Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Berichtsjahr 2013/2014
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 04.10.2016, B
256 Betreff:
Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Berichtsjahr 2013/2014
Vorgang: A 276/73 FDP,
A 602/74 FDP, l. B 143/15 Bericht über die Arbeitsergebnisse der
Unfallkommission der Stadt Frankfurt am Main Die Unfallkommission der Stadt Frankfurt am Main hat
als Expertengremium im Rahmen der "Örtlichen Unfalluntersuchung von
Straßenverkehrsunfällen" die Aufgabe, die als Unfallhäufungsstellen
eingestuften, auffälligen Bereiche im Straßennetz zu analysieren und das
Unfallgeschehen zu bewerten sowie infolgedessen die Unfall begünstigenden
Gegebenheiten gezielt durch verkehrsregelnde, bauliche oder anderweitige
Maßnahmen zu entschärfen oder zu beseitigen. Ziel ist die Senkung der
Unfallzahlen und damit die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Da Unfälle im Straßenverkehr nicht gleichmäßig
verteilt sind, sondern aufgrund von lokalen Besonderheiten an bestimmten
Stellen gehäuft auftreten können, hat die Stadt Frankfurt am Main Kriterien für
eine Unfallhäufung festgelegt. Eine Unfallhäufung liegt demnach vor, wenn sich
in zwölf Monaten drei gleichartige Verkehrsunfälle bzw. Unfälle gleichen Typs
ereignen. 1. Unfallhäufungsstellen in der Stadt Frankfurt am
Main Im Jahr 2013 diskutierte, bewertete
und beschloss die Unfallkommission der Stadt Frankfurt am Main geeignete
Maßnahmen zur Beseitigung der Verkehrsunfälle an insgesamt 48
Unfallhäufungsstellen. An 36 Unfallhäufungsstellen wurden bauliche,
verkehrsrechtliche und verkehrstechnische Maßnahmen durchgeführt. Ob im konkreten Fall die erwartete Wirkung
tatsächlich erzielt werden konnte, ist den Wirksamkeitsprüfungen zu entnehmen,
die das Unfallgeschehen vor und nach der Umsetzung der Maßnahmen miteinander
vergleichen. Diese sind in den Anlagen in alphabetischer Reihenfolge
aufgeführt. Neben der Unfallhäufungsstelle, der Unfallursache und den
beschlossenen Maßnahmen sind die Anzahl der Verkehrsunfälle, die Anzahl der
getöteten, schwer und leicht verletzten Personen sowie die Höhe der
Unfallkosten im Vorher-Nachher-Vergleich angegeben. Das Ergebnis der Arbeit der Unfallkommission im
Berichtsjahr 2013 wird aus nachstehender Gesamtaufstellung ersichtlich. Sie
zeigt die Entwicklung der Verkehrsunfälle an den 36 Unfallhäufungsstellen,
für die die Unfallkommission Maßnahmen beschlossen, umgesetzt und eine
Wirksamkeitsprüfung vorgenommen hat. Unfallhäufungs-stellen Unfälle Tote Schwer- verletzte Leicht- verletzte Unfallkosten (€)
vorher 336
0 15
152 5.013.000 nachher 99
0 1
28 1.039.000 Zu-/Abnahme
(%) -70,5
0 -93,3
-81,6 -79,3 Tabelle 1: Auswertung der Unfallhäufungsstellen mit
durchgeführten Maßnahmen - Die Unfallzahlen der ausgewerteten
Unfallhäufungsstellen reduzierten sich im Untersuchungszeitraum um 70,5 %.
- Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Personenschäden
sank um 81,6 %.
- Personen, die ihr Leben an einer
Unfallhäufungsstelle verloren, waren nicht zu beklagen. - Besonders deutlich ist der Rückgang der schwer und
leicht verletzten Personen um rund 93,3 % bzw. 81,6 %. - Die Unfallkosten verringerten sich um 79,3 %.
