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Umsetzung des Antrages NR 164 .Die Region und der Flughafen: Schutz von Lebensqualität und Gesundheit.

Vorlagentyp: A fraktionsunabhängig

Inhalt

S A C H S T A N D : Anfrage vom 04.01.2012, A 92 Betreff: Umsetzung des Antrages NR 164 "Die Region und der Flughafen: Schutz von Lebensqualität und Gesundheit" In der Plenarsitzung vom 15.12.2011 wurde der Antrag NR 164 der CDU und Grünen Fraktion vom 12.12.2011 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Mit dem Antrag wurde der Magistrat aufgefordert, ein von verschiedenen Kommunen verfasstes Positionspapier zum Thema Fluglärm zu unterzeichnen und sich für die Umsetzung der darin enthaltenen Forderungen einzusetzen. In dem Positionspapier wird ausgeführt, dass der "Nicht-Erweiterungsbeschluss" der seinerzeitigen hessischen Landesregierung unter dem MP Börner erwarten liess, dass es in den von Fluglärm betroffenen Städten und Gemeinden durch die sukzessive Erneuerung der Flugzeugflotten "perspektivisch leiser und nicht lauter" werden würde. Durch den nunmehrigen - auch vom Magistrat der Stadt Frankfurt geförderten - Ausbau wird die Lärmbelastung in jedem Fall deutlich zunehmen. Hieraus ergibt sich die Frage, ob mehrere 100.000 Bürger der Stadt und der Region nach Auffassung des Magistrats einen Anspruch auf Planungssicherheit hinsichtlich der zu erwartenden Lärmbelastung haben. In dem Positionspapier wird weiterhin kritisiert, dass die Genehmigung des Ausbauvorhabens "nicht die Schutz- und Kompensationsvorgaben der Mediation" enthält und dadurch - entgegen der erklärten Absicht des hessischen Landtages - erhebliche Belästigung und ggf. gesundheitliche Folgewirkungen auftreten. Zutreffend ist, dass die hessische Landesregierung tatsächlich in den vergangenen 10 Jahren keine konkreten Massnahmen zur Lärmreduzierung ergriffen hat und auch derzeit nicht erkennbar ist, wie der Lärm angesichts des Ausbauziels - Zunahme der Anzahl der Flugbewegungen um mindestens 50 % - begrenzt oder reduziert werden kann. Hieraus ergibt sich die Frage, wie der Magistrat einem Ausbauvorhaben zustimmen konnte, bei dem erkennbar war, dass die Lärmbelastung deutlich zunehmen würde und von den zuständigen Behörden keine Bemühungen um eine Begrenzung der Belastung erkennbar waren. In dem Positionspapier wird weiterhin kritisiert, dass die hessische Landesregierung trotz immer wieder getätigter anderslautendet Versprechungen im Hinblick auf die Realisierung eines Nachtflugverbotes zwischen 23.00 und 05.00 Uhr im Planfeststellungsbeschluss durchschnittlich 17 Flüge in der "Mediationsnacht" und durchschnittlich 150 Flüge im gesamten Zeitraum der gesetzlichen Nacht zulässt. Kritisiert wird insbesondere auch, dass die Landesregierung die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes zugunsten des Mediations-Nachtflugverbotes nicht akzeptiert und deshalb ein Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht initiiert hat. Die Position der Landesregierung wurde bislang auch vom Magistrat der Stadt Frankfurt vertreten. So wurde ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, mit dem der Magistrat beauftragt wurde, eine Klage für ein Nachtflugverbot einzulegen, durch das Veto der Oberbürgermeisterin aufgehoben. Die Oberbürgermeisterin führte hierzu aus, dass ein Nachtflugverbot zu ausgeprägten wirtschaftlichen Nachteilen für die Stadt und die gesamte Region führen würde. In dem Positionspapier wird weiterhin kritisiert, dass die Verpflichtung, die ausbaubedingten Mehrbelastungen an Fluglärm in der Region durch geeignete Maßnahmen des aktiven Schallschutzes zu mindern, von der hessischen Landesregierung nicht erfüllt wurde. Bislang habe die Landesregierung nur aktive Schallschutzmaßnahmen im Rahmen des sog. "ersten Massnahmenpakets" vorgestellt werden, deren Minderungswirkungen und neue Belastungen noch nicht sicher einschätzbar sind. Dieses im Jahr 2010 vorgestellte Massnahmenpaket beinhaltet insgesamt 7 Vorschläge, von denen 3 (segmentiertes Anflugverfahren, gezielte Bahn- und Routennutzung, kontinuierlicher