Solaroffensive für Frankfurt III: Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik- und/oder Solarthermie-Anlagen auf stadteigenen Dächern
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 22.08.2025, B 317 Betreff: Solaroffensive für Frankfurt III:
Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik- und/oder Solarthermie-Anlagen auf
stadteigenen Dächern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.03.2023, § 2945 - NR 577/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt -
Der Magistrat begrüßt ausdrücklich das Ziel, den
Ausbau von Photovoltaik- und/oder Solarthermieanlagen auf städtischen Dächern
zu beschleunigen. Die Stadt
Frankfurt ergreift seit Beschluss des Antrags "Solaroffensive für Frankfurt
III: Beschleunigung des Ausbaus von Fotovoltaik- und/oder Solarthermie-Anlagen
auf stadteigenen Dächern" (§ 2945 vom 02.03.2023)" umfangreiche
zusätzliche Maßnahmen, um den Ausbau der Solartechnik-Anlagen (insbesondere
Photovoltaik-Anlagen) auf den Dachflächen der stadteigenen Gebäude so zu
beschleunigen, dass bis 2030 auf einer größtmöglichen Zahl an stadteigenen
Gebäuden, die sich aus technischen und wirtschaftlichen Gründen für die
Errichtung von Solartechnik-Anlagen eignen, entsprechende Anlagen installiert
und in Betrieb genommen werden können. In Ergänzung zum Beschluss "Solaroffensive für
Frankfurt III" wurden in den letzten Jahren weitere Anträge und
Magistratsvorlagen beschlossen, welche durch ihr Zusammenwirken zu einer
starken Beschleunigung der Solarenergie-Nutzung auf städtischen Dächern
beitragen: - "Klimaneutralität auf städtischen
Dächern; Grundsatzbeschluss und Bau- und Finanzierungsvorlage 1. Bauabschnitt"
(§ . . vom 08.05.2025, M 53/25) - "Schaffung einer Stelle für den beschleunigten
Ausbau der Photovoltaik auf städtischen Dächern" (§ 4994 vom 11.07.2024, E
228/24) - "Schulbauoffensive - Konzept und
Projekte 2024" (§ 5161 vom 19.09.2024, M 91/24) - "Sanierungsoffensive für Frankfurt II:
Beschleunigung der energetischen Sanierung von stadteigenen Gebäuden" (§ 5160
vom 19.09.2024, NR 991) - "Klimaschutz und Konsolidierung: Schaffung von vier
rentierlichen Stellen im Energiemanagement im Amt für Bau und Immobilien" (§
3563 vom 20.07.2023, E 151/23) - "Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden" (§
1832 vom 18.02.2022, E 122/22) Durch diese Beschlüsse wurden im Sinne der
"Solaroffensive" deutlich verbesserte organisatorische Rahmenbedingungen
geschaffen und zusätzliche Personalkapazitäten und Finanzmittel zum
beschleunigten Ausbau der Photovoltaik-Nutzung auf städtischen Dächern
bereitgestellt.
Zu 1. Das städtische Energiemanagement im Amt für Bau und
Immobilien (ABI) geht davon aus, dass 420.000m2 Dachfläche der ca. 2.500
stadteigenen Gebäude für die Ausstattung mit Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen)
geeignet sind. Dies entspricht ca. 50% aller städtischen Dachflächen bzw. ca.
1.250 städtischen Dächern (siehe M 53/25 "Klimaneutrale städtische Dächer").
Das Solarenergiepotential einzelner
städtischer Gebäude kann dabei sehr einfach über das Solar-Kataster Hessen
eingesehen werden
(https://www.lea-hessen.de/buergerinnen-und-buerger/sonnenenergienutzen/solar-ka
taster-hessen). Die große Herausforderung besteht jedoch darin, die gemäß
Solarkataster geeigneten Dachflächen auf mögliche Ausschlussgründe hin zu
untersuchen. Hier müssten für ca. 1.250 städtische Gebäude die Dachstatik, die
Qualität und der Zustand der Dachhaut, die Kapazität der Elektroverteilung, das
Brandschutzkonzept, die Vandalismusgefahr, lokale Verschmutzungsquellen und
andere mögliche Ausschlussgründe bzw. Gründe, welche eine umfangreiche
Ertüchtigung oder Sanierung erforderlich machen, vor Ort untersucht werden.
