Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 14.08.2017, B
262 Betreff:
Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der
Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34 Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 04.05.2017,
§ 1353 - OA 133/17 OBR 12 -
Zu 1. Unter Verweis auf die Stellungnahme des Dezernates
Planen und Wohnen an den OBR 12 vom 09.01.2017, ST 43 handelt es sich bei den
Flächen nicht um als öffentliche Verkehrsflächen zweckbestimmte bzw. gewidmete
Flächen. Bei der fraglichen Fläche im Bereich Kalbacher Hauptstraße 37 und 37a
handelte es sich offensichtlich um eine gepflasterte Grundstückszufahrt, die
nicht in den Gehweg einbezogen war. Bei den Flächen der Liegenschaft Weißkirchener Weg 34
handelt es sich gemäß Flucht-linienplan F 1490 ebenfalls nicht um
öffentliche Flächen. Die Frage nach einem Entwidmungsverfahren stellt sich
daher in beiden Fällen nicht. Aufgrund erheblicher Ablagerungen von Weißgeräten auf
dem Gehweg "Weißkirchener Weg 34" wurden zu Beginn des Jahres umfangreiche
Ermittlungen durch die Dienstgruppe "Umwelt- und Naturschutz, Abfallrecht" des
Ordnungsamtes durchgeführt, die letztendlich zur Entfernung der Geräte geführt
haben. Der Betrieb wurde aufgefordert, keine Weißgeräte mehr auf den Gehweg
abzustellen. Dadurch konnte eine weitgehende Befriedung der Situation im
öffentlichen Raum erreicht werden. Die Stadtpolizei kontrolliert regelmäßig.
Unabhängig davon ist beim
Regierungspräsidium Darmstadt bezüglich des Altgerätehandels auch noch ein
Verfahren zur Beseitigung der Elektrogeräte und der Altlasten anhängig.
Die Bauaufsicht hat die Liegenschaft zuletzt im
Januar dieses Jahres vor Ort überprüft. Von dem Gebäude selbst geht keine
Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch herabstürzende
Gebäudeteile o. ä. aus. Zu 2. Das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz findet in
Frankfurt am Main keine Anwendung, da sein Geltungsbereich auf das
Beitrittsgebiet im Sinne des Einigungsvertrags beschränkt ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
10.03.2017, OA 133
Antrag vom
09.07.2018, OF
313/8
Auskunftsersuchen vom 09.08.2018, V 939
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8, 12
Versandpaket: 16.08.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8
am 14.09.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 262 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR
12 am 15.09.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 262 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 15. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.11.2017, TO I, TOP
27 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 262 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
gegen FRANKFURTER (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en):
§ 1873, 15. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 06.11.2017 Aktenzeichen: 61 0