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Wachsende Stadt und Klimafolgen - Steigende Anforderungen und finanzielle Auswirkungen im Bereich der Unterhaltung und Pflege von Grünanlagen sowie zunehmender Nutzungsdruck im öffentlichen Raum

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 21.12.2018, M 240 Betreff: Wachsende Stadt und Klimafolgen - Steigende Anforderungen und finanzielle Auswirkungen im Bereich der Unterhaltung und Pflege von Grünanlagen sowie zunehmender Nutzungsdruck im öffentlichen Raum I. Die wachsende Stadt sowie die Folgen des Klimawandels und die Erfordernisse der Klimaanpassung stellen neue Anforderungen an die Unterhaltung der öffentlichen Grünflächen, die sich auch budgetwirksam niederschlagen. Die Mittel zur Unterhaltung und Pflege von Grün- und Freiflächen reichen aktuell nicht zur Deckung der daraus resultierenden tatsächlichen Bedarfe aus. Die wesentlichen Gründe dafür liegen in den zusätzlichen finanziellen Belastungen bedingt durch Flächenzuwächse, einer gesteigerten Nutzungsintensität sowie dem Ausgleich von Klimafolgen in 2018. II. Es dient zur Kenntnis, dass der im Haushalt 2018 für die PG 22.09 für die Grünflächenunterhaltung veranschlagte Ansatz im Bereich der Sach- und Dienstaufwendungen aus den vorab aufgeführten Gründen um voraussichtlich 2.970 T€ überschritten werden wird. Dem Haushaltssoll 2018 von 12.296 T€ stehen Aufwendungen in Höhe von ca. 15.266 T€ gegenüber. Nach Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2018 zeichnete sich im weiteren Verlauf des Jahres 2017 - und trotz wiederholter Budgeterhöhungen aufgrund der genannten Faktoren - ein Mehrbedarf von 1.983T€ ab. Dieser Mehraufwand konnte 2017 jedoch innerhalb des Budgets des Dezernates X aus vorhandenen Resten ausgeglichen werden. Im laufenden Haushaltsjahr 2018, in dem durch den außergewöhnlich warmen, trockenen und langen Sommer die vorab ausgeführten Entwicklungen verstärkt aufgetreten sind, sind allerdings keine Mittel zum Ausgleich mehr vorhanden. III. Der zu erwartenden Budgetüberschreitung in den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen in Höhe von bis zu 2.970 T€ im Haushaltsjahr 2018 wird zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, die noch fehlende Deckung der Mehrkosten im Zuge des Jahresabschlusses 2018 herzustellen. Für die Folgejahre 2019ff wird der im Entwurf des Haushaltsplans 2019 (M199/2018) bislang vorgesehene Haushaltsansatz im Bereich der PG 22.09 um 3.000 T€ erhöht bzw. verstetigt. IV. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass Maßnahmen im Rahmen des Projekts "cleanffm" (M 158/2017) mit einer Laufzeit von Juni 2017 bis Juni 2019 in ausgewählten Grünlagen und Straßen, bei denen ein besonders hoher Nutzungsdruck und damit verbundene Müllproblematik besteht, bereits vorhandene Leistungen zur Abfallbeseitigung und Abfallvermeidung begleiten und ergänzen. Dieses Projekt soll über das erste Quartal 2019 hinaus weitergeführt werden. Dazu entsteht ab dem Jahr 2019 ein zusätzlicher Mittelbedarf in Höhe von 2.500 T€ p.a., der ebenfalls zusätzlich zu den im Entwurf des Haushaltsplans 2019 bereitgestellten Mitteln noch in den Haushalt 2019 bzw. in den Finanzplanungszeitraum der Produktgruppe 22.03, PC 220305, einzustellen ist. Das Dezernat X wird beauftragt, im Rahmen der nächsten Gebührenkalkulationen für Abfallentsorgung bzw. Straßenreinigung die Einbeziehung daraus resultierender gebührenrelevanter Kostenanteile zu prüfen, damit der zugehörige Mehrbedarf entsprechend der gesetzlichen Regelungen finanziert wird. V. Weiterhin wird der Magistrat im Zuge des Umgangs mit den Folgen des Klimawandels und unter Beachtung der Inhalte des Klimaplanatlasses beauftragt, zur nachträglichen Begrünung von Plätzen eine Prioritätenliste zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. In einem ersten Schritt werden zusätzlich 500 T€ in den Haushalt 2019 in das Investitionsprogramm