Kriterien für Eingruppierung von Straßen in Reinigungsklassen
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Straßen in Reinigungsklassen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,
- B 175/2011 wird abgelehnt. Gleichzeitig wird der Magistrat aufgefordert zu berichten, 2.
- Wer hat die Überprüfungen in den Straßen, für die der Ortsbeirat eine Änderung der Reinigungsklasse vorgeschlagen hat vorgenommen? Dem Ortsbeirat wurde berichtet, dass die Überprüfung durch Mitarbeiter der FES durchgeführt wurde. 2.1.
- In welchem Abstand wurden die Überprüfungen vorgenommen?
- In der B 175 wurde als Kriterium für eine häufigere Reinigung einer Straße verstärktes Passantenaufkommen durch Einzelhandelgeschäfte aufgeführt. Dieses Kriterium trifft z.B. für die Elkenbachstraße mit lediglich einem Friseur in der gesamten Straße jedoch nicht zu. Gleichzeitig ist eine Straße wie die Kantstraße mit wesentlich höherem Passantenaufkommen in Klasse I eingeordnet. Gleichzeitig wird z.B. der Friedberger Platz in der gleichen Reinigungsklasse wie die Elkenbachstraße eingruppiert. Begründung: Die genannten Kriterien zur Einordnung in Reinigungsklassen treffen nicht zu. So werden Straßen trotz vergleichbarer Lage/Passanten-Aufkommen/Läden unterschiedlich einsortiert. Die Straßenreinigungskosten erhöhen über die Nebenkosten die Mietkosten der Bürger. Vor diesem Hintergrund sollten die Reinigungsintervalle den tatsächlichen Notwendigkeiten angepasst sein um die Kosten nicht unnötig zu steigern. Deshalb ist B175 als abzulehnen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2011, OF 22/3
Betreff: Kriterien für Eingruppierung von
Straßen in Reinigungsklassen Der
Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen, 1. B 175/2011 wird abgelehnt.
Gleichzeitig wird der Magistrat
aufgefordert zu berichten, 2.1. Wer hat die Überprüfungen in den Straßen, für
die der Ortsbeirat eine Änderung der Reinigungsklasse vorgeschlagen hat
vorgenommen? Dem Ortsbeirat
wurde berichtet, dass die Überprüfung durch Mitarbeiter der FES durchgeführt
wurde. 2.1.1. In welchem
Abstand wurden die Überprüfungen vorgenommen? 3. In der B 175 wurde als Kriterium für eine
häufigere Reinigung einer Straße verstärktes Passantenaufkommen durch
Einzelhandelgeschäfte aufgeführt. Dieses Kriterium trifft z.B. für die
Elkenbachstraße mit lediglich einem Friseur in der gesamten Straße jedoch nicht
zu. Gleichzeitig ist eine Straße wie die Kantstraße mit wesentlich höherem
Passantenaufkommen in Klasse I eingeordnet. Gleichzeitig wird z.B. der
Friedberger Platz in der gleichen Reinigungsklasse wie die Elkenbachstraße
eingruppiert.
Begründung: Die genannten Kriterien zur Einordnung in
Reinigungsklassen treffen nicht zu. So werden Straßen trotz vergleichbarer
Lage/Passanten-Aufkommen/Läden unterschiedlich einsortiert. Die
Straßenreinigungskosten erhöhen über die Nebenkosten die Mietkosten der Bürger.
Vor diesem Hintergrund sollten die Reinigungsintervalle den tatsächlichen
Notwendigkeiten angepasst sein um die Kosten nicht unnötig zu steigern. Deshalb
ist B175 als abzulehnen. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Bericht des
Magistrats vom 01.04.2011, B 175 Beratung
im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3
am 09.06.2011, TO I, TOP 26 Beschluss: 1.
Die
Vorlage B 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2.
Die Vorlage OF 22/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3
am 18.08.2011, TO I, TOP 28 Beschluss: 1.
Die
Vorlage B 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2.
Die Vorlage OF 22/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3
am 15.09.2011, TO I, TOP 44 Beschluss: 1.
Die
Vorlage B 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2.
Die Vorlage OF 22/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3
am 03.11.2011, TO I, TOP 38 Beschluss: 1.
Die
Vorlage B 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2.
Die Vorlage OF 22/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3
am 01.12.2011, TO I, TOP 47 Beschluss: 1.
Die
Vorlage B 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2.
Die Vorlage OF 22/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3
am 19.01.2012, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 235 2012
1.
Die Vorlage B 175 dient zur Kenntnis.
2.
Die
Vorlage OF 22/3 wird als Anfrage an den Magistrat mit der Maßgabe
beschlossen, dass im Tenor die Ziffer 1. gestrichen und die Ziffer 3. des
Tenors der Begründung vorangestellt wird.
Abstimmung:
zu 1. GRÜNE und FDP
gegen CDU und SPD (= Zurückweisung); LINKE. (= Enthaltung)
zu 2.
Einstimmige Annahme