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Kriterien für die Eingruppierung von Straßen in die Reinigungsklassen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 454 Betreff: Kriterien für die Eingruppierung von Straßen in die Reinigungsklassen Zu 1.: Das Umweltamt führt ganzjährig Qualitätskontrollen in Bezug auf die Straßenreinigung durch. Vier Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter begehen, beschwerdebezogen und stichprobenartig, Straßen im gesamten Stadtgebiet und überprüfen diese auf ihren Sauberkeitszustand und die Reinigungsqualität hin. Die Kontrollen finden unabhängig und ohne Wissen der FES statt. Diese Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter haben auch die für eine Reinigungsklassenherabstufung vorgeschlagenen Straßen überprüft. Die Entscheidung des Magistrats basiert folglich auf einer von der FES unabhängigen Grundlage. Zu 2.: Die Kontrollen erfolgten über einen Zeitraum von sechs Monaten. Die Straßen wurden annähernd im zweiwöchigen Rhythmus begangen, wobei explizit darauf geachtet wurde, dass die Wochentage variierten. Zudem wurden Reinigungskontrollen durchgeführt, im Rahmen welcher eine Straße jeweils vor und nach einem Reinigungstag begangen wurde, um einen Eindruck über die Durchführung und die Qualität der Reinigungsarbeiten zu erhalten. Bezüglich der Überprüfungsergebnisse wird auf den Bericht B 175/11 verwiesen. Eine Herabstufung der Reinigungsklassen war daher nach Auffassung des Magistrats nicht möglich, da in diesem Fall eine maßgebliche Beeinträchtigung des Sauberkeitszustandes zu erwarten ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.01.2012, V 235

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