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Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 10.09.2012, B 415

Betreff: Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main? Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2011, § 978 - NR 2032/05 SPD, NR 1894/10 FAG, A 536/04 SPD, l. B 371/11 - Gegenanflüge Nach Auskunft der Deutschen Flugsicherung ist die offizielle Anhebung der Gegenanflüge um

  1. 000 Fuß (ca. 300 m) für den 18.10.2012 vorgesehen. In Frankfurt am Main sind die nördlichen Stadtteile vom Gegenanflug betroffen.

  2. Maßnahmenpaket Aktiver Schallschutz des Forums Flughafen und Region Im Konvent des Forums Flughafen und Region (FFR) wurde am 29.06.2010 das

  3. Maßnahmenpaket Aktiver Schallschutz des Expertengremiums Aktiver Schallschutz vorgestellt. Im Expertengremium des FFR werden Maßnahmen zum aktiven Schallschutz identifiziert und geprüft. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main ist in diesem Gremium vertreten. Das

  4. Maßnahmenpaket enthält Vorschläge für sieben Maßnahmen, die eine Fluglärmentlastung für die Bevölkerung in der Rhein-Main-Region bringen sollen. Inzwischen wurden sechs Maßnahmen umgesetzt. Die siebte, die Anhebung des Anfluggleitwinkels auf der Nordwestbahn, soll im Herbst 2012 in den Probebetrieb gehen. Das FFR hat die Probebetriebe durch ein Monitoring begleitet. Das Monitoring diente der Überprüfung der getroffenen Annahmen zu Umsetzbarkeit und Lärmauswirkung und diente als Basis für Empfehlungen, ob und wie die Maßnahmen fortgesetzt bzw. optimiert werden sollten. Der Bericht des Expertengremiums Aktiver Schallschutz über die Ergebnisse zum Monitoring des Ersten Maßnahmenpakets Aktiver Schallschutz am Flughafen Frankfurt/Main, Berichtszeitraum: Juni 2010 - Mai 2012 vom

  5. Juni 2012 ist im Internet unter http://www.forum-flughafen-region.de/forum/expertengremium-aktiver-schallschutz/ monitoringberichtmassnahmenpaketaktiverschallschutz/ abrufbar. Nachfolgend werden die sieben Maßnahmen kurz erläutert.

  6. Vertikale Optimierung von Abflugverfahren - Einhaltung einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 220 Knoten angezeigter Geschwindigkeit IAS (Indicated Airspeed) Diese Maßnahme betrifft Starts. Mit dieser Maßnahme wird durch Vorgabe einer Geschwindigkeitsbeschränkung das Ziel verfolgt, die Überflughöhen über Wohngebieten zu vergrößern. Beim Erreichen der vorgegebenen Geschwindigkeit darf bis zu einer Entfernung von 6 Nautischen Meilen (etwa 11 km) vom Abhebepunkt nicht weiter beschleunigt werden, stattdessen ist die Triebwerksleistung in Höhe umzusetzen. Bei der Entwicklung der Maßnahme wurde davon ausgegangen, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung bei mittleren und schweren Flugzeugmustern Wirkung zeigen würde. Bei leichteren Flugzeugen wurde keine Wirkung erwartet, da diese in diesem Bereich bereits größere Höhen gewonnen haben. Die ursprünglich rechnerisch angenommenen Lärmreduktionspotentiale sind durch die Maßnahme nicht erreicht worden. Für die MD11 zeigt sich jedoch, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung greift und eine Reduzierung der Lärmwerte sowie eine geringe Erhöhung der Flughöhe erreicht wird. Für die anderen untersuchten Flugzeugtypen zeigten sich keine signifikanten Veränderungen im Immissionsverhalten, da die Geschwindigkeitsvorgabe bereits vor der Einführung der Maßnahme eingehalten wurde. Von dieser Maßnahme ist auch die Abflugstrecke 07-(N)-lang, die über Frankfurter Stadtgebiet führt, betroffen. Der Koordinierungsrat des FFR hat dem Expertengremium Aktiver Schallschutz die Aufgabe übergeben, eine systematische Überprüfung aller wesentlichen Abflugverfahren durchzuführen.

