Den lokalen Einzelhandel unterstützen
Bericht
Das Amt für Straßenbau und Erschließung, Bereich Sondernutzung und die Wirtschaftsförderung, sind aktuell in der Vorplanung, um den Stadtverordnetenbeschluss vom 02.03.2023, § 2948, umzusetzen. Die Rahmenbedingungen dafür, welche Einzelhandelsgeschäfte infrage kommen könnten, wurden inzwischen festgelegt. Der Beschluss regelt unter anderem, dass sich "die Gebühren für genehmigte Nutzungen an den Gebühren für die Nutzung der Außengastronomie orientieren sollen". Die Gebühren für eine Warenauslage sind in der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Sondernutzungsgebühren geregelt, die sich im Geschäftsgang befindet. Ziffer 4.5 des Gebührenverzeichnisses legt fest, dass für Warenauslagen jährlich 25 Euro pro Quadratmeter zu erheben sind. Eine Gleichstellung in den Gebühren mit einer Außengastronomie ist nicht sachgerecht und kann so nicht umgesetzt werden. Außerdem sieht der Beschluss vor, dass es eine "einheitliche Gestaltungsvorgabe des Magistrates für die Möblierung dieser Fläche geben" soll. Eine solche Regelung ist über eine Sondernutzungserlaubnis nicht möglich. Würde allerdings eine dafür nötige Gestaltungsrichtlinie oder Satzung noch vor der Umsetzung auf den Weg gebracht, könnte der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023 nicht zeitnah umgesetzt werden. Der Magistrat ist daher der Auffassung, dass zunächst auf eine einheitliche Möblierung verzichtet werden sollte. Insbesondere da davon auszugehen ist, dass Einzelhändler:innen unterschiedliche Anforderungen an die Präsentation ihrer Waren haben (zum Beispiel Karten-/Kleiderständer, Körbe oder Bücherregale). Gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung ist vorgesehen, Einzelhändler:innen mit den nötigen örtlichen Voraussetzungen zu finden und diese direkt anzusprechen. Ziel ist es, dann im Frühjahr 2024 mit einem Pilotprojekt zu starten. Die daraus resultierenden Erfahrungen werden evaluiert.