Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 28.09.2015, B 351 Betreff: Welche Vorschläge zur
Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main? Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.09.2014,
§ 4951 - NR 2032/05 SPD,
NR 1894/10 FAG, A 536/04 SPD, l. B 315/14 - Im Rahmen der jährlichen Berichtspflicht verweist der
Magistrat auf den aktuellen Sachstand - zum 2. Maßnahmenpaket zum Aktiven Schallschutz,
- zu den Lärmpausen und - zur Lärmobergrenze. Zweites Maßnahmenpaket zum Aktiven Schallschutz
Im Forum Flughafen und Region soll derzeit ein
zweites Maßnahmenpaket zum Aktiven Schallschutz entwickelt werden. In Rahmen der Erarbeitung des Maßnahmenpaketes hat
der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
- Prüfung einer neuen Abflugstrecke nach Nordosten
(07 ultralang) - Einführung von Lärmobergrenzen
- Lärmpausen - Forschungsförderung im Bereich lärmarmer An-und
Abflugverfahren
- Modifikation der
Entgeltstruktur
- Zeitliche Ausdehnung von
Segmented Approach sowie Segmented Approach auf die Nordwestbahn - Anhebung des Anfluggleitwinkels auf 3,2° auf den
Parallelbahnen Die Maßnahmenvorschläge wurden direkt
an das Forum Flughafen und Region und gleichzeitig auch an die
Fluglärmkommission adressiert. Von den Mitgliedern der FLK wurden darüber
hinaus eine Vielzahl von weiteren Maßnahmen vorgeschlagen (siehe
Fluglärmkommission Frankfurt, 02.04.15: Sammlung der Vorschläge der Mitglieder
der Fluglärmkommission für ein zweites Maßnahmenpaket aktiver
Schallschutzmaßnahmen,
http://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/stellungnahmen/pdf-2015/vorschlaegesa
mmlung_flk-mitglieder_fuer_2._massnahmenpaket_aktiver_schallschutz__2.4.2015.pdf
). Die Maßnahmenvorschläge der Stadt Frankfurt am Main sind in der Sammlung der
Fluglärmkommission enthalten. Lärmpausen Der Magistrat fordert seit Jahren die Einführung von
Lärmpausen. Seit dem 23. April 2015 wird ein
Lärmpausenmodell für ein Jahr im Probebetrieb getestet. Um die
Fluglärmbelastungen für die Anwohner zu reduzieren, sollen durch wechselnde
Nutzungen der Start- und Landebahnen in den beiden Randstunden von 22 bis 23
Uhr und 5 bis 6 Uhr für die jeweils davon profitierenden Gebiete im Umfeld des
Flughafens siebenstündige Lärmpausen entstehen (siehe auch Bericht des
Magistrats vom 03.07.2015, B 252). Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen geht der
Magistrat davon aus, dass die Bürgerinnen und Bürger von Frankfurt am Main von
den Lärmpausen profitieren. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) veröffentlicht unter
https://wirtschaft.hessen.de/verkehr/luftverkehr/verspaetete-starts-und-landunge
n täglich aktualisiert und rückwirkend, ob bzw. warum das
Lärmpausenmodell nicht angewendet worden ist. In der 230. Sitzung der Fluglärmkommission, die am
20. Mai 2015 stattgefunden hat, wurde das FFR-Monitoring-Konzept für den
Probebetrieb der Lärmpausen vorgestellt
http://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/sitzungen/230._sitzung_am_20.5.2015_n
eu/top_3_-_praes_ffr__konzept_laermpausen-monitoring.pdf. Es wird
voraussichtlich aus 3 Teilen bestehen: - statistische Auswertung zur
Anwendungshäufigkeit - Lärmmonitoring / Auswertung von Messwerten
(Dauerschallpegel, Messwerte an Mustertagen) - Wahrnehmungs- und Wirkungsmonitoring
Begleitende Untersuchung mit dem Ziel, das subjektive Ent- und
Belastungsempfinden der Betroffenen durch Lärmpausen zu erfassen. In einem
ersten Schritt sollen Fokusgruppen durchgeführt werden, um verallgemeinerbare
Aussagen zur Wirkung von Lärmpausen zu gewinnen. Ggf. sollen zusätzlich
telefonische Befragungen durchgeführt werden. Lärmobergrenze Der Magistrat fordert seit vielen Jahren die
Einführung einer Lärmobergrenze. Im Koalitionsvertrag zwischen der CDU Hessen und
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Hessen für die 19. Wahlperiode des Hessischen Landtags
2014 - 2019 wurde vereinbart, eine Lärmobergrenze mit dem Ziel einer deutlichen
Lärmreduzierung gegenüber den im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten
Werten einzuführen. Nach Auffassung des Hessischen Landtages soll die
Lärmobergrenze die Belastung in der Region durch Fluglärm wirksam begrenzen.
Die Landesregierung soll bis spätestens Sommer 2016 einen Umsetzungsvorschlag
vorlegen (siehe
http://starweb.hessen.de/star/pdftemp/17989_20150902174127.pdf). Die Fluglärmschutzbeauftragte Regine Barth hat in der
231. Sitzung der Fluglärmkommission am 22.07.15 den Sachstand zur Einführung
einer Lärmobergrenze vorgestellt. Der Vortrag ist unter
http://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/sitzungen/231._sitzung_am_22.07.2015/
top_5__-_praes._hmwevl__sachstand_laermobergrenze.pdf abrufbar. Danach erfolgen
derzeit die notwendigen Vorarbeiten auf der Fachebene des Hessischen
Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL)
mit dem Ziel, eine Grundlage für die politischen Entscheidungen der
Landesregierung in 2016 zu schaffen. Die inhaltlichen Herausforderungen sieht das HMWEVL
in der wirksamen Begrenzung der Lärmbelastung unter Beibehaltung der
erforderlichen Entwicklungsmöglichkeiten des Flughafens. Außerdem sollten
Neuerungen im Bereich der An- und Abflugverfahren möglich bleiben. Es sollten
wirksame Anreize für einen lärmarmen Flugzeugmix und lärmarme Flugverfahren
geschaffen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
05.05.2004, A 536
Antrag vom
21.09.2005, NR 2032
Antrag vom 14.06.2010,
NR 1894
Bericht des
Magistrats vom 11.08.2014, B 315
Bericht des
Magistrats vom 24.10.2016, B 273
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket:
30.09.2015 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5
am 06.11.2015, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 351 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen SPD und FAG
(= Zurückweisung) 45. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 03.12.2015, TO I, TOP 15
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 351 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (=
Zurückweisung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: BFF und RÖMER (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 6563, 45. Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 03.12.2015 Aktenzeichen: 79 3