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Mehr familiengerechte Sozialwohnungen

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 154 Betreff: Mehr familiengerechte Sozialwohnungen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2019, § 3516 - NR 710/18 FDP - Die genannten Häuser in der Bolongarostraße und der Meersburger Straße wurden in ihrer Entstehungszeit "Appartementhäuser" genannt, da sie fast ausschließlich über Ein-Zimmer-Wohnungen mit einer Größe zwischen 21 und 30 Quadratmetern verfügen. Die Wohnungen sind links und rechts entlang langer Flure angeordnet. Ihre Grundrisse sind nicht gespiegelt, so dass sich die Kochnischen und Bäder immer an der gleichen Stelle befinden und zwischen allen Wohnungen Versorgungsschächte liegen. Dies macht Wohnungszusammenlegungen schwierig und die Schaffung großer, familienfreundlicher Wohnungen, wofür in der Regel drei Wohnungen zusammengelegt werden müssten, nahezu unmöglich. Für die Liegenschaft in der Bolongarostraße besteht seit vielen Jahren eine vielbeachtete und vielgelobte Kooperation zwischen der WOHNHEIM GmbH und dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e.V. Dem Frankfurter Verein wurde die Möglichkeit eingeräumt, in Kooperation mit dem Jugend- und Sozialamt sowie dem Wohnungsamt freiwerdende Wohnungen mit Wohnungslosen zu belegen, die von ihm betreut werden. Im Erdgeschoss des Hauses steht dem Verein ein Büroraum zur Verfügung, so dass Sprechstunden abgehalten werden und Sozialarbeiter/innen vor Ort präsent sein können. Durch diese Koppelung von Wohnraumversorgung, Einzelbetreuung und sozialer Hausbetreuung werden teure, aufwendige Versorgungsprogramme wie stationäre Unterbringungen und die Unterbringung in Hotels, Wohnheimen, Notübernachtungsstätten oder im betreuten Wohnen vermieden. Deshalb und aufgrund des erheblichen Bedarfs an Wohnraum für wohnungslose Menschen in Frankfurt an Main wurde im Jahr 2014 mit Zustimmung des Jugend- und Sozialamtes und des Amtes für Wohnungswesen die Kooperation zwischen der WOHNHEIM GmbH und dem Frankfurter Verein auf die Liegenschaft in der Meersburger Straße ausgeweitet. Dort besteht allerdings das Problem, dass es bislang keine geeigneten Räumlichkeiten gibt, die dem Frankfurter Verein eine dauerhafte Präsenz vor Ort ermöglichen würden. Die Betreuung muss punktuell von der Beratungsstelle Bleichstraße aus oder durch Besuche vor Ort erfolgen. Im Zuge der im Jahr 2020 anstehenden Sanierungsmaßnahmen soll für den Frankfurter Verein eine Möglichkeit zu kontinuierlicher Präsenz geschaffen werden. Die Bewohnerstrukturen in den beiden Häusern spiegeln weitgehend die sozio-demografischen Eckdaten der Wohnungslosigkeit in Deutschland wider. Die Wohnungen sind ausschließlich für Ein-Personen-Haushalte vorgesehen. Das Durchschnittsalter beträgt rund 55 Jahre; zwei Drittel der Mieter/innen sind älter als 50 Jahre. Männer machen knapp drei Viertel der Mieterschaft aus, der Anteil der deutschen Haushalte liegt bei 79 Prozent. Doch Wohnungslosigkeit kann viele verschiedene Ursachen haben. Die vom Frankfurter Verein betreuten wohnungslosen Menschen sind oftmals nur bedingt alleine wohnfähig und mit besonderen sozialen Schwierigkeiten belastet, neben niedrigen Bildungsabschlüssen, Arbeitslosigkeit und dem vollständigen Fehlen eines sozialen Netzwerkes spielen oft auch Suchtmittelmissbrauch, psychische Erkrankungen, Straffälligkeit und Gewalterfahrung eine große Rolle. Die Betreuung durch den Frankfurter Verein ist ein niedrigschwelliges Angebot speziell für nur eingeschränkt wohnfähige Menschen. Es zeichnet sich dadurch aus, professionell Hilfe zu leisten ohne strikte, kurzfristige Veränderungsansprüche an das Klientel zu stellen, die dieses völlig überfordern würden. Vielmehr wird darauf gesetzt, dass die Betreuten