Da lacht der Kormoran und der Fischer wundert sich! - Teil 2
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 22.08.2016, B 208 Betreff: Da lacht der Kormoran und der
Fischer wundert sich! - Teil 2 Vorgang: A 29/16 FRANKFURTER Zu Frage 1 und 2: Der Kormoran gehört zu den
europäischen Vogelarten, die durch die Vogelschutzrichtlinie der EU, Art. 1,
besonders geschützt sind. Seine Heimat ist weiterhin auch in Frankfurt am Main.
Es gibt weiterhin Kormorane an der Nidda. Durch die Vergrämung wurde die Anzahl
der Kormorane reduziert. Inwiefern ihr Vorkommen Auswirkungen auf den
Fischbestand hat, kann nur durch eine fischereibiologische Untersuchung geklärt
werden. Zu Frage 3: Eine aktuelle fischereibiologische Untersuchung zu
den vorkommenden Fischarten in Frankfurt am Main gibt es derzeit nicht. Zuletzt
gab es 2010 eine Untersuchung an einigen Bereichen der Nidda. Um festzustellen,
ob es mittlerweile Veränderungen gibt, ist eine erneute Untersuchung notwendig.
Beim Runden Tisch Kormoranschutz wurde vom Umweltamt angeregt, ein Monitoring
in den Abschnitten der Nidda durchzuführen, die gern von Kormoranen aufgesucht
werden. Dies wurde allgemein befürwortet, die Kostenfrage ist jedoch noch
ungeklärt. Zu den Fragen 4 und 5: Nach dem 2. Treffen des Runden
Tisches am 1. Juli 2014 liegt eine Einigung bezüglich des Kormoranmanagements
vor. Danach sind in bestimmten Bereichen entlang der Nidda Vergrämungsabschüsse
unter bestimmten Voraussetzungen für einen befristeten Zeitraum zulässig und
wurden durch die Untere Jagdbehörde auch genehmigt, zuletzt im Frühjahr
2016. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
03.10.2016, OF
210/6 dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
22.05.2016, A 29
Auskunftsersuchen
vom 04.10.2016, V 170
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 6, 7, 8, 9, 10, 14
Versandpaket: 31.08.2016 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10
am 04.10.2016, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 208 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 6
am 04.10.2016, TO I, TOP 46 Beschluss: Auskunftsersuchen V 170 2016
1. Die Vorlage
B 208 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
OF 210/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, BFF und FDP (=
Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER 5. Sitzung des OBR 7
am 04.10.2016, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 208 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 8
am 06.10.2016, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 208 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 9
am 06.10.2016, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 208 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 14
am 10.10.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 208 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 5. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 03.11.2016, TO I, TOP 19
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 208 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 655, 5. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport vom 03.11.2016 Aktenzeichen: 79 2