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Straßenreinigungsgebühren: Änderung der Reinigungsklasse

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 01.04.2011, B 175

Betreff: Straßenreinigungsgebühren: Änderung der Reinigungsklasse Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 24.02.2011, § 9383 - OA 1067/10 OBR 3, l. B 682/10 - Der Magistrat hat die Überprüfungen in den Straßen, für die der Ortsbeirat eine Änderung der Reinigungsklasse vorgeschlagen hat, Ende des Jahres 2010 abgeschlossen. Das Sauberkeitsniveau sämtlicher genannten Straßen wurde über einen Zeitraum von sechs Monaten in unregelmäßigen Zeitabständen, mindestens jedoch drei- bis viermal monatlich, überprüft. Aufgrund der Beobachtungen und Feststellungen hinsichtlich des Verkehrs- und Passantenaufkommens und des jeweils vorgefundenen Verschmutzungsgrades ist als Ergebnis insgesamt festzuhalten, dass sämtliche überprüften Straßen in die richtige Reinigungsklasse eingestuft sind. Alle überprüften Straßen haben aufgrund dort befindlicher Läden, Gewerbebetriebe, Hotels und Restaurants sowie öffentlicher Einrichtungen ein überwiegend hohes Passanten- bzw. Verkehrsaufkommen. Sie sind nicht mit Straßen in reinen Wohngebieten in den äußeren Stadtteilen Frankfurts vergleichbar. Eine zweimalige bzw. für einige Straßenabschnitte eine fünfmalige wöchentliche Reinigung ist erforderlich und gerechtfertigt. Eine Herabstufung in eine niedrigere Reinigungsklasse ist nach Auffassung des Magistrats daher nicht möglich. Hierdurch würde es unweigerlich zu einer wesentlichen Verschlechterung des dort derzeit vorhandenen zufriedenstellenden Sauberkeitsniveaus führen. Auf die Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2011, ST 163, zur Anregung des Ortsbeirates 3 vom 23.09.2010, OA 1202, wird ergänzend hingewiesen.Nebenvorlage: Antrag vom 29.05.2011, OF 22/3