der Produktgruppe 22.09 eingestellt, zur Finanzierung der Begrünung von Straßenzügen und Straßenbahntrassen. Begründung: Die wachsende Stadt und das städtische Grün Frankfurt wächst. In den vergangenen Jahrzehnten entstanden zahlreiche neue Wohngebiete und täglich halten sich über eine Million Menschen in Frankfurt auf. Die wachsende Stadt erfordert neben der Entwicklung der neuen Wohngebiete auch eine adäquate Anpassung und Bewirtschaftung ihrer grünen Infrastruktur. Das betrifft neben dem Ausbau von Straßen, Schulen und Kitas etc. in gleichem Umfang und in gleicher Bedeutung die grünen Freiräume. Dabei gebührt diesem innerstädtischen Grün in seiner Funktion als Beitrag zur sozialen Infrastruktur besondere Aufmerksamkeit. Dies verlangt in der Konsequenz nicht nur einen gleichberechtigten Ausbau, sondern in gleichem Maße auch die Sicherstellung einer nachhaltigen Bewirtschaftung. Der Wert und Nutzen städtischen Grüns, insbesondere in wachsenden Großstädten wie Frankfurt, definiert sich über ökologische, ökonomische, kulturelle und insbesondere soziale Aspekte. Dabei muss den Funktionen wie Abkühlung, Verschattung und Luftreinhaltung durch die stets stärker spürbaren Klimafolgen ein immer höherer Stellenwert beigemessen werden. Grünflächen, Parks und Spielplätze bieten qualifizierte Aufenthaltsräume, die durch ihre Attraktivität, aber auch durch die wachsenden Einwohnerzahlen immer höhere Besucherfrequenzen aufweisen. Es sind stark genutzte Freizeiträume für Bürgerinnen und Bürger. Sie schaffen Lebensqualität im verdichteten Stadtraum und leisten durch ihre niedrigschwelligen Begegnungsangebote einen unverzichtbaren Beitrag als Teil der Daseinsvorsorge. Der heiße Sommer 2018 hat einmal mehr gezeigt, wie wichtig Grün für das Leben in den Städten ist. Selbst kleinere Grünanlagen können die Temperaturen im Vergleich zur bebauten Umgebung bereits um 3 bis 4 Grad Celsius senken und so Hitzewellen abmildern. Die Frankfurter City weist in Teilen ihrer Innenstadt und in den dicht bebauten Stadtteilen schon heute deutliche hochsommerliche Überwärmungen auf, die zudem oftmals mit einer schlechten bzw. stark eingeschränkten Belüftung einhergehen. Um diesen negativen Effekten der Klimawandelfolgen entgegenzuwirken, ist es notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, die im bereits hoch verdichteten und versiegelten Innenraum Abhilfe schaffen. Hierzu gehört die nachträgliche Entsieglung und Begrünung von Verkehrsflächen, seien es Straßen oder Gleise. Auch die Umgestaltung von öffentlichen Plätzen führt nicht nur zur Verbesserung des Mikroklimas, sondern auch zur Steigerung der Aufenthaltsqualität an hochsommerlichen Tagen und tropischen Abenden. Die öffentlichen Grünflächen haben in den vergangenen Jahren erhebliche Zuwächse erfahren. Auch in den nächsten Jahren ist durch die Erschließung neuer Wohn- und Gewerbegebiete mit einer weiteren Zunahme des städtischen Grüns zu rechnen. Diese Flächenzuwächse resultieren im Wesentlichen aus der Erschließung von Baugebieten mit Grünanlagen, Spielplätzen und Straßenbäumen, aber auch aus flächenhaftem Straßenbegleitgrün und sogenannten Ausgleichsflächen, so beispielsweise bei Teilen des Europaviertels, am Riedberg, im Silogebiet und bei Gateway Gardens sowie bei Flächen entlang des Mainufers. Zugleich sind aber auch die Aufgaben gewachsen wie z. B. Baum- und Spielplatzkontrollen sowie Baumpflegemaßnahmen als Pflichtaufgaben der Verkehrssicherung. Die Reparatur von Spielgeräten, sowie die Instandhaltung der Infrastruktur (Poller, Baumschutzbügel, Schranken, Baumschutz usw.) folgt mit hoher Priorität. Die Grünflächenstatistik erfasst die Flächenzuwächse in einzelnen Bereichen nach Art der Grünflächen. Seit 2015 ist die zu pflegende Fläche um 42 ha von 1.376 ha auf 1.418 ha angewachsen. Dies entspricht einem Flächenzuwachs von 50 Fußballfeldern oder der zehnfachen Größe des Hafenparks. Bis zum Jahr 2019 werden zusammen