Vereinsleben und Sport in den Räumen der SAALBAU
Bericht
Die ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG) teilte auf die o. g. Anfrage Folgendes mit: Es sei vorausgeschickt, dass die infrage stehenden Instandhaltungsmaßnahmen solche Maßnahmen sind, die für den Erhalt und Betrieb der TSG-Halle Fechenheim nach heutigem Stand unabweislich erforderlich sind. Solche Maßnahmen schuldet die ABG vertraglich, nicht aber Modernisierungsmaßnahmen, die eine Verbesserung gegenüber dem heutigen Stand bedeuten würden. Dennoch wurden und werden Modernisierungsmaßnahmen zuweilen durchgeführt, nämlich dann, wenn sie in der Kosten-Nutzung-Betrachtung günstiger ausfallen als ansonsten erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen. Ein Beispiel für eine umfangreiche Modernisierungsmaßnahme ist die Umwandlung der ehemaligen Gaststätte in einen Veranstaltungssaal und eine Cateringanrichte. Durchgeführte Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen 2019 bis 2024 Der Großteil des genannten Betrages in Höhe von 1.172 TEUR wurde auf die oben genannte Umwandlung verwendet, der Rest vorwiegend für zahlreiche kleinere Reparaturarbeiten zum Beispiel in den Sanitäranlagen, an den Wasserleitungen, am Dach, in der Kegelbahn, an den Elektroanlagen, an der Heizung und Lüftung oder an der Notbeleuchtung. Abgelehnte Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen 2019 bis 2024 Da sich die ABG vertragstreu verhält, gab es in dem genannten Zeitraum keine "abgelehnten" Instandhaltungsmaßnahmen. Geplante Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen bis 2030 Bislang ist eine Überarbeitung der Fassade geplant. Von der ursprünglich beabsichtigten Umwandlung einer ehemaligen Wohnung in Büroräume hat die TSG Fechenheim inzwischen Abstand genommen.