1. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen 2. Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt
Bericht
Dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.01.2010, § 7481, entsprechend, legte der Magistrat am 22. Juni 2012 mit dem B 276 den ersten Bericht zur Umsetzung der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (im Folgenden "UN-BRK") und die Berichterstattung zu "Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt" vor. Seitdem folgten turnusgemäß die Berichte B 326 vom 09.12.2016, B 50 vom 17.03.2019, B 676 vom 18.12.2020 und B 30 vom 13.01.2023. Seit 2019 wird der Bericht nach den relevanten Artikeln der UN-Behindertenrechtskonvention geordnet und nicht mehr nach Dezernaten. Es wird je Artikel zusammenfassend berichtet, was sich in den letzten 2 Jahren neu ergeben hat. Diese Struktur sorgt für eine komprimiertere Darstellung und eine bessere Übersicht. Ergänzende Informationen finden sich in Anlage 1 (Berichte der Dezernate), Anlage 2 (Tabelle Baumaßnahmen) und Anlage 3 (Tabelle Kommunikationsmaßnahmen). Um die Zuordnung der in den Tabellen aufgeführten Ämter zu den Dezernaten zum jeweiligen Zeitpunkt nachvollziehbar zu machen, sind die Anlagen 4 und 5 (Dezernatsverteilungspläne 2021 und 2023) beigefügt. Die Stellungnahme des Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderungen ist ebenfalls nach Artikeln gegliedert erfolgt, weshalb sie entsprechend beim jeweiligen Artikel in den Text eingefügt wurde. Zur Erfüllung des Auftrags der Stadtverordnetenversammlung hat das federführende Dezernat Bürgermeisterin, Diversität, Antidiskriminierung und gesellschaftlicher Zusammenhalt nach Ablauf von zwei Jahren erneut eine Umfrage über den Stand der Umsetzung der Vorgaben der UN-BRK bei den Dezernaten, Ämtern und Betrieben der Stadt Frankfurt am Main durchgeführt. Die Anlage 1 dieses Berichts gibt das vollständige Ergebnis der Umfrage im Wortlaut wieder. Lediglich Form- und Schreibfehler wurden korrigiert. Der vorliegende Bericht baut auf dem vorherigen Bericht B 30 aus 2023 auf. Es werden die Entwicklungen aufgezeigt, die sich seitdem ergeben haben. Um Wiederholungen zu vermeiden, werden Beschreibungen und Feststellungen, die bereits in diesem vorherigen Bericht erwähnt wurden, im vorliegenden Bericht nicht erneut aufgeführt. Organisationseinheiten, bei denen sich seither keine Sachstandsveränderungen ergeben haben, werden ebenfalls nicht aufgeführt. Ferner wird nicht berichtet über diejenigen Artikel der UN-BRK, die nicht im kommunalen Zuständigkeitsbereich liegen. Sofern einzelne Dezernate in anderen bereits vorliegenden Berichten an die Stadtverordnetenversammlung Maßnahmen im Sinne der UN-BRK dargestellt haben, wird im entsprechenden Abschnitt auf diese Berichte verwiesen.