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Toiletten am nördlichen Mainufer

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 244 Betreff: Toiletten am nördlichen Mainufer Vorgang: Beschl. d. OBR 1 vom 14.02.2012, § 1200 - OI 85/10 OBR 1, l. B 7/12 - Zwischenbericht: Zu Ziffer 2 des Beschlusses § 1200 Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 und 3 GOOBR aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob an dem Bolzplatz Friedensbrücke, am Nizza, Am Spielplatz Untermainbrücke und am Mainufer zwischen Alte Brücke und dem Stellplatz der Sonnenuhr das Aufstellen der vorgeschlagenen Lösungen für Toilettenanlagen möglich ist. Die hier aufgeführten Beispiele können überall autark aufgestellt werden und sind somit universell einsetzbar. In Verbindung mit einer Außenwerbung wären diese Lösungen auch kostenneutral für die Stadt Frankfurt. Das innerstädtische Mainufer ist ein sensibler Raum im Stadtgebiet. Drei Jahre lang hat der Magistrat alle Möglichkeiten für die Realisierung von WC-Angeboten geprüft und mit vielen Dienststellen Gespräche geführt. Über die Ergebnisse wurde mit B 206 ausführlich berichtet. Der Magistrat hat Untersuchungen über den Bedarf für WC-Standorte am innerstädtischen Mainufer durchführen lassen. Ergebnis dieser Untersuchungen war für das nördliche Ufer, dass an zwei Stellen öffentliche WC-Angebote für sinnvoll erachtet werden: am Eisernen Steg und im Bereich des großen Spielplatzes an der Untermainbrücke. Im Bereich des Eisernen Steges wird eine Vertragstoilette angeboten werden und auf die barrierefrei ausgestattete Groß-WC-Anlage Paulsplatz hingewiesen. Die weiteren im Beschluss genannten Standorte wurden nicht als sinnvoll erachtet und sind auch nicht finanzierbar. Der Betrieb einer zeitgemäßen Voll-WC-Anlage kostet 30 bis 35 tausend Euro jährlich. Bei starkem Vandalismus durchaus auch mehr. Die beispielhaft vorgeschlagenen Modelle werden dem hochwertigen, illuminierten Mainufer gestalterisch nicht gerecht. Eine Finanzierung mit Werbung am Mainufer wird ebenfalls aus gestalterischen Gründen abgelehnt. Auch ist zu vermuten, dass für die vorgeschlagenen Toilettenkabinen und das Pissoir Hausanschlüsse benötigt werden. Anschlussmöglichkeiten sind am nördlichen Mainufer jedoch kaum vorhanden. Darüber hinaus erscheinen die Modelle nicht hochwassersicher. Zu Ziffer 3 des Beschlusses § 1200: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 und 3 GOOBR aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten es gibt, die bislang nicht erteilte Baugenehmigung zur Aufsetzung eines Staffelgeschosses auf das bestehende DLRG-Gebäude doch noch zu erlangen. Hierbei ist insbesondere noch einmal genauer zu prüfen, inwieweit seitens der Bauaufsichtsbehörde und des Stadtplanungsamtes eine Ermessensentscheidung zugunsten des Vorhabens getroffen werden kann, auch in Anbetracht der Tatsache, dass das unmittelbar benachbarte Brückenbauwerk in der Höhe das geplante Bauwerk - nur geringfügig überragt und deshalb das Bild des Tiefufers - aus Sicht des Ortsbeirates - nur geringfügig beeinträchtigt wird. Diese geringfügige Beeinträchtigung sollte vom Magistrat ämterübergreifend gegenüber dem enormen Gewinn für die Allgemeinheit durch Errichtung einer in diesem Bereich dringend benötigten öffentlichen Toiletten und der wesentlich verbesserten Arbeitsbedingungen für die DLRG gewichtet werden. Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, dem Ortsbeirat - gegebenenfalls vertraulich - zu berichten, welche Ablehnungsgründe im Einzelnen in dem Bescheid zum gestellten Bauantrag aufgeführt wurden. Der Magistrat kommt dem Wunsch des Ortsbeirates gern nach und wird eine bauliche Lösung für die Integration einer barrierefreien öffentlichen WC -Anlage im DLRG-Gebäude nochmals prüfen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 09.02.2010, OI 85 Bericht des Magistrats vom 09.01.2012, B 7 Bericht des Magistrats vom 21.12.2012, B 574 Anregung an den Magistrat vom 12.03.2013, OM 2052 Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 30.05.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 12.06.2012, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1770, 12. Sitzung des OBR 1 vom 12.06.2012 Aktenzeichen: 91 22