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Kriterien für Eingruppierung von Straßen in Reinigungsklassen

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Straßen in Reinigungsklassen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,

  1. B 175/2011 wird abgelehnt. Gleichzeitig wird der Magistrat aufgefordert zu berichten, 2.
  2. Wer hat die Überprüfungen in den Straßen, für die der Ortsbeirat eine Änderung der Reinigungsklasse vorgeschlagen hat vorgenommen? Dem Ortsbeirat wurde berichtet, dass die Überprüfung durch Mitarbeiter der FES durchgeführt wurde. 2.1.
  3. In welchem Abstand wurden die Überprüfungen vorgenommen?
  4. In der B 175 wurde als Kriterium für eine häufigere Reinigung einer Straße verstärktes Passantenaufkommen durch Einzelhandelgeschäfte aufgeführt. Dieses Kriterium trifft z.B. für die Elkenbachstraße mit lediglich einem Friseur in der gesamten Straße jedoch nicht zu. Gleichzeitig ist eine Straße wie die Kantstraße mit wesentlich höherem Passantenaufkommen in Klasse I eingeordnet. Gleichzeitig wird z.B. der Friedberger Platz in der gleichen Reinigungsklasse wie die Elkenbachstraße eingruppiert. Begründung: Die genannten Kriterien zur Einordnung in Reinigungsklassen treffen nicht zu. So werden Straßen trotz vergleichbarer Lage/Passanten-Aufkommen/Läden unterschiedlich einsortiert. Die Straßenreinigungskosten erhöhen über die Nebenkosten die Mietkosten der Bürger. Vor diesem Hintergrund sollten die Reinigungsintervalle den tatsächlichen Notwendigkeiten angepasst sein um die Kosten nicht unnötig zu steigern. Deshalb ist B175 als abzulehnen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2011, OF 22/3 Betreff: Kriterien für Eingruppierung von Straßen in Reinigungsklassen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, 1. B 175/2011 wird abgelehnt. Gleichzeitig wird der Magistrat aufgefordert zu berichten, 2.1. Wer hat die Überprüfungen in den Straßen, für die der Ortsbeirat eine Änderung der Reinigungsklasse vorgeschlagen hat vorgenommen? Dem Ortsbeirat wurde berichtet, dass die Überprüfung durch Mitarbeiter der FES durchgeführt wurde. 2.1.1. In welchem Abstand wurden die Überprüfungen vorgenommen? 3. In der B 175 wurde als Kriterium für eine häufigere Reinigung einer Straße verstärktes Passantenaufkommen durch Einzelhandelgeschäfte aufgeführt. Dieses Kriterium trifft z.B. für die Elkenbachstraße mit lediglich einem Friseur in der gesamten Straße jedoch nicht zu. Gleichzeitig ist eine Straße wie die Kantstraße mit wesentlich höherem Passantenaufkommen in Klasse I eingeordnet. Gleichzeitig wird z.B. der Friedberger Platz in der gleichen Reinigungsklasse wie die Elkenbachstraße eingruppiert. Begründung: Die genannten Kriterien zur Einordnung in Reinigungsklassen treffen nicht zu. So werden Straßen trotz vergleichbarer Lage/Passanten-Aufkommen/Läden unterschiedlich einsortiert. Die Straßenreinigungskosten erhöhen über die Nebenkosten die Mietkosten der Bürger. Vor diesem Hintergrund sollten die Reinigungsintervalle den tatsächlichen Notwendigkeiten angepasst sein um die Kosten nicht unnötig zu steigern. Deshalb ist B175 als abzulehnen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 01.04.2011, B 175 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 09.06.2011, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 22/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 18.08.2011, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage B 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 22/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2011, TO I, TOP 44 Beschluss: 1. Die Vorlage B 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 22/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 03.11.2011, TO I, TOP 38 Beschluss: 1. Die Vorlage B 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 22/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 01.12.2011, TO I, TOP 47 Beschluss: 1. Die Vorlage B 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 22/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 19.01.2012, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 235 2012 1. Die Vorlage B 175 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 22/3 wird als Anfrage an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Ziffer 1. gestrichen und die Ziffer 3. des Tenors der Begründung vorangestellt wird. Abstimmung: zu 1. GRÜNE und FDP gegen CDU und SPD (= Zurückweisung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme