Kriterien für die Eingruppierung von Straßen in die Reinigungsklassen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST
454
Betreff: Kriterien für die
Eingruppierung von Straßen in die Reinigungsklassen Zu 1.: Das Umweltamt führt ganzjährig Qualitätskontrollen
in Bezug auf die Straßenreinigung durch. Vier Außendienstmitarbeiterinnen und
-mitarbeiter begehen, beschwerdebezogen und stichprobenartig, Straßen im
gesamten Stadtgebiet und überprüfen diese auf ihren Sauberkeitszustand und die
Reinigungsqualität hin. Die Kontrollen finden unabhängig und ohne Wissen der
FES statt. Diese Außendienstmitarbeiterinnen
und -mitarbeiter haben auch die für eine Reinigungsklassenherabstufung
vorgeschlagenen Straßen überprüft. Die Entscheidung des Magistrats basiert
folglich auf einer von der FES unabhängigen Grundlage. Zu 2.: Die Kontrollen erfolgten über einen Zeitraum von
sechs Monaten. Die Straßen wurden annähernd im zweiwöchigen Rhythmus begangen,
wobei explizit darauf geachtet wurde, dass die Wochentage variierten. Zudem
wurden Reinigungskontrollen durchgeführt, im Rahmen welcher eine Straße jeweils
vor und nach einem Reinigungstag begangen wurde, um einen Eindruck über die
Durchführung und die Qualität der Reinigungsarbeiten zu erhalten. Bezüglich der Überprüfungsergebnisse wird auf den
Bericht B 175/11 verwiesen. Eine Herabstufung der Reinigungsklassen war daher
nach Auffassung des Magistrats nicht möglich, da in diesem Fall eine
maßgebliche Beeinträchtigung des Sauberkeitszustandes zu erwarten ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 19.01.2012, V 235