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Luftreinhalteplanung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2011, ST 749 Betreff: Luftreinhalteplanung Das beschlossene Einzelhandels- und Zentrenkonzept aus dem Jahr 2008 stellte die Entwicklung in der Gesamtstadt dar und enthielt darüber hinaus für insgesamt 22 Versorgungszentren detaillierte Situationsbeschreibungen und Vorgehensempfehlungen. Zur Fortschreibung des 2008 beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes wurde für die Stadt Frankfurt am Main durch die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) eine umfassende Studie erstellt. Diese Fortschreibung hatte zum Ziel, die vorliegende Datenbasis zu aktualisieren und die Veränderungen in der Einzelhandelslandschaft der Stadt abzubilden. In der Fortschreibung wurde der zunehmende Untersuchungsbedarf in diesem Bereich berücksichtigt, weshalb die aktuelle Studie nun umfassende Profile für 55 Versorgungszentren und 10 dezentrale Agglomerationen enthält. Unter diesen detailliert beschriebenen und untersuchten Versorgungszentren befindet sich auch der Stadtteil Bergen-Enkheim mit den zentralen Versorgungsbereichen Bergen, Marktstraße, Enkheim, Triebstraße, der dezentralen Agglomeration entlang der Borsigallee zwischen Friesstraße und Röntgenstraße, sowie dem Sonderstandort Einkaufszentrum Hessen-Center. Die Studie "Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenstruktur Frankfurt am Main 2010" wurde in einer Pressekonferenz am 12.01.2011 öffentlich vorgestellt und wird derzeit in den städtischen Gremien geprüft und beraten. Die Untersuchung wird auch die Grundlage für ein fortgeschriebenes Einzelhandels- und Zentrenkonzept bilden. Dazu werden die zentralen Darstellungen, Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen in die entsprechende Magistratsvorlage einfließen. Die positive Entwicklung der Stadtteile ist dem Magistrat der Stadt Frankfurt ein großes Anliegen und wird künftig dezernatsübergreifend einen Schwerpunkt in der kommunalen Wirtschaftspolitik bilden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 14.09.2010, OA 1188