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Status von Seniorenwohnungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 439 Betreff: Status von Seniorenwohnungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.08.2019, § 4355 - OA 434/19 OBR 11 - zu 1.: Seit dem Jahr 2010 sind in Fechenheim insgesamt 130 Wohnungen mit der Personenkreisbindung für Senioren aus der Bindung gefallen. Neue Seniorenwohnungen sind seitdem nicht entstanden. Die Seniorenwohnanlage Lauterbacher Str. 4 ist seit dem 01.01.2011 ebenfalls nicht mehr gefördert. Damit enden rein rechtlich gesehen die Belegungsbindungen für Senioren. Allerdings betreibt die ABG FRANKFURT HOLDING die Seniorenbetreuung durch Vertrag mit der Stadt zurzeit selbst. Die in diesem Vertrag vereinbarte Refinanzierung der Betreuungstätigkeit wird nur für Mieter ab 60 Jahre gewährt. Insofern hat die ABG FRANKFURT HOLDING selbst ein wirtschaftliches Interesse an der Vermietung an Personen über 60 Jahre. Vermietung an Personen unter dieser Grenze erfolgt daher nur, falls kein anderer geeigneter Bewerber mietwillig ist. Die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte / Wohnstadt besitzt keine Seniorenwohnungen im Stadtteil Fechenheim. zu 2.: In den genannten Liegenschaften befinden sich 192 freifinanzierte und 80 öffentlich geförderte Wohnungen. Keine dieser 80 Wohnungen besitzt eine Personenkreisbindung für Senioren und wird demzufolge nach den Registrier- und Vergaberichtlinien der Stadt Frankfurt am Main an berechtigte Wohnungssuchende vermittelt. Die 192 freifinanzierten Wohnungen stehen grundsätzlich allen Personen- und Altersgruppen offen. Zu 3.: Eine der beiden Liegenschaften befindet sich im Stadtteil Nied. Die andere im Stadtteil Niederursel. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 17.06.2019, OA 434 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 439 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 439 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.02.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 439 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5257, 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.02.2020 Aktenzeichen: 64 0