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On-Demand-Bus Knut: Abschaffung Tarifzuschlag bei Ersatzfahrten

Vorlagentyp: B

Bericht

Der gültige On-Demand-Tarif ist ein vom Regierungspräsidium Darmstadt genehmigter Zuschlag, der zentraler Bestandteil des RMV-Tarifs ist. Der On-Demand-Tarif setzt sich aus Grundpreis, Komfortzuschlag und Arbeitspreis mit entsprechenden Preisspannen zusammen. Eine ausschließliche Anwendung des regulären ÖPNV-Tarifs ohne Zuschläge ist demnach derzeit nicht ohne weiteres möglich und müsste vom RMV-Aufsichtsrat beschlossen und anschließend zur Genehmigung gebracht werden. Er würde dann automatisch für alle On-Demand-Partner im RMV gelten. Entsprechende Bestrebungen sind nicht bekannt. Der On-Demand-Verkehr KNUT bietet Kund:innen ein sehr attraktives und flexibles Angebot mit sehr kurzen Wegen (unter 50 m) zur nächsten virtuellen Haltestelle, sehr komfortablen Fahrzeugen und flexibler Nutzbarkeit. Der branchenübliche Komfortzuschlag bildet diese gehobenen Produktmerkmale ab. Eine Beschränkung der Anwendung des ÖPNV-Tarifs auf die ersetzten Nachtbusfahrten ist softwareseitig nicht möglich, sondern würde stets für das gesamte KNUT-Angebot gelten. On-Demand-Verkehre sind jedoch bewusst oberhalb der ÖPNV-Tarife und unterhalb der Taxipreise positioniert. Würde KNUT grundsätzlich nur zum regulären ÖPNV-Tarif angeboten, wird diese Produktplatzierung konterkariert. Der grundsätzliche Entfall des Tarifzuschlags könnte zur Kannibalisierung des bestehenden ÖPNV, zu Fehlnutzungen für beispielsweise kürzeste Strecken oder auch zum Buchen von Fahrten und anschließendem Nichterscheinen führen, da keine weiteren Kosten anfallen. Hintergrund ist, dass die Hinterlegung eines Zahlungsmittels in der App nicht verpflichtend vorgegeben werden kann. Eine Zahlung dieser Gebühren im Fahrzeug ist aktuell technisch nicht möglich. Im bisherigen Preismodell sind lediglich No-Shows (Nichterscheinen zu einer gebuchten Fahrt) in Höhe von 1,1 % und Stornierungen in Höhe von 5,8 % zu verzeichnen. Ein Anstieg dieser Werte wäre zu erwarten, was zu einer Verringerung der Betriebsqualität für alle Fahrgäste führen würde. Der überwiegende Teil der KNUT-Nutzer:innen verfügt zudem über Zeitkarten. Für diese Nutzer entfällt bereits entsprechend der Grundpreis. Hierzu zählt auch das Deutschlandticket, welches seit Einführung im Juni 2023 als Zeitkarte akzeptiert wird. Es gibt keine Unterscheidung zwischen verschiedenen Ticketarten bei der Buchung und jedes im Bediengebiet gültige ÖPNV-Ticket wird akzeptiert. Ein zusätzlicher Entfall des Komfortzuschlags hätte negative Konsequenzen für die Bestellung und Bezahlung. Mehr als 40 % aller Kundinnen und Kunden nutzen die SumUp-Bezahlterminals im Fahrzeug. Für die Buchung per Telefon ist dies sogar die einzige Bezahlmöglichkeit. Die Bezahlterminals können technisch jedoch nur Beträge über 1 € abrechnen. Für ÖPNV-Nutzer:innen, bei denen bereits heute der Grundpreis entfällt, würde mit einem zusätzlichen Entfall des Komfortzuschlags nur noch der Arbeitspreis (0,30 Cent pro km) erhoben werden. Bei Fahrten bis 3 km, welche rund 21 % aller Fahrten ausmachen, würden dann Gesamtbeträge unter 1 € anfallen. Da diese Beträge von den Bezahlterminals nicht abgerechnet werden können, ist dann keine Mitfahrt möglich. Um dem entgegenzuwirken, müsste das Angebot so angepasst werden, dass nur noch die Bezahlung per App möglich ist, was jedoch Buchungen per Telefon ausschließen würde, da diese Kund:innen nicht über die App verfügen. Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass der aktuelle On-Demand-Tarif - bestehend aus Grundpreis, Komfortzuschlag und Arbeitspreis - die erweiterten Leistungen des Angebots KNUT sachgerecht abbildet und entsprechend genehmigt ist. Eine Anwendung des reinen ÖPNV-Tarifs ohne Zuschläge ausschließlich für die ersetzten Nachfahrten ist technisch derzeit nicht umsetzbar und müsste zudem auf anderer Ebene beschlossen werden. Auch der Entfall des Komfortzuschlags hätte weitreichende negative Folgen, denn er würde die Zahlungsabwicklung bei Kurzstrecken erheblich erschweren, bestimmte Kundengruppen ausschließen und die Betriebsqualität durch Fehlnutzung und steigende No-Show-Raten gefährden. Zudem würde mit dem ausschließlichen Erheben des ÖPNV-Tarifs eine Reduzierung der Einnahmen und eine Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit einhergehen. Aus diesen Gründen ist die Beibehaltung des bestehenden Tarifsystems vorgesehen.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 42
OBR 14
TO I, TOP 34
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 7703 2025 1. Die Vorlage B 353 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 258/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt beginnt: "Der Magistrat wird aufgefordert, Vertreter des Stadtplanungsamtes zu entsenden, um die im Magistratsbeschluss. .". In der Begründung werden die Worte "an frischer Luft und" gestrichen.
Zustimmung:
CDU SPD BFF Alle
Sitzung 40
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 32
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage B 353 wird an den Magistrat zurückverwiesen, da die Vorlage nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat.
Zustimmung:
Grüne SPD VOLT CDU Linke FDP BFF-BIG AFD ÖkoLinX-ELF FRAKTION
Ablehnung:
Gartenpartei Stadtv. Yilmaz Stadtv. Bäppler-Wolf
Sitzung 45
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 60
Angenommen
Die Vorlage B 353 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne SPD Linke FDP BFF-BIG AFD VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION Gartenpartei Stadtv. Yilmaz Stadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
CDU