Machbarkeitsstudie einer schienengebundenen Verbindung der östlichen Frankfurter Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, Fechenheim-Nord, Carl-Benz-Straße untereinander und mit Offenbach
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B
340 Betreff:
Machbarkeitsstudie einer schienengebundenen Verbindung der östlichen
Frankfurter Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd,
der Gewerbegebiete Seckbach, Fechenheim-Nord, Carl-Benz-Straße untereinander
und mit Offenbach Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.06.2019, § 4130 - OA 397/19 OBR 11 - Wegen der dynamischen Entwicklung Frankfurts und der
besonderen Rolle, die in diesem Zusammenhang dem Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) zukommt, wird die Fortschreibung des
Gesamtverkehrsplans Frankfurt am Main - Teil Schiene 2030 vorbereitet. Im Rahmen der GVP-Untersuchungen werden verschiedene
Infrastrukturmaßnahmen zur Optimierung der Schienenanbindung des Frankfurter
Ostens untersucht. So wird z. B. - die Straßenbahnverlängerung von der
Hugo-Junkers-Straße nach Offenbach, - die Stadtbahnverlängerung von der Seckbacher
Landstraße über den Atzelberg nach Bergen, - die Stadtbahnverlängerung von der Endhaltestelle
Enkheim zum Riedbad/Riedschule und - ein Abzweig von der
Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch über die Wächtersbacher Straße nach Osten zur
Verknüpfung mit dem Regionalverkehr geprüft. Erst bei einem positiven Ergebnis im Rahmen
der GVP-Untersuchungen werden die Maßnahmen durch entsprechende
Machbarkeitsstudien konkretisiert. Ob darüber hinaus ein Bedarf an Schienenmaßnahmen
besteht, wie z.B. eine tangentiale Verbindung zwischen den vom Ortsbeirat
genannten Bereichen, wird im Rahmen der GVP-Untersuchungen geklärt. Der Anregung des Ortsbeirates, eine Verschwenkung der
Linie U 4 unter Nutzung des im Zuge der Nordmainischen S-Bahn zu realisierenden
Tunnels unter den Bahngleisen zu prüfen, ist der Magistrat mit folgendem
Ergebnis gefolgt.
Aufbauend auf der
Vorplanungsvorlage (Vortrag des Magistrats M 34 vom 19.02.2010), der vom
Ortbeirat 11 am 15.03.2010 und mit Beschluss § 7874 am 25.03.2010 von der
Stadtverordnetenversammlung zugestimmt wurde, ist eine Straßenunterführung in
Verlängerung der Ernst-Heinkel-Straße vom Magistrat in das
Planfeststellungsverfahren zu Nordmainischen S-Bahn eingebracht worden. Diese
Planung sieht eine Unterquerung der Gleise vor, die nördlich direkt an die
Orber Straße und südlich direkt an die Hanauer Landstraße angebunden wird. Die
nördliche wie die südliche Rampe zur Unterquerung erreicht mit ungefähr
8 % eine Neigung, die nicht stadtbahngängig ist. Um mit
Stadtbahnfahrzeugen befahren werden zu können, müssten die Rampen auf ungefähr
die doppelte Strecke verlängert werden. Dies hätte zur Folge, dass sowohl die
Orber Straße als auch die Hanauer Landstraße jeweils auch noch unterfahren
werden müssten. Der Magistrat wird daher an der im laufenden
Planfeststellungsverfahren der Nordmainischen S-Bahn als "Eisenbahnüberführung
Ernst-Heinkel-Straße" bezeichneten Planung festhalten. Sollten im Rahmen der GVP-Untersuchungen
stadtbahnwürdige Verkehrswerte für eine der Anregung des Ortsbeirates
entsprechende Verbindung der östlichen Frankfurter Stadtteile ermittelt werden,
ist anschließend deren technische Realisierbarkeit in
Machbarkeitsuntersuchungen vertiefend zu klären. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
13.05.2019, OA 397
Antrag vom
14.10.2019, OF
629/11
Anregung vom 28.10.2019, OA 489
Anregung an den
Magistrat vom 29.10.2019, OM 5346
Antrag vom
02.01.2021, OF
798/11 Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 11, 16 Versandpaket: 18.09.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR
11 am 28.10.2019, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR
16 am 29.10.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 22
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER
gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 4890, 35. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 03.12.2019 Aktenzeichen: 32 1