Wachsende Stadt und Klimafolgen - Steigende Anforderungen und finanzielle Auswirkungen im Bereich der Unterhaltung und Pflege von Grünanlagen sowie zunehmender Nutzungsdruck im öffentlichen Raum
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 21.12.2018, M
240 Betreff: Wachsende Stadt und Klimafolgen -
Steigende Anforderungen und finanzielle Auswirkungen im Bereich der
Unterhaltung und Pflege von Grünanlagen sowie zunehmender Nutzungsdruck im
öffentlichen Raum I. Die wachsende Stadt sowie die Folgen des
Klimawandels und die Erfordernisse der Klimaanpassung stellen neue
Anforderungen an die Unterhaltung der öffentlichen Grünflächen, die sich auch
budgetwirksam niederschlagen. Die Mittel zur Unterhaltung und Pflege von Grün-
und Freiflächen reichen aktuell nicht zur Deckung der daraus resultierenden
tatsächlichen Bedarfe aus. Die wesentlichen Gründe dafür liegen in den
zusätzlichen finanziellen Belastungen bedingt durch Flächenzuwächse, einer
gesteigerten Nutzungsintensität sowie dem Ausgleich von Klimafolgen in
2018. II. Es dient zur Kenntnis, dass der
im Haushalt 2018 für die PG 22.09 für die Grünflächenunterhaltung veranschlagte
Ansatz im Bereich der Sach- und Dienstaufwendungen aus den vorab aufgeführten
Gründen um voraussichtlich 2.970 T€ überschritten werden wird. Dem
Haushaltssoll 2018 von 12.296 T€ stehen Aufwendungen in Höhe von ca.
15.266 T€ gegenüber. Nach Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2018 zeichnete
sich im weiteren Verlauf des Jahres 2017 - und trotz wiederholter
Budgeterhöhungen aufgrund der genannten Faktoren - ein Mehrbedarf von
1.983T€ ab. Dieser Mehraufwand konnte 2017 jedoch innerhalb des Budgets
des Dezernates X aus vorhandenen Resten ausgeglichen werden. Im laufenden
Haushaltsjahr 2018, in dem durch den außergewöhnlich warmen, trockenen und
langen Sommer die vorab ausgeführten Entwicklungen verstärkt aufgetreten sind,
sind allerdings keine Mittel zum Ausgleich mehr vorhanden. III. Der zu erwartenden Budgetüberschreitung in den
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen der Produktgruppe 22.09 Grün- und
Freiflächen in Höhe von bis zu 2.970 T€ im Haushaltsjahr 2018 wird
zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, die noch fehlende Deckung der
Mehrkosten im Zuge des Jahresabschlusses 2018 herzustellen. Für die Folgejahre
2019ff wird der im Entwurf des Haushaltsplans 2019 (M199/2018) bislang
vorgesehene Haushaltsansatz im Bereich der PG 22.09 um 3.000 T€ erhöht
bzw. verstetigt.
IV. Es dient darüber hinaus zur
Kenntnis, dass Maßnahmen im Rahmen des Projekts "cleanffm" (M 158/2017)
mit einer Laufzeit von Juni 2017 bis Juni 2019 in ausgewählten Grünlagen und
Straßen, bei denen ein besonders hoher Nutzungsdruck und damit verbundene
Müllproblematik besteht, bereits vorhandene Leistungen zur Abfallbeseitigung
und Abfallvermeidung begleiten und ergänzen. Dieses Projekt soll über das erste
Quartal 2019 hinaus weitergeführt werden. Dazu entsteht ab dem Jahr 2019 ein
zusätzlicher Mittelbedarf in Höhe von 2.500 T€ p.a., der ebenfalls
zusätzlich zu den im Entwurf des Haushaltsplans 2019 bereitgestellten Mitteln
noch in den Haushalt 2019 bzw. in den Finanzplanungszeitraum der Produktgruppe
22.03, PC 220305, einzustellen ist. Das Dezernat X wird beauftragt, im
Rahmen der nächsten Gebührenkalkulationen für Abfallentsorgung bzw.
