Mehr familiengerechte Sozialwohnungen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B
154 Betreff:
Mehr familiengerechte Sozialwohnungen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2019, §
3516 - NR 710/18 FDP -
Die genannten Häuser in der
Bolongarostraße und der Meersburger Straße wurden in ihrer Entstehungszeit
"Appartementhäuser" genannt, da sie fast ausschließlich über
Ein-Zimmer-Wohnungen mit einer Größe zwischen 21 und 30 Quadratmetern verfügen.
Die Wohnungen sind links und rechts entlang langer Flure angeordnet. Ihre
Grundrisse sind nicht gespiegelt, so dass sich die Kochnischen und Bäder immer
an der gleichen Stelle befinden und zwischen allen Wohnungen
Versorgungsschächte liegen. Dies macht Wohnungszusammenlegungen schwierig und
die Schaffung großer, familienfreundlicher Wohnungen, wofür in der Regel drei
Wohnungen zusammengelegt werden müssten, nahezu unmöglich. Für die Liegenschaft in der Bolongarostraße besteht
seit vielen Jahren eine vielbeachtete und vielgelobte Kooperation zwischen der
WOHNHEIM GmbH und dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e.V. Dem
Frankfurter Verein wurde die Möglichkeit eingeräumt, in Kooperation mit dem
Jugend- und Sozialamt sowie dem Wohnungsamt freiwerdende Wohnungen mit
Wohnungslosen zu belegen, die von ihm betreut werden. Im Erdgeschoss des Hauses
steht dem Verein ein Büroraum zur Verfügung, so dass Sprechstunden abgehalten
werden und Sozialarbeiter/innen vor Ort präsent sein können. Durch diese Koppelung von Wohnraumversorgung,
Einzelbetreuung und sozialer Hausbetreuung werden teure, aufwendige
Versorgungsprogramme wie stationäre Unterbringungen und die Unterbringung in
Hotels, Wohnheimen, Notübernachtungsstätten oder im betreuten Wohnen vermieden.
Deshalb und aufgrund des erheblichen Bedarfs an Wohnraum für wohnungslose
Menschen in Frankfurt an Main wurde im Jahr 2014 mit Zustimmung des Jugend- und
Sozialamtes und des Amtes für Wohnungswesen die Kooperation zwischen der
WOHNHEIM GmbH und dem Frankfurter Verein auf die Liegenschaft in der
Meersburger Straße ausgeweitet. Dort besteht allerdings das Problem, dass es
bislang keine geeigneten Räumlichkeiten gibt, die dem Frankfurter Verein eine
dauerhafte Präsenz vor Ort ermöglichen würden. Die Betreuung muss punktuell von
der Beratungsstelle Bleichstraße aus oder durch Besuche vor Ort erfolgen. Im
Zuge der im Jahr 2020 anstehenden Sanierungsmaßnahmen soll für den Frankfurter
Verein eine Möglichkeit zu kontinuierlicher Präsenz geschaffen werden. Die Bewohnerstrukturen in den beiden Häusern spiegeln
weitgehend die sozio-demografischen Eckdaten der Wohnungslosigkeit in
Deutschland wider. Die Wohnungen sind ausschließlich für Ein-Personen-Haushalte
vorgesehen. Das Durchschnittsalter beträgt rund 55 Jahre; zwei Drittel der
Mieter/innen sind älter als 50 Jahre. Männer machen knapp drei Viertel der
Mieterschaft aus, der Anteil der deutschen Haushalte liegt bei 79 Prozent. Doch
Wohnungslosigkeit kann viele verschiedene Ursachen haben. Die vom Frankfurter
Verein betreuten wohnungslosen Menschen sind oftmals nur bedingt alleine
wohnfähig und mit besonderen sozialen Schwierigkeiten belastet, neben niedrigen
Bildungsabschlüssen, Arbeitslosigkeit und dem vollständigen Fehlen eines
sozialen Netzwerkes spielen oft auch Suchtmittelmissbrauch, psychische
Erkrankungen, Straffälligkeit und Gewalterfahrung eine große Rolle. Die Betreuung durch den Frankfurter Verein ist ein
niedrigschwelliges Angebot speziell für nur eingeschränkt wohnfähige Menschen.