  7. Umrüstung der Boeing737-Flotte der Lufthansa - Austausch der schallabsorbierenden Auskleidungen an den Triebwerken Diese Maßnahme betrifft Starts und Landungen. Die Lufthansa hat bis Ende 2011 die Triebwerke der gesamten in Frankfurt stationierten Boeing737-Flotte mit neuen Schalldämpfern ausgestattet. Der Austausch von zwölf schallabsorbierenden Auskleidungen am Einlass des Triebwerks bewirkt nach Herstellerangaben eine Lärmminderung bei Start und Landung. Die umgerüsteten B737 verfügen über ein Lärmzertifikat des Luftfahrtbundesamtes, das die Erfüllung der strengsten Grenzwerte (Kapitel 4) bescheinigt. Im Rahmen des Monitorings wurden für etwa 40.000 Flugbewegungen die Messdaten der Fluglärmmessstationen der Fraport AG ausgewertet. Die Schwankung der Werte ist insgesamt sehr groß und die Ergebnisse nicht einheitlich positiv. Es ist ein positiver Trend, allerdings unterhalb des erwarteten Effekts der Lärmzertifizierung erkennbar. Das Expertengremium empfiehlt, die Lärmwirkungen weiter zu untersuchen und das Instrumentarium hierfür möglichst weiterzuentwickeln. Technische Nachrüstungen am Bestand - als Mittel zur Lärmreduzierung an der Quelle und als Anstoß für die Entwicklung weiterer baulicher Innovationen - werden empfohlen. Nach den Verabredungen der Allianz für Lärmschutz ist vorgesehen, dass die B737-Flotte der Lufthansa in Frankfurt sukzessive abgezogen wird.

  8. Optimierung vom Betriebsrichtungswechsel je nach Rückenwind - Anweisung an die Lotsen der Deutschen Flugsicherung Diese Maßnahme betrifft Starts und Landungen. Es handelt sich um eine lärmverteilende Maßnahme. Die An- und Abflüge auf dem Flughafen Frankfurt werden mit zwei Betriebsrichtungen abgewickelt, da die Flugzeuge gegen den Wind starten und landen. Bei Betriebsrichtung West 25 ist derzeit eine Rückenwindkomponente von 5 Knoten (etwa 9 km/h) definiert. Das bedeutet, dass bei geringem Ostwind die Betriebsrichtung 25 beibehalten wird, und die Flugzeuge mit leichtem Rückenwind landen und starten. Da westlich einige Wohngebiete (z.B. Raunheim, Flörsheim) sehr nah am Flughafen liegen, wurde schon bisher angestrebt, den Flughafen möglichst von Osten aus anzufliegen (über Offenbach und Frankfurt am Main). Das ist zu etwa 75 % der Zeit eines Jahres der Fall. Es wird angestrebt, den Anteil an Betriebsrichtung 25 in 2 Stufen zu erhöhen:

  9. In einem ersten Schritt soll die bestehende Regelung von 5 Knoten besser ausgenutzt werden. Erfahrungen zeigen, dass hin und wieder bereits auch bei geringeren Rückenwindkomponenten die Betriebsrichtung gewechselt wird. Die Anweisung an die Lotsen, die bisherige 5-Knoten-Reglung stärker auszunutzen, um die Anteile Betriebsrichtung 07 zu reduzieren, ist erfolgt. Eine Beurteilung der tatsächlichen Veränderungen der Betriebsrichtungsanteile durch derartige Maßnahmen wird erst über den Vergleich langjähriger Mittelwerte möglich sein.

