Toiletten am nördlichen Mainufer
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B
244 Betreff:
Toiletten am nördlichen
Mainufer Vorgang: Beschl. d. OBR 1 vom
14.02.2012, § 1200 - OI
85/10 OBR 1, l. B 7/12 - Zwischenbericht: Zu Ziffer 2 des Beschlusses § 1200 Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 und 3
GOOBR aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob an dem Bolzplatz
Friedensbrücke, am Nizza, Am Spielplatz Untermainbrücke und am Mainufer
zwischen Alte Brücke und dem Stellplatz der Sonnenuhr das Aufstellen der
vorgeschlagenen Lösungen für Toilettenanlagen möglich ist. Die hier
aufgeführten Beispiele können überall autark aufgestellt werden und sind somit
universell einsetzbar. In Verbindung mit einer Außenwerbung wären diese
Lösungen auch kostenneutral für die Stadt Frankfurt. Das innerstädtische Mainufer ist ein sensibler Raum
im Stadtgebiet. Drei Jahre lang hat der Magistrat alle Möglichkeiten für die
Realisierung von WC-Angeboten geprüft und mit vielen Dienststellen Gespräche
geführt. Über die Ergebnisse wurde mit B 206 ausführlich berichtet. Der Magistrat hat Untersuchungen
über den Bedarf für WC-Standorte am innerstädtischen Mainufer durchführen
lassen. Ergebnis dieser Untersuchungen war für das nördliche Ufer, dass an zwei
Stellen öffentliche WC-Angebote für sinnvoll erachtet werden: am Eisernen Steg
und im Bereich des großen Spielplatzes an der Untermainbrücke. Im Bereich des
Eisernen Steges wird eine Vertragstoilette angeboten werden und auf die
barrierefrei ausgestattete Groß-WC-Anlage Paulsplatz hingewiesen. Die weiteren im Beschluss genannten
Standorte wurden nicht als sinnvoll erachtet und sind auch nicht finanzierbar.
Der Betrieb einer zeitgemäßen Voll-WC-Anlage kostet 30 bis 35 tausend Euro
jährlich. Bei starkem Vandalismus durchaus auch mehr. Die beispielhaft vorgeschlagenen Modelle werden dem
hochwertigen, illuminierten Mainufer gestalterisch nicht gerecht. Eine
Finanzierung mit Werbung am Mainufer wird ebenfalls aus gestalterischen Gründen
abgelehnt. Auch ist zu
vermuten, dass für die vorgeschlagenen Toilettenkabinen und das Pissoir
Hausanschlüsse benötigt werden. Anschlussmöglichkeiten sind am nördlichen
Mainufer jedoch kaum vorhanden. Darüber hinaus erscheinen die Modelle nicht
hochwassersicher. Zu Ziffer 3 des Beschlusses § 1200: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 und 3
GOOBR aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten es gibt,
die bislang nicht erteilte Baugenehmigung zur Aufsetzung eines
Staffelgeschosses auf das bestehende DLRG-Gebäude doch noch zu erlangen.
Hierbei ist insbesondere noch einmal genauer zu prüfen, inwieweit seitens der
Bauaufsichtsbehörde und des Stadtplanungsamtes eine Ermessensentscheidung
zugunsten des Vorhabens getroffen werden kann, auch in Anbetracht der Tatsache,
dass das unmittelbar benachbarte Brückenbauwerk in der Höhe das geplante
Bauwerk - nur geringfügig überragt und deshalb das Bild des Tiefufers - aus
Sicht des Ortsbeirates - nur geringfügig beeinträchtigt wird. Diese
geringfügige Beeinträchtigung sollte vom Magistrat ämterübergreifend gegenüber
dem enormen Gewinn für die Allgemeinheit durch Errichtung einer in diesem
Bereich dringend benötigten öffentlichen Toiletten und der wesentlich
verbesserten Arbeitsbedingungen für die DLRG gewichtet werden. Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, dem
Ortsbeirat - gegebenenfalls vertraulich - zu berichten, welche Ablehnungsgründe
im Einzelnen in dem Bescheid zum gestellten Bauantrag aufgeführt wurden.
Der Magistrat kommt dem Wunsch des Ortsbeirates gern
nach und wird eine bauliche Lösung für die Integration einer barrierefreien
öffentlichen WC -Anlage im DLRG-Gebäude nochmals
prüfen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Initiative vom
09.02.2010, OI 85
Bericht des
Magistrats vom 09.01.2012, B 7
Bericht des
Magistrats vom 21.12.2012, B 574
Anregung an den
Magistrat vom 12.03.2013, OM 2052
Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 30.05.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1
am 12.06.2012, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 244
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR)
Abstimmung:
Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 1770, 12. Sitzung
des OBR 1 vom 12.06.2012 Aktenzeichen: 91 22