Es zeichnet sich dadurch aus, professionell Hilfe zu leisten ohne strikte,
kurzfristige Veränderungsansprüche an das Klientel zu stellen, die dieses
völlig überfordern würden. Vielmehr wird darauf gesetzt, dass die Betreuten
durch die Erfahrung, in einer eigenen Wohnung zu leben, nach und nach die
Kontrolle über ihr Leben zurückgewinnen, wieder mehr Verantwortung übernehmen
und an Selbstständigkeit gewinnen, um insgesamt eine positive Veränderung der
persönlichen Lebenssituation zu erreichen. Im Idealfall sind diese Menschen am
Ende des Prozesses wieder uneingeschränkt wohnfähig. Dann können sie, wenn sie
dies wünschen, in eine normale Wohnung ohne Betreuungsangebot vermittelt
werden. Das Amt für Wohnungswesen ist in diesen Fällen bereit, sie erneut als
wohnungssuchend zu registrieren, obwohl sie in der Bolongarostraße oder
der Meersburger Straße mit Wohnraum versorgt sind. Viele Bewohner/innen der beiden Häuser in der
Bolongarostraße und der Meersburger Straße zeigen Verhaltensauffälligkeiten,
die zwar in solch einem speziellen Wohnumfeld von der Nachbarschaft toleriert
werden, das Leben in einem normalen Wohnumfeld aber unmöglich machen. Die
vorhandene Betreuung kann diese Verhaltensauffälligkeiten, die zum Beispiel in
übermäßigen Verschmutzungen von Wohnungen, Allgemeinbereichen und Außenanlagen,
im häufigen Auftreten von Schadinsekten, in Geruchsbelästigungen durch
mangelnde Körperhygiene, in wildem Urinieren, in Vandalismus und in
Ruhestörungen zutage treten, abmildern, aber nicht gänzlich beseitigen. Diese
Liegenschaften bieten deshalb kein geeignetes Umfeld für Familien mit Kindern.
Es ist dringend davon abzuraten, hier Familienwohnungen einzustreuen. Anders
als in anderen Liegenschaften mit vielen kleinen Wohnungen lässt sich in diesen
Häusern durch eine solche Maßnahme keine soziale Stabilisierung erreichen. Im
Gegenteil, anstelle der erhofften positiven Effekte für die Bewohner/innen wäre
ein unlösbarer Zielkonflikt - auf der einen Seite der verständliche Wunsch nach
einem intakten, familiengerechten Wohnumfeld, auf der anderen Seite die
Erfordernis von Toleranz und Freiräumen - mit gravierenden Auswirkungen auf das
nachbarschaftliche Miteinander vorprogrammiert. Damit die Liegenschaften nicht zu sozialen
Brennpunkten werden, bedarf es fortwährender Bemühungen der Vermieterin und des
Betreuungsträgers. Das Gebäude in der Bolongarostraße wurde 2009 komplett
saniert und musste seither aufgrund von Vandalismusschäden mehrfach
überarbeitet werden; zuletzt erfolgten 2018 umfangreichere Arbeiten. Im Jahr
2020 wird das Gebäude in der Meersburger Straße umfassend saniert und
energetisch ertüchtigt. Außerdem erarbeiten die ABG FRANKFURT HOLDING und der
Frankfurter Verein derzeit ein Konzept für mehr Präsenz vor Ort, mehr
aufsuchende Betreuung und größere Kontinuität in der Betreuung sowie einen
Vorschlag für ein auskömmliches Finanzierungsmodell. Auf dieser Basis könnten
perspektivisch zwei weitere Liegenschaften mit insgesamt 175
Ein-Zimmer-Wohnungen zur Versorgung wohnungsloser Menschen mit eingeschränkter
Wohnfähigkeit genutzt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
06.12.2018, NR 710
Anregung vom
17.06.2019, OA 434
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 6, 11
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 08.05.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung
der KAV am 03.06.2019, TO II, TOP 9
Beschluss: Die Vorlage B 154 dient zur Kenntnis.
32. Sitzung des OBR
11 am 17.06.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 154 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 6
am 18.06.2019, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 154 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.08.2019, TO I, TOP
31 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 154 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) 32. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.08.2019, TO I, TOP 18
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 154 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP und FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en):
§ 4305, 32. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 19.08.2019 Aktenzeichen: 64 0