärken entwickelt ohne die Umgebung nachteilig zu beeinflussen. Zu OA 171 zu 1) Im Zuge der turnusmäßigen Fortschreibung des WEP wird das Gebiet "An der Sandelmühle" in Heddernheim mit aufgenommen. zu 2) Sobald eine belastbare Planungskonzeption für das Gebiet am Stockborn vorliegt, werden der Aufstellungsbeschluss vorbereitet und die Öffentlichkeit im Zuge des Planverfahrens beteiligt. Im Bereich der Fläche des Kleintierzuchtvereins besteht der Bebauungsplan Nr. 537 "Heddernheim-Nord", rechtsverbindlich seit 9.12.
- Der Bebauungsplan setzt an dieser Stelle bereits ein Wohngebiet fest. Voraussetzung für die Umsetzung des Bebauungsplans ist die Verlagerung des Kleintierzuchtvereins, an der der Magistrat arbeitet.Nebenvorlage: Antrag vom 21.09.2012, OF 241/8