Bebauungsplan Nr. 878 - Westlich Rödelheimer Bahnhof hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
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Bericht des Magistrats vom 13.05.2011, B 239
Betreff: Bebauungsplan Nr. 878 - Westlich Rödelheimer Bahnhof hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 24.02.2011, § 9569 - NR 1956 SPD, B 683/10 - Zu a): Die schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 878 hat ergeben, dass die Verlagerung der Haltestellen in Richtung Osten keine hörbaren Verbesserungen erbringen wird. Die Bushaltestellen sollen daher im westlichen Teil des neuen Platzes neu gebaut werden. Wie bereits im Zwischenbericht dargestellt, könnte im Übrigen bei Verschiebung der Haltestellen nach Osten die Esskastanie nicht erhalten bleiben. Zu b): Die vertiefenden Untersuchungen zur Anordnung der Bushaltestellen auf dem neuen Platz haben bestätigt, dass die Bushaltestelle vor den Häusern Westerbachstraße 1 - 5 nicht in den Platz integriert werden kann. Im Übrigen informiert der Magistrat zu § 8607 vom 02.09.2010 zu Ziffer I: Die schalldämmende Wirkung von Lärmschutzanlagen hängt wesentlich von der Lage der Anlagen zur Lärmquelle sowie von der Masse (Gewicht) der Anlagen ab. Die Haltestellen am östlichen Rand des Platzes könnten vor allem dann wirksam schalltechnisch gedämmt werden, wenn die Schallschutzwände dicht an den Bussen stehen würden. In diesem Fall müssten sie aber für die östlichen Haltestellen auf der Fahrbahn angebracht werden - verkehrstechnisch ist diese Lösung nicht durchführbar. Da der Haltestellenbereich für Fußgänger zu queren sein muss, sind auch transparente Lärmschutzanlagen problematisch. Eine geringe schalldämmende Wirkung ergibt sich durch die Wartehallen, die für die westlichen Halteplätze parallel zu den Bushaltestellen aufgestellt werden. Die Integration eines Taxistandplatzes in den Bahnhofsvorplatz ist leider nicht möglich. Taxenstände und Bushaltestellen sind baulich zu trennen, andernfalls sind Nutzungskonflikte wahrscheinlich, da Busse und Taxen sich gegenseitig behindern. Außerdem kann die Öffnung des Bushaltestellenplatzes für Taxen weiteren PKW-Verkehr nach sich ziehen, der zu weiteren Konflikten führen wird. Planungsrechtlich gibt es keine Möglichkeit, auf die technischen Faktoren (z.B. Schalldämmung an Bussen) oder auf das Verhalten des Betriebspersonals Einfluss zu nehmen. Gleichwohl werden andere Wege untersucht, wie außerhalb des Planungsrechts die Lärmbelastung durch Busse verringert werden kann. Wie die Taxenstandplätze müssten auch die Kurzzeitparkplätze baulich von den Bushaltestellen getrennt sein. PKW Stellplätze würden im Übrigen die Funktion des Platzes als öffentlichen Stadtplatz weiter beeinträchtigen. Ob Falschparken an Bushaltestellen und anderen neuralgischen Punkten des Platzes wirksam verhindert werden kann, bleibt fraglich. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass Rödelheim kein klassischer Fern- und Reisebahnhof ist, sondern seit Eröffnung der S-Bahn überwiegend als Nahverkehrsstation genutzt wird. Sogenanntes "Kiss & Ride" (Absetzen von S-Bahnnutzern / Pendlern durch per PKW am Bahnhof) sowie Kurzzeitparken sollten auch an der Breitlacherstraße unproblematisch sein und sind darüber hinaus auch am Baruch-Baschwitz-Platz auf der Ostseite des Bahnhofs möglich.Nebenvorlage: Antrag vom 12.09.2011, NR 89