Straßenreinigung die Einbeziehung daraus resultierender gebührenrelevanter
Kostenanteile zu prüfen, damit der zugehörige Mehrbedarf entsprechend der
gesetzlichen Regelungen finanziert wird. V. Weiterhin wird der Magistrat im Zuge des
Umgangs mit den Folgen des Klimawandels und unter Beachtung der Inhalte des
Klimaplanatlasses beauftragt, zur nachträglichen Begrünung von Plätzen eine
Prioritätenliste zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur
Beschlussfassung vorzulegen. In einem ersten Schritt werden zusätzlich 500
T€ in den Haushalt 2019 in das Investitionsprogramm der Produktgruppe
22.09 eingestellt, zur Finanzierung der Begrünung von Straßenzügen und
Straßenbahntrassen. Begründung: Die wachsende Stadt und das städtische
Grün Frankfurt wächst. In den vergangenen
Jahrzehnten entstanden zahlreiche neue Wohngebiete und täglich halten sich über
eine Million Menschen in Frankfurt auf. Die wachsende Stadt erfordert neben der
Entwicklung der neuen Wohngebiete auch eine adäquate Anpassung und
Bewirtschaftung ihrer grünen Infrastruktur. Das betrifft neben dem Ausbau von
Straßen, Schulen und Kitas etc. in gleichem Umfang und in gleicher Bedeutung
die grünen Freiräume. Dabei gebührt diesem innerstädtischen Grün in seiner
Funktion als Beitrag zur sozialen Infrastruktur besondere Aufmerksamkeit. Dies
verlangt in der Konsequenz nicht nur einen gleichberechtigten Ausbau, sondern
in gleichem Maße auch die Sicherstellung einer nachhaltigen
Bewirtschaftung.
Der Wert und Nutzen städtischen
Grüns, insbesondere in wachsenden Großstädten wie Frankfurt, definiert sich
über ökologische, ökonomische, kulturelle und insbesondere soziale Aspekte.
Dabei muss den Funktionen wie Abkühlung, Verschattung und Luftreinhaltung durch
die stets stärker spürbaren Klimafolgen ein immer höherer Stellenwert
beigemessen werden. Grünflächen, Parks und Spielplätze bieten qualifizierte
Aufenthaltsräume, die durch ihre Attraktivität, aber auch durch die wachsenden
Einwohnerzahlen immer höhere Besucherfrequenzen aufweisen. Es sind stark
genutzte Freizeiträume für Bürgerinnen und Bürger. Sie schaffen Lebensqualität
im verdichteten Stadtraum und leisten durch ihre niedrigschwelligen
Begegnungsangebote einen unverzichtbaren Beitrag als Teil der
Daseinsvorsorge.
Der heiße Sommer 2018 hat einmal
mehr gezeigt, wie wichtig Grün für das Leben in den Städten ist. Selbst
kleinere Grünanlagen können die Temperaturen im Vergleich zur bebauten Umgebung
bereits um 3 bis 4 Grad Celsius senken und so Hitzewellen abmildern. Die
Frankfurter City weist in Teilen ihrer Innenstadt und in den dicht bebauten
Stadtteilen schon heute deutliche hochsommerliche Überwärmungen auf, die zudem
oftmals mit einer schlechten bzw. stark eingeschränkten Belüftung einhergehen.
Um diesen negativen Effekten der Klimawandelfolgen entgegenzuwirken, ist es
notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, die im bereits hoch verdichteten und
versiegelten Innenraum Abhilfe schaffen. Hierzu gehört die nachträgliche
Entsieglung und Begrünung von Verkehrsflächen, seien es Straßen oder Gleise.
Auch die Umgestaltung von öffentlichen Plätzen führt nicht nur zur Verbesserung
des Mikroklimas, sondern auch zur Steigerung der Aufenthaltsqualität an
hochsommerlichen Tagen und tropischen Abenden. Die öffentlichen Grünflächen haben in den vergangenen
Jahren erhebliche Zuwächse erfahren. Auch in den nächsten Jahren ist durch die
Erschließung neuer Wohn- und Gewerbegebiete mit einer weiteren Zunahme des
städtischen Grüns zu rechnen. Diese Flächenzuwächse resultieren im Wesentlichen aus
der Erschließung von Baugebieten mit Grünanlagen, Spielplätzen und
Straßenbäumen, aber auch aus flächenhaftem Straßenbegleitgrün und sogenannten
Ausgleichsflächen, so beispielsweise bei Teilen des Europaviertels, am
Riedberg, im Silogebiet und bei Gateway Gardens sowie bei Flächen entlang des
Mainufers. Zugleich sind aber
auch die Aufgaben gewachsen wie z. B. Baum- und Spielplatzkontrollen sowie
Baumpflegemaßnahmen als Pflichtaufgaben der Verkehrssicherung. Die Reparatur
von Spielgeräten, sowie die Instandhaltung der Infrastruktur (Poller,
Baumschutzbügel, Schranken, Baumschutz usw.) folgt mit hoher Priorität.