weitere 13 ha erwartet, so dass die Gesamtfläche voraussichtlich bei 1.431 ha liegen wird. Parallel zu den Flächenzuwächsen steigt auch der Nutzungsdruck durch wachsende Besucherzahlen in den Grünanlagen wie auch auf Plätzen und Straßen stetig. Die Folgen sind steigender Verschleiß, Bedarf an zusätzlichen Reinigungsleistungen wie intensiverer Müllentsorgung und zunehmender Instandhaltungsbedarf. Insbesondere in den Sommermonaten werden die Folgen des gestiegenen Nutzungsdrucks deutlich sicht- und spürbar: Meldungen über zunehmende Vermüllung, "Wildes" Grillen oder Vandalismus sind an der Tagesordnung. Um diesem Verhalten entgegenzuwirken, setzt der Magistrat in erster Linie auf die Einsicht und Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger; gegen gravierende Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten wird der Magistrat aber mit aller Entschiedenheit vorgehen. Vorsätzliche Vermüllung und Verschmutzung im öffentlichen Raum wird konsequent geahndet. Die Aufnahmen verdeutlichen, welchen Belastungen der öffentliche Raum der Stadt standhalten muss. Zudem kommt dem innerstädtischen Grün durch die Intensivlandwirtschaft im Außenbereich stetig wachsende Bedeutung bezüglich der Artenvielfalt (z.B. durch qualitative Aufwertung von Flächen) sowie der Artenerhaltung zu. All dies sind Aufgaben, die budgetwirksam in die Unterhaltung und Pflege der Grünflächen und Parks mit einfließen müssen. Gleichzeitig ist der Baumbestand insbesondere in Grünanlagen, Parks, auf Spielplätzen sowie an Straßen deutlich gewachsen. Von 2012 bis heute ist die Zahl der durch das Grünflächenamt gepflegten Bäume von 153.170 Stück auf aktuell 192.133 Bäume angestiegen. Davon befinden sich aktuell auf Flächen des Grünflächenamtes 140.843 Bäume und auf Flächen des Amtes für Straßenbau und Erschließung 51.290 Bäume. Alle Bäume im Straßenbegleitgrün stehen zwar im Eigentum des Amtes für Straßenbau und Erschließung, werden jedoch vom Grünflächenamt als Dienstleister sowohl bei Nachpflanzungen finanziert, als auch kontrolliert, gepflegt und unterhalten. Allein im letzten Jahr wurden 7.641 zusätzliche Bäume neu in die Pflege des Grünflächenamtes übernommen (dies entspricht dem zweieinhalbfachen Baumbestand des Grüneburgparks). Mit dem wachsenden Baumbestand gehen ein erhöhter Arbeitsaufwand wie auch zusätzliche Pflegekosten einher. Bäume auf Friedhöfen, im Forst und auf Flächen anderer Ämter sind in diesen Zahlen nicht enthalten. Die Stadt im Klimawandel: Städtisches Grün und die Klimafolgen Der globale Klimawandel ist in Frankfurt angekommen. Seit einigen Jahren ist die Zunahme von extremer Hitze und Trockenperioden, von Starkregenereignissen sowie Hochwasser- und Sturmereignissen deutlich spür- und messbar. Zusätzliche Bewässerungen, die Beseitigung von Hochwasser- oder Sturmschäden sowie der Schädlingsbefall bedingen u.a. schon jetzt einen erheblichen Mehrbedarf bei der Bewirtschaftung des städtischen Grüns. Schließlich bedingen die Klimafolgen eine - zum Teil schubweise - Zunahme von Baumkrankheiten, die wiederum erhöhte Baumpflegemaßnahmen als präventiv wirkende Pflichtaufgabe nach sich ziehen. Ohne diese Pflegemaßnahmen käme es zu vermehrten Unfällen, zusätzlichen Aufwendungen in der Verkehrssicherung sowie erhöhten Kontrollen. Exemplarisch kann hier der Befall der Platanen mit dem Pilz Massaria genannt werden. Dieser tritt erfahrungsgemäß in Frankfurt schubweise auf. Dabei kann es zu konzentrierten Einsätzen für Baumschnittarbeiten kommen (z.B. Mainzer Landstr. / Offenbacher Landstr. / Schweizer Str.), die im Einzelfall Kosten von ca. 30.000,- bis 35.000,- € verursachen. Auch ist seit dem Jahr 2007 in Frankfurt am Main ein massenhaft auftretender Befall von Raupen des Eichenprozessionsspinners an Eichen festzustellen. Im Rahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes haben sich das Dezernat für Umwelt und das Dezernat für Gesundheit gemeinsam zu