Toiletten am nördlichen Mainufer
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 07.05.2010, B
294 Betreff:
Toiletten am nördlichen
Mainufer Vorgang: OI 85/10 Zwischenbericht: In Folge der Haushaltsbeschlüsse 1993 und der
deutlichen Reduzierung der Haushaltsmittel für den Betrieb von öffentlichen
WC-Anlagen wurden Anlagen geschlossen, die nur in geringem Umfang sozialer
Kontrolle unterlagen und in der Folge Vandalismus und zweckfremden Nutzungen
ausgesetzt waren. Denn diese WC-Anlagen waren besonders kostenintensiv und
wurden in verhältnismäßig geringem Umfang genutzt. Es handelte sich dabei um
rund 20 Standorte. Am innerstädtischen Mainufer waren die öffentlichen
Toiletten am Nizza, im Eisernen Steg (Südseite - heute Mainperle) und in der
südlichen Hochufermauer (heute Maincafé) betroffen. Derzeit besteht die Möglichkeit, die Kundentoiletten
der Gaststätte im Literaturhaus zu nutzen. Mit dem Betreiber des Cafés wurde
eine entsprechende Übereinkunft getroffen (sogenannte Vertragstoilette).
Durch die Umnutzung und hochwertige Neugestaltung
des ehemaligen Westhafengebietes, die Verlegung der Rollschuhbahn, die
Aufwertung und Vergrößerung der Grünanlagen, die Schaffung von zusätzlichen
Aufenthaltsanlässen und den Neubau der Gaststätte am Nizza hat sich die
Aufenthaltsqualität am nördlichen Mainufer deutlich verbessert. In den
Sommermonaten wird nun auch das nördliche Mainufer gern von Freizeitsportlern
und Flaneuren besucht. Der Magistrat teilt die Auffassung, dass am nördlichen
Mainufer nun wieder Bedarf für eine WC-Anlage besteht. Um einen geeigneten Standort für eine Vandalismus
hemmend ausgestattete, behinderten-gerechte WC-Anlage am nördlichen Mainufer zu
finden, ist die vorhandene Infrastruktur maßgeblich, es bedarf intensiver
Abstimmungen in Aspekten des Baurechts, des Denkmalschutzes, des Landschafts-
und Naturschutzes und hinsichtlich stadtgestalterischen und
freiraumplanerischen Themen. Für eine WC-Anlage im Hochwassergebiet müssen
besondere technische Lösungen gefunden werden. Der Standort muss ausreichende
soziale Kontrolle aufweisen, für Rollstuhlfahrer und Personen mit Rollator oder
Kinderwagen gut erreichbar sein, sollte an einer Stelle mit hohem Bedarf
gelegen und im Umfeld als WC-Anlage deutlich erkennbar sein. Nicht zuletzt sind
die Finanzierung von Errichtung und Betrieb einer zusätzlichen WC-Anlage sicher
zu stellen. Vergleichbare Aufgabenstellungen gibt es in den
Aufenthaltsbereichen entlang des Mains und der Nidda im gesamten Stadtgebiet.
Der Magistrat erarbeitet derzeit ein
Zukunftskonzept für die öffentlichen Toiletten in Frankfurt am Main. Ziel
dieses Konzeptes ist es, diejenigen Standorte im Stadtgebiet zu identifizieren,
bei denen ein nachhaltiger Bedarf für ein öffentliches WC besteht und jeweils
ein standortgerechtes Betriebskonzept zu entwickeln. Dabei ist ein wesentlicher
Gesichtspunkt, die Freizeitbereiche entlang des Mains und der Nidda zu
untersuchen, den genauen Bedarf für WC-Anlagen zu ermitteln und
Standortvorschläge zu erarbeiten. Das nördliche Mainufer wird in diesem
Zusammenhang mit besonderer Aufmerksamkeit betrachtet. Die in der Anregung
genannten Standortvorschläge sind wichtige Hinweise, die in die Betrachtungen
einbezogen werden. Derzeit geht der Magistrat davon aus, dass der Entwurf für
das Zukunftskonzept den Gremien im Sommer 2011 zur Beschlussfassung vorgelegt
werden kann. Der Magistrat wird dem Ortsbeirat 1
mit der Vorlage des Entwurfs für das Gesamtkonzept unaufgefordert über die
Ergebnisse und Handlungsoptionen für das nördliche Mainufer berichten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Initiative vom
09.02.2010, OI 85
Bericht des
Magistrats vom 27.08.2010, B 557
Bericht des
Magistrats vom 29.11.2010, B 713
Bericht des
Magistrats vom 26.04.2011, B 206
Bericht des
Magistrats vom 09.01.2012, B 7 Beratung im
Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 12.05.2010 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1
am 15.06.2010, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 294
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR)
Abstimmung:
Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 8244, 45. Sitzung
des OBR 1 vom 15.06.2010 Aktenzeichen: 91 22