Die Unfallkosten werden mit Hilfe der Software
"Elektronische Unfalltypensteckkarte" (EUSKA) ermittelt. Es handelt sich
hierbei um diejenigen Kosten, die durch Personen- und Sachschäden bei einem
Verkehrsunfall entstehen. Sie beinhalten Reproduktionskosten, Ressourcenkosten,
humanitäre Kosten, Staukosten oder andere Kostenpositionen. Gegebenenfalls abweichende Untersuchungsergebnisse im
Vorher-Nachher-Vergleich gegenüber Berichten der Unfallkommission aus früheren
Jahren sind auf unterschiedliche Untersuchungszeiträume zurückzuführen. Für die restlichen 12 Unfallhäufungsstellen waren
abschließende Wirksamkeitsprüfungen bisher nicht möglich, weil
beispielsweise - vorhandene Leitungen im Erdreich,
bauliche Tätigkeiten im Umfeld oder andere Ursachen die Ausführung von
Maßnahmen bisher verhinderten, - weitere Untersuchungen bzw. erarbeitete Vorschläge
zur Beseitigung des Unfallgeschehens noch nicht abgeschlossen bzw. doch nicht
umsetzbar waren,
- Maßnahmen nicht mehr beschlossen
oder ausgeführt wurden, da im Bereich der Unfallhäufungsstelle bauliche
Änderungen in Angriff genommen wurden, - die verkehrsrechtliche Anordnung mit den
lichtsignaltechnischen Unterlagen für den Bau einer neuen Lichtsignalanlage zur
Umsetzung versandt wurden, die Finanzierung jedoch erst noch sichergestellt
werden muss, - die Unfallhäufungsstelle nur im
Rahmen eines Gesamtkonzeptes für den gesamten Straßenabschnitt nachhaltig
beseitigt werden kann, - die Umsetzung der Maßnahme erst im Frühjahr 2016
erfolgte, so dass der Zeitraum für die Auswertung des Unfallgeschehens zu kurz
ist. 2. Verkehrsunfälle mit getöteten Personen Neben der Beseitigung der vorgenannten
Unfallhäufungsstellen untersucht die Unfallkommission alle tödlichen
Verkehrsunfälle schnellstmöglich. Im Jahr 2013 stieg die Zahl der Personen, die bei
Verkehrsunfällen im Stadtgebiet ihr Leben verloren, gegenüber dem Vorjahr um
40%. Es waren 14 Tote zu beklagen. Die Zahl der Verkehrstoten sank im Jahr 2014 auf
einen historischen Tiefstand. Sieben Menschen wurden im Straßenverkehr im
Stadtgebiet Frankfurt am Main getötet. Gegenüber dem Jahr 2013 hatte sich die
Zahl der Verkehrstoten halbiert. Im Jahr 2015 kamen auf den Straßen Frankfurts 12
Personen bei Verkehrsunfällen zu Tode. Das waren 5 Personen mehr als im Jahr
zuvor. Die tödlichen Verkehrsunfälle im Jahr
2015 waren alle auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen. Überprüfungen
ergaben, dass diese Unfälle weder durch bauliche noch verkehrsrechtliche bzw.
verkehrstechnische Maßnahmen hätten vermieden werden können. Diagramm 1: Getötete Personen im Stadtgebiet
Frankfurt am Main 2006 -2015 Obwohl die tödlichen Verkehrsunfälle im Jahr 2015 auf
menschliches Fehlverhalten zurückzuführen waren, begutachtete die
Unfallkommission die beiden nachstehenden Kreuzungen, an denen jeweils ein
Autofahrer bzw. eine Radfahrerin zu Tode kamen, eingehend. - Unfallhäufungsstelle Schwanheimer Ufer/
Auf-/Abfahrt BAB A5 (östliche
Auf-/Abfahrt und westliche Auffahrt) An der östlichen Auf-/Abfahrt missachtete ein mit
hoher Geschwindigkeit aus Richtung Schwanheim fahrender Kraftfahrer das
Rotlicht der Lichtsignalanlage und stieß mit einem bei Grünlicht aus Richtung
Niederrad linksabbiegenden Kraftfahrer zusammen, der durch den Zusammenstoß
tödlich verletzt wurde. Die Örtlichkeit trat als Unfallhäufungsstelle im
Hinblick auf Rotlichtverstöße zwar bisher nicht in Erscheinung, wie
nachstehende Aufstellung zeigt. Jedoch ereignete sich vor Ort bereits im Jahr
2013 ein tödlicher Verkehrsunfall, der ebenfalls auf einen Rotlichtverstoß
zurückzuführen ist. Die östliche Auf-/Abfahrt weist somit zwar über Jahre
hinweg eine sehr geringe Anzahl derartiger Verkehrsunfälle auf. Wenn sich ein
Verkehrsunfall ereignete, kam es allerdings zu tödlichen Unfallfolgen. Die
westliche Auffahrt zur A5 in Richtung Süden zeigt dagegen ein anderes Bild.
Hier ereigneten sich über Jahre hinweg zahlreiche Verkehrsunfälle mit vielen
Verletzten aufgrund der Missachtung des Rotlichts. Zu Tode kam hier bislang
kein Verkehrsteilnehmender.
