Straßenreinigungsgebühren: Änderung der Reinigungsklasse
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 31.05.2010, B
352 Betreff:
Straßenreinigungsgebühren:
Änderung der Reinigungsklasse Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.03.2010, § 7799 - OA 1067 OBR 3 - Zwischenbericht: Sämtliche in der Anregung aufgeführte Straßen
befinden sich im Umfeld größerer Straßen, in denen es ein hohes
Passantenaufkommen, und damit verbunden einen erhöhten Schmutzeintrag, gibt.
Dies rechtfertigt die Einstufung in eine höhere Reinigungsklasse (RKL) als 1.
Insbesondere gilt dies für die Seitenstraßen des Alleenrings und des Sandwegs.
Hier sind Strukturen des großstädtischen und überwiegend verdichteten Wohnens,
Lebens und Arbeitens vorhanden mit all den sich daraus ergebenden
Folgeerscheinungen. Die vom Ortsbeirat aufgeführten Straßen sind deshalb
von der Nutzung und vom Passanten- und Kehrichtaufkommen her nicht mit
"Wohnstraßen" in den äußeren Stadtteilen Frankfurts vergleichbar. Die als vergleichendes Beispiel genannte
Eschersheimer Landstraße ist erst außerhalb des Alleenrings in die RKL 2
eingestuft. Bis zur Miquelallee befindet sie sich in RKL 3 und wird somit 5x
wöchentlich gereinigt. Der Sandweg ist, bis auf einen kleinen Stichweg und
das Nedergäßchen, ebenfalls in die RKL 3 eingestuft. Bei einer Rückstufung in
die RKL 2, also von 5x auf 2x wöchentliche Reinigung, käme es aus Sicht des
Magistrats zu einer erheblichen, nicht vertretbaren Verschlechterung der
Situation vor Ort, die mit einem entsprechenden Beschwerdeaufkommen
einherginge. Um in den für eine Änderung der
Reinigungsklasse vorgeschlagenen Straßen das derzeitige Sauberkeitsniveau zu
halten, hält es der Magistrat bis zum Ergebnis einer Überprüfung für geboten,
die Einstufungen in die jeweiligen Reinigungsklassen beizubehalten. Weitergehende und nach einzelnen Straßen
differenzierte Begründungen zur Einstufung in eine niedrigere Reinigungsklasse
lassen sich nur durch gezielte Erhebungen vor Ort und Beobachtungen über einen
längeren Zeitraum (mindestens 6 Monate) erstellen. Der Magistrat wird für die
benannten Straßen entsprechende Erhebungen veranlassen und dem Ortsbeirat über
das Ergebnis berichten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
11.02.2010, OA 1067
Bericht des
Magistrats vom 15.11.2010, B 682
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 2, 3, 4
Versandpaket: 02.06.2010 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3
am 24.06.2010, TO II, TOP 51 Beschluss: a) Die Vorlage B
352 wird auf Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die
Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 2
am 16.08.2010, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 352
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 44. Sitzung des OBR 4
am 17.08.2010, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 352
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 43. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 19.08.2010, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 352
(Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Kenntnis)
46. Sitzung des OBR 3
am 26.08.2010, TO II, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage B 352
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: GRÜNE, SPD,
LINKE. und FDP gegen CDU (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en):
§ 8481, 43. Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 19.08.2010 Aktenzeichen: 79 4