Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34
Vorlagentyp: B
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 14.08.2017, B 262
Betreff: Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.05.2017, § 1353 - OA 133/17 OBR 12 - Zu
- Unter Verweis auf die Stellungnahme des Dezernates Planen und Wohnen an den OBR 12 vom 09.01.2017, ST 43 handelt es sich bei den Flächen nicht um als öffentliche Verkehrsflächen zweckbestimmte bzw. gewidmete Flächen. Bei der fraglichen Fläche im Bereich Kalbacher Hauptstraße 37 und 37a handelte es sich offensichtlich um eine gepflasterte Grundstückszufahrt, die nicht in den Gehweg einbezogen war. Bei den Flächen der Liegenschaft Weißkirchener Weg 34 handelt es sich gemäß Flucht-linienplan F 1490 ebenfalls nicht um öffentliche Flächen. Die Frage nach einem Entwidmungsverfahren stellt sich daher in beiden Fällen nicht. Aufgrund erheblicher Ablagerungen von Weißgeräten auf dem Gehweg "Weißkirchener Weg 34" wurden zu Beginn des Jahres umfangreiche Ermittlungen durch die Dienstgruppe "Umwelt- und Naturschutz, Abfallrecht" des Ordnungsamtes durchgeführt, die letztendlich zur Entfernung der Geräte geführt haben. Der Betrieb wurde aufgefordert, keine Weißgeräte mehr auf den Gehweg abzustellen. Dadurch konnte eine weitgehende Befriedung der Situation im öffentlichen Raum erreicht werden. Die Stadtpolizei kontrolliert regelmäßig. Unabhängig davon ist beim Regierungspräsidium Darmstadt bezüglich des Altgerätehandels auch noch ein Verfahren zur Beseitigung der Elektrogeräte und der Altlasten anhängig. Die Bauaufsicht hat die Liegenschaft zuletzt im Januar dieses Jahres vor Ort überprüft. Von dem Gebäude selbst geht keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch herabstürzende Gebäudeteile o. ä. aus. Zu
- Das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz findet in Frankfurt am Main keine Anwendung, da sein Geltungsbereich auf das Beitrittsgebiet im Sinne des Einigungsvertrags beschränkt ist.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
Sitzung
15
OBR 8
TO I, TOP 30
Die Vorlage B 262 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
15
OBR
12
TO I, TOP 21
Die Vorlage B 262 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
15
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP
27
nicht auf TO Die Vorlage B 262 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION
Ablehnung:
Frankfurter