Lärmschutzwand an der A 661 im Abschnitt Bornheim
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Bericht des Magistrats vom 28.03.2014, B 103
Betreff: Lärmschutzwand an der A 661 im Abschnitt Bornheim Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2013, § 4004 Anl. 7 - E 206/13 CDU und GRÜNE - Zwischenbescheid des Magistrats vom 18.09.2014 Zwischenbericht: Die Fachverwaltung der Stadt Frankfurt am Main und von Hessen Mobil befinden sich in enger Abstimmung über die fachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zur Herstellung der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen an der BAB A 661 zwischen Frankfurt-Seckbach und Frankfurt-Bornheim. Der Magistrat wird zum Stand der weiteren Planung der Lärmschutzwand wieder berichten, sobald weitere Ergebnisse der Abstimmung vorliegen.