Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Kriterien für die Eingruppierung von Straßen in die Reinigungsklassen

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 19.01.2012, V 235 entstanden aus Vorlage: OF 22/3 vom 29.05.2011 Betreff: Kriterien für die Eingruppierung von Straßen in die Reinigungsklassen Vorgang: B 175/11 Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, 1. wer die Überprüfungen der Straßen, für die eine Änderung der Reinigungsklasse vorgeschlagen wurde, vorgenommen hat. Ist die Information des Ortsbeirates korrekt, dass die Überprüfungen durch Mitarbeiter der FES durchgeführt wurden? 2. in welchem Abstand die Überprüfungen vorgenommen wurden. Begründung: In der Vorlage B 175 wurde als Kriterium für eine häufigere Reinigung einer Straße verstärktes Passantenaufkommen durch Einzelhandelsgeschäfte aufgeführt. Dieses Kriterium trifft jedoch z. B. auf die Elkenbachstraße mit lediglich einem Friseur in der gesamten Straße nicht zu. Gleichzeitig ist eine Straße wie die Kantstraße mit wesentlich höherem Passantenaufkommen in Klasse I eingeordnet. Weiterhin wird z. B. der Friedberger Platz in die gleiche Reinigungsklasse wie die Elkenbachstraße eingruppiert. Die genannten Kriterien zur Einordnung in die Reinigungsklassen treffen nicht zu. So werden Straßen trotz vergleichbarer Lage, Passantenaufkommen und Läden unterschiedlich eingruppiert. Die Straßenreinigungskosten erhöhen über die Nebenkosten die Mietkosten der Bürger. Vor diesem Hintergrund sollten die Reinigungsintervalle den tatsächlichen Notwendigkeiten angepasst sein, um die Kosten nicht unnötig zu steigern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 454 Aktenzeichen: 91 20