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Altgerätehandel im Weißkirchener Weg 34

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2055 Betreff: Altgerätehandel im Weißkirchener Weg 34 Zu Frage 1: Die verbliebenen Weißgeräte befinden sich auf privatem Grundstück und nicht im öffentlichen Verkehrsraum. Seitens der Stadtpolizei sind daher aktuell keine Maßnahmen erforderlich. Auch die beim Regierungspräsidium Darmstadt anhängigen Verfahren sind nach dortiger Auskunft weitgehend abgeschlossen. Dem Betreiber wurde nach § 35 der Gewerbeordnung jegliche gewerbliche Tätigkeit untersagt, aus abfallrechtlicher Sicht bestehen keine Beanstandungen mehr. Zu Frage 2: Der Magistrat sind keine weiteren Sachverhalte bekannt, er hat auch keine zusätzlichen Verfahren eingeleitet. Zu Frage 3: Der Magistrat hat in der Vergangenheit mehrfach versucht, eine Aufwertung der Liegenschaft zu erreichen. Er hat hierzu auch einen Stadtteilarchitekten beauftragt, der dem Eigentümer ein konkretes Konzept für eine Sanierung des Gebäudes vorgestellt hat. Der Eigentümer hat diesen Vorschlag abgelehnt und sich auch im weiteren Verlauf der Verfahren eher unkooperativ gezeigt. Der Magistrat sieht derzeit beim Eigentümer keine Bereitschaft, eine anderweitige Nutzung der Liegenschaft in Erwägung zu ziehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.08.2018, V 939 Auskunftsersuchen vom 17.09.2020, V 1757