Lärmschutzwand an der A 661 im Abschnitt Bornheim
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Bericht des Magistrats vom 15.06.2018, B 178
Betreff: Lärmschutzwand an der A 661 im Abschnitt Bornheim Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2013, § 4004 Anlage 7 - E 206/13 CDU/GRÜNE, l. B 280/17 - Der Magistrat verhandelt nach wie vor mit Hessen Mobil und beabsichtigt weiterhin, einen Gebäuderiegel als Lärmabschirmung im Bereich der Siedlungserweiterung "Atterberry-Ost" zu bauen. Der entsprechende Bebauungsplan B 914 ("Friedberger Landstraße, östlich Bodenweg") ist bereits auf den Weg gebracht und mit dem Magistratsvortrag M 81 vom 22.04.2016, § 1053 vom 23.02.2017, durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden. In diesem Magistratsvortrag wird der Magistrat auch beauftragt, Lärmschutzmaßnahmen zu realisieren, wie beispielsweise eine Einhausung der A661. Über diese wurde noch nicht entschieden. Die baureife Planung eines Lärmschutzes an der A661 im Abschnitt Bornheim wurde aus diesen Gründen aktuell zurückgestellt.