Mit den bisher im
städtischen Energiemanagement vorhandenen personellen Kapazitäten (eine
50%-Stelle) lassen sich maximal 10 Dächer pro Jahr untersuchen. Durch die
Beschlüsse der E 228/24 und der M 53/25 durch die Stadtverordnetenversammlung
können die personellen Kapazitäten im ABI in den nächsten Jahren um 13
zusätzliche 100%-Stellen deutlich verstärkt werden. Hinzu kommen weitere fünf
Stellen, die im Rahmen des ELENA-Programms für drei Jahre für die energetische
Sanierung und erneuerbare Energien bei städtischen Gebäuden gefördert werden
und im ABI angesiedelt sein werden und die ebenfalls einen Teil ihrer
Kapazitäten zur Unterstützung des Solarenergie-Ausbaus aufwenden können. Der
Magistrat geht daher davon aus, dass der Ausbau von PV- und/oder
Solarthermie-Anlagen auf stadteigenen Dächern künftig deutlich schneller
umgesetzt werden kann. Je
mehr personelle und finanzielle Mittel zwischen 2025 und 2030 für den Ausbau
der Solarenergienutzung auf städtischen Dächern bereitgestellt werden, desto
mehr Dächer können bis 2030 mit einer Anlage ausgestattet werden. Wenn alle grundsätzlich als geeignet
eingestuften städtischen Dachflächen bis 2035 vollständig mit PV-Anlagen belegt
werden sollen, müssten zwischen 2025 und 2035 jährlich 42.000 m2 Dachfläche
saniert werden. Bei Baukosten von 420 €/m2 sind das 17,6 Mio. € pro
Jahr. Wenn alle grundsätzlich geeigneten städtischen Dachflächen bereits bis
2030 mit PV-Anlagen belegt werden sollen, müssten zwischen 2025 und 2030
jährlich 84.000m2 Dachfläche saniert werden. Bei Baukosten von 420 €/m2
entspräche das 35,3 Mio. € pro Jahr. Die Kosten für die
Solartechnik-Anlagen sind dabei in den jeweiligen Bau- und
Finanzierungsvorlagen der betreffenden Neubau- oder Sanierungsmaßnahmen
einzukalkulieren.
Zu 2. Der Magistrat verfolgt eine Ausbaustrategie, mit der
eine möglichst große Anzahl an städtischen Dachflächen in möglichst kurzer Zeit
mit einer größtmöglichen Dachausnutzung bzw. durch kombinierte Solar-Gründächer
realisiert werden kann. Wenn
möglich, sollen die Anlagen als städtische Anlagen in Eigenregie betrieben
werden, da diese für die Stadt finanziell gesehen die attraktivste Lösung
darstellen. Um ein möglichst hohes Ausbautempo erreichen zu können, ist es
jedoch erforderlich, auch mit mehreren Kooperationspartnern zusammen zu
arbeiten, die fremdfinanzierte PV-Anlagen auf vielen städtischen Dächern
gleichzeitig realisieren können. Die Stadt Frankfurt arbeitet hierfür mit
städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften,
Bürgerenergiegesellschaften und privaten Unternehmen aus der Region zusammen.
In Zusammenarbeit mit diesen unterschiedlichen Kooperationspartnern können die
unterschiedlichen Dachflächen mit PV-Anlagen belegt werden. Der Magistrat hat einen Ausbauplan
für die Jahre 2025 bis 2030 erstellt, in welchem alle geplanten konkreten
Projekte für PV-Anlagen auf städtischen Dächern abgebildet werden (siehe
Anhang: Ausbauplan für 2025 bis 2030). Dieser Plan wird im Rahmen des jährlich
vorzulegenden kennzahlenbasierten Monitoringberichts aktualisiert und
fortgeschrieben.
