Altgerätehandel im Weißkirchener Weg 34
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.11.2018, ST 2055 Betreff: Altgerätehandel im Weißkirchener Weg
34 Zu Frage 1: Die verbliebenen Weißgeräte befinden sich auf
privatem Grundstück und nicht im öffentlichen Verkehrsraum. Seitens der
Stadtpolizei sind daher aktuell keine Maßnahmen erforderlich. Auch die beim Regierungspräsidium
Darmstadt anhängigen Verfahren sind nach dortiger Auskunft weitgehend
abgeschlossen. Dem Betreiber wurde nach § 35 der Gewerbeordnung jegliche
gewerbliche Tätigkeit untersagt, aus abfallrechtlicher Sicht bestehen keine
Beanstandungen mehr. Zu Frage 2: Der Magistrat sind keine weiteren Sachverhalte
bekannt, er hat auch keine zusätzlichen Verfahren eingeleitet. Zu Frage 3: Der Magistrat hat in der Vergangenheit mehrfach
versucht, eine Aufwertung der Liegenschaft zu erreichen. Er hat hierzu auch
einen Stadtteilarchitekten beauftragt, der dem Eigentümer ein konkretes Konzept
für eine Sanierung des Gebäudes vorgestellt hat. Der Eigentümer hat diesen
Vorschlag abgelehnt und sich auch im weiteren Verlauf der Verfahren eher
unkooperativ gezeigt. Der Magistrat sieht derzeit beim Eigentümer keine
Bereitschaft, eine anderweitige Nutzung der Liegenschaft in Erwägung zu
ziehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 09.08.2018, V 939
Auskunftsersuchen vom 17.09.2020, V 1757