Gesamtverkehrsplan Frankfurt am Main Verlängerung der U 4 über Betriebshof-Ost bis zum Stadtteil Bergen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B
236 Betreff:
Gesamtverkehrsplan Frankfurt am Main Verlängerung der U 4 über
Betriebshof-Ost bis zum Stadtteil Bergen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2005, §
10477 - OA 2052 OBR 11,
B 930/07 -
Die Prüfung einer Verlängerung der U 4 über den
Betriebshof Ost konnte mit folgendem Ergebnis abgeschlossen werden: Zum "Kleinen Fahrplanwechsel" am 15. Juni
dieses Jahres wird die Linie U 4 bis zur Station
"Schäfflestraße" verlängert. Jeder zweite bzw. dritte Zug der Linie
U 4 fährt dann von der bisherigen Endstelle Seckbacher Landstraße über die
bestehenden Umfahrungs-Gleise des Betriebshofs Ost bis zur neuen Endstation
"Schäfflestraße". Dort kann ein bestehendes Betriebsgleis für die
Wendefahrt genutzt werden. Für die rund 2.000 Meter lange Strecke zwischen
Seckbacher Landstraße und Riederwald werden die Bahnen zwischen vier und fünf
Minuten benötigen; 1.300 Meter der Verlängerung führen über das Areal des im
Sommer 2003 eröffneten Betriebshofs Ost. Zwischen 5 Uhr 30 und 22 Uhr bietet
die U 4 zwischen "Bockenheimer Warte" und
"Schäfflestraße" von Juni an einen 15-Minuten-Takt. In der
Schwachverkehrszeit (SVZ) also von 22 Uhr bis Betriebsende sowie von
Betriebsbeginn bis 5 Uhr 30 fahren die Bahnen alle 20 Minuten. Die U4 wird so an ihrer neuen Endstation
"Schäfflestraße" mit der Linie U 7 verknüpft, dass Anwohner der
Stadtteile Riederwald und Enkheim künftig auf kurzem Weg Bornheim
(Bergerstraße) erreichen können. Zusätzlich bietet die U 4 die direkte
Anbindung an den Hauptbahnhof. Umgekehrt ist für Bornheims Bewohner das
Hessen-Center schneller erreichbar. Gleichwohl will der Magistrat die Option für eine
langfristige Anbindung Bergens an das Schienennetz aufrecht halten. Neben der im
Gesamtverkehrsplan bereits enthaltenen Option einer weiteren Verlängerung der U
4 über die geplante Erweiterung bis Seckbach-Atzelberg hinaus kann auch ein
Abzweig von der U 7 durch das Gewerbegebiet Seckbach eine diskussionswürdige
Alternative darstellen. Daher wird der Magistrat sowohl für die Verlängerung
der U 4 als auch für den Abzweig von der U 7 eine langfristige Flächensicherung
betreiben. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
05.09.2005, OA 2052
Bericht des
Magistrats vom 17.12.2007, B 930
Antrag vom
14.10.2019, OF
629/11
Anregung vom 28.10.2019, OA 489
Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4, 11, 16
Versandpaket: 14.05.2008 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR
11 am 02.06.2008, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 236 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 4
am 03.06.2008, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 236 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR
16 am 03.06.2008, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 236 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 23. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 19.08.2008, TO I, TOP 39
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 236 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
NPD (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 4198, 23. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 19.08.2008 Aktenzeichen: 61 11