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Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Berichtsjahr 2013/2014

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 04.10.2016, B 256 Betreff: Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Berichtsjahr 2013/2014 Vorgang: A 276/73 FDP, A 602/74 FDP, l. B 143/15 Bericht über die Arbeitsergebnisse der Unfallkommission der Stadt Frankfurt am Main Die Unfallkommission der Stadt Frankfurt am Main hat als Expertengremium im Rahmen der "Örtlichen Unfalluntersuchung von Straßenverkehrsunfällen" die Aufgabe, die als Unfallhäufungsstellen eingestuften, auffälligen Bereiche im Straßennetz zu analysieren und das Unfallgeschehen zu bewerten sowie infolgedessen die Unfall begünstigenden Gegebenheiten gezielt durch verkehrsregelnde, bauliche oder anderweitige Maßnahmen zu entschärfen oder zu beseitigen. Ziel ist die Senkung der Unfallzahlen und damit die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Da Unfälle im Straßenverkehr nicht gleichmäßig verteilt sind, sondern aufgrund von lokalen Besonderheiten an bestimmten Stellen gehäuft auftreten können, hat die Stadt Frankfurt am Main Kriterien für eine Unfallhäufung festgelegt. Eine Unfallhäufung liegt demnach vor, wenn sich in zwölf Monaten drei gleichartige Verkehrsunfälle bzw. Unfälle gleichen Typs ereignen. 1. Unfallhäufungsstellen in der Stadt Frankfurt am Main Im Jahr 2013 diskutierte, bewertete und beschloss die Unfallkommission der Stadt Frankfurt am Main geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Verkehrsunfälle an insgesamt 48 Unfallhäufungsstellen. An 36 Unfallhäufungsstellen wurden bauliche, verkehrsrechtliche und verkehrstechnische Maßnahmen durchgeführt. Ob im konkreten Fall die erwartete Wirkung tatsächlich erzielt werden konnte, ist den Wirksamkeitsprüfungen zu entnehmen, die das Unfallgeschehen vor und nach der Umsetzung der Maßnahmen miteinander vergleichen. Diese sind in den Anlagen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Neben der Unfallhäufungsstelle, der Unfallursache und den beschlossenen Maßnahmen sind die Anzahl der Verkehrsunfälle, die Anzahl der getöteten, schwer und leicht verletzten Personen sowie die Höhe der Unfallkosten im Vorher-Nachher-Vergleich angegeben. Das Ergebnis der Arbeit der Unfallkommission im Berichtsjahr 2013 wird aus nachstehender Gesamtaufstellung ersichtlich. Sie zeigt die Entwicklung der Verkehrsunfälle an den 36 Unfallhäufungsstellen, für die die Unfallkommission Maßnahmen beschlossen, umgesetzt und eine Wirksamkeitsprüfung vorgenommen hat. Unfallhäufungs-stellen Unfälle Tote Schwer- verletzte Leicht- verletzte Unfallkosten (€) vorher 336 0 15 152 5.013.000 nachher 99 0 1 28 1.039.000 Zu-/Abnahme (%) -70,5 0 -93,3 -81,6 -79,3 Tabelle 1: Auswertung der Unfallhäufungsstellen mit durchgeführten Maßnahmen - Die Unfallzahlen der ausgewerteten Unfallhäufungsstellen reduzierten sich im Untersuchungszeitraum um 70,5 %. - Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Personenschäden sank um 81,6 %. - Personen, die ihr Leben an einer Unfallhäufungsstelle verloren, waren nicht zu beklagen. - Besonders deutlich ist der Rückgang der schwer und leicht verletzten Personen um rund 93,3 % bzw. 81,6 %. - Die Unfallkosten verringerten sich um 79,3 %. Die Unfallkosten werden mit Hilfe der Software "Elektronische Unfalltypensteckkarte" (EUSKA) ermittelt. Es handelt sich hierbei um diejenigen Kosten, die durch Personen- und Sachschäden bei einem Verkehrsunfall entstehen. Sie beinhalten Reproduktionskosten, Ressourcenkosten, humanitäre Kosten, Staukosten oder andere Kostenpositionen. Gegebenenfalls abweichende Untersuchungsergebnisse im Vorher-Nachher-Vergleich gegenüber Berichten der Unfallkommission aus früheren Jahren sind auf unterschiedliche Untersuchungszeiträume zurückzuführen. Für die restlichen 12 Unfallhäufungsstellen waren abschließende Wirksamkeitsprüfungen bisher nicht möglich, weil beispielsweise - vorhandene Leitungen im Erdreich, bauliche Tätigkeiten im Umfeld oder andere Ursachen die Ausführung von Maßnahmen bisher verhinderten, - weitere Untersuchungen bzw. erarbeitete Vorschläge zur Beseitigung des Unfallgeschehens noch nicht abgeschlossen bzw. doch