Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Berichtsjahr 2009/2010

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 10.04.2012, B 150 Betreff: Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Berichtsjahr 2009/2010 Vorgang: A 276/73 und A 602/74 FDP, l. B 664/10 Im Jahr 2009 beriet und entschied die Kommission zur Erfassung und Be-seitigung von Unfallschwerpunkten (KEBU) über insgesamt 69 Unfallschwer-punkte. In allen Fällen wurde eine abschließende Beurteilung der einzelnen Unfallschwerpunkte vorgenommen und die Vorher-, Nachhersituation beurteilt. Die für das Jahr 2009 ausgewerteten Unfallschwerpunkte sind in den Anlagen 1-69 in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Neben dem Unfallpunkt, der Unfallursache und den beschlossenen Maßnahmen sind Vorher-/Nachher-Untersuchungen über die Anzahl der Verkehrsunfälle, der getöteten, schwer und leicht verletzten Personen sowie die Höhe der Unfallkosten aufgeführt. Die summarischen Ergebnisse der Arbeit der KEBU im Berichtsjahr 2009 werden aus der nachstehenden Gesamtaufstellung ersichtlich: Anzahl der Unfälle Tote Schwer-verletzte Leicht-verletzte Unfallkosten (€) vorher 485 4 22 180 7.833.000 nachher 211 0 11 58 3.400.800 Ab-/ Zunahme -56,5% -100,0% -50,0% -67,8% -56,6% Die Unfallzahlen der ausgewerteten Unfallschwerpunkte reduzierten sich in dem Untersuchungszeitraum um rund 57 %. Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Personenschäden ging um 67 %, mit schwer verletzten Personen um 50 % sowie mit leicht verletzten Personen um rund 68 % zurück. Die inhaltliche Arbeit der KEBU gestaltet sich wie folgt: Die Direktion Verkehrssicherheit des Polizeipräsidiums Frankfurt setzt das Straßenverkehrsamt unmittelbar über Verkehrsunfälle mit tödlichem Ausgang oder außergewöhnliche Verkehrsunfälle mit schwer verletzten Personen in Kenntnis Nach Eingang der Unfallmeldung überprüft die Straßenverkehrsbehörde im Zusammenwirken mit der Polizei, ob offensichtliche verkehrsrechtliche, verkehrstechnische oder bauliche Mängel den Unfall begünstigten. Nach Abschluss der Untersuchung entscheidet die Straßenverkehrsbehörde über die weitere Vorgehensweise: - Durchführung von Sofortmaßnahmen, - Einberufung der Unfallkommission, - weitere Beobachtung der Unfallstelle. Im Jahre 2011 erlitten leider 13 Personen bei Verkehrunfällen im Stadtgebiet tödliche Verletzungen. Ein besonders tragischer Unfall geschah am 17.11.2011 auf der Königsteiner Straße in Höhe der südlichen Abfahrt der A 66 AS-Ffm-Höchst. Ein stadtauswärts fahrender Kraftfahrer missachtete die "Rot" zeigende Lichtsignalanlage und überfuhr ein bei "Grün" die Fahrbahn überquerendes, fünfjähriges Kind. Als Ergebnis der Prüfung durch die KEBU wurden folgende Maßnahmen beschlossen und am 21.12.2011 ausgeführt: - Bau einer provisorischen Mittelinsel, - Aufstellung eines linken Signalgebers auf der Mittelinsel, - Inbetriebnahme einer progressiven Fußgängersignalisierung. -Aufstellung einer kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage für beide Fahrtrichtungen der Königsteiner Straße. Die weiteren Verkehrsunfälle mit getöteten Personen waren in der Mehrzahl auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen. Eine Überprüfung durch die KEBU ergab, dass weder bauliche, noch verkehrsrechtliche Maßnahmen vergleichbaren Unfällen entgegenwirken könnten. Anlage _S_1-24 (ca. 7,8 MB) Anlage _S_25-46 (ca. 6,3 MB) Anlage _S_47-69 (ca. 5,6 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 25.10.2010, B 664 Anregung an den Magistrat vom 08.05.2012, OM 1161 Bericht des Magistrats vom 28.01.2013, B 59 Antrag vom 25.02.2013, OF 531/5 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 16 Versandpaket: 18.04.2012 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 26.04.2012, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 150 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 10 am 08.05.2012, TO II, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 150 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 4 am 08.05.2012, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 150 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 5 am 11.05.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 150 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2012, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 150 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 150 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 150 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 1 am 15.05.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 150 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 16 am 15.05.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 150 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 7 am 22.05.2012, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 150 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 8 am 24.05.2012, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 150 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 24.05.2012, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 150 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.06.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 150 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Ochs (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 1777, 11. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.06.2012 Aktenzeichen: 32 1

Verknüpfte Vorlagen