Die Grünflächenstatistik erfasst die Flächenzuwächse
in einzelnen Bereichen nach Art der Grünflächen. Seit 2015 ist die zu pflegende
Fläche um 42 ha von 1.376 ha auf 1.418 ha angewachsen. Dies entspricht einem
Flächenzuwachs von 50 Fußballfeldern oder der zehnfachen Größe des Hafenparks.
Bis zum Jahr 2019 werden zusammen weitere 13 ha erwartet, so dass die
Gesamtfläche voraussichtlich bei 1.431 ha liegen wird. Parallel zu den Flächenzuwächsen steigt auch der
Nutzungsdruck durch wachsende Besucherzahlen in den Grünanlagen wie auch auf
Plätzen und Straßen stetig. Die Folgen sind steigender Verschleiß, Bedarf an
zusätzlichen Reinigungsleistungen wie intensiverer Müllentsorgung und
zunehmender Instandhaltungsbedarf. Insbesondere in den Sommermonaten werden die
Folgen des gestiegenen Nutzungsdrucks deutlich sicht- und spürbar: Meldungen
über zunehmende Vermüllung, "Wildes" Grillen oder Vandalismus sind an der
Tagesordnung. Um diesem Verhalten entgegenzuwirken, setzt der Magistrat in
erster Linie auf die Einsicht und Eigenverantwortung der Bürgerinnen und
Bürger; gegen gravierende Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten wird der
Magistrat aber mit aller Entschiedenheit vorgehen. Vorsätzliche
Vermüllung und Verschmutzung im öffentlichen Raum wird konsequent geahndet.
Die Aufnahmen verdeutlichen, welchen Belastungen der
öffentliche Raum der Stadt standhalten muss. Zudem kommt dem innerstädtischen Grün durch die
Intensivlandwirtschaft im Außenbereich stetig wachsende Bedeutung bezüglich der
Artenvielfalt (z.B. durch qualitative Aufwertung von Flächen) sowie der
Artenerhaltung zu. All dies sind Aufgaben, die budgetwirksam in die
Unterhaltung und Pflege der Grünflächen und Parks mit einfließen müssen.
Gleichzeitig ist der Baumbestand
insbesondere in Grünanlagen, Parks, auf Spielplätzen sowie an Straßen deutlich
gewachsen. Von 2012 bis heute ist die Zahl der durch das Grünflächenamt
gepflegten Bäume von 153.170 Stück auf aktuell 192.133 Bäume angestiegen. Davon
befinden sich aktuell auf Flächen des Grünflächenamtes 140.843 Bäume und auf
Flächen des Amtes für Straßenbau und Erschließung 51.290 Bäume. Alle Bäume im
Straßenbegleitgrün stehen zwar im Eigentum des Amtes für Straßenbau und
Erschließung, werden jedoch vom Grünflächenamt als Dienstleister sowohl bei
Nachpflanzungen finanziert, als auch kontrolliert, gepflegt und
unterhalten. Allein im
letzten Jahr wurden 7.641 zusätzliche Bäume neu in die Pflege des
Grünflächenamtes übernommen (dies entspricht dem zweieinhalbfachen Baumbestand
des Grüneburgparks). Mit dem wachsenden Baumbestand gehen ein erhöhter
Arbeitsaufwand wie auch zusätzliche Pflegekosten einher. Bäume auf Friedhöfen,
im Forst und auf Flächen anderer Ämter sind in diesen Zahlen nicht
enthalten. Die Stadt im Klimawandel: Städtisches Grün und die
Klimafolgen
Der globale Klimawandel ist in
Frankfurt angekommen. Seit einigen Jahren ist die Zunahme von extremer Hitze
und Trockenperioden, von Starkregenereignissen sowie Hochwasser- und
Sturmereignissen deutlich spür- und messbar. Zusätzliche Bewässerungen, die
Beseitigung von Hochwasser- oder Sturmschäden sowie der Schädlingsbefall
bedingen u.a. schon jetzt einen erheblichen Mehrbedarf bei der Bewirtschaftung
des städtischen Grüns. Schließlich bedingen die Klimafolgen eine - zum Teil
schubweise - Zunahme von Baumkrankheiten, die wiederum erhöhte
Baumpflegemaßnahmen als präventiv wirkende Pflichtaufgabe nach sich ziehen.