Zu 3. Bei der vertieften Prüfung der potentiell geeigneten
städtischen Dachflächen arbeitet die Stadt bereits sehr eng mit
verwaltungsexternen Dienstleistern zusammen. Grundsätzlich werden alle
Prüftätigkeiten nach außen vergeben, bei welchen dies möglich ist. Das eingeführte Verfahren zur
vertieften Eignungsprüfung kann nicht weitergehend an direkt dafür beauftragte
Dienstleister delegiert werden, als das bereits gegenwärtig geschieht. Die
Begründung liegt in der Sorgfaltspflicht und Prüfpflicht im Rahmen der
Betreiberverantwortung des Magistrats. Konkret ist hierbei die statische,
brandschutztechnische sowie elektrotechnische Überprüfung vorliegender
PV-Projekte durch stadteigene Mitarbeitende gemeint. Im engeren Sinn ist
hierbei die statische Prüfung von Dachflächen hinsichtlich der Lastreserven,
die Anpassung des Brandschutzkonzeptes sowie die Prüfung der geplanten
Integration der PV-Anlage in die Niederspannungshauptverteilung aus Sicht der
Elektrosicherheit gemeint. Das Wahrnehmen dieser Verantwortung ist zentraler
Bestandteil der Umsetzung von PV-Projekten durch Dritte, wie zum Beispiel
Bürgerenergiegenossenschaften. Die erfolgreiche Realisierung von PV-Projekten
setzt ein effizientes Zusammenspiel beider Projektseiten voraus, welches seit
einiger Zeit in die PV-Ausbaustrategie implementiert wurde und aufgrund der
hohen Priorität der Schutzziele in den betroffenen Liegenschaften nicht
untergeordnet beachtet werden darf. Das bisher angewandte Verfahren zur vertieften
Eignungsprüfung der einzelnen potenziell geeigneten städtischen Dächer hat sich
aus Sicht der Verwaltung bewährt und soll daher fortgesetzt werden. Wenn alle 1.250 potenziell geeigneten städtischen
Dachflächen bis 2030 mit PV belegt werden sollen, müssten durchschnittlich 250
Dächer pro Jahr vertieft auf ihre Eignung geprüft werden. Wenn alle 1.250
potenziell geeigneten Dächer bis 2035 mit PV belegt werden sollen, müssten
durchschnittlich 125 Dächer pro Jahr geprüft werden. Dies erfordert erhebliche
Kapazitäten für die vertiefte Prüfung und die im Anschluss ggf. erforderliche
Ertüchtigung bzw. Sanierung. Daher wird weiterhin geprüft, inwiefern künftig
städtische Tochter- und Beteiligungsgesellschaften und ggf. weitere Partner
noch stärker in die Prüfung und/oder Ertüchtigung/Sanierung von Dächern
einbezogen werden können. Zu 4. Die Regelungen, nach welchen die stadteigenen Dächer
zum Zwecke der Installation von Photovoltaikanlagen verpachtet werden, wurden
in Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt und den Fachstellen im Amt für Bau und
Immobilien überarbeitet und stehen auf
https://energiemanagement.stadt-frankfurt.de unter dem Menüpunkt "Regenerative
Energiequellen" und dort "Mustervertrag Dachnutzung für Photovoltaikanlagen"
und "Prozessbeschreibung Verpachtung einer Dachfläche für den Betrieb einer
Photovoltaikanlage" zur Verfügung. Das bisherige Verfahren zur Verpachtung von geprüften
städtischen Dachflächen an Dritte zur Installation einer fremdfinanzierten
PV-Anlage hat sich aus Sicht der Verwaltung bewährt und soll daher fortgesetzt
werden. Interessierte Projekt-Träger können sich direkt an das städtische
Energiemanagement wenden, um zu erfahren, welche Dachflächen verfügbar sind.
Der bislang genutzte Mustervertrag für die Dachpacht hat sich ebenfalls
bewährt. Es wird geprüft, ob mehrere technisch
geeignete, aber wirtschaftlich unterschiedlich attraktive städtische Dächer
künftig im Rahmen von Paketen mit jeweils zwei oder mehreren Dächern an Dritte
verpachtet werden können, damit auch wirtschaftlich weniger attraktive
Standorte mit Solartechnik-Anlagen ausgestattet werden können. Aus der Prozessbeschreibung geht hervor, dass auch
bei der Verpachtung der Dachflächen an Dritte eine große Zahl an technischen
Prüfungen und Freigaben bei der Stadt verbleiben müssen. Durch den
eingeleiteten Personalaufwuchs im ABI kann die bisherige Ausbaugeschwindigkeit
in diesem Verfahren deutlich gesteigert werden. Zu 5. Beim Antritt der aktuellen Koalition im September
2021 waren die personellen Kapazitäten für den Ausbau der Solartechnik-Anlagen
auf städtischen Dächern sehr begrenzt. Es bestand lediglich eine einzige
50%-Stelle im ABI für den PV-Ausbau auf städtischen Dächern. Der Magistrat und die
Stadtverordnetenversammlung haben seitdem durch mehrere Beschlüsse zusätzliche
personelle Kapazitäten und finanzielle Eigenmittel bereitgestellt und
Fördermittel eingeworben, um den PV-Ausbau auf städtischen Dächern massiv
beschleunigen zu können. Durch den Beschluss der Magistratsvorlage
"Klimaneutralität auf städtischen Dächern; Grundsatzbeschluss und Bau- und
Finanzierungsvorlage 1. Bauabschnitt" (§ 6093 vom 08.05.2025, M 53/2025) werden
zwölf zusätzliche Stellen und für den ersten Bauabschnitt (2025-2028) 20 Mio.
