Da lacht der Kormoran und der Fischer wundert sich! - Teil 2
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Bericht des Magistrats vom 22.08.2016, B 208
Betreff: Da lacht der Kormoran und der Fischer wundert sich! - Teil 2 Vorgang: A 29/16 FRANKFURTER Zu Frage 1 und 2: Der Kormoran gehört zu den europäischen Vogelarten, die durch die Vogelschutzrichtlinie der EU, Art. 1, besonders geschützt sind. Seine Heimat ist weiterhin auch in Frankfurt am Main. Es gibt weiterhin Kormorane an der Nidda. Durch die Vergrämung wurde die Anzahl der Kormorane reduziert. Inwiefern ihr Vorkommen Auswirkungen auf den Fischbestand hat, kann nur durch eine fischereibiologische Untersuchung geklärt werden. Zu Frage 3: Eine aktuelle fischereibiologische Untersuchung zu den vorkommenden Fischarten in Frankfurt am Main gibt es derzeit nicht. Zuletzt gab es 2010 eine Untersuchung an einigen Bereichen der Nidda. Um festzustellen, ob es mittlerweile Veränderungen gibt, ist eine erneute Untersuchung notwendig. Beim Runden Tisch Kormoranschutz wurde vom Umweltamt angeregt, ein Monitoring in den Abschnitten der Nidda durchzuführen, die gern von Kormoranen aufgesucht werden. Dies wurde allgemein befürwortet, die Kostenfrage ist jedoch noch ungeklärt. Zu den Fragen 4 und 5: Nach dem 2. Treffen des Runden Tisches am
- Juli 2014 liegt eine Einigung bezüglich des Kormoranmanagements vor. Danach sind in bestimmten Bereichen entlang der Nidda Vergrämungsabschüsse unter bestimmten Voraussetzungen für einen befristeten Zeitraum zulässig und wurden durch die Untere Jagdbehörde auch genehmigt, zuletzt im Frühjahr 2016.Nebenvorlage: Antrag vom 03.10.2016, OF 210/6