Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Berichtsjahr 2009/2010
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 10.04.2012, B
150 Betreff:
Untersuchung von
Straßenverkehrsunfällen Berichtsjahr 2009/2010 Vorgang: A 276/73 und A 602/74 FDP, l. B
664/10 Im Jahr 2009 beriet und entschied die Kommission zur
Erfassung und Be-seitigung von Unfallschwerpunkten (KEBU) über insgesamt 69
Unfallschwer-punkte. In allen Fällen wurde eine abschließende Beurteilung
der einzelnen Unfallschwerpunkte vorgenommen und die Vorher-, Nachhersituation
beurteilt. Die für das Jahr 2009 ausgewerteten
Unfallschwerpunkte sind in den Anlagen 1-69 in alphabetischer Reihenfolge
aufgeführt. Neben dem Unfallpunkt, der Unfallursache und den beschlossenen
Maßnahmen sind Vorher-/Nachher-Untersuchungen über die Anzahl der
Verkehrsunfälle, der getöteten, schwer und leicht verletzten Personen sowie die
Höhe der Unfallkosten aufgeführt. Die summarischen Ergebnisse der Arbeit der KEBU im
Berichtsjahr 2009 werden aus der nachstehenden Gesamtaufstellung
ersichtlich:
Anzahl der Unfälle Tote
Schwer-verletzte Leicht-verletzte Unfallkosten (€)
vorher
485 4 22 180 7.833.000 nachher 211 0
11 58
3.400.800 Ab-/ Zunahme
-56,5% -100,0% -50,0%
-67,8% -56,6%
Die Unfallzahlen der
ausgewerteten Unfallschwerpunkte reduzierten sich in dem Untersuchungszeitraum
um rund 57 %. Die Zahl der Verkehrsunfälle mit
Personenschäden ging um 67 %, mit schwer verletzten Personen um 50 % sowie mit
leicht verletzten Personen um rund 68 % zurück. Die inhaltliche Arbeit der KEBU gestaltet sich wie
folgt: Die Direktion Verkehrssicherheit des
Polizeipräsidiums Frankfurt setzt das Straßenverkehrsamt unmittelbar über
Verkehrsunfälle mit tödlichem Ausgang oder außergewöhnliche Verkehrsunfälle mit
schwer verletzten Personen in Kenntnis Nach Eingang der Unfallmeldung überprüft die
Straßenverkehrsbehörde im Zusammenwirken mit der Polizei, ob offensichtliche
verkehrsrechtliche, verkehrstechnische oder bauliche Mängel den Unfall
begünstigten. Nach Abschluss der Untersuchung entscheidet die
Straßenverkehrsbehörde über die weitere Vorgehensweise: - Durchführung von Sofortmaßnahmen, - Einberufung der
Unfallkommission, - weitere Beobachtung der Unfallstelle. Im Jahre 2011 erlitten leider 13 Personen bei
Verkehrunfällen im Stadtgebiet tödliche Verletzungen. Ein besonders tragischer Unfall geschah am
17.11.2011 auf der Königsteiner Straße in Höhe der südlichen Abfahrt der A 66
AS-Ffm-Höchst. Ein stadtauswärts fahrender Kraftfahrer missachtete die "Rot"
zeigende Lichtsignalanlage und überfuhr ein bei "Grün" die Fahrbahn
überquerendes, fünfjähriges Kind. Als Ergebnis der Prüfung durch die KEBU wurden
folgende Maßnahmen beschlossen und am 21.12.2011 ausgeführt: - Bau einer provisorischen Mittelinsel, - Aufstellung eines linken
Signalgebers auf der Mittelinsel, - Inbetriebnahme einer progressiven
Fußgängersignalisierung. -Aufstellung einer kombinierten Rotlicht- und
Geschwindigkeitsüberwachungsanlage für beide Fahrtrichtungen der Königsteiner
Straße. Die weiteren Verkehrsunfälle mit getöteten Personen
waren in der Mehrzahl auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen. Eine
Überprüfung durch die KEBU ergab, dass weder bauliche, noch verkehrsrechtliche
Maßnahmen vergleichbaren Unfällen entgegenwirken könnten. Anlage _S_1-24 (ca. 7,8 MB) Anlage _S_25-46 (ca. 6,3 MB) Anlage _S_47-69 (ca. 5,6 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 25.10.2010, B 664
Anregung an den
Magistrat vom 08.05.2012, OM 1161
Bericht des
Magistrats vom 28.01.2013, B 59
Antrag vom
25.02.2013, OF
531/5 Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 16 Versandpaket:
18.04.2012 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9
am 26.04.2012, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 150
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 11. Sitzung des OBR
10 am 08.05.2012, TO II, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 150
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 11. Sitzung des OBR 4
am 08.05.2012, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 150
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 11. Sitzung des OBR 5
am 11.05.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 150
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 11. Sitzung des OBR
11 am 14.05.2012, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 150
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 12. Sitzung des OBR 2
am 14.05.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 150
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 11. Sitzung des OBR 6
am 15.05.2012, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 150
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 11. Sitzung des OBR 1
am 15.05.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 150
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 11. Sitzung des OBR
16 am 15.05.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 150
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 12. Sitzung des OBR 7
am 22.05.2012, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 150
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 11. Sitzung des OBR 8
am 24.05.2012, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 150
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 11. Sitzung des OBR 3
am 24.05.2012, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 150
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 11. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 19.06.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 150
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Ochs (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 1777, 11. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 19.06.2012 Aktenzeichen: 32 1