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Was kostet uns die EM in Frankfurt am Main?

Vorlagentyp: A LINKE

Fragen an den Magistrat

Die Fußball-Europameisterschaft (EM) in Deutschland, an der auch Frankfurt am Main als Gastgeberstadt teilnimmt, ist eine sehr teure Großveranstaltung. Dabei sind der Großteil der Kosten und finanziellen Risiken bei den Austragungsstädten angesiedelt und die Gewinne bei der UEFA. Laut Recherchen von ZDF und Spiegel zahlen der Bund, die Länder und die Städte für die Europameisterschaft etwa 650 Millionen Euro. Laut Spiegel-Redakteur Michael Fröhlingsdorf rechnet die UEFA mit einem Gewinn von 1,7 Milliarden, wohingegen die Host Cities von EM-Spielen alleine die Kosten für Umbaumaßnahmen und Investitionen, zum Beispiel in Verkehr und Infrastruktur, tragen müssen und mit Steuergeldern bezahlen. Würden die hohen zu erwartenden Gewinne der UEFA lokal besteuert, wären insgesamt 250 Millionen Euro Steuern fällig. Allerdings hat die UEFA Steuerfreiheit in ihren Auflagen für die Austragungsstädte gefordert und somit zur Voraussetzung gemacht. Wer eine Fußball-Europameisterschaft austragen möchte, erhält von der UEFA einen Katalog mit den sogenannten Turnieranforderungen. Auf 223 Seiten hat die UEFA ihre Anforderungen aufgelistet. Zum Beispiel sind EM-Ausrichterstädte zur Finanzierung von Fan-Festen verpflichtet. Allein dafür zahlen die Städte nach Berechnungen von ZDF und Spiegel etwa 260 Millionen Euro. An diesen Kosten beteiligt sich die UEFA nicht. Wie die konkreten Bedingungen in Frankfurt am Main sind, möchten wir beim Magistrat erfragen, da der von der Stadt unterschriebene Anforderungskatalog und die Verträge mit der UEFA nicht öffentlich einsehbar sind. Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welche Kosten werden aktuell für die Fan-Meile am Mainufer in Frankfurt am Main kalkuliert und wie hoch ist der Kostenpuffer für nicht vorhersehbare Mehraufwendungen?
  2. Mit welchem finanziellen Beitrag unterstützt die UEFA die Fan-Meile?
  3. Wie bewertet der Magistrat die Verteilung der Lasten bei der Fan-Meile, wobei die Stadt hundert Prozent der Kosten trägt während die UEFA hundert Prozent der kommerziellen Vermarktungsrechte behält?
  4. Wie gliedern sich die Kosten von 15 Mio. Euro für die Fan-Meile auf, gestaffelt nach den fünf größten Volumina?
  5. Gibt es spezielle Vorgaben der UEFA für VIP-Plätze und den VIP-Bereich?
  6. Gibt es auch in Frankfurt eine Bannmeile um das Stadion herum? Wenn ja, in welchem Umfang und welche Auflagen gelten innerhalb dieses Bereichs? Fallen darunter Verbote für Demonstrationen und Kundgebungen?
  7. Falls es eine solche Bannmeile geben soll, auf welche rechtliche Grundlage stützt sie sich?
  8. Wie hoch ist die Stadionmiete, welche die UEFA für die Nutzung des Stadions bezahlt?
  9. Von welchen wirtschaftlichen Erträgen durch die EM geht die Stadt aus?
  10. Wie bewertet der Magistrat die Aussage des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, dass nur mit einem geringen wirtschaftlichen Impuls für die Austragungsstädte durch die EM zu rechnen sei?
  11. Wofür muss die UEFA Steuern an die Stadt Frankfurt zahlen und mit welcher Höhe ist dabei zu rechnen?
  12. Gab es Möglichkeiten für die Stadt Frankfurt, auf den - nicht öffentlich gemachten - Anforderungskatalog der UEFA einzuwirken?
  13. Wie bewertet der Magistrat die Auflage der UEFA, dass der Anforderungskatalog nicht transparent der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird?

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 30
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
TO I, TOP 3
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 298 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP AFD VOLT BFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sitzung 34
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
TO I, TOP 3
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 298 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke BFF-BIG FRAKTION
Sitzung 37
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
TO I, TOP 3
Angenommen
nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 201) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 5291,

Verknüpfte Vorlagen