Ohne diese Pflegemaßnahmen käme es zu vermehrten Unfällen, zusätzlichen
Aufwendungen in der Verkehrssicherung sowie erhöhten Kontrollen. Exemplarisch kann hier der Befall der Platanen mit
dem Pilz Massaria genannt werden. Dieser tritt erfahrungsgemäß in Frankfurt
schubweise auf. Dabei kann es zu konzentrierten Einsätzen für
Baumschnittarbeiten kommen (z.B. Mainzer Landstr. / Offenbacher Landstr. /
Schweizer Str.), die im Einzelfall Kosten von ca. 30.000,- bis 35.000,- €
verursachen. Auch ist seit dem Jahr 2007 in
Frankfurt am Main ein massenhaft auftretender Befall von Raupen des
Eichenprozessionsspinners an Eichen festzustellen. Im Rahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes haben
sich das Dezernat für Umwelt und das Dezernat für Gesundheit gemeinsam zu einer
umfangreichen und präventiven Bekämpfung der Raupen entschlossen. Dies auf
Flächen oder an Einzelstandorten, die sehr stark der Erholungsnutzung dienen
oder aber auch aufgrund der Nähe zur Innenstadt vielfältig und intensiv genutzt
werden. Die Vorgehensweise
gliedert sich in die drei nachfolgend dargestellten Schritte, die jeweils mit
durchschnittlichen Kosten für die Grünflächenunterhaltung hinterlegt
werden. Spritzung per
Hubschrauber............................28.000,- € / Jahr Spritzung vom Boden
aus...............................18.000,- € / Jahr Absaugen von Nestern an
Bäumen..................39.000,- € / Jahr Summe:................................................
.... . 85.000,- € / Jahr Auch allgemein spürbare Auswirkungen des Klimawandels
wie Sturm- oder Starkregenereignisse sowie lange Hitze- und Trockenperioden
haben unmittelbare Folgen für den Bereich der Grünunterhaltung und -pflege. Je
nach Intensität des Ereignisses kann das massive finanzielle Belastungen nach
sich ziehen. Zwar werden Kosten der Schäden, die
sich auf Sturmereignisse zurückführen lassen, nicht in jedem Fall detailliert
erfasst. Dennoch bieten Einzelereignisse wie zum Beispiel der Sturm vom
15. August 2017 eine erste Anhaltsgröße. In allen vier Bezirken sind
Kosten in Höhe von ca. 130.000,- € entstanden. Dies verdeutlicht den
potentiellen Kostenfaktor der in diesen unvorhersehbaren und nicht
kalkulierbaren Ereignissen steckt. Gleiches gilt für die durch den Klimawandel vermehrt
auftretenden Starkregenereignisse. Besonders hervorzuheben ist das
Starkregenereignis aus dem Sommer 2016, bei dem insbesondere der Süden
Frankfurts betroffen war. Neben Kellern und Tiefgaragen wurden bei diesem
Ereignis auch Teile des Frankfurter Südbahnhofes überflutet. Auch die
Grünanlagen und Bäume wurden in Mitleidenschaft gezogen. Für die Wegeflächen in
Grün- und Parkanlagen führen - insbesondere dort, wo Wege mit wassergebundenen
Decken befestigt sind und entsprechende Erosionsschäden festzustellen sind -
Starkregenereignissen vermehrt zu Verstopfungen der Kanalisation oder zu
umfangreichen Schäden an den Wegedecken mit unfallträchtigen Erosionsrinnen. Um
Folgeschäden bzw. Unfallgefahren zu vermeiden müssen all diese Schäden zeitnah
behoben werden. Dies zeigt ebenfalls, dass sich die Stadt hier zukünftig neuen
Herausforderungen der Klimaanpassung stellen muss. Neben den vorab aufgeführten Einzelereignissen haben
auch extreme Hitze- und Trockenperioden, wie beispielsweise in diesem Sommer,
extrem negative Folgen für die Vegetation. Verbrannte Grasnarben, Kronen- und Astdürre,
Grünastbruch, Braunfärbung der Blätter, früher Laub- und Fruchtfall sowie
Schädlingsbefall an geschwächten Pflanzen sind Schäden, die bereits heute
sichtbar sind. Langzeitschäden sind allerdings oft erst nach 3 bis 5 Jahren
erkennbar. Entsprechend kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden, welche
weiteren Folgeschäden aufgrund besonders hervorstechender Ereignisse in den
kommenden Jahren zu erwarten sind. Damit ist eine valide Aussage über die aus den
Schäden resultierenden Mehrkosten aus heutiger Sicht noch nicht möglich.
