Einrichtung eines Standortmanagements im Gewerbegebiet Griesheim-Mitte unter Einbeziehung des Industrieparks Griesheim
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 29.07.2019, B
262 Betreff:
Einrichtung eines Standortmanagements im Gewerbegebiet Griesheim-Mitte
unter Einbeziehung des Industrieparks Griesheim Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.02.2019, §
3734 Anl. 7 - E 70/19
CDU/SPD/GRÜNE -
Die Wirtschaftsförderung beschäftigt sich aufgrund
der sehr positiven Erfahrungen im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim
Nord/Seckbach mit der Entwicklung eines gesamtstädtischen Konzepts für die
Einrichtung von Standortmanagements für Industrie- und Gewerbegebiete in
Frankfurt am Main. Die Einrichtung neuer Standortmanagements könnte nach dem
aktuellen Kenntnisstand und den Erfahrungen aus dem Nachhaltigen Gewerbegebiet
dauerhaft erfolgen und hohe positive Effekte für die vorhandenen Gewerbegebiete
erzeugen. Die Handlungsbedarfe zum Erhalt bzw.
dauerhaften Sicherung von Gewerbe- und Industrieflächen sind in den letzten
Jahren aufgrund der zunehmenden Flächenkonkurrenz stark gestiegen. Minder
genutzte Gewerbeflächen sind langfristig für eine gewerbliche Nutzung zu
sichern, damit für Unternehmen Planungssicherheit geschaffen werden kann. Die
Etablierung eines Standortmanagements könnte dabei einen erheblichen Beitrag
zur Sicherung und Entwicklung der Bestandsunternehmen in Frankfurt am Main
leisten. Ein Standortmanagement könnte dabei
in Anlehnung an das nachhaltige Gewerbegebiet Fechenheim Nord/Seckbach in enger
Einbindung und kontinuierlicher Zusammenarbeit mit den Unternehmen vor Ort die
im Vorfeld identifizierten Handlungsfelder aktiv angehen. Hierbei wäre
insbesondere darauf zu achten, dass die Maßnahmen in enger Abstimmung mit dem
Stadtplanungsamt im Rahmen des Stadtumbauprozesses mit der verantwortlichen
Projektleitung des Stadtumbaumanagements, welches seit April in Griesheim tätig
ist, erfolgt. Das Standortmanagement würde damit
einen entscheidenden Beitrag zur Qualifizierung und Profilierung des
Gewerbegebiets Griesheim Mitte leisten. Neben einem Standortmanagement müsste
die Gebietsentwicklung durch unterstützende Maßnahmen begleitet werden.
Empfehlungen hierzu spricht das Räumlich-funktionale Entwicklungskonzept
Gewerbe (RfEk) aus, die im Gewerbeflächenentwicklungsprogramm der Stadt
Frankfurt am Main (GEP) präzisiert worden sind. Die Einbeziehung des Industrieparks Griesheim für ein
Standortmanagement erscheint sinnvoll. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass
der Industrieparks Griesheim über ein eigenständiges Standortmanagement verfügt
und mit einem Expertenteam potentielle Investoren kontaktiert. Daher wurde im
Rahmen der strategischen Ausarbeitung für ein Standortmanagement Griesheim
Mitte das Gespräch mit der Clariant, dem Betreiber des Industrieparks gesucht,
um mögliche Anknüpfungspunkte und gemeinsame Projekte zu identifizieren. Der
Magistrat hat mit dem Masterplan Industrie und der Vereinbarung im Zusammenhang
mit den Seveso-III-Regelungen langfristige Perspektiven für die
Wettbewerbsfähigkeit des Industrieparks für künftige Investoren geschaffen.
Dabei hat sich herauskristallisiert, dass ein
Standortmanagement durch die Stadt Frankfurt am Main analog des nachhaltigen
Gewerbegebietes Fechenheim-Nord/Seckbach aufgrund der vorhandenen
Organisations- und Eigentümerstruktur nicht trägt, jedoch würde eine Zusammenarbeit mit der Wirtschafsförderung Frankfurt GmbH
begrüßt. Inwieweit die Wirtschaftsförderung hierbei eigene Maßnahmen aufsetzen
kann, bleibt den weiteren Gesprächen abzuwarten. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
12.08.2019, OF
1090/6 dazugehörende Vorlage:
Etatantrag vom
25.01.2019, E 70
Auskunftsersuchen
vom 13.08.2019, V
1359
Bericht des Magistrats vom 17.01.2020, B 9 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 6
Versandpaket: 31.07.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6
am 13.08.2019, TO I, TOP 52 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF
1090/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1359 2019
1. Die Vorlage
B 262 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
OF 1090/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffern 1. und 3.: SPD, GRÜNE, BFF, FDP und
fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung
BFF 33. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 17.09.2019, TO I, TOP 14
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 262 dient als Zwischenbericht zur
Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP, BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) 36. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 21.01.2020, TO I, TOP 3
Beschluss: nicht auf TO
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich einen Bericht (B 9) vorgelegt hat.
Beschlussausfertigung(en):
§ 4547, 33. Sitzung
des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen vom 17.09.2019 Aktenzeichen: 61 00