durch die Erfahrung, in einer eigenen Wohnung zu leben, nach und nach die Kontrolle über ihr Leben zurückgewinnen, wieder mehr Verantwortung übernehmen und an Selbstständigkeit gewinnen, um insgesamt eine positive Veränderung der persönlichen Lebenssituation zu erreichen. Im Idealfall sind diese Menschen am Ende des Prozesses wieder uneingeschränkt wohnfähig. Dann können sie, wenn sie dies wünschen, in eine normale Wohnung ohne Betreuungsangebot vermittelt werden. Das Amt für Wohnungswesen ist in diesen Fällen bereit, sie erneut als wohnungssuchend zu registrieren, obwohl sie in der Bolongarostraße oder der Meersburger Straße mit Wohnraum versorgt sind. Viele Bewohner/innen der beiden Häuser in der Bolongarostraße und der Meersburger Straße zeigen Verhaltensauffälligkeiten, die zwar in solch einem speziellen Wohnumfeld von der Nachbarschaft toleriert werden, das Leben in einem normalen Wohnumfeld aber unmöglich machen. Die vorhandene Betreuung kann diese Verhaltensauffälligkeiten, die zum Beispiel in übermäßigen Verschmutzungen von Wohnungen, Allgemeinbereichen und Außenanlagen, im häufigen Auftreten von Schadinsekten, in Geruchsbelästigungen durch mangelnde Körperhygiene, in wildem Urinieren, in Vandalismus und in Ruhestörungen zutage treten, abmildern, aber nicht gänzlich beseitigen. Diese Liegenschaften bieten deshalb kein geeignetes Umfeld für Familien mit Kindern. Es ist dringend davon abzuraten, hier Familienwohnungen einzustreuen. Anders als in anderen Liegenschaften mit vielen kleinen Wohnungen lässt sich in diesen Häusern durch eine solche Maßnahme keine soziale Stabilisierung erreichen. Im Gegenteil, anstelle der erhofften positiven Effekte für die Bewohner/innen wäre ein unlösbarer Zielkonflikt - auf der einen Seite der verständliche Wunsch nach einem intakten, familiengerechten Wohnumfeld, auf der anderen Seite die Erfordernis von Toleranz und Freiräumen - mit gravierenden Auswirkungen auf das nachbarschaftliche Miteinander vorprogrammiert. Damit die Liegenschaften nicht zu sozialen Brennpunkten werden, bedarf es fortwährender Bemühungen der Vermieterin und des Betreuungsträgers. Das Gebäude in der Bolongarostraße wurde 2009 komplett saniert und musste seither aufgrund von Vandalismusschäden mehrfach überarbeitet werden; zuletzt erfolgten 2018 umfangreichere Arbeiten. Im Jahr 2020 wird das Gebäude in der Meersburger Straße umfassend saniert und energetisch ertüchtigt. Außerdem erarbeiten die ABG FRANKFURT HOLDING und der Frankfurter Verein derzeit ein Konzept für mehr Präsenz vor Ort, mehr aufsuchende Betreuung und größere Kontinuität in der Betreuung sowie einen Vorschlag für ein auskömmliches Finanzierungsmodell. Auf dieser Basis könnten perspektivisch zwei weitere Liegenschaften mit insgesamt 175 Ein-Zimmer-Wohnungen zur Versorgung wohnungsloser Menschen mit eingeschränkter Wohnfähigkeit genutzt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.12.2018, NR 710 Anregung vom 17.06.2019, OA 434 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 6, 11 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 08.05.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung der KAV am 03.06.2019, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 154 dient zur Kenntnis. 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 154 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2019, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 154 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.08.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 154 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.08.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 154 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 4305, 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 19.08.2019 Aktenzeichen: 64 0