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Konzeption "Prävention legaler Drogen"

Vorlagentyp: B

Bericht

Das Drogenreferat befasst sich seit seiner Gründung 1989 unter anderem mit der Analyse von Bedarfs- und Problemlagen sowie der Entwicklung und Implementierung von neuen Maßnahmen und Angeboten, zunächst ausschließlich in Bezug auf sogenannte illegale Drogen. Mit dem Stadtverordnetenbeschluss zum E 99/2010 (§ 7831 vom 25.3.2010) kamen 2010 auch die sogenannten legalen Drogen und Verhaltenssüchte dazu. Die Konzeption "Prävention nicht stoffgebundener Süchte und legaler Drogen" ist eine kontinuierliche Aufgabe für das Drogenreferat mit dem Ziel, nach Möglichkeit sämtliche Zielgruppen mit Angeboten der Prävention und Frühintervention zu erreichen und Schaden zu minimieren ("Harm Reduction", Schadensminderung-Ansatz). Legale Drogen - dazu gehören u.a. Alkohol, Tabak und E-Produkte - sind unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen weiterverbreiteter als illegale psychoaktive Substanzen. Alkohol ist die beliebteste Substanz, die das zentrale Nervensystem beeinflusst, und dabei leicht verfügbar. Trotz ihres rechtlichen Status ist der Konsum legaler psychoaktiver Substanzen nicht ohne Risiko. Aus diesem Grund ist es notwendig, legale Substanzen in der Prävention zu thematisieren. Auch weitere riskante, problematische und süchtige Konsumformen werden im Blick behalten, so etwa sogenannte nicht stoffgebundene Suchterkrankungen. Darunter werden Verhaltensbezogene Suchterkrankungen verstanden, die nicht an eine Substanz gebunden sind. Beispiele sind: pathologisches (Glücks-)Spielen oder Computerspielstörungen (nach der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten der WHO, 11. Ausgabe) bzw. problematische Online-Aktivitäten von Kindern und jungen Menschen (z.B. "Social Media"), exzessives bzw. extremes Einkaufverhalten bis hin zu Kaufzwang oder zwanghaftes Sexualverhalten. In der Prävention sind verschiedene Zielgruppenansätze für Maßnahmen bekannt. Eine Einteilung in universelle, selektive, indizierte und umfeldbezogene Interventionen hat sich mittlerweile durchgesetzt. Auch der Ansatz der Verhaltens- und Verhältnisprävention wird genutzt. Im Folgenden werden die Dialog- bzw. Zielgruppen, auf die sich die verschiedenen Ansätze beziehen, näher beleuchtet. Jede Maßnahme, die dabei hilft, in der allgemeinen Bevölkerung oder einer gesellschaftlichen Teilgruppe künftige Suchtprobleme zu verhindern, wird als "universelle" präventive Intervention bezeichnet. Hierzu gehören z.B. Schulprogramme zur Förderung der Lebenskompetenzen von Kindern und Jugendlichen. "Selektive" präventive Interventionen sind gezielt an Personen mit riskantem Verhalten oder Risikomerkmalen gerichtet. Hierzu zählen z. B. Kinder von alkoholkranken Eltern. Maßnahmen, die an Personen gerichtet sind, die bereits ein gefestigtes Risikoverhalten aufweisen, ohne dass bereits eine Abhängigkeit nach ICD-11 zu diagnostizieren wäre, fasst man als "indizierte" präventive Interventionen zusammen. Hierzu zählen z.B. junge Erwachsene, die am Wochenende wiederholt exzessiv Alkohol trinken. Selektive und indizierte Maßnahmen können mitunter auch als Frühinterventionen bezeichnet werden, d.h. sie haben das Ziel, die ersten Anzeichen eines problematischen Verhaltens zu identifizieren, einen Handlungsbedarf abzuklären und Betroffene zu unterstützen. Universelle, selektive, und indizierte Interventionen sind in der Regel verhaltenspräventiv ausgerichtet. Die Verhaltensprävention bezieht sich unmittelbar auf den einzelnen Menschen und dessen individuelles Verhalten. Hierunter fallen etwa Maßnahmen, welche die eigene Risikokompetenz stärken. Das Ziel dabei ist, persönliche Risikofaktoren und riskante Verhaltensweisen zur reduzieren. Die Verhältnisprävention dagegen zielt auf das Umfeld, so zum Beispiel auf die Lebens-, Schul- und Arbeitsverhältnisse von Personen. Das Drogenreferat der Stadt Frankfurt berücksichtigt diese verschiedenen suchtpräventiven Ansätze in den Angeboten und orientiert sich dabei an den Europäischen Qualitätsstandards zur Suchtprävention des European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction. Gerade bei legalen Drogen und verhaltensbezogenen Problemen und nichtstofflichen Süchten ist ein Abstinenzziel oft unrealistisch, weswegen das suchtpräventive Konzept der Stadt Frankfurt eher auf "Harm Reduction" setzt. Das heißt Menschen dazu zu motivieren, risikoärmer und verantwortungsbewusst zu konsumieren. Exzessiver, problematischer Konsum und schädliche Folgen rücken bei diesem Ansatz in den Problemfokus. Die Konzeption "Prävention nicht stoffgebundener Süchte und legaler Drogen" beinhaltet eine Vielzahl von Projekten, Maßnahmen und Programmen, um unterschiedliche Dialog bzw. Zielgruppen zu erreichen. An diesem "Policy Mix" sind verschiedene Trägervereine in Frankfurt am Main beteiligt. Im "Arbeitskreis Jugend und Suchtprävention" kooperieren alle Ämter und Einrichtungen, die in Frankfurt in der Suchtprävention, Frühintervention und Beratung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen tätig sind. Die aktuellen Projekte sowie Aktivitäten des Drogenreferats sind nachfolgend aufgeführt; der aktuelle Bericht umfasst dabei Daten von 2021 und (soweit vorliegend) aus dem Jahr 2022.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 18
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TO I, TOP 19
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT BFF-BIG
Ablehnung:
FRAKTION ÖkoLinX-ELF