einer umfangreichen und präventiven Bekämpfung der Raupen entschlossen. Dies auf Flächen oder an Einzelstandorten, die sehr stark der Erholungsnutzung dienen oder aber auch aufgrund der Nähe zur Innenstadt vielfältig und intensiv genutzt werden. Die Vorgehensweise gliedert sich in die drei nachfolgend dargestellten Schritte, die jeweils mit durchschnittlichen Kosten für die Grünflächenunterhaltung hinterlegt werden. Spritzung per Hubschrauber............................28.000,- € / Jahr Spritzung vom Boden aus...............................18.000,- € / Jahr Absaugen von Nestern an Bäumen..................39.000,- € / Jahr Summe:................................................ .... . 85.000,- € / Jahr Auch allgemein spürbare Auswirkungen des Klimawandels wie Sturm- oder Starkregenereignisse sowie lange Hitze- und Trockenperioden haben unmittelbare Folgen für den Bereich der Grünunterhaltung und -pflege. Je nach Intensität des Ereignisses kann das massive finanzielle Belastungen nach sich ziehen. Zwar werden Kosten der Schäden, die sich auf Sturmereignisse zurückführen lassen, nicht in jedem Fall detailliert erfasst. Dennoch bieten Einzelereignisse wie zum Beispiel der Sturm vom 15. August 2017 eine erste Anhaltsgröße. In allen vier Bezirken sind Kosten in Höhe von ca. 130.000,- € entstanden. Dies verdeutlicht den potentiellen Kostenfaktor der in diesen unvorhersehbaren und nicht kalkulierbaren Ereignissen steckt. Gleiches gilt für die durch den Klimawandel vermehrt auftretenden Starkregenereignisse. Besonders hervorzuheben ist das Starkregenereignis aus dem Sommer 2016, bei dem insbesondere der Süden Frankfurts betroffen war. Neben Kellern und Tiefgaragen wurden bei diesem Ereignis auch Teile des Frankfurter Südbahnhofes überflutet. Auch die Grünanlagen und Bäume wurden in Mitleidenschaft gezogen. Für die Wegeflächen in Grün- und Parkanlagen führen - insbesondere dort, wo Wege mit wassergebundenen Decken befestigt sind und entsprechende Erosionsschäden festzustellen sind - Starkregenereignissen vermehrt zu Verstopfungen der Kanalisation oder zu umfangreichen Schäden an den Wegedecken mit unfallträchtigen Erosionsrinnen. Um Folgeschäden bzw. Unfallgefahren zu vermeiden müssen all diese Schäden zeitnah behoben werden. Dies zeigt ebenfalls, dass sich die Stadt hier zukünftig neuen Herausforderungen der Klimaanpassung stellen muss. Neben den vorab aufgeführten Einzelereignissen haben auch extreme Hitze- und Trockenperioden, wie beispielsweise in diesem Sommer, extrem negative Folgen für die Vegetation. Verbrannte Grasnarben, Kronen- und Astdürre, Grünastbruch, Braunfärbung der Blätter, früher Laub- und Fruchtfall sowie Schädlingsbefall an geschwächten Pflanzen sind Schäden, die bereits heute sichtbar sind. Langzeitschäden sind allerdings oft erst nach 3 bis 5 Jahren erkennbar. Entsprechend kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden, welche weiteren Folgeschäden aufgrund besonders hervorstechender Ereignisse in den kommenden Jahren zu erwarten sind. Damit ist eine valide Aussage über die aus den Schäden resultierenden Mehrkosten aus heutiger Sicht noch nicht möglich. Konsequenzen für die Grünunterhaltung, Stadtgestaltung und Straßenreinigung Die aufgezeigte Aufgabenmehrung in Form jährlicher Flächenzuwächse, eines gesteigerten Nutzungsdrucks in den Grünanlagen wie auch auf Plätzen und Straßen, einer wachsenden Zahl zu pflegender Bäume sowie im Umgang mit den Folgen des Klimawandels führte in den letzten Jahren zu steigenden Kosten. Dies gilt zum einen in Hinblick auf die personelle Ausstattung, zum anderen aber insbesondere in Hinblick auf das Budget für die Grünflächenbewirtschaftung. Zwar konnte mit dem Koalitionsvertrag aus 2016 das Budget ab 2017 um 2.000 T€ erhöht werden, jedoch standen diesen Konsolidierungsbeiträge aus vorangegangen Jahren, zuletzt in Höhe von 400 T€ ab dem Haushaltsjahr 2016, gegenüber. Insgesamt sind die Anforderungen