Konsequenzen für die Grünunterhaltung,
Stadtgestaltung und Straßenreinigung Die aufgezeigte Aufgabenmehrung in Form jährlicher
Flächenzuwächse, eines gesteigerten Nutzungsdrucks in den Grünanlagen wie auch
auf Plätzen und Straßen, einer wachsenden Zahl zu pflegender Bäume sowie im
Umgang mit den Folgen des Klimawandels führte in den letzten Jahren zu
steigenden Kosten. Dies gilt zum einen in Hinblick auf die personelle
Ausstattung, zum anderen aber insbesondere in Hinblick auf das Budget für die
Grünflächenbewirtschaftung. Zwar konnte mit dem Koalitionsvertrag aus 2016 das
Budget ab 2017 um 2.000 T€ erhöht werden, jedoch standen diesen
Konsolidierungsbeiträge aus vorangegangen Jahren, zuletzt in Höhe von 400
T€ ab dem Haushaltsjahr 2016, gegenüber. Insgesamt sind die Anforderungen
und Aufgaben der Grünflächenunterhaltung in einem Umfang gestiegen, der dazu
führt, dass die zusätzlich zu erbringenden Leistungen zunehmend nicht aus den
bereitgestellten Mitteln finanziert werden können. Trotz sorgfältiger Einschätzung des 2018 zu
veranschlagenden Budgets konnten die aufgrund des heißen Sommers durch die
intensive Nutzung der Grünanlagen sowie die klimabedingten notwendigen
Maßnahmen anfallenden Kosten nicht vollumfänglich vorhergesehen werden. In den letzten Jahren konnten Budgetüberschreitungen
durch Reste innerhalb des Umweltdezernats ausgeglichen werden. Mittlerweile
sind die disponiblen Restmittel jedoch zur Gänze erschöpft. Die entstandenen
Mehrkosten in der PG 22.09 können 2018 nicht aus Mitteln des Dezernats X
ausgeglichen werden. A. Zielsetzung Damit städtisches Grün seinen vielfältigen
ökologischen, ökonomischen, kulturellen und sozialen Funktionen gerecht werden
kann und auf diese Weise die Sicherung und Verbesserung der Lebensqualität
garantiert, müssen ausreichende finanzielle Mittel zur Bewirtschaftung der
Grünflächen zur Verfügung gestellt werden. Auch um dem stetigen Werteverzehr
wirksam und dauerhaft zu begegnen. Dabei müssen die neuen Herausforderungen an das
städtische Grün - als Folge von Flächenzuwächsen, gesteigerter
Nutzungsintensität wie auch des Klimawandels - sowohl auf der Maßnahmen - wie
auch auf der Finanzierungsebene Berücksichtigung finden. Im Einzelnen umfasst dies: - die Verkehrssicherheit als Pflichtaufgabe zu
gewährleisten, insbesondere auf Spielplätzen, bei Bäumen und auf
Wegeflächen; - regelmäßige
Reinigung und Müllentsorgung zur Sicherstellung eines gepflegten
Erscheinungsbildes und um Schädlingsbefall zu verhindern; - eine gärtnerische
Mindestgrundpflege für alle Park-, Spiel- und Grünflächen dergestalt sicher zu
stellen, dass Wert- und Substanzverluste auf den Flächen dauerhaft vermieden
werden können; - fachlich
notwendige Maßnahmen durchzuführen, um den Folgen des Klimawandels entgegen
wirken zu können.
Zusätzliche Begrünung, Entsieglung
und Umgestaltung im urban verdichteten Innenstadtraum ist notwendig, um den in
Frankfurt lebenden und arbeitenden Menschen den Aufenthalt in hochsommerlichen
Tagen erträglich zu machen. Eine besondere Herausforderung liegt hierbei im
Bestand. Während mikroklimatische Untersuchungen bei Neubaugebieten
mittlerweile bei der Planung mit berücksichtigt werden, müssen nachträgliche
Reparaturen an Plätzen und anderen Verkehrsflächen sorgfältig voruntersucht und
geplant werden. Hierzu gilt es, zunächst auf Grundlage des städtischen
Klimaschutzatlasses eine Prioritätenliste zu erstellen und das weitere Vorgehen
der verschiedenen betroffenen Dezernate Umwelt, Verkehr und Planung aufeinander
abzustimmen. Das Nutzungsverhalten der Menschen auf den jeweiligen Flächen
sowie die besonderen, individuellen mikroklimatischen Bedingungen der Flächen
gilt es im Einzelfall zu prüfen, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.
