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Überarbeitung der Hundesteuersatzung

Vorlagentyp: NR CDU

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main zu überarbeiten und hierbei insbesondere auf folgende Anpassungen zu § 6 "Steuervergünstigungen" einzugehen und zu beschließen: 1. § 6 Abs. 1 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt: "Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die eine Ausbildung und Prüfung als Assistenzhund nach §§ 12f und 12g BGG erfolgreich abgelegt haben. Die bestandene Prüfung - welche die Eignung als Assistenzhund und die Zusammenarbeit der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft erfasst − ist durch ein Zertifikat eines Prüfers im Sinne von § 12j Absatz 2 BGG zu bescheinigen." 2. § 6 Abs. 3 wird wie folgt um einen neuen Punkt c) erweitert: "Hunde, die als Therapie-, Schul- oder Besuchshunde eingesetzt und dafür entsprechend geeignet und ausgebildet sind. Die Eignung bzw. die bestandene Prüfung soll ebenfalls gemäß § 12g BGG vorgelegt werden. Beim Einsatz von Hunden an Schulen, soll diese selbst über die Dauer des Einsatzes (und somit befristete Steuerbefreiung) entscheiden und dies bei der Anmeldung bei der entsprechenden Behörde kommunizieren." 3. § 6 Abs. 4 wird wie folgt geändert: "Befristete Steuerbefreiung für die Dauer von 2 Jahren ab dem Übernahmetag wird für Hunde gewährt, die von ihren Haltern/innen aus Einrichtungen übernommen wurden, die mit der Stadt Frankfurt einen Fundtiervertrag oder einen anderweitigen Vertrag in Bezug auf die Verwahrung von Hunden haben."

Begründung

Die aktuelle Hundesteuersatzung besteht seit über 25 Jahren. Mit der Zeit haben sich die Rahmenbedingungen geändert und es sind auch neue Erkenntnisse gewonnen worden. Deshalb soll in Bezug auf Inhalt und Struktur die Satzung überarbeitet werden. Vor allem die Neuformulierung des §6 Abs. 1 spielt eine wichtige Rolle, als dass die anerkannte Prüfung des Assistenzhundes sowie der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft in den Mittelpunkt gerückt wird, anstatt die Erkrankung oder Behinderung von Menschen. Ob Menschen eine anerkannte Schwerbehinderung oder zum Beispiel eine psychische Erkrankung haben, die einer Schwerbehinderung gleichgestellt ist, ist somit auch nicht mehr ausschlaggebend. Assistenzhunde sind für Menschen mit Behinderungen eine wertvolle Stütze, um selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und zu erleichtern oder behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Sie sind eine stets verlässliche und vertrauensvolle Begleitung für ihre Halter*innen. Mit der Änderung werden im Laufe der Zeit aufgetretene Unklarheiten korrigiert. Auch die Anwesenheit von Therapie-, Schul- und Besuchshunden in Bildungsstätten und sozialen Einrichtungen trägt zu einem positiven Umfeld bei. Statistiken zeigen, dass der Einsatz von diesen Hunden das Wohlbefinden von Kindern, Senior*innen und Menschen mit Behinderungen verbessert. So sind sie heute bundesweit an über 1.000 Schulen im Einsatz. Therapie-, Schul- und Besuchshunde können vielseitig eingesetzt werden und Stress reduzieren, Ängste mildern und soziale Interaktionen fördern. In Schulen und Kindertagesstätten können sie dazu beitragen, das Lernklima zu verbessern und das allgemeine Wohlbefinden der Schüler, besonders nach einigen anspruchsvollen Pandemiejahren, zu unterstützen. Dahingehend ist eine Ausnahme der Hundesteuer für Therapie-, Schul- und Besuchshunde angemessen. Laut §3 Abs. 5 HSchG entwickeln Schulen ihr eigenes pädagogisches Konzept, d. h. sie entscheiden selbst, ob (und für welche Dauer) sie Schulhunde einsetzen wollen. Deshalb sollen sie diese Dauer für die Steuerbefreiung selbst bei der Behörde bei der Anmeldung kommunizieren. Dadurch kann den Schulen auch die Möglichkeit eröffnet werden, unterschiedliche Konzepte oder ggf. Testphasen auszuprobieren. Die Steuervergünstigung für lokale Tierheime (z.B. das Tierheim Fechenheim) hat unter anderem den Lenkungszweck, dass die mit Fundtierverträgen ausgestatteten Tierheime hiermit bei der Vermittlung von Tieren unterstützt werden. Hierbei ist es sachgerecht, wenn alle Tierheime, die einen Fundtiervertrag mit der Stadt Frankfurt abgeschlossen haben, auch diese Steuervergünstigung bieten können. Lange hatte nur das Tierheim Fechenheim einen Fundtiervertrag mit der Stadt Frankfurt. Um hier gleiche Rahmenbedingungen zu geben, soll der Paragraph geändert werden. Die steuerlichen Auswirkungen dieser Änderungen sind für die Höhe der Einnahmen aus der Hundesteuer unwesentlich.

Beratungsverlauf 8 Sitzungen

Sitzung 38
OBR 10
TO II, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage NR 1191 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 37
OBR 8
TO I, TOP 26
Angenommen
Der Vorlage NR 1191 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Linke
Sitzung 38
OBR 9
TO II, TOP 5
Angenommen
Der Vorlage NR 1191 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke BFF
Ablehnung:
Fdp Und Fraktionslos
Sitzung 38
OBR 15
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage NR 1191 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 38
OBR 12
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage NR 1191 wird zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne FDP Linke BFF
Ablehnung:
SPD VOLT
Sitzung 38
OBR 14
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage NR 1191 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 35
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
TO I, TOP 17
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 1191 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage E 63/24 überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT
Ablehnung:
CDU BFF-BIG ÖkoLinX-ELF Linke FRAKTION AFD
Sitzung 38
OBR 13
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage NR 1191 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Spd

Reden im Parlament

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