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Solaroffensive für Frankfurt III: Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik- und/oder Solarthermie-Anlagen auf stadteigenen Dächern

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 317 Betreff: Solaroffensive für Frankfurt III: Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik- und/oder Solarthermie-Anlagen auf stadteigenen Dächern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.03.2023, § 2945 - NR 577/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Der Magistrat begrüßt ausdrücklich das Ziel, den Ausbau von Photovoltaik- und/oder Solarthermieanlagen auf städtischen Dächern zu beschleunigen. Die Stadt Frankfurt ergreift seit Beschluss des Antrags "Solaroffensive für Frankfurt III: Beschleunigung des Ausbaus von Fotovoltaik- und/oder Solarthermie-Anlagen auf stadteigenen Dächern" (§ 2945 vom 02.03.2023)" umfangreiche zusätzliche Maßnahmen, um den Ausbau der Solartechnik-Anlagen (insbesondere Photovoltaik-Anlagen) auf den Dachflächen der stadteigenen Gebäude so zu beschleunigen, dass bis 2030 auf einer größtmöglichen Zahl an stadteigenen Gebäuden, die sich aus technischen und wirtschaftlichen Gründen für die Errichtung von Solartechnik-Anlagen eignen, entsprechende Anlagen installiert und in Betrieb genommen werden können. In Ergänzung zum Beschluss "Solaroffensive für Frankfurt III" wurden in den letzten Jahren weitere Anträge und Magistratsvorlagen beschlossen, welche durch ihr Zusammenwirken zu einer starken Beschleunigung der Solarenergie-Nutzung auf städtischen Dächern beitragen: - "Klimaneutralität auf städtischen Dächern; Grundsatzbeschluss und Bau- und Finanzierungsvorlage 1. Bauabschnitt" (§ . . vom 08.05.2025, M 53/25) - "Schaffung einer Stelle für den beschleunigten Ausbau der Photovoltaik auf städtischen Dächern" (§ 4994 vom 11.07.2024, E 228/24) - "Schulbauoffensive - Konzept und Projekte 2024" (§ 5161 vom 19.09.2024, M 91/24) - "Sanierungsoffensive für Frankfurt II: Beschleunigung der energetischen Sanierung von stadteigenen Gebäuden" (§ 5160 vom 19.09.2024, NR 991) - "Klimaschutz und Konsolidierung: Schaffung von vier rentierlichen Stellen im Energiemanagement im Amt für Bau und Immobilien" (§ 3563 vom 20.07.2023, E 151/23) - "Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden" (§ 1832 vom 18.02.2022, E 122/22) Durch diese Beschlüsse wurden im Sinne der "Solaroffensive" deutlich verbesserte organisatorische Rahmenbedingungen geschaffen und zusätzliche Personalkapazitäten und Finanzmittel zum beschleunigten Ausbau der Photovoltaik-Nutzung auf städtischen Dächern bereitgestellt. Zu 1. Das städtische Energiemanagement im Amt für Bau und Immobilien (ABI) geht davon aus, dass 420.000m2 Dachfläche der ca. 2.500 stadteigenen Gebäude für die Ausstattung mit Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) geeignet sind. Dies entspricht ca. 50% aller städtischen Dachflächen bzw. ca. 1.250 städtischen Dächern (siehe M 53/25 "Klimaneutrale städtische Dächer"). Das Solarenergiepotential einzelner städtischer Gebäude kann dabei sehr einfach über das Solar-Kataster Hessen eingesehen werden (https://www.lea-hessen.de/buergerinnen-und-buerger/sonnenenergienutzen/solar-ka taster-hessen). Die große Herausforderung besteht jedoch darin, die gemäß Solarkataster geeigneten Dachflächen auf mögliche Ausschlussgründe hin zu untersuchen. Hier müssten für ca. 1.250 städtische Gebäude die Dachstatik, die Qualität und der Zustand der Dachhaut, die Kapazität der Elektroverteilung, das Brandschutzkonzept, die Vandalismusgefahr, lokale Verschmutzungsquellen und andere mögliche Ausschlussgründe bzw. Gründe, welche eine umfangreiche Ertüchtigung oder Sanierung erforderlich machen, vor Ort