Die Kampagne "cleanffm" zur nachhaltigen Verbesserung
der Sauberkeit in der Stadt Frankfurt wird fortgesetzt und die sich im Zuge des
Pilotprojekts bewährten Maßnahmen werden weiterentwickelt. Hierzu zählen die
Ausweitung von Reinigungsintervallen, Einsatz von mehr Material wie
Dienstleistungen. Ferner Maßnahmen zur Sensibilisierung der Frankfurter
Bevölkerung, Pendler und Pendlerinnen und Gäste für das Thema mit dem Ziel,
einen verbesserten wie verantwortungsvolleren Umgang mit dem öffentlichen Raum
zu erreichen, mehr Eigenverantwortung zu entwickeln und auf diesem Wege
eine nachhaltige Bewusstseins- und Verhaltensänderung herbei zu führen.
B. Alternativen Reduzierung der Kosten im Bereich der PG 22.09 durch
umfassende Leistungsbeschränkungen u.a. im Bereich der Kinderspielplätze, bei
der Baumnachpflanzung sowie bei der Pflege von Wegen und Grünflächen und bei
der Abfallbeseitigung. Erhebliche Qualitätsverluste wären ebenso ein Resultat
wie eine äußerst beschränkte Handlungsfähigkeit im Hinblick auf die Folgen des
Klimawandels. C. Lösungen Das voraussichtliche Defizit im Jahr 2018 in der
Grünflächenunterhaltung in Höhe von bis zu 2.970 T Euro wird ausgeglichen. Für
die Folgejahre 2019ff wird der im Entwurf des Haushaltsplans 2019
(M 199/2018) bislang vorgesehene Haushaltsansatz im Bereich der PG 22.09
um 3.000 T€ erhöht bzw. verstetigt. Das erfolgreiche Pilotprojekt cleanffm wird
fortgeführt und weiterentwickelt. D. Kosten Für die Nachbegrünung des Stadtraums gilt es
zunächst, eine planerische Grundlage zur Begrünung im Bestand zu schaffen.
Diese sollen dann zukünftig kontinuierlich weitergeführt werden. Eine
Prioritätenliste sowie ein Verfahrensvorschlag, wie mit der nachträglichen
Begrünung im Innenstadtraum umgegangen werden kann, ist die Grundlage für die
Umsetzung erster exemplarischer Maßnahmen auf Verkehrsflächen und Plätzen.
Deren Effekte gilt es hinsichtlich einer Verbesserung des innerstädtischen
Mikroklimas zu untersuchen. Dafür wird zunächst von einem zusätzlichen Bedarf
von 500.000 € ausgegangen. Für cleanffm werden 2,5 T€ p.a. ab dem
Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung gestellt und der vorgesehene Haushaltsansatz
entsprechend erhöht und verstetigt. Die im Grünunterhaltungsbudget der Produktgruppe
22.09 durch Flächen-, Mengen- und Aufgabenzuwächsen sowie gesteigerte
Nutzungsintensität entstehenden Mehrkosten in Höhe von 2.970 T€ setzen
sich im Einzelnen wie folgt zusammen:
Soll 2018 Voraussichtliches Ist 2018 Mehrbedarf a) Mehrkosten im Bereich Pflege-
und Unterhaltungsleistungen auf Grünflächen und Wegen durch erhöhte Abnutzung
und Reparaturbedarf. Dies erfolgt durch Fremdvergabe oder auch
Materialbeschaffung für Eigenleistung. (Budgetangabe inkl. Entschlammung von
Weihern in Grünanlagen) 7.000.000 7.690.000 690.000 b) Erheblich gesteigerten
Nutzungsdruck und intensive Inanspruchnahme von Grünflächen und Grillplätzen,
daraus resultiert eine erhöhte Reinigungs- und Entsorgungsleistungen durch
vermehrtes Müllaufkommen 1.020.000 1.530.000 510.000 c) Baumarbeiten und
Baumnachpflanzungen sowie Baumerhaltungsmaßnahmen (inkl. Regelbewässerung,
Regelbaumuntersuchung). 2.500.000 3.240.000 740.000 d) Spielplatzerhaltung,
Spielgeräteersatz und Spielgerätereparatur 1.096.000 1.276.000 180.000 e) Übrige Aufwendungen für
Grünunterhaltung wie z. B. erhöhte Bewachungs- und Schließdienste
370.000 635.000 265.000 f) Maßnahmen zur Anpassung an die
Folgen des Klimawandels sowie Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen des
Klimawandels, z.B. - Zusätzliche Baumbewässerungsmaßnahmen - Zusätzliche eingehende
Baumuntersuchungen -
Bekämpfung Eichenprozessionsspinner - Beseitigung von Sturmschäden - Aufwertung von Flächen zur
Steigerung der Artenvielfalt 310.000 760.000 450.000
g) Besondere Auswirkungen des
trockenen Sommers 2018 (Prognose) - Zusätzliches Wässern durch Fremdfirmen über die
erteilten Aufträge hinaus -
Zusätzliche Wasserkosten -
Ersatzpflanzungen von abgestorbenen bzw. noch absterbenden Bäumen auch älter
als fünf Jahre 0 135.000 135.000
Gesamtsumme
Grünunterhaltungsbudget 12.296.000
15.266.000
2.970.000
Mehrbedarf für 2018 in der PG 22.09
2.970.000,-
Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
16.01.2019, NR 740
Antrag vom
11.01.2019, OF
390/12
Antrag vom 31.01.2019, OF 622/3
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.01.2019, OM 4209
Anregung an den
Magistrat vom 19.02.2019, OM 4286
Auskunftsersuchen
vom 21.02.2019, V
1191
Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 18 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 03.01.2019 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR
