Mehr familiengerechte Sozialwohnungen
Vorlagentyp: NR FDP
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, die einseitige Struktur mit vielen Einzimmer- Sozialwohnungen in den Gebäuden der ABG Frankfurt Holding (Meersburger Straße in Fechenheim und Bolongarostraße in Höchst) zugunsten von Mehrzimmerwohnungen zu verändern.
- Ferner wird der Magistrat aufgefordert, die ABG Frankfurt Holding zu beauftragen, die genannten Sozialwohnungen mittelfristig durch eine Veränderung des Wohnungsgemenges und einhergehend der Grundrisse umzuwandeln, d. h. mehrere Einzimmerwohnungen zu Mehrzimmerwohnungen zusammenzulegen. Dafür sind freiwerdende Wohnungen für den Umbau vorzusehen und bei Bedarf soll den Mietern von benachbarten Wohnungen ein Umzug innerhalb des Gebäudes angeboten werden.
- Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, die Gebäude mit der genannten Umwandlung auch kindersicher, seniorengerecht und barrierefrei zu sanieren. Begründung: Gebäude mit ausschließlich Einzimmerwohnungen im Sozialwohnungsbau sind nicht frei von Problemen. Es gilt die Bewohnerstruktur zu stärken und zu stabilisieren. Eine Veränderung des Wohnungsgemenges und die damit einhergehende Veränderung von Grundrissen zu Gunsten von Familienwohnungen ermöglichen positive Effekte für die Bewohner der Gebäude. Gleichzeitig gibt es einen Mangel an familiengerechten Sozialwohnungen. Für Familien ist es noch schwieriger eine Sozialwohnung zu finden als für Einzelpersonen. Durch das Zusammenlegen bekommen auch betroffene Familien eine Chance.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 06.12.2018, NR 710 Betreff: Mehr familiengerechte Sozialwohnungen
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die einseitige
Struktur mit vielen Einzimmer- Sozialwohnungen in den Gebäuden der ABG
Frankfurt Holding (Meersburger Straße in Fechenheim und Bolongarostraße in
Höchst) zugunsten von Mehrzimmerwohnungen zu verändern. 2. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, die ABG
Frankfurt Holding zu beauftragen, die genannten Sozialwohnungen mittelfristig
durch eine Veränderung des Wohnungsgemenges und einhergehend der Grundrisse
umzuwandeln, d. h. mehrere Einzimmerwohnungen zu Mehrzimmerwohnungen
zusammenzulegen. Dafür sind freiwerdende Wohnungen für den Umbau vorzusehen und
bei Bedarf soll den Mietern von benachbarten Wohnungen ein Umzug innerhalb des
Gebäudes angeboten werden. 3.
Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, die Gebäude mit der genannten
Umwandlung auch kindersicher, seniorengerecht und barrierefrei zu
sanieren. Begründung: Gebäude mit ausschließlich Einzimmerwohnungen im
Sozialwohnungsbau sind nicht frei von Problemen. Es gilt die Bewohnerstruktur
zu stärken und zu stabilisieren. Eine Veränderung des Wohnungsgemenges und die
damit einhergehende Veränderung von Grundrissen zu Gunsten von
Familienwohnungen ermöglichen positive Effekte für die Bewohner der
Gebäude. Gleichzeitig gibt es einen Mangel an
familiengerechten Sozialwohnungen. Für Familien ist es noch schwieriger eine
Sozialwohnung zu finden als für Einzelpersonen. Durch das Zusammenlegen
bekommen auch betroffene Familien eine Chance. Antragsteller:
FDP
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Yanki
Pürsün
Stadtv. Elke Tafel-Stein Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 03.05.2019, B 154
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 6, 11
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 12.12.2018 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung
der KAV am 14.01.2019, TO II, TOP 1
Beschluss: Der Vorlage NR 710 wird zugestimmt.
28. Sitzung des OBR
11 am 21.01.2019, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage NR 710 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, BFF und FDP gegen SPD und LINKE. (=
Zurückweisung); bei Enthaltung GRÜNE 27. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP
10 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage NR 710 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE.
(= Ablehnung) sowie FDP und FRANKFURTER (= Annahme)
28. Sitzung des OBR 6
am 22.01.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage NR 710 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP und fraktionslos gegen
LINKE. (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3516, 27. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.01.2019 Aktenzeichen: 64 0