Bebauungsplan Nr. 878 - Westlich Rödelheimer Bahnhof hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 13.05.2011, B
239 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 878 -
Westlich Rödelheimer Bahnhof hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1)
BauGB Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom
24.02.2011, § 9569 - NR 1956
SPD, B 683/10 -
Zu a): Die schalltechnische Untersuchung
zum Bebauungsplan Nr. 878 hat ergeben, dass die Verlagerung der Haltestellen in
Richtung Osten keine hörbaren Verbesserungen erbringen wird. Die
Bushaltestellen sollen daher im westlichen Teil des neuen Platzes neu gebaut
werden. Wie bereits im Zwischenbericht dargestellt, könnte im Übrigen bei
Verschiebung der Haltestellen nach Osten die Esskastanie nicht erhalten
bleiben. Zu b): Die vertiefenden
Untersuchungen zur Anordnung der Bushaltestellen auf dem neuen Platz haben
bestätigt, dass die Bushaltestelle vor den Häusern Westerbachstraße 1 - 5 nicht
in den Platz integriert werden kann. Im Übrigen informiert der Magistrat zu § 8607 vom
02.09.2010 zu Ziffer I: Die schalldämmende Wirkung von Lärmschutzanlagen
hängt wesentlich von der Lage der Anlagen zur Lärmquelle sowie von der Masse
(Gewicht) der Anlagen ab. Die Haltestellen am östlichen Rand des Platzes
könnten vor allem dann wirksam schalltechnisch gedämmt werden, wenn die
Schallschutzwände dicht an den Bussen stehen würden. In diesem Fall müssten sie
aber für die östlichen Haltestellen auf der Fahrbahn angebracht werden -
verkehrstechnisch ist diese Lösung nicht durchführbar. Da der
Haltestellenbereich für Fußgänger zu queren sein muss, sind auch transparente
Lärmschutzanlagen problematisch. Eine geringe schalldämmende Wirkung ergibt
sich durch die Wartehallen, die für die westlichen Halteplätze parallel zu den
Bushaltestellen aufgestellt werden. Die Integration eines Taxistandplatzes in den
Bahnhofsvorplatz ist leider nicht möglich. Taxenstände und Bushaltestellen sind
baulich zu trennen, andernfalls sind Nutzungskonflikte wahrscheinlich, da Busse
und Taxen sich gegenseitig behindern. Außerdem kann die Öffnung des
Bushaltestellenplatzes für Taxen weiteren PKW-Verkehr nach sich ziehen, der zu
weiteren Konflikten führen wird. Planungsrechtlich gibt es keine Möglichkeit, auf die
technischen Faktoren (z.B. Schalldämmung an Bussen) oder auf das Verhalten des
Betriebspersonals Einfluss zu nehmen. Gleichwohl werden andere Wege untersucht,
wie außerhalb des Planungsrechts die Lärmbelastung durch Busse verringert
werden kann. Wie die Taxenstandplätze müssten
auch die Kurzzeitparkplätze baulich von den Bushaltestellen getrennt sein. PKW
Stellplätze würden im Übrigen die Funktion des Platzes als öffentlichen
Stadtplatz weiter beeinträchtigen. Ob Falschparken an Bushaltestellen und
anderen neuralgischen Punkten des Platzes wirksam verhindert werden kann,
bleibt fraglich. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass Rödelheim kein
klassischer Fern- und Reisebahnhof ist, sondern seit Eröffnung der S-Bahn
überwiegend als Nahverkehrsstation genutzt wird. Sogenanntes "Kiss & Ride"
(Absetzen von S-Bahnnutzern / Pendlern durch per PKW am Bahnhof) sowie
Kurzzeitparken sollten auch an der Breitlacherstraße unproblematisch sein und
sind darüber hinaus auch am Baruch-Baschwitz-Platz auf der Ostseite des
Bahnhofs möglich. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
12.09.2011, NR 89
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
18.08.2010, NR 1956
Bericht des
Magistrats vom 15.11.2010, B 683
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 18.05.2011 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7
am 09.08.2011, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 239
wird zurückgewiesen.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 2. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.08.2011, TO I, TOP
50 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage B 239 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte
2. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 16.08.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage B 239 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte
3. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.09.2011, TO I, TOP
27 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Die
Vorlage B 239 dient zur Kenntnis. 2.
Die
Vorlage NR 89 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE
gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Zurückweisung)
zu 2.
CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und Piraten (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP, FREIE WÄHLER, NPD und
REP (B 239 = Kenntnis, NR 89 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (B 239 =
Zurückweisung, NR 89 = Annahme) 3. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 20.09.2011, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Die
Vorlage B 239 dient zur Kenntnis. 2.
Die
Vorlage NR 89 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Zurückweisung)
zu 2.
CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und Piraten (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1:
FREIE WÄHLER (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
2: FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 5. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2011, TO II, TOP 39 Beschluss: 1.
Die
Vorlage B 239 dient zur Kenntnis. 2.
Die
Vorlage NR 89 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, FDP,
FREIE WÄHLER, NPD und REP gegen SPD, LINKE., Piraten und ÖkoLinX-ARL (=
Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD,
FDP, FREIE WÄHLER, NPD und REP gegen LINKE., Piraten und ÖkoLinX-ARL (=
Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 686, 5. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 29.09.2011 Aktenzeichen: 61 00