  10. In einem zweiten Schritt soll die Rückenwindkomponente auf 7 Knoten (etwa 13 km/h) angehoben werden. Derzeit findet auf ICAO-Ebene ein Diskussions- und Entscheidungsprozess statt, ob eine Anhebung der Rückenwindkomponente aus Lärmschutzgründen auf 7 Knoten befürwortet wird. Nach der Auswertung der Wetterdaten ergab sich ein Potenzial von 6 bis 12 möglichen zusätzlichen Tagen für die Betriebsrichtung 25 bei Anhebung der Rückenwindkomponente auf 7 Knoten. Das Expertengremium empfiehlt, die weiteren Schritte zur Implementierung dieses Teils des Maßnahmenpakets hinsichtlich ggf. vorhandener Sicherheitsbedenken bei Piloten und Lotsen sowie die lärmbezogenen Gründe in enger Kommunikation mit den Akteuren durchzuführen. Mit dieser Maßnahme werden die Gebiete in Frankfurt am Main, die unterhalb der beiden Frankfurter Abflugrouten liegen, entlastet. Gleichzeitig wird jedoch der Frankfurter Süden, der sich unter der Endanflugroute auf die Nordwestbahn befindet, belastet.

  11. Segmented RNAV (GPS) Approach Diese Maßnahme betrifft Landungen. Es handelt sich um eine lärmverteilende Maßnahme. Der segmentierte Anflug ist ein Verfahren der Flächennavigation. Mittels Satellitennavigation ist es möglich, dicht besiedelte Gebiete zu umfliegen. Insbesondere sollten mit dieser Maßnahme Mainz, Offenbach und Hanau südlich umflogen werden. Erst in einer Entfernung von ca. 9,3 km (5 Nautische Meilen) statt normalerweise etwa 18 km (9,7 Nautische Meilen) sollten die landenden Flugzeuge auf die Endanfluggrundlinie eindrehen. Das Verfahren wurde zwischen dem 10.02.2011 und dem 30.10.11 zwischen 23 und 5 Uhr erprobt. Die avisierte 80 % Ausnutzungsrate wurde nicht erreicht. Nur etwa 52 % der Anflüge wurden im segmentierten Anflug geführt. Aufgrund der dichten Besiedlung unter der Endanflugroute und einer weniger dichten Besiedlung unterhalb der segmentierten Anflüge erweist sich diese Maßnahme als insgesamt lärmmindernd für die Region. Der Koordinierungsrat des FFR hat dem Expertengremium Aktiver Schallschutz die Maßnahme "Zeitliche Ausdehnung Segmented Approach" zur weiteren Prüfung übergeben. Das Expertengremium wird die weitere Nutzung, Optimierung und ggf. Ausdehnung des Segmented Approaches voranbringen. Es soll geprüft werden, ob das Verfahren auf die Nachtrandstunden ausgeweitet werden kann. Auch soll der Ausnutzungsgrad des Verfahrens erhöht werden. Das Expertengremium empfiehlt die Beibehaltung des segmentierten Anflugs auf die Verspätungsregelung (23 bis 5 Uhr).