und Aufgaben der Grünflächenunterhaltung in einem Umfang gestiegen, der dazu führt, dass die zusätzlich zu erbringenden Leistungen zunehmend nicht aus den bereitgestellten Mitteln finanziert werden können. Trotz sorgfältiger Einschätzung des 2018 zu veranschlagenden Budgets konnten die aufgrund des heißen Sommers durch die intensive Nutzung der Grünanlagen sowie die klimabedingten notwendigen Maßnahmen anfallenden Kosten nicht vollumfänglich vorhergesehen werden. In den letzten Jahren konnten Budgetüberschreitungen durch Reste innerhalb des Umweltdezernats ausgeglichen werden. Mittlerweile sind die disponiblen Restmittel jedoch zur Gänze erschöpft. Die entstandenen Mehrkosten in der PG 22.09 können 2018 nicht aus Mitteln des Dezernats X ausgeglichen werden. A. Zielsetzung Damit städtisches Grün seinen vielfältigen ökologischen, ökonomischen, kulturellen und sozialen Funktionen gerecht werden kann und auf diese Weise die Sicherung und Verbesserung der Lebensqualität garantiert, müssen ausreichende finanzielle Mittel zur Bewirtschaftung der Grünflächen zur Verfügung gestellt werden. Auch um dem stetigen Werteverzehr wirksam und dauerhaft zu begegnen. Dabei müssen die neuen Herausforderungen an das städtische Grün - als Folge von Flächenzuwächsen, gesteigerter Nutzungsintensität wie auch des Klimawandels - sowohl auf der Maßnahmen - wie auch auf der Finanzierungsebene Berücksichtigung finden. Im Einzelnen umfasst dies: - die Verkehrssicherheit als Pflichtaufgabe zu gewährleisten, insbesondere auf Spielplätzen, bei Bäumen und auf Wegeflächen; - regelmäßige Reinigung und Müllentsorgung zur Sicherstellung eines gepflegten Erscheinungsbildes und um Schädlingsbefall zu verhindern; - eine gärtnerische Mindestgrundpflege für alle Park-, Spiel- und Grünflächen dergestalt sicher zu stellen, dass Wert- und Substanzverluste auf den Flächen dauerhaft vermieden werden können; - fachlich notwendige Maßnahmen durchzuführen, um den Folgen des Klimawandels entgegen wirken zu können. Zusätzliche Begrünung, Entsieglung und Umgestaltung im urban verdichteten Innenstadtraum ist notwendig, um den in Frankfurt lebenden und arbeitenden Menschen den Aufenthalt in hochsommerlichen Tagen erträglich zu machen. Eine besondere Herausforderung liegt hierbei im Bestand. Während mikroklimatische Untersuchungen bei Neubaugebieten mittlerweile bei der Planung mit berücksichtigt werden, müssen nachträgliche Reparaturen an Plätzen und anderen Verkehrsflächen sorgfältig voruntersucht und geplant werden. Hierzu gilt es, zunächst auf Grundlage des städtischen Klimaschutzatlasses eine Prioritätenliste zu erstellen und das weitere Vorgehen der verschiedenen betroffenen Dezernate Umwelt, Verkehr und Planung aufeinander abzustimmen. Das Nutzungsverhalten der Menschen auf den jeweiligen Flächen sowie die besonderen, individuellen mikroklimatischen Bedingungen der Flächen gilt es im Einzelfall zu prüfen, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen. Die Kampagne "cleanffm" zur nachhaltigen Verbesserung der Sauberkeit in der Stadt Frankfurt wird fortgesetzt und die sich im Zuge des Pilotprojekts bewährten Maßnahmen werden weiterentwickelt. Hierzu zählen die Ausweitung von Reinigungsintervallen, Einsatz von mehr Material wie Dienstleistungen. Ferner Maßnahmen zur Sensibilisierung der Frankfurter Bevölkerung, Pendler und Pendlerinnen und Gäste für das Thema mit dem Ziel, einen verbesserten wie verantwortungsvolleren Umgang mit dem öffentlichen Raum zu erreichen, mehr Eigenverantwortung zu entwickeln und auf diesem Wege eine nachhaltige Bewusstseins- und Verhaltensänderung herbei zu führen. B. Alternativen Reduzierung der Kosten im Bereich der PG 22.09 durch umfassende Leistungsbeschränkungen u.a. im Bereich der Kinderspielplätze, bei der Baumnachpflanzung sowie bei der Pflege von Wegen und Grünflächen und bei der Abfallbeseitigung. Erhebliche Qualitätsverluste wären ebenso ein Resultat