Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?
Vorlagentyp: B
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 28.09.2015, B 351
Betreff: Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main? Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.09.2014, § 4951 - NR 2032/05 SPD, NR 1894/10 FAG, A 536/04 SPD, l. B 315/14 - Im Rahmen der jährlichen Berichtspflicht verweist der Magistrat auf den aktuellen Sachstand - zum 2. Maßnahmenpaket zum Aktiven Schallschutz,
- zu den Lärmpausen und - zur Lärmobergrenze. Zweites Maßnahmenpaket zum Aktiven Schallschutz Im Forum Flughafen und Region soll derzeit ein zweites Maßnahmenpaket zum Aktiven Schallschutz entwickelt werden. In Rahmen der Erarbeitung des Maßnahmenpaketes hat der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main folgende Maßnahmen vorgeschlagen: - Prüfung einer neuen Abflugstrecke nach Nordosten (07 ultralang) - Einführung von Lärmobergrenzen - Lärmpausen - Forschungsförderung im Bereich lärmarmer An-und Abflugverfahren - Modifikation der Entgeltstruktur - Zeitliche Ausdehnung von Segmented Approach sowie Segmented Approach auf die Nordwestbahn - Anhebung des Anfluggleitwinkels auf 3,2° auf den Parallelbahnen Die Maßnahmenvorschläge wurden direkt an das Forum Flughafen und Region und gleichzeitig auch an die Fluglärmkommission adressiert. Von den Mitgliedern der FLK wurden darüber hinaus eine Vielzahl von weiteren Maßnahmen vorgeschlagen (siehe Fluglärmkommission Frankfurt, 02.04.15: Sammlung der Vorschläge der Mitglieder der Fluglärmkommission für ein zweites Maßnahmenpaket aktiver Schallschutzmaßnahmen, http://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/stellungnahmen/pdf-2015/vorschlaegesa mmlung_flk-mitglieder_fuer_2._massnahmenpaket_aktiver_schallschutz__2.4.2015.pdf ). Die Maßnahmenvorschläge der Stadt Frankfurt am Main sind in der Sammlung der Fluglärmkommission enthalten. Lärmpausen Der Magistrat fordert seit Jahren die Einführung von Lärmpausen. Seit dem 23. April 2015 wird ein Lärmpausenmodell für ein Jahr im Probebetrieb getestet. Um die Fluglärmbelastungen für die Anwohner zu reduzieren, sollen durch wechselnde Nutzungen der Start- und Landebahnen in den beiden Randstunden von 22 bis 23 Uhr und 5 bis 6 Uhr für die jeweils davon profitierenden Gebiete im Umfeld des Flughafens siebenstündige Lärmpausen entstehen (siehe auch Bericht des Magistrats vom 03.07.2015, B 252). Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen geht der Magistrat davon aus, dass die Bürgerinnen und Bürger von Frankfurt am Main von den Lärmpausen profitieren. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) veröffentlicht unter https://wirtschaft.hessen.de/verkehr/luftverkehr/verspaetete-starts-und-landunge n täglich aktualisiert und rückwirkend, ob bzw. warum das Lärmpausenmodell nicht angewendet worden ist. In der 230. Sitzung der Fluglärmkommission, die am 20. Mai 2015 stattgefunden hat, wurde das FFR-Monitoring-Konzept für den Probebetrieb der Lärmpausen vorgestellt http://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/sitzungen/230._sitzung_am_20.5.2015_n eu/top_3_-_praes_ffr__konzept_laermpausen-monitoring.pdf. Es wird voraussichtlich aus 3 Teilen bestehen: - statistische Auswertung zur Anwendungshäufigkeit - Lärmmonitoring / Auswertung von Messwerten (Dauerschallpegel, Messwerte an Mustertagen) - Wahrnehmungs- und Wirkungsmonitoring Begleitende Untersuchung mit dem Ziel, das subjektive Ent- und Belastungsempfinden der Betroffenen durch Lärmpausen zu erfassen. In einem ersten Schritt sollen Fokusgruppen durchgeführt werden, um verallgemeinerbare Aussagen zur Wirkung von Lärmpausen zu gewinnen. Ggf. sollen zusätzlich telefonische Befragungen durchgeführt werden. Lärmobergrenze Der Magistrat fordert seit vielen Jahren die Einführung einer Lärmobergrenze. Im Koalitionsvertrag zwischen der CDU Hessen und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Hessen für die 19. Wahlperiode des Hessischen Landtags 2014 - 2019 wurde vereinbart, eine Lärmobergrenze mit dem Ziel einer deutlichen Lärmreduzierung gegenüber den im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten Werten einzuführen. Nach Auffassung des Hessischen Landtages soll die Lärmobergrenze die Belastung in der Region durch Fluglärm wirksam begrenzen. Die Landesregierung soll bis spätestens Sommer 2016 einen Umsetzungsvorschlag vorlegen (siehe http://starweb.hessen.de/star/pdftemp/17989_20150902174127.pdf). Die Fluglärmschutzbeauftragte Regine Barth hat in der 231. Sitzung der Fluglärmkommission am 22.07.15 den Sachstand zur Einführung einer Lärmobergrenze vorgestellt. Der Vortrag ist unter http://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/sitzungen/231._sitzung_am_22.07.2015/ top_5__-_praes._hmwevl__sachstand_laermobergrenze.pdf abrufbar. Danach erfolgen derzeit die notwendigen Vorarbeiten auf der Fachebene des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) mit dem Ziel, eine Grundlage für die politischen Entscheidungen der Landesregierung in 2016 zu schaffen. Die inhaltlichen Herausforderungen sieht das HMWEVL in der wirksamen Begrenzung der Lärmbelastung unter Beibehaltung der erforderlichen Entwicklungsmöglichkeiten des Flughafens. Außerdem sollten Neuerungen im Bereich der An- und Abflugverfahren möglich bleiben. Es sollten wirksame Anreize für einen lärmarmen Flugzeugmix und lärmarme Flugverfahren geschaffen werden.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Sitzung
45
OBR 5
TO I, TOP 25
Die Vorlage B 351 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU Grüne Fdp Und Fraktionslos
Ablehnung:
SPD FAG
Sitzung
45
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 15
nicht auf TO Die Vorlage B 351 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU Grüne FDP
Ablehnung:
SPD Linke BFF Römer