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1.) Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2011 2.) Maßvolle Nachverdichtung .Am Stockborn.; Aufstellung des Bebauungsplans

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.08.2012, B 371 Betreff: 1.) Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2011 2.) Maßvolle Nachverdichtung "Am Stockborn"; Aufstellung des Bebauungsplans Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.05.2012, § 1723 - OA 170/12 und OA 171/12 OBR 8 - Zu OA 170 Zu 1) Das Wohnbaulandentwicklungsprogramm 2011 (WEP 2011, Bericht des Magistrats vom 27.01.2012, B 36) begrenzt nicht die Wohnungsanzahl auf den bereitgestellten Flächen. Die im WEP 2011 dargestellten 50 Wohneinheiten für das Baugebiet Am Stockborn sind eine überschlägig prognostizierte Mindestzahl, die bei der weiteren Planung zu konkretisieren ist. Zu 2) Es ist eine neue städtebauliche Konzeption notwendig, die mit einer kompakten Riegelbebauung an der Straße "Am Stockborn" das dahinter liegende Wohngebiet vom Verkehrslärm abschirmt. Die planungsrechtlich festgesetzte zweigeschossige Umgebungsbebauung an der Oberfeldstraße und der Straße "Am alten Schloss" soll durch die gegenüber liegende Neubebauung aufgenommen und berücksichtigt werden. Zu 3) Ein Wohnwertverlust der bestehenden Wohnbebauung durch eine künftige, als allgemeines Wohngebiet konzipierte Neubebauung kann nicht angenommen werden, denn sie ersetzt jahrelang leerstehende, büroähnliche und zum Teil sehr hohe Gebäude. Der künftige Bebauungsplan wird keine Festsetzung zu Eigentums- oder Mietwohnungen treffen können. Die Zielsetzung ist eine städtebaulich verträgliche Struktur, die eigene Stärken entwickelt ohne die Umgebung nachteilig zu beeinflussen. Zu OA 171 zu 1) Im Zuge der turnusmäßigen Fortschreibung des WEP wird das Gebiet "An der Sandelmühle" in Heddernheim mit aufgenommen. zu 2) Sobald eine belastbare Planungskonzeption für das Gebiet am Stockborn vorliegt, werden der Aufstellungsbeschluss vorbereitet und die Öffentlichkeit im Zuge des Planverfahrens beteiligt. Im Bereich der Fläche des Kleintierzuchtvereins besteht der Bebauungsplan Nr. 537 "Heddernheim-Nord", rechtsverbindlich seit 9.12.1986. Der Bebauungsplan setzt an dieser Stelle bereits ein Wohngebiet fest. Voraussetzung für die Umsetzung des Bebauungsplans ist die Verlagerung des Kleintierzuchtvereins, an der der Magistrat arbeitet. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.09.2012, OF 241/8 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.03.2012, OA 170 Anregung vom 22.03.2012, OA 171 Antrag vom 22.10.2014, OF 534/8 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 8 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 29.08.2012 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 116 Beschluss: Die Vorlage B 371 dient zur Kenntnis. 14. Sitzung des OBR 8 am 27.09.2012, TO I, TOP 30 Beschluss: 1. Die Vorlage B 371 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 241/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2012, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 371 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Kenntnis) 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 08.11.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 371 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und Piraten (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 2300, 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 05.11.2012 Aktenzeichen: 61 00