nicht umsetzbar waren, - Maßnahmen nicht mehr beschlossen oder ausgeführt wurden, da im Bereich der Unfallhäufungsstelle bauliche Änderungen in Angriff genommen wurden, - die verkehrsrechtliche Anordnung mit den lichtsignaltechnischen Unterlagen für den Bau einer neuen Lichtsignalanlage zur Umsetzung versandt wurden, die Finanzierung jedoch erst noch sichergestellt werden muss, - die Unfallhäufungsstelle nur im Rahmen eines Gesamtkonzeptes für den gesamten Straßenabschnitt nachhaltig beseitigt werden kann, - die Umsetzung der Maßnahme erst im Frühjahr 2016 erfolgte, so dass der Zeitraum für die Auswertung des Unfallgeschehens zu kurz ist. 2. Verkehrsunfälle mit getöteten Personen Neben der Beseitigung der vorgenannten Unfallhäufungsstellen untersucht die Unfallkommission alle tödlichen Verkehrsunfälle schnellstmöglich. Im Jahr 2013 stieg die Zahl der Personen, die bei Verkehrsunfällen im Stadtgebiet ihr Leben verloren, gegenüber dem Vorjahr um 40%. Es waren 14 Tote zu beklagen. Die Zahl der Verkehrstoten sank im Jahr 2014 auf einen historischen Tiefstand. Sieben Menschen wurden im Straßenverkehr im Stadtgebiet Frankfurt am Main getötet. Gegenüber dem Jahr 2013 hatte sich die Zahl der Verkehrstoten halbiert. Im Jahr 2015 kamen auf den Straßen Frankfurts 12 Personen bei Verkehrsunfällen zu Tode. Das waren 5 Personen mehr als im Jahr zuvor. Die tödlichen Verkehrsunfälle im Jahr 2015 waren alle auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen. Überprüfungen ergaben, dass diese Unfälle weder durch bauliche noch verkehrsrechtliche bzw. verkehrstechnische Maßnahmen hätten vermieden werden können. Diagramm 1: Getötete Personen im Stadtgebiet Frankfurt am Main 2006 -2015 Obwohl die tödlichen Verkehrsunfälle im Jahr 2015 auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen waren, begutachtete die Unfallkommission die beiden nachstehenden Kreuzungen, an denen jeweils ein Autofahrer bzw. eine Radfahrerin zu Tode kamen, eingehend. - Unfallhäufungsstelle Schwanheimer Ufer/ Auf-/Abfahrt BAB A5 (östliche Auf-/Abfahrt und westliche Auffahrt) An der östlichen Auf-/Abfahrt missachtete ein mit hoher Geschwindigkeit aus Richtung Schwanheim fahrender Kraftfahrer das Rotlicht der Lichtsignalanlage und stieß mit einem bei Grünlicht aus Richtung Niederrad linksabbiegenden Kraftfahrer zusammen, der durch den Zusammenstoß tödlich verletzt wurde. Die Örtlichkeit trat als Unfallhäufungsstelle im Hinblick auf Rotlichtverstöße zwar bisher nicht in Erscheinung, wie nachstehende Aufstellung zeigt. Jedoch ereignete sich vor Ort bereits im Jahr 2013 ein tödlicher Verkehrsunfall, der ebenfalls auf einen Rotlichtverstoß zurückzuführen ist. Die östliche Auf-/Abfahrt weist somit zwar über Jahre hinweg eine sehr geringe Anzahl derartiger Verkehrsunfälle auf. Wenn sich ein Verkehrsunfall ereignete, kam es allerdings zu tödlichen Unfallfolgen. Die westliche Auffahrt zur A5 in Richtung Süden zeigt dagegen ein anderes Bild. Hier ereigneten sich über Jahre hinweg zahlreiche Verkehrsunfälle mit vielen Verletzten aufgrund der Missachtung des Rotlichts. Zu Tode kam hier bislang kein Verkehrsteilnehmender. Schwanheimer Ufer / Auf-/Abfahrten BAB A5 -Rotlichtverstöße- östliche Auf-/Abfahrt westliche Auffahrt Anzahl Personenschäden Anzahl Personenschäden 2010 1 1 LV 10 6 LV 2011 0 0 11 2 SV, 15 LV 2012 0 0 2 5 LV 2013 1 1 Toter 7 3 SV, 9 LV 2014 0 0 13 19 LV 2015 2 1 Toter, 1 LV 10 2 SV, 15 LV 2016* 1 0 0 0 Tabelle 2: Rotlichtverstöße Schwanheimer Ufer / Auf- und Abfahrten BAB A5 SV: Schwerverletzt, LV: Leichtverletzt * Stand 30.06.2016 Zur Beseitigung dieser Verkehrsunfälle durch Nichtbeachten des Rotlichts beschloss die Unfallkommission im Juni 2015 folgende Maßnahmen: - Aufstellung von Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (RuG-Anlagen) auf dem Schwanheimer Ufer im Bereich der Auf-/Abfahrten zur BAB A5, in Fahrtrichtung Niederrad, Schwanheim und Auffahrt zur A5 in Richtung Süden. Die RuG-Anlage in Fahrtrichtung Niederrad ist seit dem 09.12.2015; die Anlage in Richtung Schwanheim seit dem 28.07.2016 in Betrieb. Die Anlage in Richtung Auffahrt A5 Richtung Süden wird voraussichtlich Ende September 2016 fertiggestellt. - Anbringung eines weiteren Signalgebers