14 am 14.01.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 240 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR
13 am 15.01.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage M 240 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 17.01.2019, TO I, TOP 16
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 240 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 740 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen BFF
(= Annahme im Rahmen NR 740); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 2. LINKE. und FRAKTION gegen BFF (= Annahme); CDU,
SPD, GRÜNE, AfD und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FRANKFURTER (M 240 = Annahme) 28. Sitzung des OBR
15 am 18.01.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 240 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung FDP
28. Sitzung des OBR 5
am 18.01.2019, TO I, TOP 50 Beschluss: Der Vorlage M 240 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2
am 21.01.2019, TO II, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 240 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR
11 am 21.01.2019, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 240 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung BFF
28. Sitzung des OBR 7
am 22.01.2019, TO II, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage M 240 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1
am 22.01.2019, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage M 240 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR
10 am 22.01.2019, TO II, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 240 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR
16 am 22.01.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 240 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung BFF
28. Sitzung des OBR 4
am 22.01.2019, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage M 240 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6
am 22.01.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 240 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9
am 24.01.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage M 240 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3
am 24.01.2019, TO II, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage M 240 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8
am 24.01.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 240 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR
12 am 25.01.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4209 2019
1. Der Vorlage
M 240 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 390/12 wird mit der Maßgabe
beschlossen, dass a) die Ziffer 3. des Tenors folgenden Wortlaut erhält:
"zu prüfen und zu berichten, ob und ggf. welche Maßnahmen vorab
ergriffen werden können, damit insbesondere auf den großen Plätzen wie
Riedbergplatz und Nelly-Sachs-Platz Regenwasser künftig gespeichert und der
Bewässerung wieder zugeführt werden kann;" b) folgende neue Ziffer
4. dem Tenor angefügt wird: "generell die Bürgerinnen und Bürger
anzuhalten, sparsam mit Wasser im Alltagsgebrauch umzugehen."
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 28. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 29.01.2019, TO I, TOP 33
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 240 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 740 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen NR 740)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 240 = Annahme, NR 740 = Ablehnung)
30. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 31.01.2019, TO I, TOP 7
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 240 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. a) Die
Vorlage NR 740 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Stock, Mund, Lange, Podstatny und Hahn sowie von Stadträtin
Heilig dienen zur Kenntnis. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen NR 740)
zu 2. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme)
29. Sitzung des OBR 4
am 12.02.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage M 240 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung FDP
29. Sitzung des OBR 3
am 21.02.2019, TO II, TOP 2 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1191 2019
1. Der Vorlage
M 240 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 622/3 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 3617, 30. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2019 Aktenzeichen: 79 0