untersucht werden. Mit den bisher im städtischen Energiemanagement vorhandenen personellen Kapazitäten (eine 50%-Stelle) lassen sich maximal 10 Dächer pro Jahr untersuchen. Durch die Beschlüsse der E 228/24 und der M 53/25 durch die Stadtverordnetenversammlung können die personellen Kapazitäten im ABI in den nächsten Jahren um 13 zusätzliche 100%-Stellen deutlich verstärkt werden. Hinzu kommen weitere fünf Stellen, die im Rahmen des ELENA-Programms für drei Jahre für die energetische Sanierung und erneuerbare Energien bei städtischen Gebäuden gefördert werden und im ABI angesiedelt sein werden und die ebenfalls einen Teil ihrer Kapazitäten zur Unterstützung des Solarenergie-Ausbaus aufwenden können. Der Magistrat geht daher davon aus, dass der Ausbau von PV- und/oder Solarthermie-Anlagen auf stadteigenen Dächern künftig deutlich schneller umgesetzt werden kann. Je mehr personelle und finanzielle Mittel zwischen 2025 und 2030 für den Ausbau der Solarenergienutzung auf städtischen Dächern bereitgestellt werden, desto mehr Dächer können bis 2030 mit einer Anlage ausgestattet werden. Wenn alle grundsätzlich als geeignet eingestuften städtischen Dachflächen bis 2035 vollständig mit PV-Anlagen belegt werden sollen, müssten zwischen 2025 und 2035 jährlich 42.000 m2 Dachfläche saniert werden. Bei Baukosten von 420 €/m2 sind das 17,6 Mio. € pro Jahr. Wenn alle grundsätzlich geeigneten städtischen Dachflächen bereits bis 2030 mit PV-Anlagen belegt werden sollen, müssten zwischen 2025 und 2030 jährlich 84.000m2 Dachfläche saniert werden. Bei Baukosten von 420 €/m2 entspräche das 35,3 Mio. € pro Jahr. Die Kosten für die Solartechnik-Anlagen sind dabei in den jeweiligen Bau- und Finanzierungsvorlagen der betreffenden Neubau- oder Sanierungsmaßnahmen einzukalkulieren. Zu 2. Der Magistrat verfolgt eine Ausbaustrategie, mit der eine möglichst große Anzahl an städtischen Dachflächen in möglichst kurzer Zeit mit einer größtmöglichen Dachausnutzung bzw. durch kombinierte Solar-Gründächer realisiert werden kann. Wenn möglich, sollen die Anlagen als städtische Anlagen in Eigenregie betrieben werden, da diese für die Stadt finanziell gesehen die attraktivste Lösung darstellen. Um ein möglichst hohes Ausbautempo erreichen zu können, ist es jedoch erforderlich, auch mit mehreren Kooperationspartnern zusammen zu arbeiten, die fremdfinanzierte PV-Anlagen auf vielen städtischen Dächern gleichzeitig realisieren können. Die Stadt Frankfurt arbeitet hierfür mit städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, Bürgerenergiegesellschaften und privaten Unternehmen aus der Region zusammen. In Zusammenarbeit mit diesen unterschiedlichen Kooperationspartnern können die unterschiedlichen Dachflächen mit PV-Anlagen belegt werden. Der Magistrat hat einen Ausbauplan für die Jahre 2025 bis 2030 erstellt, in welchem alle geplanten konkreten Projekte für PV-Anlagen auf städtischen Dächern abgebildet werden (siehe Anhang: Ausbauplan für 2025 bis 2030). Dieser Plan wird im Rahmen des jährlich vorzulegenden kennzahlenbasierten Monitoringberichts aktualisiert und fortgeschrieben. Zu 3. Bei der vertieften Prüfung der potentiell geeigneten städtischen Dachflächen arbeitet die Stadt bereits sehr eng mit verwaltungsexternen Dienstleistern zusammen. Grundsätzlich werden alle Prüftätigkeiten nach außen vergeben, bei welchen dies möglich ist. Das eingeführte Verfahren zur vertieften Eignungsprüfung kann nicht weitergehend an direkt dafür beauftragte Dienstleister delegiert werden, als das bereits gegenwärtig geschieht. Die Begründung liegt in der Sorgfaltspflicht und Prüfpflicht im Rahmen der Betreiberverantwortung des Magistrats. Konkret ist hierbei die statische, brandschutztechnische sowie elektrotechnische