wie eine äußerst beschränkte Handlungsfähigkeit im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels. C. Lösungen Das voraussichtliche Defizit im Jahr 2018 in der Grünflächenunterhaltung in Höhe von bis zu 2.970 T Euro wird ausgeglichen. Für die Folgejahre 2019ff wird der im Entwurf des Haushaltsplans 2019 (M 199/2018) bislang vorgesehene Haushaltsansatz im Bereich der PG 22.09 um 3.000 T€ erhöht bzw. verstetigt. Das erfolgreiche Pilotprojekt cleanffm wird fortgeführt und weiterentwickelt. D. Kosten Für die Nachbegrünung des Stadtraums gilt es zunächst, eine planerische Grundlage zur Begrünung im Bestand zu schaffen. Diese sollen dann zukünftig kontinuierlich weitergeführt werden. Eine Prioritätenliste sowie ein Verfahrensvorschlag, wie mit der nachträglichen Begrünung im Innenstadtraum umgegangen werden kann, ist die Grundlage für die Umsetzung erster exemplarischer Maßnahmen auf Verkehrsflächen und Plätzen. Deren Effekte gilt es hinsichtlich einer Verbesserung des innerstädtischen Mikroklimas zu untersuchen. Dafür wird zunächst von einem zusätzlichen Bedarf von 500.000 € ausgegangen. Für cleanffm werden 2,5 T€ p.a. ab dem Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung gestellt und der vorgesehene Haushaltsansatz entsprechend erhöht und verstetigt. Die im Grünunterhaltungsbudget der Produktgruppe 22.09 durch Flächen-, Mengen- und Aufgabenzuwächsen sowie gesteigerte Nutzungsintensität entstehenden Mehrkosten in Höhe von 2.970 T€ setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen: Soll 2018 Voraussichtliches Ist 2018 Mehrbedarf a) Mehrkosten im Bereich Pflege- und Unterhaltungsleistungen auf Grünflächen und Wegen durch erhöhte Abnutzung und Reparaturbedarf. Dies erfolgt durch Fremdvergabe oder auch Materialbeschaffung für Eigenleistung. (Budgetangabe inkl. Entschlammung von Weihern in Grünanlagen) 7.000.000 7.690.000 690.000 b) Erheblich gesteigerten Nutzungsdruck und intensive Inanspruchnahme von Grünflächen und Grillplätzen, daraus resultiert eine erhöhte Reinigungs- und Entsorgungsleistungen durch vermehrtes Müllaufkommen 1.020.000 1.530.000 510.000 c) Baumarbeiten und Baumnachpflanzungen sowie Baumerhaltungsmaßnahmen (inkl. Regelbewässerung, Regelbaumuntersuchung). 2.500.000 3.240.000 740.000 d) Spielplatzerhaltung, Spielgeräteersatz und Spielgerätereparatur 1.096.000 1.276.000 180.000 e) Übrige Aufwendungen für Grünunterhaltung wie z. B. erhöhte Bewachungs- und Schließdienste 370.000 635.000 265.000 f) Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen des Klimawandels, z.B. - Zusätzliche Baumbewässerungsmaßnahmen - Zusätzliche eingehende Baumuntersuchungen - Bekämpfung Eichenprozessionsspinner - Beseitigung von Sturmschäden - Aufwertung von Flächen zur Steigerung der Artenvielfalt 310.000 760.000 450.000 g) Besondere Auswirkungen des trockenen Sommers 2018 (Prognose) - Zusätzliches Wässern durch Fremdfirmen über die erteilten Aufträge hinaus - Zusätzliche Wasserkosten - Ersatzpflanzungen von abgestorbenen bzw. noch absterbenden Bäumen auch älter als fünf Jahre 0 135.000 135.000 Gesamtsumme Grünunterhaltungsbudget 12.296.000 15.266.000 2.970.000 Mehrbedarf für 2018 in der PG 22.09 2.970.000,- Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.01.2019, NR 740 Antrag vom 11.01.2019, OF 390/12 Antrag vom 31.01.2019, OF 622/3 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.01.2019, OM 4209 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4286 Auskunftsersuchen vom 21.02.2019, V 1191 Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 18 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 03.01.2019 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 14 am 14.01.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 240 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 13 am 15.01.