Fragen zur Einrichtung eines Standortsmanagements im Gewerbegebiet Griesheim-Mitte unter Einbeziehung des Industrieparks Griesheim
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 13.08.2019, V 1359
entstanden aus Vorlage:
OF 1090/6 vom
12.08.2019 Betreff: Fragen zur Einrichtung eines
Standortsmanagements im Gewerbegebiet Griesheim-Mitte unter Einbeziehung des
Industrieparks Griesheim Vorgang: B 262/19 Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Fragen
zu beantworten:
1. Muss der letzte Absatz im
Bericht des Magistrats vom 29.07.2019, B 262, so verstanden werden, dass es
kein Standortmanagement unter Einbeziehung des Industrieparks Griesheim geben
wird? 2. Wird unabhängig von der
Einbeziehung des Industrieparks an dem Plan festgehalten, ein
Standortmanagement für das Gewerbegebiet Griesheim-Mitte zu etablieren? 3. Wie erklärt der Magistrat die Diskrepanz der in
den ersten Absätzen des Berichts B 262 sehr positiven Einschätzung zu
einem Standortmanagement unter Einbeziehung des
Industrieparks Griesheim und der Schlussfolgerung im letzten Absatz? Begründung: Im Bericht B 262 wird ausführlich dargelegt, wie gut
sich das Standortmanagement in Fechenheim-Nord/Seckbach bewährt hat. Weiter
wird ausgeführt, wie positiv ein Standortmanagement auch für das Gewerbegebiet
Griesheim-Mitte eingeschätzt wird. Schließlich wird herausgestellt, dass die
Einbeziehung des Industrieparks Griesheim sinnvoll erscheine. Doch im letzten
Absatz des Berichts erfolgt dann eine Kehrtwende, indem dargelegt wird, dass
sich ein Standortmanagement wie in Fechenheim "aufgrund der vorhandenen
Organisations- und Eigentümerstruktur" nicht tragen würde. Hier besteht
Aufklärungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Bericht des Magistrats vom 29.07.2019, B 262
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.12.2019, ST 2206
Aktenzeichen: 92 3