Überprüfung vorliegender PV-Projekte durch stadteigene Mitarbeitende gemeint. Im engeren Sinn ist hierbei die statische Prüfung von Dachflächen hinsichtlich der Lastreserven, die Anpassung des Brandschutzkonzeptes sowie die Prüfung der geplanten Integration der PV-Anlage in die Niederspannungshauptverteilung aus Sicht der Elektrosicherheit gemeint. Das Wahrnehmen dieser Verantwortung ist zentraler Bestandteil der Umsetzung von PV-Projekten durch Dritte, wie zum Beispiel Bürgerenergiegenossenschaften. Die erfolgreiche Realisierung von PV-Projekten setzt ein effizientes Zusammenspiel beider Projektseiten voraus, welches seit einiger Zeit in die PV-Ausbaustrategie implementiert wurde und aufgrund der hohen Priorität der Schutzziele in den betroffenen Liegenschaften nicht untergeordnet beachtet werden darf. Das bisher angewandte Verfahren zur vertieften Eignungsprüfung der einzelnen potenziell geeigneten städtischen Dächer hat sich aus Sicht der Verwaltung bewährt und soll daher fortgesetzt werden. Wenn alle 1.250 potenziell geeigneten städtischen Dachflächen bis 2030 mit PV belegt werden sollen, müssten durchschnittlich 250 Dächer pro Jahr vertieft auf ihre Eignung geprüft werden. Wenn alle 1.250 potenziell geeigneten Dächer bis 2035 mit PV belegt werden sollen, müssten durchschnittlich 125 Dächer pro Jahr geprüft werden. Dies erfordert erhebliche Kapazitäten für die vertiefte Prüfung und die im Anschluss ggf. erforderliche Ertüchtigung bzw. Sanierung. Daher wird weiterhin geprüft, inwiefern künftig städtische Tochter- und Beteiligungsgesellschaften und ggf. weitere Partner noch stärker in die Prüfung und/oder Ertüchtigung/Sanierung von Dächern einbezogen werden können. Zu 4. Die Regelungen, nach welchen die stadteigenen Dächer zum Zwecke der Installation von Photovoltaikanlagen verpachtet werden, wurden in Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt und den Fachstellen im Amt für Bau und Immobilien überarbeitet und stehen auf https://energiemanagement.stadt-frankfurt.de unter dem Menüpunkt "Regenerative Energiequellen" und dort "Mustervertrag Dachnutzung für Photovoltaikanlagen" und "Prozessbeschreibung Verpachtung einer Dachfläche für den Betrieb einer Photovoltaikanlage" zur Verfügung. Das bisherige Verfahren zur Verpachtung von geprüften städtischen Dachflächen an Dritte zur Installation einer fremdfinanzierten PV-Anlage hat sich aus Sicht der Verwaltung bewährt und soll daher fortgesetzt werden. Interessierte Projekt-Träger können sich direkt an das städtische Energiemanagement wenden, um zu erfahren, welche Dachflächen verfügbar sind. Der bislang genutzte Mustervertrag für die Dachpacht hat sich ebenfalls bewährt. Es wird geprüft, ob mehrere technisch geeignete, aber wirtschaftlich unterschiedlich attraktive städtische Dächer künftig im Rahmen von Paketen mit jeweils zwei oder mehreren Dächern an Dritte verpachtet werden können, damit auch wirtschaftlich weniger attraktive Standorte mit Solartechnik-Anlagen ausgestattet werden können. Aus der Prozessbeschreibung geht hervor, dass auch bei der Verpachtung der Dachflächen an Dritte eine große Zahl an technischen Prüfungen und Freigaben bei der Stadt verbleiben müssen. Durch den eingeleiteten Personalaufwuchs im ABI kann die bisherige Ausbaugeschwindigkeit in diesem Verfahren deutlich gesteigert werden. Zu 5. Beim Antritt der aktuellen Koalition im September 2021 waren die personellen Kapazitäten für den Ausbau der Solartechnik-Anlagen auf städtischen Dächern sehr begrenzt. Es bestand lediglich eine einzige 50%-Stelle im ABI für den PV-Ausbau auf städtischen Dächern. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung haben seitdem durch mehrere Beschlüsse zusätzliche personelle Kapazitäten und finanzielle Eigenmittel bereitgestellt und Fördermittel eingeworben, um den PV-Ausbau auf städtischen Dächern massiv beschleunigen zu können. Durch den Beschluss der Magistratsvorlage "Klimaneutralität auf städtischen Dächern; Grundsatzbeschluss und Bau- und Finanzierungsvorlage 1. Bauabschnitt" (§ 6093 vom 08.05.2025, M 53/2025) werden zwölf zusätzliche Stellen und für den ersten Bauabschnitt (2025-2028) 20 Mio. Euro zur Ertüchtigung/Sanierung geeigneter Dächer, zur teilweisen Begrünung und zur Installation von PV-Anlagen bereitgestellt. Im Rahmen der "Schulbauoffensive - Konzept und Projekte 2024" (§ 5161 vom 19.09.2024, M 91/2024) werden zwischen 2024 und 2028 30 priorisierte Neubau- und Sanierungsprojekte für Kitas und Schulen umgesetzt. In all diesen Projekten wird eine größtmögliche PV-Anlage auf den Dächern im jeweiligen Projektbudget einkalkuliert. Durch den Beschluss des Etat-Antrags "Schaffung einer Stelle für den beschleunigten Ausbau der Photovoltaik auf städtischen Dächern" (§ 4994 vom 11.07.2024, E 228/24) wurde eine zusätzliche Stelle im ABI für den PV-Ausbau auf städtischen Dächern geschaffen. Durch den Beschluss "Sanierungsoffensive für Frankfurt II: Beschleunigung der energetischen Sanierung von stadteigenen Gebäuden" (§ 5160 vom 19.09.2024, NR 991) wurde der Magistrat beauftragt, die stadtweite Sanierung von städtischen Gebäuden zu beschleunigen (inkl. Installation mit PV-Anlagen). Durch den Beschluss "Klimaschutz und Konsolidierung: Schaffung von vier rentierlichen Stellen im Energiemanagement im Amt für Bau und Immobilien" (§ 3563 vom 20.07.2023, E 151/23) wurden zusätzliche Stellen im ABI geschaffen, welche teilweise auch den PV-Ausbau unterstützen können. Durch den Beschluss des Etat-Antrags "Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden" (§ 1832 vom 18.02.2022, E 122/22) wurden in 2022 mindestens 500.000 Euro und ab 2023 mindestens 1 Mio. Euro pro Jahr aus dem Topf "Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude" für den PV-Ausbau auf städtischen Dächern zweckgebunden. Durch die erfolgreiche gemeinsame Bewerbung des städtischen Energiemanagements und des Klimareferats um eine Förderung aus dem ELENA-Programm der EU konnten im ABI für drei Jahre weitere fünf Stellen mit Bezug zum Ausbau der PV auf städtischen Dächern geschaffen werden, die den PV-Ausbau ebenfalls teilweise unterstützen können. Zu 6. Der Magistrat bekräftigt das Ziel, dass bei allen Neubau-, General- oder Dachsanierungsmaßnahmen auf stadteigenen Liegenschaften bis spätestens ein Jahr nach Abschluss der Bau- bzw. Sanierungsarbeiten Photovoltaik- und/oder Solarthermie-Anlagen mit größtmöglich erreichbarer Leistung in Eigenregie oder in Kooperation mit geeignetem Partner*innen in Betrieb genommen werden. Dies ist auch in den Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen so festgelegt. In Einzelfällen kann es jedoch aufgrund besonders schwieriger technischer Gegebenheiten oder verzögert erbrachter Leistungen von verwaltungsexternen Projektpartnern dazu kommen, dass die Anlagen später als ein Jahr nach Abschluss der Bau- bzw. Sanierungsarbeiten in Betrieb genommen werden. Zu 7. Monitoringbericht für das Kalenderjahr 2024: Da nur ein Teil der städtischen Gebäude durch das ABI verwaltet werden, stellt das ABI künftig über eine Ämterabfrage sicher, dass auch die Solartechnik-Anlagen auf den städtischen Gebäuden, die nicht vom ABI verwaltet werden, in den Monitoringbericht aufgenommen werden können. So kann sichergestellt werden, dass der Monitoringbericht ein möglichst vollständiges Lagebild für den PV-Ausbau auf allen städtischen Dächern abgibt. Im Jahr 2024 wurden auf einem städtischen Dach eine PV-Anlagen in Eigenregie in Betrieb genommen: Liegenschaft Inbetriebnahme