Euro zur Ertüchtigung/Sanierung geeigneter Dächer, zur teilweisen Begrünung und
zur Installation von PV-Anlagen bereitgestellt. Im Rahmen der "Schulbauoffensive - Konzept und
Projekte 2024" (§ 5161 vom 19.09.2024, M 91/2024) werden zwischen 2024 und 2028
30 priorisierte Neubau- und Sanierungsprojekte für Kitas und Schulen umgesetzt.
In all diesen Projekten wird eine größtmögliche PV-Anlage auf den Dächern im
jeweiligen Projektbudget einkalkuliert. Durch den Beschluss des Etat-Antrags "Schaffung einer
Stelle für den beschleunigten Ausbau der Photovoltaik auf städtischen Dächern"
(§ 4994 vom 11.07.2024, E 228/24) wurde eine zusätzliche Stelle im ABI für den
PV-Ausbau auf städtischen Dächern geschaffen. Durch den Beschluss "Sanierungsoffensive für
Frankfurt II: Beschleunigung der energetischen Sanierung von stadteigenen
Gebäuden" (§ 5160 vom 19.09.2024, NR 991) wurde der Magistrat beauftragt, die
stadtweite Sanierung von städtischen Gebäuden zu beschleunigen (inkl.
Installation mit PV-Anlagen). Durch den Beschluss "Klimaschutz und Konsolidierung:
Schaffung von vier rentierlichen Stellen im Energiemanagement im Amt für Bau
und Immobilien" (§ 3563 vom 20.07.2023, E 151/23) wurden zusätzliche Stellen im
ABI geschaffen, welche teilweise auch den PV-Ausbau unterstützen können.
Durch den Beschluss des Etat-Antrags
"Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden" (§ 1832 vom 18.02.2022, E
122/22) wurden in 2022 mindestens 500.000 Euro und ab 2023 mindestens 1 Mio.
Euro pro Jahr aus dem Topf "Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude" für den
PV-Ausbau auf städtischen Dächern zweckgebunden. Durch die erfolgreiche gemeinsame Bewerbung des
städtischen Energiemanagements und des Klimareferats um eine Förderung aus dem
ELENA-Programm der EU konnten im ABI für drei Jahre weitere fünf Stellen mit
Bezug zum Ausbau der PV auf städtischen Dächern geschaffen werden, die den
PV-Ausbau ebenfalls teilweise unterstützen können. Zu 6. Der Magistrat bekräftigt das Ziel, dass bei allen
Neubau-, General- oder Dachsanierungsmaßnahmen auf stadteigenen Liegenschaften
bis spätestens ein Jahr nach Abschluss der Bau- bzw. Sanierungsarbeiten
Photovoltaik- und/oder Solarthermie-Anlagen mit größtmöglich erreichbarer
Leistung in Eigenregie oder in Kooperation mit geeignetem Partner*innen in
Betrieb genommen werden. Dies ist auch in den Leitlinien zum wirtschaftlichen
Bauen so festgelegt. In
Einzelfällen kann es jedoch aufgrund besonders schwieriger technischer
Gegebenheiten oder verzögert erbrachter Leistungen von verwaltungsexternen
Projektpartnern dazu kommen, dass die Anlagen später als ein Jahr nach
Abschluss der Bau- bzw. Sanierungsarbeiten in Betrieb genommen werden. Zu 7. Monitoringbericht für das Kalenderjahr 2024: Da nur ein Teil der städtischen Gebäude durch das ABI
verwaltet werden, stellt das ABI künftig über eine Ämterabfrage sicher, dass
auch die Solartechnik-Anlagen auf den städtischen Gebäuden, die nicht vom ABI
verwaltet werden, in den Monitoringbericht aufgenommen werden können. So kann
sichergestellt werden, dass der Monitoringbericht ein möglichst vollständiges
Lagebild für den PV-Ausbau auf allen städtischen Dächern abgibt. Im Jahr 2024 wurden auf einem städtischen Dach eine
PV-Anlagen in Eigenregie in Betrieb genommen: Liegenschaft Inbetriebnahme Leistung (kWp) Betriebshof Nord, Oberschelder Weg
16a 01.07.2024 16
Im Jahr 2024 wurden auf fünf städtischen Dächern
fremdfinanzierte PV-Anlagen durch Kooperationspartner in Betrieb genommen:
Liegenschaft Inbetriebnahme Leistung (kWp) Investor Gymnasium
Riedberg 27.06.2024 422
AHS
Solar Josephine-Baker-Schule 08.10.2024 61 FRABEG Schulcampus Westend 03.05.2024 239 Sonneninitiative Lohrberg-Schänke 02.08.2024 30 Mainova PSD-Bank-Arena 31.07.2024
185 GIGA Green
PSD-Bank-Arena 17.06.2024 130
GIGA
Green Anhang: PV-Ausbauplan für städtische Gebäude im Zeitraum 2025
bis 2030 (Stand: 28.05.2025
/ soweit schon Informationen vorhanden, vorläufig) Eigenbetrieb Liegenschaft Inbetriebnahme Leistung (kWp) Diesterweg-Schule und Kinderzentrum
Ginnheimer Hohl (KiZ 23) 01.09.2025 75
Grundschule Europaviertel und
Kindertagesstätte Neubau 01.09.2025
68 Gymnasium Nord (Westhausen) 01.09.2025 25