am westlichen Teilknoten in Fahrtrichtung Niederrad über der linken Fahrspur an einem Ausleger (Fertigstellung am 14.01.2016) - Entfernen eines Teils der Betonleitwände im westlichen Kreuzungsbereich - Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen In den Jahren zuvor hatte die Unfallkommission an beiden Einmündungen schon zahlreiche Maßnahmen zur Reduzierung des Unfallgeschehens beschlossen und auch umgesetzt. Sie brachten aber nicht den erwünschten Erfolg einer Beseitigung der Verkehrsunfälle. Nach Aufstellung der RuG-Anlage sowie des zusätzlichen Signalgebers am westlichen Knotenpunkt im Dezember 2015 bzw. Januar 2016 ereigneten sich bis zum Stichtag 30.06.2016 keine weiteren Verkehrsunfälle, bei denen Fahrzeugführende das Rotlicht der Lichtsignalanlage missachten. Lediglich am östlichen Knotenpunkt war im März 2016 erneut ein Verkehrsunfall nach einem Rotlichtverstoß zu verzeichnen. Personen wurden bei diesem Zusammenstoß nicht verletzt. - Unfallstelle Hafenstraße/Gutleutstraße Im August 2015 überfuhr ein rechtsabbiegender Lastkraftwagen eine Radfahrerin, die ihr Fahrrad an der Fußgängerfurt über die Gutleutstraße schieben wollte. Unfälle mit abbiegenden Kraftfahrzeugen und geradeaus Radfahrenden machen einen erheblichen Anteil an Radverkehrsunfällen aus und haben zumeist sehr schwerwiegende Folgen. Unfalluntersuchungen zeigten, dass Kfz-Führende zu mehr als 90 % Hauptverursacher dieser Unfälle waren. Diese Unfälle wurden jedoch auch durch die unerlaubte Nutzung der Gehwege oder das Linksfahren der Radfahrenden begünstigt. Um dem Radverkehr eine sichere Führung im Kreuzungsbereich anzubieten, setzte die Unfallkommission folgende Maßnahmen um: - Aufhebung des Zweirichtungsradwegs auf der westlichen Seite der Hafenstraße zwischen Gutleutstraße und Schönstraße - Entfernung der sichtbehindernden Schutzgeländer entlang der westlichen Hafenstraße rund 50 m vor der Kreuzung - Aufstellung von Pollern zur Unterbindung der Parkens auf diesem Teil des Geh-/Radwegs anstelle der Schutzgeländer - Aufhängung eines "TRIXI"-Spiegels (Verkehrsspiegel zur Überwindung des toten Winkels, vor allem für anfahrende Lastkraftwagen/Busse) - Montage, Austausch und Entfernung verschiedener Verkehrszeichen im Bereich der Unfallstelle - Erneuerung der Fahrbahnmarkierungen einschließlich der Radfahrerfurten im Kreuzungsbereich Nach Umsetzung der Maßnahmen waren bis zum Stand 30.06.2016 keine weiteren Verkehrsunfälle mit rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugen und geradeaus Radfahrenden zu verzeichnen. Auf Vorschlag der Unfallkommission wurde Anfang Juli 2016 ein Radfahrstreifen auf der Ostseite der Hafenstraße zwischen Gutleutstraße und Mainzer Landstraße markiert, sodass die Radfahrenden jetzt sicher in Richtung Norden geführt werden, ohne die Straßenseite wechseln zu müssen. Anlage _1-13 (ca. 1,9 MB) Anlage _14-26 (ca. 1,9 MB) Anlage _27-39 (ca. 2 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.03.2015, B 143 Bericht des Magistrats vom 25.08.2017, B 282 Antrag vom 05.11.2017, OF 529/6 Auskunftsersuchen vom 07.11.2017, V 654 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11, 15, 16 Versandpaket: 05.10.2016 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 31.10.2016, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2016, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 256 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 01.11.2016, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 4 am 01.11.2016, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2016, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2016, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 9 am 03.11.2016, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 8 am 03.11.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2016, TO I, TOP 75 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 11 am 07.11.2016, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2016, TO II, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 1 am 29.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.12.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 781, 6. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 06.12.2016 Aktenzeichen: 32 1