Fragen zur Einrichtung eines Standortsmanagements im Gewerbegebiet Griesheim-Mitte unter Einbeziehung des Industrieparks Griesheim
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Standortsmanagements im Gewerbegebiet Griesheim-Mitte unter Einbeziehung des Industrieparks Griesheim Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat:
- Muss der letzte Absatz im Bericht B 262 vom 29.7.2019 so verstanden werden, dass es kein Standortmanagement unter Einbeziehung des Industrieparks Griesheim geben wird?
- Wird unabhängig von der Einbeziehung des Industrieparks an dem Plan festgehalten, ein Standortmanagement für das Gewerbegebiet Griesheim-Mitte zu etablieren?
- Wie erklärt der Magistrat die Diskrepanz der in den ersten Absätzen des Berichts B262 sehr positiven Einschätzung eines Standortmanagements unter Einbeziehung des Industrieparks Griesheim und der Schlussfolgerung im letzten Absatz? Begründung: Im Bericht B 262 wird ausführlich dargelegt, wie gut sich das Standortmanagement in Fechenheim Nord/Seckbach bewährt hat. Weiter wird ausgeführt, wie positiv ein Standortmanagement auch für das Gewerbegebiet Griesheim-Mitte eingeschätzt wird. Schließlich wird heraus gestellt, dass die Einbeziehung des Industrieparks Griesheim sinnvoll erscheine. Doch im letzten Absatz des Berichts erfolgt dann eine Kehrtwende, indem dargelegt wird, dass ein Standortmanagement wie in Fechenheim "aufgrund der vorhandenen Organisations- und Eigentümerstruktur" nicht tragen würde. Hier besteht Aufklärungsbedarf.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 12.08.2019,
OF 1090/6 Betreff: Fragen zur Einrichtung eines
Standortsmanagements im Gewerbegebiet Griesheim-Mitte unter Einbeziehung des
Industrieparks Griesheim Der Ortsbeirat 6 fragt den
Magistrat: 1. Muss der letzte Absatz im Bericht
B 262 vom 29.7.2019 so verstanden werden, dass es kein Standortmanagement unter
Einbeziehung des Industrieparks Griesheim geben wird? 2. Wird unabhängig von der Einbeziehung des
Industrieparks an dem Plan festgehalten, ein Standortmanagement für das
Gewerbegebiet Griesheim-Mitte zu etablieren? 3. Wie erklärt der Magistrat die Diskrepanz der in
den ersten Absätzen des Berichts B262 sehr positiven Einschätzung eines
Standortmanagements unter Einbeziehung des Industrieparks Griesheim und der
Schlussfolgerung im letzten Absatz? Begründung: Im Bericht B 262 wird ausführlich dargelegt, wie gut
sich das Standortmanagement in Fechenheim Nord/Seckbach bewährt hat. Weiter
wird ausgeführt, wie positiv ein Standortmanagement auch für das Gewerbegebiet
Griesheim-Mitte eingeschätzt wird. Schließlich wird heraus gestellt, dass die
Einbeziehung des Industrieparks Griesheim sinnvoll erscheine. Doch im letzten
Absatz des Berichts erfolgt dann eine Kehrtwende, indem dargelegt wird, dass
ein Standortmanagement wie in Fechenheim "aufgrund der vorhandenen
Organisations- und Eigentümerstruktur" nicht tragen würde. Hier besteht
Aufklärungsbedarf.
Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Bericht des
Magistrats vom 29.07.2019, B 262 Beratung
im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6
am 13.08.2019, TO I, TOP 52 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF
1090/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1359 2019
1. Die Vorlage
B 262 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
OF 1090/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffern 1. und 3.: SPD, GRÜNE, BFF, FDP und
fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung
BFF