Sinkflug) ausschliesslich für die Nacht vorgesehen sind, in der ohnehin keine Flugbewegungen stattfinden. Weitere 3 Massnahmen (Geschwindigkeitsbegrenzung auf 220 kn, Modifikation der Triebwerke der B 737 der LH, Anhebung des Anfluggleitwinkels von 3° auf 3,2° für NW-Bahn) führen bestenfalls zu marginalen Entlastungen, die praktisch nicht messbar sind. Eine weitere Massnahme - die Erhöhung der Rückenwindkomponente - wird zu einer deutlichen Erhöhung des Anteils der Betriebsrichtung 25 von 71 % (2009) auf möglicherweise über 90 % führen. Dies bedeutet zwar eine Entlastung der westlichen Kommunen (v.a. Flörsheim), jedoch eine deutliche Mehrbelastung der südlichen Stadtteile Frankfurts (Oberrad, Sachsenhausen, Niederrad). Alleine durch diese Massnahme wird die Anzahl der Überflüge über diesen Stadtteilen um ca. 25 % zunehmen, ohne dass die Anzahl der Flugbewegungen zunimmt. In dem Positionspapier fordern die Kommunen, dass "kurzfristig wirksame sowie umsetzungsfähige Maßnahmen vorgestellt und realisiert werden können", die zu einer Lärmreduzierung führen. Darüber hinaus sollen die Luftverkehrsgesellschaften dafür zu sorgen haben, "dass Bestandsgerät entsprechend überarbeitet und die Modernisierung der Flotten engagiert vorangetrieben werden". Hier stellt sich die Frage, welche konkreten Massnahmen gemeint sind und in welchem Ausmass eine lärmreduzierende Wirkung erwartet wird. Auch ist unklar, auf welche Weise die Luftverkehrsgesellschaften angesichts deren schwierigen wirtschaftlichen Situation motiviert werden sollen, kostenintensive Massnahmen wie eine Modernisierung der Flotte zu ergreifen. Weiterhin fordert das Positionspapier, dass Massnahmen "vorrangig zur Entlastung höchstbelasteter Wohnbevölkerung dienen" sollen. In Frankfurt sind vor allem die Bewohner in Oberrad, Sachsenhausen und Niederrad höchstbelastet. Alle Massnahmen, die ernsthaft von der DFS diskutiert werden, führen nicht zur Entlastung dieser Stadtteile. Insofern stellt sich die Frage, wie sich der Magistrat die konkrete Umsetzung dieser Forderung vorstellt. Weiterhin stellt das Positionspapier fest, dass "nachhaltig wirksame aktive Schallschutzmaßnahmen ... internationale Kooperation im Hinblick auf gemeinsame Schutzstandards und die Festschreibung lärmarmer An- und Abflugverfahren" verlangen. Daher sind internationale Kontakte herzustellen und zu institutionalisieren. Diese Forderung ignoriert die Tatsache, dass aktiver Lärmschutz international in aller Regel dadurch erzielt wird, dass Flughäfen in dünn besiedelte oder unbesiedelte Regionen errichtet werden und bestehende Flughäfen nicht erweitert, sondern verlagert werden. Insoweit stellt sich das Problem aktiver Lärmschutzmassnahmen durch besondere An- und Abflugmassnahmen nicht. Daher ist international auch kaum Bereitschaft zur Festschreibung lärmarmer An- und Abflugverfahren zu erwarten, die in jedem Fall kostenintensiv und/oder kapazitätsbeschränkend sind. In dem Positionspapier wird festgestellt, dass Belastungen und Einschränkungen für die Wohnbevölkerung erheblich steigen werden, wenn die Anzahl der Flugbewegungen von derzeit unter 500.000 bis 2020 auf 701.000 pro Jahr gemäß Planfeststellungsbeschluss durch den Ausbau ausgeweitet werden. Hierbei sei unklar, ob und ggf. in welchem Maße weiteres Wachstum der Flugbewegungszahlen ermöglicht werden soll - also auf mehr als 701.000 pro Jahr. Umso wichtiger sei der Aspekt der Planungssicherheit. Damit ist klar, dass die Lärmbelastung - ausgehend von der derzeitigen Situation - in jedem Fall weiterhin deutlich ansteigen wird. Unklar ist auch, wie der Magistrat "Planungssicherheit" für die Wohnbevölkerung herstellen möchte. Die Bevölkerung hatte durch den Planfeststellungsbeschluss vom 23.3.1971 ("die Genehmigung zur Errichtung einer weiteren Bahn wird in keinem Fall erteilt") sowie die vielfachen Bekundungen der damaligen hessischen Landesregierung ("kein Ausbau über den Flughafenzaun", "kein Baum wird gerodet") bereits Planungssicherheit und konnte davon ausgehen, dass ein weiterer Ausbau nicht mehr genehmigt würde. Angesichts dieser Tatsache