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Gesamtverkehrsplan Frankfurt am Main Verlängerung der U 4 über Betriebshof-Ost bis zum Stadtteil Bergen

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Betreff: Gesamtverkehrsplan Frankfurt am Main Verlängerung der U 4 über Betriebshof-Ost bis zum Stadtteil Bergen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2005, § 10477 - OA 2052 OBR 11, B 930/07 - Die Prüfung einer Verlängerung der U 4 über den Betriebshof Ost konnte mit folgendem Ergebnis abgeschlossen werden: Zum "Kleinen Fahrplanwechsel" am 15. Juni dieses Jahres wird die Linie U 4 bis zur Station "Schäfflestraße" verlängert. Jeder zweite bzw. dritte Zug der Linie U 4 fährt dann von der bisherigen Endstelle Seckbacher Landstraße über die bestehenden Umfahrungs-Gleise des Betriebshofs Ost bis zur neuen Endstation "Schäfflestraße". Dort kann ein bestehendes Betriebsgleis für die Wendefahrt genutzt werden. Für die rund 2.000 Meter lange Strecke zwischen Seckbacher Landstraße und Riederwald werden die Bahnen zwischen vier und fünf Minuten benötigen; 1.300 Meter der Verlängerung führen über das Areal des im Sommer 2003 eröffneten Betriebshofs Ost. Zwischen 5 Uhr 30 und 22 Uhr bietet die U 4 zwischen "Bockenheimer Warte" und "Schäfflestraße" von Juni an einen 15-Minuten-Takt. In der Schwachverkehrszeit (SVZ) also von 22 Uhr bis Betriebsende sowie von Betriebsbeginn bis 5 Uhr 30 fahren die Bahnen alle 20 Minuten. Die U4 wird so an ihrer neuen Endstation "Schäfflestraße" mit der Linie U 7 verknüpft, dass Anwohner der Stadtteile Riederwald und Enkheim künftig auf kurzem Weg Bornheim (Bergerstraße) erreichen können. Zusätzlich bietet die U 4 die direkte Anbindung an den Hauptbahnhof. Umgekehrt ist für Bornheims Bewohner das Hessen-Center schneller erreichbar. Gleichwohl will der Magistrat die Option für eine langfristige Anbindung Bergens an das Schienennetz aufrecht halten. Neben der im Gesamtverkehrsplan bereits enthaltenen Option einer weiteren Verlängerung der U 4 über die geplante Erweiterung bis Seckbach-Atzelberg hinaus kann auch ein Abzweig von der U 7 durch das Gewerbegebiet Seckbach eine diskussionswürdige Alternative darstellen. Daher wird der Magistrat sowohl für die Verlängerung der U 4 als auch für den Abzweig von der U 7 eine langfristige Flächensicherung betreiben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.09.2005, OA 2052 Bericht des Magistrats vom 17.12.2007, B 930 Antrag vom 14.10.2019, OF 629/11 Anregung vom 28.10.2019, OA 489 Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4, 11, 16 Versandpaket: 14.05.2008 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 02.06.2008, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 236 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 4 am 03.06.2008, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 236 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 16 am 03.06.2008, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 236 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.08.2008, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 236 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 4198, 23. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.08.2008 Aktenzeichen: 61 11

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