Leistung (kWp) Betriebshof Nord, Oberschelder Weg 16a 01.07.2024 16 Im Jahr 2024 wurden auf fünf städtischen Dächern fremdfinanzierte PV-Anlagen durch Kooperationspartner in Betrieb genommen: Liegenschaft Inbetriebnahme Leistung (kWp) Investor Gymnasium Riedberg 27.06.2024 422 AHS Solar Josephine-Baker-Schule 08.10.2024 61 FRABEG Schulcampus Westend 03.05.2024 239 Sonneninitiative Lohrberg-Schänke 02.08.2024 30 Mainova PSD-Bank-Arena 31.07.2024 185 GIGA Green PSD-Bank-Arena 17.06.2024 130 GIGA Green Anhang: PV-Ausbauplan für städtische Gebäude im Zeitraum 2025 bis 2030 (Stand: 28.05.2025 / soweit schon Informationen vorhanden, vorläufig) Eigenbetrieb Liegenschaft Inbetriebnahme Leistung (kWp) Diesterweg-Schule und Kinderzentrum Ginnheimer Hohl (KiZ 23) 01.09.2025 75 Grundschule Europaviertel und Kindertagesstätte Neubau 01.09.2025 68 Gymnasium Nord (Westhausen) 01.09.2025 25 Gymnasium Römerhof 01.09.2028 350 Kindertagesstätte Martinus Schwanheim 01.09.2025 26 Schule am Hang und Kinderzentrum Röhrborngasse (KiZ 98 30.08.2026 177 Schule am Ried 01.09.2025 107 Kinderzentrum Eckernförder Straße (KiZ 56) 01.09.2025 75 Kinderzentrum Idsteiner Straße (KiZ 47) 01.09.2025 43 Kinderzentrum Schwarzburgstraße (KiZ 103) 28.02.2025 30 Fremdbetrieb Liegenschaft Inbetriebnahme Leistung (kWp) Investor Amt für Informations- und Kommunikationstechnik 31.12.2025 134 Sonneninitiative Bertha-Jourdan-Schule 31.12.2025 170 Scholar 4 Schools Carlo-Mierendorff-Schule 31.12.2025 75 Mainova Carl-von-Weinberg-Schule 31.12.2025 200 Mainova Charles-Hallgarten-Schule 31.12.2025 30 Sonneninitiative Europäische Schule 31.12.2026 189 Sonneninitiative Franz-Böhm-Schule 31.12.2025 122 Sonneninitiative Grundschule Kalbach 31.12.2025 30 Mainova Leibnizschule 31.12.2025 175 Sonneninitiative Ludwig-Erhard-Schule 31.12.2025 131 NSK Meisterschule 31.12.2025 59 Sonneninitiative Marie-Curie-Schule mit Schwimmhalle und Kindertagesstätte Himmelsbogen 31.12.2025 350 Mainova Panoramaschule mit Kindertagesstätte Nied Ost St. Lioba 31.12.2025 30 Frankfurt Solar 4 Gbr Paul-Ehrlich-Schule 31.12.2025 99 Sonneninitiative Schulauslagerungsstandort Seehofstraße 45 31.12.2027 212 Sonneninitiative Schule am Mainbogen und Freiligrathschule 31.12.2025 250 Eissporthalle 31.12.2025 90 NSK Deutsche Bank Park und Stadionbad 31.12.2025 560 Mainova Aktuelle Informationen zu den Projekten findet man auf https://energiemanagement.stadt-frankfurt.de unter dem Menüpunkt "Regenerative Energiequellen" und dort "Liste der Photovoltaikanlagen auf Gebäuden der Stadt Frankfurt" Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 20.10.2025, OA 574 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 31.01.2023, NR 577 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 27.08.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 66 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage B 317 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, Volt, dFfm und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 23 Die GRÜNE-Fraktion formuliert den folgenden mündlichen Antrag: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht B 317 wird mit der Maßgabe als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen, dass im Anhang bei der Schule am Mainbogen und der Freiligrathschule der Investor genannt wird." Beschluss: Anregung OA 574 2025 a) Der mündliche Antrag wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. a) Die Vorlage B 317 wird als Zwischenbericht unter Hinweis auf OA 574 zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 71 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 16 am 28.10.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 13 am 28.10.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme