Status von Seniorenwohnungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B
439 Betreff:
Status von Seniorenwohnungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften
Vorgang: Beschl. d.
Stv.-V. vom 29.08.2019, § 4355 - OA 434/19 OBR 11 - zu 1.: Seit dem Jahr 2010 sind in Fechenheim insgesamt 130
Wohnungen mit der Personenkreisbindung für Senioren aus der Bindung gefallen.
Neue Seniorenwohnungen sind seitdem nicht entstanden. Die Seniorenwohnanlage Lauterbacher Str. 4 ist seit
dem 01.01.2011 ebenfalls nicht mehr gefördert. Damit enden rein rechtlich
gesehen die Belegungsbindungen für Senioren. Allerdings betreibt die ABG
FRANKFURT HOLDING die Seniorenbetreuung durch Vertrag mit der Stadt zurzeit
selbst. Die in diesem Vertrag vereinbarte
Refinanzierung der Betreuungstätigkeit wird nur für Mieter ab 60 Jahre gewährt.
Insofern hat die ABG FRANKFURT HOLDING selbst ein wirtschaftliches Interesse an
der Vermietung an Personen über 60 Jahre. Vermietung an Personen unter dieser
Grenze erfolgt daher nur, falls kein anderer geeigneter Bewerber
mietwillig ist.
Die Unternehmensgruppe Nassauische
Heimstätte / Wohnstadt besitzt keine Seniorenwohnungen im Stadtteil
Fechenheim. zu 2.: In den genannten Liegenschaften befinden sich 192
freifinanzierte und 80 öffentlich geförderte Wohnungen. Keine dieser 80
Wohnungen besitzt eine Personenkreisbindung für Senioren und wird demzufolge
nach den Registrier- und Vergaberichtlinien der Stadt Frankfurt am Main an
berechtigte Wohnungssuchende vermittelt. Die 192 freifinanzierten Wohnungen stehen
grundsätzlich allen Personen- und Altersgruppen offen. Zu 3.: Eine der beiden Liegenschaften befindet sich im
Stadtteil Nied. Die andere im Stadtteil Niederursel. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
17.06.2019, OA 434
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 11
Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR
11 am 20.01.2020, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 439 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2020, TO I, TOP
23 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 439 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 37. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.02.2020, TO I, TOP 21
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 439 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en):
§ 5257, 37. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.02.2020 Aktenzeichen: 64 0