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Da lacht der Kormoran und der Fischer wundert sich! - Teil 2

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.08.2016, B 208 Betreff: Da lacht der Kormoran und der Fischer wundert sich! - Teil 2 Vorgang: A 29/16 FRANKFURTER Zu Frage 1 und 2: Der Kormoran gehört zu den europäischen Vogelarten, die durch die Vogelschutzrichtlinie der EU, Art. 1, besonders geschützt sind. Seine Heimat ist weiterhin auch in Frankfurt am Main. Es gibt weiterhin Kormorane an der Nidda. Durch die Vergrämung wurde die Anzahl der Kormorane reduziert. Inwiefern ihr Vorkommen Auswirkungen auf den Fischbestand hat, kann nur durch eine fischereibiologische Untersuchung geklärt werden. Zu Frage 3: Eine aktuelle fischereibiologische Untersuchung zu den vorkommenden Fischarten in Frankfurt am Main gibt es derzeit nicht. Zuletzt gab es 2010 eine Untersuchung an einigen Bereichen der Nidda. Um festzustellen, ob es mittlerweile Veränderungen gibt, ist eine erneute Untersuchung notwendig. Beim Runden Tisch Kormoranschutz wurde vom Umweltamt angeregt, ein Monitoring in den Abschnitten der Nidda durchzuführen, die gern von Kormoranen aufgesucht werden. Dies wurde allgemein befürwortet, die Kostenfrage ist jedoch noch ungeklärt. Zu den Fragen 4 und 5: Nach dem 2. Treffen des Runden Tisches am 1. Juli 2014 liegt eine Einigung bezüglich des Kormoranmanagements vor. Danach sind in bestimmten Bereichen entlang der Nidda Vergrämungsabschüsse unter bestimmten Voraussetzungen für einen befristeten Zeitraum zulässig und wurden durch die Untere Jagdbehörde auch genehmigt, zuletzt im Frühjahr 2016. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.10.2016, OF 210/6 dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 22.05.2016, A 29 Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 170 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 6, 7, 8, 9, 10, 14 Versandpaket: 31.08.2016 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2016, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 208 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2016, TO I, TOP 46 Beschluss: Auskunftsersuchen V 170 2016 1. Die Vorlage B 208 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 210/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, BFF und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER 5. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2016, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 208 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 8 am 06.10.2016, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 208 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 9 am 06.10.2016, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 208 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 14 am 10.10.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 208 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 03.11.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 208 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 655, 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 03.11.2016 Aktenzeichen: 79 2