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage M 240 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 17.01.2019, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 240 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 740 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen BFF (= Annahme im Rahmen NR 740); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. LINKE. und FRAKTION gegen BFF (= Annahme); CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 240 = Annahme) 28. Sitzung des OBR 15 am 18.01.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 240 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 28. Sitzung des OBR 5 am 18.01.2019, TO I, TOP 50 Beschluss: Der Vorlage M 240 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO II, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 240 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 11 am 21.01.2019, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 240 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 28. Sitzung des OBR 7 am 22.01.2019, TO II, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage M 240 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 22.01.2019, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage M 240 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 22.01.2019, TO II, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 240 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 16 am 22.01.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 240 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 28. Sitzung des OBR 4 am 22.01.2019, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage M 240 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 240 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 24.01.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage M 240 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2019, TO II, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage M 240 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 240 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 12 am 25.01.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4209 2019 1. Der Vorlage M 240 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 390/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass a) die Ziffer 3. des Tenors folgenden Wortlaut erhält: "zu prüfen und zu berichten, ob und ggf. welche Maßnahmen vorab ergriffen werden können, damit insbesondere auf den großen Plätzen wie Riedbergplatz und Nelly-Sachs-Platz Regenwasser künftig gespeichert und der Bewässerung wieder zugeführt werden kann;" b) folgende neue Ziffer 4. dem Tenor angefügt wird: "generell die Bürgerinnen und Bürger anzuhalten, sparsam mit Wasser im Alltagsgebrauch umzugehen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.01.2019, TO I, TOP 33 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 240 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 740 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen NR 740) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 240 = Annahme, NR 740 = Ablehnung) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.01.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 240 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 740 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Stock, Mund, Lange, Podstatny und Hahn sowie von Stadträtin Heilig dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen NR 740) zu 2. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) 29. Sitzung des OBR 4 am 12.02.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage M 240 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 29. Sitzung des OBR 3 am 21.02.2019, TO II, TOP 2 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1191 2019 1. Der Vorlage M 240 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 622/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3617, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2019 Aktenzeichen: 79 0

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