Gymnasium Römerhof 01.09.2028 350
Kindertagesstätte Martinus Schwanheim
01.09.2025 26
Schule am Hang und Kinderzentrum Röhrborngasse (KiZ
98 30.08.2026 177
Schule am Ried 01.09.2025 107
Kinderzentrum Eckernförder Straße (KiZ 56)
01.09.2025 75
Kinderzentrum Idsteiner Straße (KiZ 47)
01.09.2025 43
Kinderzentrum Schwarzburgstraße (KiZ 103)
28.02.2025 30
Fremdbetrieb Liegenschaft Inbetriebnahme Leistung (kWp) Investor Amt für Informations- und
Kommunikationstechnik 31.12.2025 134
Sonneninitiative Bertha-Jourdan-Schule
31.12.2025 170
Scholar 4
Schools Carlo-Mierendorff-Schule
31.12.2025 75
Mainova Carl-von-Weinberg-Schule
31.12.2025 200
Mainova
Charles-Hallgarten-Schule
31.12.2025 30
Sonneninitiative Europäische Schule 31.12.2026 189
Sonneninitiative Franz-Böhm-Schule 31.12.2025 122
Sonneninitiative Grundschule Kalbach 31.12.2025 30
Mainova
Leibnizschule 31.12.2025 175
Sonneninitiative Ludwig-Erhard-Schule 31.12.2025 131
NSK
Meisterschule 31.12.2025 59
Sonneninitiative Marie-Curie-Schule mit Schwimmhalle und
Kindertagesstätte Himmelsbogen 31.12.2025 350
Mainova
Panoramaschule mit Kindertagesstätte Nied Ost St.
Lioba 31.12.2025 30
Frankfurt
Solar 4 Gbr Paul-Ehrlich-Schule 31.12.2025 99
Sonneninitiative Schulauslagerungsstandort Seehofstraße 45
31.12.2027 212
Sonneninitiative Schule am Mainbogen und Freiligrathschule
31.12.2025 250
Eissporthalle 31.12.2025 90
NSK
Deutsche Bank Park und Stadionbad 31.12.2025 560
Mainova
Aktuelle Informationen zu den Projekten findet man
auf https://energiemanagement.stadt-frankfurt.de unter dem Menüpunkt
"Regenerative Energiequellen" und dort "Liste der Photovoltaikanlagen auf
Gebäuden der Stadt Frankfurt" Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Anregung vom
20.10.2025, OA 574
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
31.01.2023, NR 577
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planen, Wohnen und Städtebau
Ausschuss für
Klima- und Umweltschutz
Ausschuss für
Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5,
6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 27.08.2025
Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR
15 am 05.09.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2
am 08.09.2025, TO I, TOP 66 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage B 317 nicht zu
befassen, wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme
41. Sitzung des OBR 4
am 09.09.2025, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD, CDU, Linke, Volt, dFfm und fraktionslos
gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 3
am 11.09.2025, TO I, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL
(= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR
12 am 12.09.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR
11 am 20.10.2025, TO I, TOP 23 Die GRÜNE-Fraktion formuliert den folgenden mündlichen
Antrag: "Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: Der Bericht B 317 wird mit der Maßgabe als
Zwischenbericht zur Kenntnis genommen, dass im Anhang bei der Schule am
Mainbogen und der Freiligrathschule der Investor genannt wird."
Beschluss: Anregung OA 574 2025
a) Der mündliche Antrag wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen. a) Die Vorlage B 317 wird als Zwischenbericht unter
Hinweis auf OA 574 zur Kenntnis genommen. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als
Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7
am 21.10.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke
(= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 6
am 21.10.2025, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1
am 21.10.2025, TO I, TOP 71 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen
ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR
10 am 21.10.2025, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 8
am 23.10.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5
am 24.10.2025, TO I, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR
14 am 27.10.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR
16 am 28.10.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR
13 am 28.10.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9
am 30.10.2025, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme