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Luftreinhalteplanung 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 11.06.2010, B 370

Betreff: Luftreinhalteplanung

  1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main Das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main für die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main aufgefordert, Maßnahmenvorschläge zu unterbreiten, die die Stickstoffdioxidbelastung in Zukunft senken. Darüber hinaus sollen die zwischen 2005 und 2010 durchgeführten Maßnahmen benannt werden, die einen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität geleistet haben. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main vertritt das Ziel, dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxid im Stadtgebiet von Frankfurt am Main eingehalten werden sollen. Der seit Januar 2010 gültige Grenzwert für den Jahresmittelwert von 40 μg/m3 wird im Stadtgebiet von Frankfurt am Main, wie an vielen verkehrsnahen Messstandorten in Deutschland, derzeit überschritten. Die Stickstoffdioxidkonzentrationen haben sich auf hohem Niveau stabilisiert. Hauptverursacher der Stickoxide ist der Kraftfahrzeugverkehr. Der Grenzwert stellt die Kommunen bundesweit vor enorme Herausforderungen. Auf der einen Seite haben die Kommunen sicherzustellen, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden, auf der anderen Seite stehen ihnen aber nur eine Reihe beschränkt wirkungsvoller Maßnahmen zur Verfügung. Die Weiterentwicklung der Kraftfahrzeugtechnik in Verbindung mit der Modernisierung der Kfz-Flotte wird nach heutigem Wissensstand nicht ausreichen, um den NO2-Grenzwert im Fall einer erlaubten Fristverlängerung bis zum Jahr 2015 einzuhalten. Die Stickstoffdioxidbelastung im Ballungsraum Rhein-Main ist nicht nur ein lokales Problem in Innenstädten, vielmehr weist die gesamte Rhein-Main-Region nicht zuletzt durch die hohe Verkehrsbelastung auf den zahlreichen Autobahnen und den Flugverkehr eine hohe Hintergrundbelastung auf. In der Folge muss auch die gesamte Region als Handlungsraum verstanden und berücksichtigt werden. In dicht besiedelten Gebieten kann nur ein gemeinsames Vorgehen der Kommunen und der Landesregierung zielführend sein. Der Verantwortung zur Einhaltung der Luftgrenzwerte will der Magistrat im Interesse des Umwelt- und Gesundheitsschutzes gerecht werden. Allerdings stehen dem Magistrat zur Verringerung der Belastungen durch den motorisierten Individualverkehr derzeit nur allgemeine Programme (z.B. Förderung des ÖPNV, des Fuß- und Radverkehrs, Erneuerung der Fahrzeugflotte) zur Verfügung. Diese Maßnahmen werden kontinuierlich verfolgt, sie reichen aber nicht aus, um die Grenzwerte einzuhalten. Die als Anlage beigefügte Auflistung der Maßnahmenvorschläge für die Fortschreibung des Luftreinhalteplans erfolgt in drei Kapiteln: I. Durchgeführte Maßnahmen Hier wird Bezug genommen auf den Zeitraum 2005 bis

  2. II. Beschlossene Maßnahmen Maßnahmen, deren Umsetzung beschlossen worden ist und die ab 2011 umgesetzt werden. Außerdem Maßnahmen, deren Umsetzung ab 2011 abgeschlossen werden wird. III. Weitere Maßnahmenvorschläge Die Maßnahmenvorschläge wurden am

  3. Mai 2010 an das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geschickt. Anlage 1 (ca. 59 KB)Nebenvorlage: Anregung vom 30.08.2010, OA 1185 Anregung vom 14.09.2010, OA 1188 Antrag vom 29.08.2010, OF 473/11 Antrag vom 14.08.2010, OF 643/16 Antrag vom 17.08.2010, OF 644/16 Antrag vom 12.09.2010, OF 657/16 Antrag vom 12.09.2010, OF 659/16 Antrag vom 24.08.2010, OF 688/1 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 16.06.2010