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Toiletten am nördlichen Mainufer

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.05.2010, B 294 Betreff: Toiletten am nördlichen Mainufer Vorgang: OI 85/10 Zwischenbericht: In Folge der Haushaltsbeschlüsse 1993 und der deutlichen Reduzierung der Haushaltsmittel für den Betrieb von öffentlichen WC-Anlagen wurden Anlagen geschlossen, die nur in geringem Umfang sozialer Kontrolle unterlagen und in der Folge Vandalismus und zweckfremden Nutzungen ausgesetzt waren. Denn diese WC-Anlagen waren besonders kostenintensiv und wurden in verhältnismäßig geringem Umfang genutzt. Es handelte sich dabei um rund 20 Standorte. Am innerstädtischen Mainufer waren die öffentlichen Toiletten am Nizza, im Eisernen Steg (Südseite - heute Mainperle) und in der südlichen Hochufermauer (heute Maincafé) betroffen. Derzeit besteht die Möglichkeit, die Kundentoiletten der Gaststätte im Literaturhaus zu nutzen. Mit dem Betreiber des Cafés wurde eine entsprechende Übereinkunft getroffen (sogenannte Vertragstoilette). Durch die Umnutzung und hochwertige Neugestaltung des ehemaligen Westhafengebietes, die Verlegung der Rollschuhbahn, die Aufwertung und Vergrößerung der Grünanlagen, die Schaffung von zusätzlichen Aufenthaltsanlässen und den Neubau der Gaststätte am Nizza hat sich die Aufenthaltsqualität am nördlichen Mainufer deutlich verbessert. In den Sommermonaten wird nun auch das nördliche Mainufer gern von Freizeitsportlern und Flaneuren besucht. Der Magistrat teilt die Auffassung, dass am nördlichen Mainufer nun wieder Bedarf für eine WC-Anlage besteht. Um einen geeigneten Standort für eine Vandalismus hemmend ausgestattete, behinderten-gerechte WC-Anlage am nördlichen Mainufer zu finden, ist die vorhandene Infrastruktur maßgeblich, es bedarf intensiver Abstimmungen in Aspekten des Baurechts, des Denkmalschutzes, des Landschafts- und Naturschutzes und hinsichtlich stadtgestalterischen und freiraumplanerischen Themen. Für eine WC-Anlage im Hochwassergebiet müssen besondere technische Lösungen gefunden werden. Der Standort muss ausreichende soziale Kontrolle aufweisen, für Rollstuhlfahrer und Personen mit Rollator oder Kinderwagen gut erreichbar sein, sollte an einer Stelle mit hohem Bedarf gelegen und im Umfeld als WC-Anlage deutlich erkennbar sein. Nicht zuletzt sind die Finanzierung von Errichtung und Betrieb einer zusätzlichen WC-Anlage sicher zu stellen. Vergleichbare Aufgabenstellungen gibt es in den Aufenthaltsbereichen entlang des Mains und der Nidda im gesamten Stadtgebiet. Der Magistrat erarbeitet derzeit ein Zukunftskonzept für die öffentlichen Toiletten in Frankfurt am Main. Ziel dieses Konzeptes ist es, diejenigen Standorte im Stadtgebiet zu identifizieren, bei denen ein nachhaltiger Bedarf für ein öffentliches WC besteht und jeweils ein standortgerechtes Betriebskonzept zu entwickeln. Dabei ist ein wesentlicher Gesichtspunkt, die Freizeitbereiche entlang des Mains und der Nidda zu untersuchen, den genauen Bedarf für WC-Anlagen zu ermitteln und Standortvorschläge zu erarbeiten. Das nördliche Mainufer wird in diesem Zusammenhang mit besonderer Aufmerksamkeit betrachtet. Die in der Anregung genannten Standortvorschläge sind wichtige Hinweise, die in die Betrachtungen einbezogen werden. Derzeit geht der Magistrat davon aus, dass der Entwurf für das Zukunftskonzept den Gremien im Sommer 2011 zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann. Der Magistrat wird dem Ortsbeirat 1 mit der Vorlage des Entwurfs für das Gesamtkonzept unaufgefordert über die Ergebnisse und Handlungsoptionen für das nördliche Mainufer berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 09.02.2010, OI 85 Bericht des Magistrats vom 27.08.2010, B 557 Bericht des Magistrats vom 29.11.2010, B 713 Bericht des Magistrats vom 26.04.2011, B 206 Bericht des Magistrats vom 09.01.2012, B 7 Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 12.05.2010 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 15.06.2010, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 294 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 8244, 45. Sitzung des OBR 1 vom 15.06.2010 Aktenzeichen: 91 22