Luftreinhalteplanung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2011, ST
749
Betreff: Luftreinhalteplanung Das beschlossene Einzelhandels- und
Zentrenkonzept aus dem Jahr 2008 stellte die Entwicklung in der Gesamtstadt
dar und enthielt darüber hinaus für insgesamt 22 Versorgungszentren
detaillierte Situationsbeschreibungen und Vorgehensempfehlungen. Zur Fortschreibung des 2008 beschlossenen
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes wurde für die Stadt Frankfurt am Main durch
die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) eine umfassende Studie
erstellt. Diese Fortschreibung hatte zum Ziel, die vorliegende Datenbasis zu
aktualisieren und die Veränderungen in der Einzelhandelslandschaft der Stadt
abzubilden. In der Fortschreibung wurde der
zunehmende Untersuchungsbedarf in diesem Bereich berücksichtigt, weshalb die
aktuelle Studie nun umfassende Profile für 55 Versorgungszentren und 10
dezentrale Agglomerationen enthält. Unter diesen detailliert beschriebenen und
untersuchten Versorgungszentren befindet sich auch der Stadtteil Bergen-Enkheim
mit den zentralen Versorgungsbereichen Bergen, Marktstraße, Enkheim,
Triebstraße, der dezentralen Agglomeration entlang der Borsigallee zwischen
Friesstraße und Röntgenstraße, sowie dem Sonderstandort Einkaufszentrum
Hessen-Center.
Die Studie "Fortschreibung
Einzelhandels- und Zentrenstruktur Frankfurt am Main 2010" wurde in einer
Pressekonferenz am 12.01.2011 öffentlich vorgestellt und wird derzeit in den
städtischen Gremien geprüft und beraten. Die Untersuchung wird auch die
Grundlage für ein fortgeschriebenes Einzelhandels- und Zentrenkonzept bilden.
Dazu werden die zentralen Darstellungen, Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen
in die entsprechende Magistratsvorlage einfließen. Die positive Entwicklung der Stadtteile ist dem
Magistrat der Stadt Frankfurt ein großes Anliegen und wird künftig
dezernatsübergreifend einen Schwerpunkt in der kommunalen Wirtschaftspolitik
bilden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
14.09.2010, OA 1188