Schwanheimer Ufer /
Auf-/Abfahrten BAB A5 -Rotlichtverstöße- östliche Auf-/Abfahrt
westliche Auffahrt
Anzahl Personenschäden Anzahl Personenschäden
2010
1 1 LV 10 6 LV 2011
0 0 11 2 SV, 15 LV 2012
0 0 2 5 LV 2013
1 1 Toter 7 3 SV, 9 LV 2014
0 0 13 19 LV 2015
2 1 Toter, 1 LV 10 2 SV, 15 LV 2016*
1 0 0 0 Tabelle 2: Rotlichtverstöße
Schwanheimer Ufer / Auf- und Abfahrten BAB A5 SV: Schwerverletzt, LV: Leichtverletzt * Stand 30.06.2016 Zur Beseitigung dieser Verkehrsunfälle durch
Nichtbeachten des Rotlichts beschloss die Unfallkommission im Juni 2015
folgende Maßnahmen: - Aufstellung von Rotlicht- und
Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (RuG-Anlagen) auf dem Schwanheimer Ufer im
Bereich der Auf-/Abfahrten zur BAB A5, in Fahrtrichtung Niederrad, Schwanheim
und Auffahrt zur A5 in Richtung Süden. Die RuG-Anlage in Fahrtrichtung
Niederrad ist seit dem 09.12.2015; die Anlage in Richtung Schwanheim seit dem
28.07.2016 in Betrieb. Die Anlage in Richtung Auffahrt A5 Richtung Süden wird
voraussichtlich Ende September 2016 fertiggestellt. - Anbringung eines weiteren Signalgebers am
westlichen Teilknoten in Fahrtrichtung Niederrad über der linken Fahrspur an
einem Ausleger (Fertigstellung am 14.01.2016) - Entfernen eines Teils der Betonleitwände im
westlichen Kreuzungsbereich - Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen In den Jahren zuvor hatte die Unfallkommission an
beiden Einmündungen schon zahlreiche Maßnahmen zur Reduzierung des
Unfallgeschehens beschlossen und auch umgesetzt. Sie brachten aber nicht den
erwünschten Erfolg einer Beseitigung der Verkehrsunfälle. Nach Aufstellung der RuG-Anlage sowie des
zusätzlichen Signalgebers am westlichen Knotenpunkt im Dezember 2015 bzw.
Januar 2016 ereigneten sich bis zum Stichtag 30.06.2016 keine weiteren
Verkehrsunfälle, bei denen Fahrzeugführende das Rotlicht der Lichtsignalanlage
missachten. Lediglich am östlichen Knotenpunkt
war im März 2016 erneut ein Verkehrsunfall nach einem Rotlichtverstoß zu
verzeichnen. Personen wurden bei diesem Zusammenstoß nicht verletzt. - Unfallstelle Hafenstraße/Gutleutstraße Im August 2015 überfuhr ein rechtsabbiegender
Lastkraftwagen eine Radfahrerin, die ihr Fahrrad an der Fußgängerfurt über die
Gutleutstraße schieben wollte. Unfälle mit abbiegenden Kraftfahrzeugen und geradeaus
Radfahrenden machen einen erheblichen Anteil an Radverkehrsunfällen aus und
haben zumeist sehr schwerwiegende Folgen. Unfalluntersuchungen zeigten, dass
Kfz-Führende zu mehr als 90 % Hauptverursacher dieser Unfälle waren. Diese
Unfälle wurden jedoch auch durch die unerlaubte Nutzung der Gehwege oder das
Linksfahren der Radfahrenden begünstigt. Um dem Radverkehr eine sichere Führung im
Kreuzungsbereich anzubieten, setzte die Unfallkommission folgende Maßnahmen
um: - Aufhebung des Zweirichtungsradwegs
auf der westlichen Seite der Hafenstraße zwischen Gutleutstraße und Schönstraße
- Entfernung der sichtbehindernden
Schutzgeländer entlang der westlichen Hafenstraße rund 50 m vor der
Kreuzung - Aufstellung von Pollern zur
Unterbindung der Parkens auf diesem Teil des Geh-/Radwegs anstelle der
Schutzgeländer - Aufhängung eines "TRIXI"-Spiegels
(Verkehrsspiegel zur Überwindung des toten Winkels, vor allem für anfahrende
Lastkraftwagen/Busse) - Montage, Austausch und Entfernung verschiedener
Verkehrszeichen im Bereich der Unfallstelle - Erneuerung der Fahrbahnmarkierungen einschließlich
der Radfahrerfurten im Kreuzungsbereich Nach Umsetzung der Maßnahmen waren bis zum Stand
30.06.2016 keine weiteren Verkehrsunfälle mit rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugen
und geradeaus Radfahrenden zu verzeichnen. Auf Vorschlag der Unfallkommission wurde Anfang Juli
2016 ein Radfahrstreifen auf der Ostseite der Hafenstraße zwischen
Gutleutstraße und Mainzer Landstraße markiert, sodass die Radfahrenden jetzt
sicher in Richtung Norden geführt werden, ohne die Straßenseite wechseln zu
müssen. Anlage _1-13 (ca.
1,9 MB) Anlage _14-26
(ca. 1,9 MB)
Anlage
_27-39 (ca. 2 MB)
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 30.03.2015, B 143
Bericht des
Magistrats vom 25.08.2017, B 282
Antrag vom
05.11.2017, OF
529/6
Auskunftsersuchen vom 07.11.2017, V 654
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
11, 15, 16 Versandpaket: 05.10.2016 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2
am 31.10.2016, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 1
am 01.11.2016, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 256 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16
am 01.11.2016, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 4
am 01.11.2016, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 6
am 01.11.2016, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 7
am 01.11.2016, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 9
am 03.11.2016, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 8
am 03.11.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 5
am 04.11.2016, TO I, TOP 75 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 15
am 04.11.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 11
am 07.11.2016, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3
am 10.11.2016, TO II, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 1
am 29.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 06.12.2016, TO I, TOP 20
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 781, 6. Sitzung des
Verkehrsausschusses vom 06.12.2016 Aktenzeichen: 32 1