Der Elektrobus auf der Bockenheimer Landstraße
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 05.02.2016, B 29 Betreff: Der Elektrobus auf der
Bockenheimer Landstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 19.11.2015, § 6544 - OA 666/15 OBR 2 - Bereits heute steht ein möglichst
emissionsarmer ÖPNV im Focus. Es gelten für alle Fahrzeuge im Frankfurter
Busverkehr strenge Abgasvorschriften. Aktuell verfügen rund drei Viertel aller
zum Einsatz kommenden Busse über den "EEV - Standard". Das restliche Viertel
erfüllt schon die noch strengeren "EURO 6" Abgasvorschriften und alle neu
anzuschaffenden Fahrzeuge müssen mindestens diese "EURO 6" Norm
erfüllen. Seit 2012 sind die Vergabeunterlagen
bei Ausschreibung der Busbündel auch für alternative Technologien offen. Es
steht den Verkehrsunternehmen frei, Busse, die mit neuen Technologien
ausgestattet sind, einzusetzen. Aktuell sind in Frankfurt am Main drei
Hybridfahrzeuge im Einsatz. Ein E-Bus kostet derzeit im Vergleich zu einem
Dieselfahrzeug fast das Dreifache (Standardbus Dieselantrieb ca. 250.000
€, E-Bus ca. 700.000 €). Hinzu kommen zusätzliche Kosten für die
Ladeinfrastruktur. Diese liegen nach Herstellerangaben bei ca. 150.000 €
je Ladestation (konduktive Hochstrom-Überdachladung). Bei vielen Endhaltestellen wäre eine einzige
Ladestation nicht ausreichend. Hinzu kommt, dass die Wendezeiten, die den
Bussen heute an den Endstationen zur Verfügung stehen, für einen Ladevorgang
nicht ausreichen und dementsprechend verlängert werden müssten, was wiederum
die Anzahl der einzusetzenden Busse auf der jeweiligen Linie erhöht und zu
weiteren Kosten führt. Auch die Platzverhältnisse an den Endhaltestellen
sind zu beachten: Endhaltestellen, an denen mehrere Fahrzeuge gleichzeitig ihre
Wendezeit abwarten bzw. abgestellt und aufgeladen werden könnten, sind
praktisch nicht vorhanden und werden besonders in den innenstadtnahen
Stadtteilen nur schwer zu schaffen sein. Aus den oben genannten Gründen wird deutlich, dass
der mögliche Einsatz von E-Bussen derzeit noch nicht absehbar ist. Der Markt
wird jedoch ständig beobachtet und die jeweils neuen Techniken auf ihre
Einsatzmöglichkeiten in Frankfurt am Main hin überprüft. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
28.09.2015, OA 666
Antrag vom
12.05.2016, OF 12/2
Anregung an
den Magistrat vom 30.05.2016, OM 75
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 2
Versandpaket: 10.02.2016 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2
am 02.05.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 29 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten; BFF (=
Kenntnis als Zwischenbericht) 1. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 07.06.2016, TO I, TOP 15
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 29 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP (= Kenntnis) 1. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 07.06.2016, TO I, TOP 15
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 29 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 121, 1. Sitzung des
Verkehrsausschusses vom 07.06.2016 Aktenzeichen: 92 11