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Sicherer Einsatz - Bodycams für Frankfurts Stadtpolizei

Vorlagentyp: B

Bericht

Mit der Novellierung des Hessischen Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) sind nun auch Gefahrenabwehrbehörden gemäß § 14 Abs. 6 HSOG befugt, Körperkameras (Body-Cams) kurzfristig zur Bild- und Tonaufzeichnung einzusetzen. Dies ist zulässig, wenn eine technische Erfassung zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit erforderlich ist, sei es zum Schutz der eigenen Bediensteten oder Dritten. Die Stadtpolizei verfolgt das Ziel, dieses Einsatzmittel schnellstmöglich ihren Einsatzkräften bereitzustellen. Für eine erfolgreiche Umsetzung sind Maßnahmen wie die Beschaffung der Geräte, entsprechende Schulungen und die Erstellung einer Dienstanweisung erforderlich. Derzeit wird durch die Stadtpolizei eine Marktrecherche durchgeführt, um zu evaluieren, welches System für die vorgesehene Nutzung am besten geeignet ist.

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 41
OBR 4
TO II, TOP 33
Angenommen
Die Vorlage B 245 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 39
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
TO I, TOP 21
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 245 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT
Ablehnung:
BFF-BIG ÖkoLinX-ELF FRAKTION Gartenpartei
Sitzung 39
Ausschusses für Bildung und Schulbau
TO I, TOP 23
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 245 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION
Ablehnung:
BFF-BIG
Sitzung 39
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 23
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 245 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF-BIG AFD VOLT ÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
FRAKTION Stadtv. Yilmaz Gartenpartei