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Sicherheit beim Überqueren der U-Bahn-Trassen

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 241

Betreff: Sicherheit beim Überqueren der U-Bahn-Trassen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2012, § 1243 - OA 129/12 OBR 15 - Zwischenbericht: Die Bahnübergangssicherungsanlagen am Urseler Weg wurden im Jahr 2010 erneuert und dabei nach dem aktuellen Stand der Technik geplant und gebaut. Sie entspricht der Verordnung über den Bau- und Betrieb der Straßenbahn (BOStrab) und ist von der Technischen Aufsichtsbehörde abgenommen. Der Bahnübergang ist mit Andreaskreuzen, Überwachungssignalen für die U-Bahn-Züge, Lichtzeichen für den Straßenverkehr, Lichtzeichen für die Fußgänger, einer akustischen Blindensignalisierung und zusätzlich mit Halbschranken ausgestattet. Bahnübergangssicherungsanlagen in dieser Form werden auch an zahlreichen anderen Bahnübergängen im Stadtgebiet Frankfurt, sowie bei anderen Verkehrsunternehmen in Deutschland eingesetzt. Im Hinblick auf den tragischen Unfall an diesem Bahnübergang ist anzumerken, dass zum Unfallzeitpunkt die Bahnübergangssicherungsanlage ordnungsgemäß funktionierte. Die Fußgänger-Lichtzeichen signalisierten rot und die Halbschranken waren geschlossen. Zu den Anregungen nimmt der Magistrat wie folgt Stellung: Zu Anregung Nr. 1: Wie in der Anregung vorgeschlagen, wurden zur Erhöhung der Aufmerksamkeit der Fußgänger die Überwegsflächen der Fußgängerüberwege im Bereich der Bahnübergänge am Urseler Weg und der Deuil-La-Barre-Straße mit einer farblichen Markierung in gelb und Straßenbahnpiktogrammen ausgestattet. Die Markierungsarbeiten wurden am 16.03.2012 abgeschlossen. Zu Anregung Nr. 2: Die Anbringung von "roten Doppel-Blinklichtern" zwischen den Gleisen ist auf Basis der gültigen Regelwerke und Normen nicht zulässig. Zu Anregung Nr. 3: Der angesprochene Streckenabschnitt der Linie U2 wird allgemein nach den Regeln zum Fahren auf Sicht befahren. Der Bahnübergang ist technisch gesichert - der Fahrer erhält vor dem Befahren des Bahnüberganges ein Signalbild angezeigt, welches ihm eindeutig eine Information gibt, dass - die technische Sicherung des Bahnüberganges funktioniert, - alle zum Fahrweg der U-Bahn querende Verkehrsströme auf "Rot" gesetzt sind, - die Schranken die Endstellung geschlossen erreicht haben und - der für die U-Bahn zu befahrende Fahrweg am Bahnübergang gesichert ist. Alle auf dem Streckenabschnitt der Linie U2 eingesetzten Fahrer sind hinsichtlich des Verhaltens an Bahnübergängen besonders unterwiesen und werden zurzeit aufgrund der Vorkommnisse im Rahmen des Dienstunterrichtes nochmals gesondert auf die den Vorschriften entsprechende vorausschauende und aufmerksame Fahrweise hingewiesen. Eine weitere Reglementierung wie z.B. Verminderung der Geschwindigkeitsvorgaben hält der Magistrat, soweit das Sichtfeld zur Anfahrt des Bahnüberganges für das Fahrpersonal ständig frei gehalten wird, für nicht erforderlich. Zu Anregung Nr. 4: Zusätzliche Schranken zwischen den Gleisen können aufgrund der Sicherheitsrisiken, in Verbindung mit der Aufstellung von Fußgängern zwischen den Gleisen nicht realisiert werden. Eine solche Anordnung ist auf Basis der gültigen Normen und Vorschriften nicht zulässig. Hierbei ist zu bedenken, dass auch sehbehinderte Personen und Personen mit Kinderwagen den Bahnübergang überqueren. Zu Anregung Nr. 5: Eine Ausstattung mit Gitterbehang erhöht bei Halbschranken die Hinderniswirkung nicht. Ein zusätzlicher Gitterbehang wird in der Regel bei Vollschranken eingesetzt. Die Ausstattung der Bahnübergänge mit Vollschranken ist in den der VGF zugrundeliegenden Regelwerken nicht vorgesehen und birgt das Risiko, dass Fußgänger, die das Rotlicht missachten, von den Schranken eingeschlossen werden. Zu Anregung Nr. 6: Die erforderlichen fachlichen Abstimmungen konnten innerhalb des vorgegebenen Zeitraums nicht abgeschlossen werden. Sobald Ergebnisse vorliegen, wird der Magistrat abschließend berichten.Nebenvorlage: Anregung vom 15.06.2012, OA 219 Antrag vom 13.06.2012, OF 111/15