stellt sich die Frage, wie der Magistrat der Bevölkerung glaubhaft Planungssicherheit in Aussicht stellen möchte. In dem Positionspapier wird festgestellt, dass dem "Luftverkehr Entwicklungsmöglichkeiten offen zu halten" sind und anderseits die verbindliche Vorgabe zu machen, das gegenwärtige Lärmniveau nicht zu überschreiten. Insoweit soll die hessische Landesregierung aufgefordert werden, für den Frankfurter Flughafen eine Lärmobergrenzenregelung zu erarbeiten und verbindlich festzuschreiben. Hier stellt sich die Frage, wie eine Lärmobergrenze festgeschrieben werden soll, ohne die Anzahl der Flugbewegungen zu limitieren. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: 1. Haben mehrere 100.000 Bürger der Stadt und der Region nach Auffassung des Magistrats einen Anspruch auf Planungssicherheit hinsichtlich der zu erwartenden Lärmbelastung ? 2. Aus welchen Gründen hat der Magistrat einem Ausbauvorhaben zugestimmt, bei dem erkennbar war, dass die Lärmbelastung deutlich zunehmen würde und die Landesregierung entgegen der Zusicherungen der Mediation keine Massnahmen zur Begrenzung der Belastung ergriffen würden ? 3. Hält der Magistrat weiterhin an der von der Oberbürgermeisterin vertretenen Auffassung fest, dass ein Nachtflugverbot zu schweren wirtschaftlichen Nachteilen für die Stadt führen wird ? 4. Falls 3. zutreffend: aus welchen Gründen ist der Magistrat nunmehr bereit, sich für ein Nachtflugverbot einzusetzen und damit schwere wirtschaftliche Nachteile für die Stadt in Kauf zu nehmen ? 5. Falls 3. unzutreffend: welche Umstände haben dazu geführt, dass der Magistrat die unter 3. genannte Auffassung nicht mehr vertritt ? 6. Vertritt der Magistrat die Auffassung, dass die 2010 vorgestellten 7 Massnahmen zu einer Reduzierung der Lärmbelastung in Frankfurt führen ? 7. Was versteht der Magistrat konkret unter den im Positionspapier genannten "kurzfristig wirksamen sowie umsetzungsfähigen Maßnahmen" ? 8. Wie kurzfristig können die unter 7. genannten Massnahmen nach Auffassung des Magistrats umgesetzt werden ? 9. Welchen Effekt (d.h. Ausmass der Lärmreduzierung) werden die unter 7. genannten Massnahmen nach Auffassung des Magistrats besitzen ? 10. Wie stellt sich der Magistrat die konkrete Umsetzung der im Positionspapier genannten Massnahme - "Überarbeitung des Bestandsgeräts und Modernisierung der Flotten" - vor ? 11. Auf welche Weise glaubt der Magistrat die unter 10. genannten - kostenintensiven - Massnahmen von den Fluggesellschaften einfordern zu können angesichts deren schwieriger wirtschaftlicher Situation ? 12. Durch welche konkreten Massnahmen können nach Auffassung des Magistrats die "höchstbelasteter Wohnbevölkerung" in Oberrad, Sachsenhausen und Niederrad entlastet werden? 13. Welchen Effekt (d.h. Ausmass der Lärmreduzierung) werden die unter 12. genannten Massnahmen nach Auffassung des Magistrats besitzen ? 14. Auf welche Weise glaubt der Magistrat international Bereitschaft zur Festschreibung lärmarmer An- und Abflugverfahren zu finden angesichts der Tatsache, dass international aktiver Lärmschutz in der Regel durch Verlagerung von Flughäfen in dünn besiedelte Gebiete erzielt wird? 15. Auf welche Weise plant der Magistrat die Lärmbelastung für die Bevölkerung zu begrenzen, wenn gleichzeitig festgestellt wird, dass die Belastungen aufgrund der Zunahme der Anzahl der Flugbewegungen erheblich steigen werden? 16. Auf welche Weise glaubt der Magistrat der Bevölkerung glaubhaft Planungssicherheit vermitteln zu können, wenn der Bevölkerung die vielfach gegebene Zusicherung ("kein weiterer Ausbau") durch die Landesregierung und den Magistrat gebrochen wurde? 17. Wie stellt sich der Magistrat die Festlegung einer Lärmobergrenzenregelung vor? 18. Welche Anzahl von Flugbewegungen hält der Magistrat angesichts der derzeitigen Lärmbelastung der Bevölkerung für maximal vertretbar? Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Dr. Rainer Rahn Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.04.2012, B 169 Versandpaket: 18.01.2012 Aktenzeichen: 79 1

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