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Fragen zur Einrichtung eines Standortsmanagements im Gewerbegebiet Griesheim-Mitte unter Einbeziehung des Industrieparks Griesheim

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 13.08.2019, V 1359 entstanden aus Vorlage: OF 1090/6 vom 12.08.2019 Betreff: Fragen zur Einrichtung eines Standortsmanagements im Gewerbegebiet Griesheim-Mitte unter Einbeziehung des Industrieparks Griesheim Vorgang: B 262/19 Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Fragen zu beantworten: 1. Muss der letzte Absatz im Bericht des Magistrats vom 29.07.2019, B 262, so verstanden werden, dass es kein Standortmanagement unter Einbeziehung des Industrieparks Griesheim geben wird? 2. Wird unabhängig von der Einbeziehung des Industrieparks an dem Plan festgehalten, ein Standortmanagement für das Gewerbegebiet Griesheim-Mitte zu etablieren? 3. Wie erklärt der Magistrat die Diskrepanz der in den ersten Absätzen des Berichts B 262 sehr positiven Einschätzung zu einem Standortmanagement unter Einbeziehung des Industrieparks Griesheim und der Schlussfolgerung im letzten Absatz? Begründung: Im Bericht B 262 wird ausführlich dargelegt, wie gut sich das Standortmanagement in Fechenheim-Nord/Seckbach bewährt hat. Weiter wird ausgeführt, wie positiv ein Standortmanagement auch für das Gewerbegebiet Griesheim-Mitte eingeschätzt wird. Schließlich wird herausgestellt, dass die Einbeziehung des Industrieparks Griesheim sinnvoll erscheine. Doch im letzten Absatz des Berichts erfolgt dann eine Kehrtwende, indem dargelegt wird, dass sich ein Standortmanagement wie in Fechenheim "aufgrund der vorhandenen Organisations- und Eigentümerstruktur" nicht tragen würde. Hier besteht Aufklärungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.07.2019, B 262 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2019, ST 2206 Aktenzeichen: 92 3