Kriterien für die Eingruppierung von Straßen in die Reinigungsklassen
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 19.01.2012, V 235
entstanden aus Vorlage:
OF 22/3 vom 29.05.2011
Betreff: Kriterien für die Eingruppierung von Straßen in die
Reinigungsklassen Vorgang:
B 175/11 Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten,
1. wer die Überprüfungen der Straßen, für die eine
Änderung der Reinigungsklasse vorgeschlagen wurde, vorgenommen hat. Ist die
Information des Ortsbeirates korrekt, dass die Überprüfungen durch Mitarbeiter
der FES durchgeführt wurden? 2. in welchem Abstand die Überprüfungen vorgenommen
wurden. Begründung: In der Vorlage B 175 wurde als Kriterium für eine
häufigere Reinigung einer Straße verstärktes Passantenaufkommen durch
Einzelhandelsgeschäfte aufgeführt. Dieses Kriterium trifft jedoch z. B. auf die
Elkenbachstraße mit lediglich einem Friseur in der gesamten Straße nicht zu.
Gleichzeitig ist eine Straße wie die Kantstraße mit wesentlich höherem
Passantenaufkommen in Klasse I eingeordnet. Weiterhin wird z. B. der
Friedberger Platz in die gleiche Reinigungsklasse wie die Elkenbachstraße
eingruppiert. Die genannten Kriterien zur
Einordnung in die Reinigungsklassen treffen nicht zu. So werden Straßen trotz
vergleichbarer Lage, Passantenaufkommen und Läden unterschiedlich eingruppiert.
Die Straßenreinigungskosten erhöhen über die Nebenkosten die Mietkosten der
Bürger. Vor diesem Hintergrund sollten die Reinigungsintervalle den
tatsächlichen Notwendigkeiten angepasst sein, um die Kosten nicht unnötig zu
steigern. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 23.03.2012, ST 454
Aktenzeichen: 91 20