  12. Dedicated Runways Operations (bevorzugte Bahnnutzng - DROps) Diese Maßnahme betrifft Starts. Es handelt sich um eine lärmverteilende Maßnahme. Die Maßnahme Dedicated Runways Operations (bevorzugte Bahnnutzung - DROps) soll eine flugbetriebliche Lärmminderung hervorrufen und somit lärmempfindliche Gebiete (z.B. Wohngebiete) in bestimmten Zeitabschnitten (Lärmpausen) entlasten. Dies wird durch eine bevorzugte Nutzung der Start- und Landebahnen und der Flugrouten ermöglicht. Die Maßnahme wurde im Zeitraum 12.01.2011 bis 28.10.2011 in Nächten mit ungeradem Datum zwischen 23 und 5 Uhr eingeführt. Während der restlichen Nächte wurden die üblichen Routennutzungskonzepte angewandt. Mit dieser Maßnahme sollten für die Betroffenen kalkulierbare Lärmpausen geschaffen werden, da die DROps-Routenbelegung in 50 % der Betriebszeiten angewendet wurde. Bei Betriebsrichtung 07 (Ostbetrieb) wurden bei DROps 07 keine Starts über das Parallelbahnsystem abgewickelt, sondern es gab eine Bündelung der Abflüge über die Startbahn 18 West. Hierdurch wurde u.a. das Stadtgebiet von Frankfurt am Main entlastet. Um die Starts nach Norden abzuwickeln, wurde eine alternative Nachtabflugroute entworfen. Die Lärmmessungen zeigen, dass die Be- und Entlastungen durch DROps nachweisbar sind, d.h. Lärmpausen sind möglich. Das Expertengremium hat das Lärmpausen-Konzept DROps zur Weiterführung und zeitlichen Ausdehnung empfohlen, soweit wie betrieblich und kapazitativ möglich. Der Koordinierungsrat hat bereits im Januar 2012 das Konzept DROps early morning (ab 5 Uhr) beschlossen. Das Thema wurde auch in der Fluglärmkommission diskutiert. Am 28.06.12 wurde von der Deutschen Flugsicherung die Anwendung von DROps zwischen 5 und 6 Uhr eingeführt. Der Probebetrieb soll von einem Monitoring begleitet werden.

  13. Optimierung kontinuierlicher Sinkflug (Continuous Descent Approach - CDA/CDO) - Optimierung der Anwendung und Erhöhung der Ausnutzung Diese Maßnahme betrifft Landungen. Beim CDO werden Flugzeuge aus größeren Höhen in einer Art Gleitflug, dem konstanten Sinkflug, zum Endanflug geführt. Durch den CDO wird erreicht, dass der Flugzeugführer bei der Landung nur geringen Schub einsetzen muss sowie weniger auf die Nutzung von aerodynamischen Hilfen (z.B. Klappen) angewiesen ist. Dadurch verringern sich Lärm- und Schadstoffemissionen. Ein CDO ähnliches Verfahren wurde am Flughafen Frankfurt bereits 2006 eingeführt. Mit der Implementierung des Maßnahmenpakets sollte der bisher schon in Frankfurt praktizierte kontinuierliche Sinkflug weiter angewendet werden. Der Ausnutzungsgrad des CDO-Verfahrens sollte erhöht werden, indem die DFS die Piloten mit Entfernungsinformationen versorgt, die die Einhaltung eines optimalen CDO-Profils unterstützen. Eine signifikante Erhöhung des CDA/CDO-Anteils durch die Umsetzung der "Distance to go"- Angabe von den Lotsen an die Piloten konnte nicht festgestellt werden. Das FFR hat empfohlen, die CDO-konformen Anflüge tagsüber und in der Nacht zu erhöhen. Am 31.05.12 hat der Probebetrieb des konstanten Sinkflugs (CDO-Continuous Descent Operations) begonnen. Immer wenn es die Verkehrssituation zulässt, soll seither der kontinuierliche Sinkflug angewendet werden.

  14. Anhebung des Anfluggleitwinkels auf der Nordwestbahn Die Maßnahme betrifft Landungen. Standardmäßig erfolgen Landungen in einem Winkel von 3°. Wenn man diesen Winkel anhebt und damit steiler anfliegt, erhöht sich der Abstand, mit dem Siedlungsgebiete überflogen werden. Der Beginn des Probebetriebs der Maßnahme "Anhebung des Anfluggleitwinkels auf 3,2° auf der neuen Nordwestlandebahn" ist für Herbst 2012 vorgesehen. Die Maßnahme wird mit einem Monitoring begleitet werden.Nebenvorlage: Antrag vom 13.11.2012, OF 211/4 Antrag vom 26.09.2012, OF 407/5 Antrag vom 07.11.2012, OF 442/5

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