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Der Elektrobus auf der Bockenheimer Landstraße

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.02.2016, B 29 Betreff: Der Elektrobus auf der Bockenheimer Landstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 19.11.2015, § 6544 - OA 666/15 OBR 2 - Bereits heute steht ein möglichst emissionsarmer ÖPNV im Focus. Es gelten für alle Fahrzeuge im Frankfurter Busverkehr strenge Abgasvorschriften. Aktuell verfügen rund drei Viertel aller zum Einsatz kommenden Busse über den "EEV - Standard". Das restliche Viertel erfüllt schon die noch strengeren "EURO 6" Abgasvorschriften und alle neu anzuschaffenden Fahrzeuge müssen mindestens diese "EURO 6" Norm erfüllen. Seit 2012 sind die Vergabeunterlagen bei Ausschreibung der Busbündel auch für alternative Technologien offen. Es steht den Verkehrsunternehmen frei, Busse, die mit neuen Technologien ausgestattet sind, einzusetzen. Aktuell sind in Frankfurt am Main drei Hybridfahrzeuge im Einsatz. Ein E-Bus kostet derzeit im Vergleich zu einem Dieselfahrzeug fast das Dreifache (Standardbus Dieselantrieb ca. 250.000 €, E-Bus ca. 700.000 €). Hinzu kommen zusätzliche Kosten für die Ladeinfrastruktur. Diese liegen nach Herstellerangaben bei ca. 150.000 € je Ladestation (konduktive Hochstrom-Überdachladung). Bei vielen Endhaltestellen wäre eine einzige Ladestation nicht ausreichend. Hinzu kommt, dass die Wendezeiten, die den Bussen heute an den Endstationen zur Verfügung stehen, für einen Ladevorgang nicht ausreichen und dementsprechend verlängert werden müssten, was wiederum die Anzahl der einzusetzenden Busse auf der jeweiligen Linie erhöht und zu weiteren Kosten führt. Auch die Platzverhältnisse an den Endhaltestellen sind zu beachten: Endhaltestellen, an denen mehrere Fahrzeuge gleichzeitig ihre Wendezeit abwarten bzw. abgestellt und aufgeladen werden könnten, sind praktisch nicht vorhanden und werden besonders in den innenstadtnahen Stadtteilen nur schwer zu schaffen sein. Aus den oben genannten Gründen wird deutlich, dass der mögliche Einsatz von E-Bussen derzeit noch nicht absehbar ist. Der Markt wird jedoch ständig beobachtet und die jeweils neuen Techniken auf ihre Einsatzmöglichkeiten in Frankfurt am Main hin überprüft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 28.09.2015, OA 666 Antrag vom 12.05.2016, OF 12/2 Anregung an den Magistrat vom 30.05.2016, OM 75 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 10.02.2016 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 29 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten; BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht) 1. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.06.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 29 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis) 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 07.06.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 29 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 121, 1. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.06.2016 Aktenzeichen: 92 11